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Neuer Höchstrechnungszins ab 2025 – ein Comeback für Riester & Co?

  • Ab Januar 2025 wird der Höchstrechnungszins von 0,25 % auf 1 % angehoben.
  • Dies ist die erste Anhebung des Höchstrechnungszinses seit 1994.
  • Sie ermöglicht attraktivere Konditionen für neue Verträge bei Renten- und Lebens­versicherungen.

Der Höchstrechnungszins soll ab Januar 2025 von 0,25 % auf 1 % angehoben werden. Dies hat das Bundesfinanzministerium (BFM) nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) am Montag entschieden.

Das ist die erste Erhöhung des Höchstrechnungszinses seit mehr als 30 Jahren. Zuletzt wurde der Wert 1994 angehoben, damals von 3,5 auf 4 %.

Die Versicherer reagieren positiv auf diesen Beschluss. So bewertete GDV-Chef Jörg Asmussen in einer Pressemitteilung die Erhöhung als „angemessene Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau“.

Bessere Kondition bei Lebens­versicherungen erwartet

Auch für Verbraucher:innen, die mit Renten- oder Lebens­versicherungen für das Alter vorsorgen wollen, ist die Anhebung des Höchstrechnungszinses eine gute Nachricht. Der Grund: Versicherer haben durch den höheren Zins die Chance, den Kund:innen im Neugeschäft attraktivere Garantien anzubieten.

Für Verträge, die ab Januar 2025 geschlossen werden, können Versicherer beispielsweise einen Garantiezins bis zu 1 % vereinbaren. Für bestehende Verträge greifen die geplanten Anpassungen jedoch nicht. Wer innerhalb der letzten 2 Jahre eine klassische Renten­versicherung oder eine Lebens­versicherung abgeschlossen hat, muss weiterhin mit dem geringen Zinssatz von derzeit 0,25 % leben.

Der Höchstrechnungszins ist außerdem ein wichtiger Faktor für die Beitragsberechnung von Risiko­versicherungen, etwa bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebens­versicherungen. Die Kosten für die Policen könnten sinken.

Riester-Rente: Sind bessere Rentenleistungen möglich?

Ein höherer Höchstzinssatz hätte auch Auswirkungen auf die Riester-Rente.
Bei der geförderten Alters­vorsorge ist der Versicherer aufgrund der Beitragsgarantie verpflichtet, dem Kunden oder der Kundin mindestens den Beitrag als Rente auszuzahlen, den diese:r im Laufe der Zeit eingezahlt hat plus alle staatlichen Zulagen und Förderungen. Ein steigender Höchstzins bringt für Versicherungsnehmer:innen die Garantie, dass die Zinsen für das eingezahlte Kapital höher ausfallen. Auch die Rentenleistung von Riester würde damit wieder steigen.

Asmussen dämpft die Euphorie für ein Riester-Comeback aus Sicht der Anbieter jedoch etwas. Seiner Meinung nach müsse „die Mindestbeitragsgarantie in der geförderten Alters­vorsorge abgesenkt werden, damit mehr Geld in renditeträchtige Anlagen investiert werden kann.“

Was ist der Höchstrechnungszins?

Der Höchstzinssatz markiert die Obergrenze für den maximal zulässigen Garantiezins bei klassischen Renten- und Lebens­versicherungen. Er zeigt also, mit welchem Zinssatz der Sparanteil der Kundin oder des Kunden maximal verzinst wird. Somit ist er eine Art Sicherheitsschild für Verbraucher:innen, der dafür sorgt, dass ein Versicherer nicht mit Zinsversprechen lockt, die sich auf dem Kapitalmarkt nicht erfüllen lassen. Ein extrem niedriger Höchstzinssatz bewirkt jedoch auch, dass die Vorsorge­versicherungen nur wenig an Rendite einbringen.

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