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Betriebliche Altersvorsorge: Nachteile oft erst im Alter erkennbar

Viele Arbeitnehmer:innen bauen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Nachteile schmälern die Auszahlung im Alter aber teilweise erheblich. Für manche Sparer:innen entwickelt sich diese Form der Alters­vorsorge sogar zum Minusgeschäft. Schuld daran sind mehrere Faktoren. So sind sich viele Menschen gar nicht bewusst, dass die Auszahlungen aus der betrieblichen Alters­vorsorge nachgelagert versteuert werden. Das Hauptproblem liegt jedoch bei der sogenannten Entgeltumwandlung – also genau dem Aspekt, der oft positiv hervorgehoben wird.

Betriebliche Altersvorsorge: Nachteile reduzieren den Ertrag

Die Entgeltumwandlung der betrieblichen Alters­vorsorge wird meist nicht als Nachteil wahrgenommen. Denn während der Einzahlungsphase hat diese vorrangig positive Auswirkungen. Da die Beiträge zur betrieblichen Alters­vorsorge aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers gezahlt werden, bleibt einerseits mehr vom Nettoeinkommen übrig als wenn die Einzahlung erst nach Abzug der Sozial­versicherungsbeiträge vorgenommen wird. Andererseits verringern sich diese Sozial­versicherungsbeiträge durch den effektiv geringeren Bruttolohn. Hier spart man also vorerst.

Beispiel:

Ein:e Arbeitnehmer:in aus Baden-Württemberg mit einem Bruttoeinkommen von 2.500 € monatlich zahlt zirka 525 € an Sozialabgaben. Zahlt diese:r Angestellte jedoch monatlich 200 € in die Betriebsrente ein, reduzieren sich die Abgaben um rund 40 € – die Person zahlt so nur noch 484 € für Pflege-, Renten, Kranken- und Arbeitslosen­versicherung (Stand 2024).

Doch gerade dies hat bei der betrieblichen Alters­vorsorge einen Nachteil. Durch die geringeren Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung zahlt diese bei Renteneintritt auch entsprechend weniger Rente. Diese Differenz muss durch die Betriebsrente erst einmal ausgeglichen werden.

Einmalauszahlung verstärkt die betriebliche Alters­vorsorge Nachteile

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) zeigt in einem Beispiel, dass sich die Nachteile der betrieblichen Alters­vorsorge noch verstärken, wenn auf eine monatliche Rentenzahlung verzichtet und stattdessen eine Kapitalauszahlung gewählt wird. Denn bei der einmaligen Auszahlung des gesparten Kapitals wird der volle Kranken- und Pflege­versicherungsbeitrag fällig – zumindest dann, wenn man gesetzlich krankenversichert ist. Dieser Beitrag wird für die Dauer von 120 Monaten anteilig vom Renteneinkommen abgezogen. In dem Beispiel der SZ müssen so bei einer Einmalauszahlung von rund 24.374 € für die nächsten 10 Jahre 35,64 € zusätzlich für die Pflege- und Kranken­versicherung aufgebracht werden – und zwar jeden Monat. In der Summe sind dies fast 4.300 €.

Neu seit 2020: Seit Januar 2020 gilt bei der betrieblichen Alters­vorsorge ein Freibetrag, 2024 liegt dieser bei 176,75 €. Auf diesen Anteil der Betriebsrente werden keine Abgaben für die Kranken­versicherung fällig. Auf jeden Euro danach wird jedoch der volle Krankenkassenbeitrag erhoben.

Lohnt sich die betriebliche Alters­vorsorge trotz Nachteile?

Nachgelagerte Besteuerung, geringere gesetzliche Rente, zusätzliche Sozial­versicherungsbeiträge – bei diesen Nachteilen müssen Verbraucher:innen sich fragen, ob sich die sonst so gelobte Form der eigenständigen Vorsorge wirklich lohnt.

Insbesondere wenn der Arbeitgeber nichts zur Betriebsrente zuschießt, sollten Arbeitnehmer:innen genau nachrechnen, ob es nicht Alternativen gibt, die sich mehr lohnen. Im schlimmsten Fall zahlen Sparer:innen bei der betrieblichen Alters­vorsorge mehr Beiträge ein, als sie am Ende der Laufzeit ausgezahlt bekommen. Unser Tipp: Lass dich vor dem Abschluss einer betrieblichen Alters­vorsorge von unserem Experten-Team zum Thema Altersvorsorge beraten und lass das Angebot prüfen.

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