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Private Krankenversicherung Voraussetzungen
Wer unter welchen Bedingungen in die PKV wechseln kann
Ohne Versicherungspflicht ist eine PKV möglich
Besonders leicht für bestimmte Berufsgruppen
Lohnt sich teils auch für Student:innen
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Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen für eine private Krankenvollversicherung
Um in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten zu können, musst du versicherungsfrei sein. Dies bedeutet nicht, dass du keine Krankenversicherung benötigst oder am Ende gar nicht krankenversichert bist. Die sogenannte Versicherungsfreiheit besagt, dass du von der Pflicht befreit bist, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sein.
Dabei gibt es Berufsgruppen (Beamt:innen, Selbstständige, Freiberufler:innen & Student:innen), die von vornherein als versicherungsfrei gelten. Angestellte wiederum müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um PKV-Mitglied werden zu können.
Berufsgruppen ohne besondere Voraussetzungen
Beamt:innen
Als Beamte:r kannst du grundsätzlich wählen, ob du privat oder gesetzlich versichert werden möchtest. Allerdings entscheiden sich die meisten Beamt:innen für einen Tarif in der privaten Krankenversicherung, da der Dienstherr sich mit mindestens 50 % an den Behandlungskosten beteiligt.
Es besteht ebenso die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen. Allerdings entfällt dann der Zuschuss durch den Dienstherrn.
Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Beamt:innen für eine private Krankenversicherung und schließen zusätzlich eine sogenannte Restkostenversicherung ab. Die Restkostenversicherung erstattet die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistungen, die von der Beihilfe durch die Dienstbehörde nicht übernommen werden.
Aufgrund dieser Zuschuss-Regelung erhalten Beamt:innen besonders günstige Tarife bei den privaten Krankenversicherungen.
Selbstständige & Freiberufler:innen (außer Künstler:innen und Publizist:innen)
Als hauptberufliche:r Selbstständige:r oder Freiberufler:in hast du ebenfalls die Wahl. Entweder lässt du dich freiwillig bei der GKV versichern oder du entscheidest dich für eine private Krankenversicherung.
Dabei ist es unwichtig, wie hoch dein Gewinn beziehungsweise dein Umsatz ist. Du solltest dir diese Entscheidung allerdings genau überlegen, da für Selbstständige eine Rückkehr zur GKV nicht ganz unproblematisch ist.
Einzige Ausnahme: Freiberufler:innen, die künstlerisch oder publizistisch tätig sind, müssen prüfen, ob sie nicht der Versicherungspflicht der Künstlersozialkasse (KSK) unterliegen. Ist das der Fall, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht möglich.
Allerdings kannst du den Bedarf nach Extraleistungen mit privaten Krankenzusatzversicherungen gut und kostengünstig abdecken. Die CLARK Expert:innen beraten dich gerne, welche Versicherungen hier empfehlenswert sind.
Student:innen
Als Student:in kannst du dich vor Beginn deines Studiums von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. So steht dir der Weg in die PKV offen. Die private Krankenversicherung lohnt sich besonders für Studierende, die älter als 25 Jahre sind und nicht mehr familienversichert werden können. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der PKV ist oft deutlich besser als das der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Hier lohnt sich eine ausführliche Beratung zu deinen Versicherungsoptionen als Student:in. Die CLARK Expert:innen helfen dir bei der Wahl deiner Krankenversicherung gerne weiter und finden mit dir gemeinsam den besten Tarif.
Zusammenfassung
- Nur wer von der Versicherungspflicht befreit ist, kann sich auch privat versichern lassen.
- Beamt:innen, Selbstständige, Freiberufler:innen und Student:innen sind Berufsgruppen, die sich ohne besondere Voraussetzungen privat versichern lassen können.
- Künstlerisch und publizistisch tätige Freiberufler:innen können nur PKV-Mitglied werden, wenn sie nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht der KSK unterliegen.
- Ein Wechsel in die PKV lohnt sich besonders für Studierende, die mit über 25 Jahren nicht mehr in der Krankenkasse familienversichert sein können.
Voraussetzungen für Angestellte, um in die PKV aufgenommen zu werden
Damit du als Angestellte:r in die private Krankenversicherung wechseln kannst, muss dein Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – liegen. Diese Grenze wird jedes Jahr neu bestimmt. In den letzten Jahren ist sie ziemlich kontinuierlich gestiegen.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Angestellte beträgt 2024:
- 69.300 € brutto im Jahr bzw. 5.175 € brutto im Monat
Was wird bei Angestellten als Einkommen gezählt?
Als Einkommen gilt:
- Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (dein Gehalt / dein Lohn)
- Monatlich ausgezahlte Boni
- Tarifvertraglich begründete Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Regelmäßige Sachbezüge (geldwerte Vorteile, beispielsweise in Form eines Dienstwagens oder einer Dienstwohnung)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Pauschalbeträge für Überstunden (Dies gilt nicht für unregelmäßig abgegoltene Überstunden, sondern ausschließlich für solche, die über eine feste Überstundenpauschale abgegolten werden.)
Achtung: Sobald du einen Teil deines Arbeitnehmer-Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investierst, verringert sich dein jährliches Arbeitsentgelt. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass dein Einkommen dadurch wieder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und du nicht privat krankenversichert sein darfst.
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Angebot erhaltenAb wann gelten Angestellte als versicherungsfrei?
Die Grundvoraussetzung der Versicherungsfreiheit für Arbeitnehmer:innen ist dann gegeben, wenn dein Einkommen (brutto) die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 € (Stand 2024) im Jahr überschreitet.
Ab welchem Zeitpunkt du von der Versicherungspflicht befreit bist, hängt davon ab, ob du nach einem Jobwechsel oder nach einer Gehaltserhöhung in dieser Höhe entlohnt wirst.
Neuer Job
Sobald du einen neuen Job anfängst und dein Gehalt in den darauffolgenden 12 Monaten über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt, giltst du als versicherungsfrei und kannst die Art der Krankenversicherung frei wählen. Diese Regelung ist vollkommen unabhängig vom Startdatum deines neuen Jobs.
Gehaltserhöhung
Erhöht dein Arbeitgeber im Laufe des Jahres dein Gehalt so, dass es die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, giltst du ab dem 1. Januar des folgenden Jahres als versicherungsfreie:r Arbeitnehmer:in. Bei der Berechnung ist die Grenze des folgenden Jahres entscheidend, nicht die des aktuellen Jahres.
Ein Beispiel: Dein Gehalt wurde im August 2023 auf 68.000 € im Jahr erhöht und überschreitet die Versicherungspflichtgrenze für 2023 (66.600 €). Für 2024 liegt diese Grenze allerdings bei 69.300 €. Damit bist du nicht versicherungsfrei und bleibst gesetzlich versichert.
Zusammenfassung
- Arbeitnehmer:innen müssen ein jährliches Einkommen von mehr als 69.300 € brutto (Stand 2024) erzielen, um Mitglied der privaten Krankenversicherung werden zu können.
- Sonderzahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni oder geldwerte Vorteile wie Dienstwagen werden ebenfalls dem Einkommen zugerechnet.
- Der Zeitpunkt der Versicherungsfreiheit richtet sich danach, ob sie infolge eines neuen Jobs oder einer Gehaltserhöhung eingetreten ist.
Für wen lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung?
Die meisten Leute entscheiden sich für eine private Krankenversicherung, weil das Leistungsspektrum deutlich besser ist als das der gesetzlichen Krankenkassen.
Allerdings solltest du nicht unterschätzen, dass die Kosten der privaten Krankenversicherung im Alter ebenfalls steigen und die Rente dafür ausreichen muss. Dir sollte bewusst sein, dass die Rückkehr in die GKV – je nach Alter, Beschäftigungsverhältnis und Vorerkrankungen – nicht immer ganz einfach ist.
Viele Punkte sprechen aber für eine private Versorgung, insbesondere wenn du dich den folgenden Gruppen zuordnen kannst.
Beamt:innen
Durch den Zuschuss des Dienstherrn ist für viele Beamt:innen die private Krankenversicherung die beste und kostengünstigste Wahl. Auch die Tarifkonditionen sind um einiges besser als die für privat versicherte Arbeitnehmer:innen oder Selbstständige.
Angestellte mit höherem Einkommen
Hier lohnt es sich, die Kosten sowie das Leistungsangebot beider Versicherungsarten gegenüberzustellen.
Bei der GKV werden die Beiträge anhand der Beitragsbemessungsgrenze ermittelt. Diese dient der Deckelung der abzuführenden Sozialbeiträge für die vier gesetzlichen Versicherungen (gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung).
Für das Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 62.100 € jährlich beziehungsweise 5.175 € pro Monat.
Wenn du ein Gehalt hast, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zahlst du den Höchstbetrag der GKV, erhältst aber nur die medizinische Versorgung der gesetzlichen Krankenkasse.
Bei der privaten Krankenversicherung bestimmst du im Rahmen des Tarifs den Betrag sowie das Leistungsspektrum selbst.
Das bedeutet: Es ist durchaus möglich, dass ein PKV-Tarif genauso viel kostet wie der Versicherungsbeitrag, den die GKV für dich festgelegt hätte. Bei der Privatversicherung profitierst du aber von einer weitaus besseren medizinischen Versorgung und vielen Zusatzleistungen.
Du bist jünger als 40 Jahre
Die Beiträge für die PKV steigen im Alter. Damit die Versicherung nicht irgendwann zu teuer wird, fließt während der gesamten Versicherungszeit regelmäßig ein Teil des Beitrags in die Altersrückstellung. Je früher du also in die private Krankenversicherung eintrittst, desto länger zahlst du ein und desto geringer werden die Beiträge im Alter.
Daher lohnt sich die PKV besonders für junge Menschen. Wenn du erst ab deinem 40. Lebensjahr in die PKV wechselst, musst du vor allem im Alter mit hohen Beiträgen für deine Krankenversicherung rechnen.
Bist du Student:in, profitierst du zusätzlich von besonderen und günstigen Tarifen und Konditionen deiner Krankenversicherung, die dir auch nach dem Studium in den meisten Fällen erhalten bleiben.
Du hast wenig bis keine Vorerkrankungen
Vor dem Eintritt in die PKV wird eine Gesundheitsprüfung in Form eines Fragenkatalogs von dir verlangt. Dein Tarif wird dem Ergebnis entsprechend bemessen, gegebenenfalls werden also bei bestimmten Vorerkrankungen Risikozuschläge erhoben.
Je mehr Vorerkrankungen du hast, desto teurer wird der Tarif. In manchen Fällen wird dir unter Umständen gar kein Vertrag angeboten. Das passiert in seltenen Fällen, wenn du beispielsweise in den letzten Jahren wegen einer psychischen Krankheit in Behandlung warst.
Erkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Asthma, Wirbelsäulenerkrankungen oder körperliche wie geistige Behinderungen können ebenfalls den Beitrag in die Höhe treiben bzw. einen Vertrag gänzlich ausschließen.
Deine Familienplanung steht fest
Bei der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung für Angehörige. Sowohl Partner:in als auch Kinder müssen einzeln versichert werden. Allerdings sind die Tarife für Kinder weitaus günstiger als die für Erwachsene. Nichtsdestotrotz sollte dir klar sein, dass höhere Kosten auf dich zukommen, wenn du Alleinverdiener:in bist und du deine Kinder sowie deine:n Partner:in mitversichern möchtest.
Zusammenfassung
- Beamte:innen genießen einen Sonderstatus. Sie profitieren von Zuschüssen durch den Dienstherrn sowie günstigen Spezialtarifen der privaten Krankenversicherungen.
- Junge Menschen mit wenig bzw. gar keinen Vorerkrankungen erhalten ebenfalls gute Tarife mit niedrigen monatlichen Beiträgen.
- Menschen mit Vorerkrankungen wie psychischen Krankheiten, Diabetes oder Krebs müssen mit Risikozuschlägen rechnen, wenn sie privat versichert sein möchten.
- In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Wer plant, eine Familie zu gründen, sollte genau nachrechnen, ob sich ein Wechsel der Krankenversicherung lohnt.
Wechsel zur PKV – Was muss ich tun?
Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
Nachdem du versicherungsfrei geworden bist, hast du zwei Möglichkeiten, der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken zu kehren:
- Du erklärst innerhalb von 2 Wochen deinen Austritt aus der gesetzlichen Krankenkasse und brauchst keine weiteren Fristen einzuhalten. Du musst deinem Versicherer bei der Kündigung lediglich deine neue, private Anschlussversicherung nachweisen. Erst dann wird die Kündigung von der GKV akzeptiert.
- Du kannst die Zwei-Wochen-Frist auch verstreichen lassen und deine bisherige Krankenversicherung fristgerecht innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende kündigen. Das bedeutet: Kündigst du deine Versicherung beispielsweise am 17. August, bist du ab dem 1. November privat versichert.
Abschluss einer privaten Pflegeversicherung
Seit 1995 ist jeder Bürger dazu verpflichtet, in eine Pflegeversicherung einzuzahlen. Das gilt auch für alle Privatversicherten und wird üblicherweise über deinen privaten Versicherer geregelt. Du hast jedoch die Möglichkeit, in den ersten 6 Monaten nach Abschluss deiner PKV, einen anderen privaten Anbieter für die Pflegeversicherung zu wählen.
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung unterscheiden sich nicht von denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Beitrag wird vom Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. zentral berechnet und ist bei allen Versicherern nahezu identisch.
Zusammenfassung
- Sobald du versicherungsfrei geworden bist, kannst du innerhalb einer zweiwöchigen Sonderfrist der gesetzlichen Krankenversicherung deinen Austritt mitteilen.
- Verstreicht diese Sonderfrist, kannst du fristgerecht innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende bei deiner Krankenkasse kündigen.
- Sobald du in der PKV bist, musst du eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Dies geschieht in der Regel über denselben Anbieter.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
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