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Kindererziehungszeiten & Rente

Wie sich Nachwuchsbetreuung und Alters­vorsorge bedingen

  • Nur für einen Elternteil möglich
  • Nur für den oder die Haupterzieher:in
  • Bis zu 36 Monate anrechenbar

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  • Wenn du die Verantwortung für die Erziehung deiner Kinder trägst, kannst du dir bis zu 36 Monate an Beitragszeiten anrechnen lassen. Die genaue Anzahl hängt vom Geburtsjahr deines Kindes ab. Hast du mehrere Kinder, werden diese Zeiten addiert.
  • Um fair zu bleiben: Die Person, die sich hauptsächlich um die Betreuung und Erziehung des Nachwuchses gekümmert hat, erhält die Gutschrift für die Beitragsmonate.
  • Bedenke: Während sich die Beitragszeiten direkt auf die Rentenhöhe auswirken, sind die Berücksichtigungszeiten wichtig für die Mindest­versicherungszeit.

Was steckt hinter der Kindererziehungszeiten-Rente?

In den ersten Lebensjahren benötigen die lieben Kleinen viel elterliche Zuwendung und Unterstützung. Oftmals verringert dafür ein Elternteil seine Arbeitszeit oder widmet sich sogar voll und ganz der Betreuung der Junioren. Um sicherzustellen, dass dies keine negativen Auswirkungen auf die spätere gesetzliche Rente der Eltern hat, werden die Zeiten der Kindererziehung im Rentenkonto als vollwertige Beitragszeiten berücksichtigt.

Hier ist die Regelung dazu: Ein Jahr Kindererziehung wird so bewertet, als ob während dieser Zeit Beiträge in Höhe des Durchschnittsverdienstes aller gesetzlich Versicherten gezahlt wurden. Damit wird sichergestellt, dass Mutter oder Vater für ihre oder seine wichtige Arbeit in der Kindererziehung angemessen entlohnt werden, ohne Nachteile in Sachen Altersvorsorge befürchten zu müssen.

Greift die Kindererziehungszeiten-Rente trotz Erwerbstätigkeit?

Keine Sorge – auch, wenn du neben der Kindererziehung einem Job nachgehst, werden die Erziehungszeiten weiterhin zu deinen Beiträgen aus deiner Arbeit hinzugezählt. Diese Berücksichtigung erstreckt sich bis zur jährlich neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze. Es kann sich also lohnen, dich gründlich zu informieren und die Expertise unseres versierten CLARK Teams in Anspruch zu nehmen.

Anrechenbare Zeiten und Voraussetzungen für die Kindererziehungszeiten-Rente

Die Deutsche Renten­versicherung berücksichtigt die Kindererziehung, doch der Zeitraum hängt vor allem vom Geburtsjahr deines Kindes ab. 

Wenn deine Kids vor 1992 geboren wurden, erhältst du 2 Jahre und 6 Monate Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Falls sie 1992 oder später zur Welt kamen, beläuft sich die Anrechnungszeit auf 3 Jahre. 

Und hier ist ein interessantes Detail: Wenn du mehrere Kinder hast und sie kurz nacheinander geboren werden, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. 

Hier ist ein veranschaulichendes Beispiel: 

 Nehmen wir an, dein erstes Kind wurde im Juni 2005 geboren.

Das zweite Kind kam im März 2007 zur Welt. Als das zweite Kind geboren wurde, waren erst 21 Monate der Erziehungszeit für das erste Baby vergangen. Die übrigen 15 Monate werden zu den 36 Monaten des Zweiten hinzugefügt, was insgesamt 51 Monate ergibt. 

Berücksichtigungszeiten

Ganz im Gegensatz zu Anrechnungszeiten hat die Kinderberücksichtigungszeit keinen direkten Einfluss auf die spätere Höhe deiner Altersrente. Stattdessen spielen diese Berücksichtigungszeiten eine wichtige Rolle für die Mindest­versicherungszeit, auch als Wartezeit bekannt:

  • Diese Zeiten werden zur Erfüllung der Mindestwartezeit für alle Altersrenten herangezogen – und ja, sie sind auch relevant für die Rente mit 63.
  • Die Anwartschaft auf Renten bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung wird durch diese Berücksichtigungszeiten aufrechterhalten.

Die Berücksichtigungszeit umfasst den Zeitraum bis zum 10. Geburtstag deines Kindes ab.

Hierbei gilt ebenfalls die Regel, dass die Zeiten nur dem Elternteil angerechnet werden, der den Großteil der Betreuung und Erziehung übernimmt. Falls ihr die Zeiten euch beiden in gleichen Teilen zuordnen möchtet, könnt ihr dies ebenfalls in einer gemeinsamen Erklärung festhalten.

Wer hat Anspruch auf Kindererziehungszeiten-Rente?

In Sachen Anrechnungszeit für die Kindererziehung gibt’s eine klare Regel: Nur ein Elternteil kann sie für die Rente nutzen – und zwar der- bzw. diejenige, der bzw. die den Löwenanteil der Erziehungsarbeit übernommen hat. Wenn die Verantwortung jedoch im 50:50-Verhältnis aufgeteilt wurde, bekommt in der Regel die Mama den Rentenzuschlag. Aber keine Panik: Sollten die Zeiten dem Vater gutgeschrieben werden, können beide eine gemeinsame Erklärung abgeben.

Und by the way: Sowohl Eltern, als auch Pflege-, Adoptiv-, Stief,- sowie Großeltern und andere Verwandte profitieren davon, sich dauerhaft und im gemeinsamen Haushalt um ein Kind kümmern. Dadurch können auch sie die Kindererziehungszeiten für ihre gesetzliche Rente beanspruchen.

Wer hat keinen Anspruch auf Kindererziehungszeiten-Rente?

  • Wenn du bereits eine volle Regelaltersrente bekommst, ist diese Option nicht für dich.
  • Gleiches gilt, wenn du bereits Ansprüche aus der Beamtenversorgung oder einem anderen Versorgungssystem erworben hast.
  • Wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und nie Mitglied in der gesetzlichen Renten­versicherung warst, bist du ebenfalls nicht anspruchsberechtigt.

Apropos: Die Kindererziehungszeiten werden nicht von selbst berücksichtigt. Du kannst sie aber beantragen, sei es nachträglich oder im Voraus. Wenn du wissen möchtest, welche Fristen dabei gelten, frag einfach bei der Deutschen Renten­versicherung nach. Die steht dir gerne beratend zur Seite.

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Wie beeinflusst die Kindererziehungszeiten-Rente deine gesetzliche Rente?

Die Kindererziehungszeit trägt unmittelbar zur Höhe deiner Rente bei. Pro Monat werden dir 0,0833 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Diese Regelung ist im § 70 Absatz 2 im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) festgelegt. Für 12 Monate wären das 0,9996 Rentenpunkte, also fast 1 Rentenpunkt im Jahr.

Seit Juli 2024 entspricht ein Rentenpunkt einem monatlichen Rentenwert von 39,32 €. Das bedeutet, dass der Staat so tut, als hättest du in dieser Zeit als Durchschnittsverdiener:in regulär Beiträge gezahlt.

Beziehst du eine Witwenrente, kann das Elterngeld deine Rentenzahlung reduzieren. Dabei wird das Elterngeld wie Einkommen angerechnet, aber nur der Mindestbetrag von 300 € Basiselterngeld pro Monat berücksichtigt.

Rentenansprüche aufbessern durch Teilzeit und Elternzeit

Arbeitest du während der Kindererziehung in Teilzeit, hast du doppelten Vorteil: Die Rentenbeiträge aus deiner Teilzeitarbeit und aus der Kindererziehungszeit werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze zusammengerechnet. Das zahlt sich später in höheren Rentenpunkten aus.

Für Selbstständige gibt es noch eine zusätzliche Möglichkeit: Freiwillige Einzahlungen in die Renten­versicherung während der Elternzeit. Voraussetzungen hierfür sind, dass du in Deutschland lebst, noch keine volle Altersrente beziehst und nicht renten­versicherungspflichtig bist. Sind diese Punkte erfüllt, kannst du freiwillige Beiträge zahlen, um deine spätere Rente zu steigern.

Trotz Kindererziehungszeiten-Rente: Nichts geht über zusätzliche Altersvorsorge

Möchtest du später unbeschwert deinen Ruhestand genießen und auch im Alter finanziell abgesichert sein? Dann ist es eine sinnvolle Idee, dich über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Alters­vorsorge zu informieren. 

Ob du dich für eine private Renten­versicherung, eine fondsgebundene Renten­versicherung oder eine ökologische Alters­vorsorge entscheidest – die Auswahl an Optionen ist groß, und es wartet eine individuell auf dich zugeschnittene Lösung.

Wir von CLARK unterstützen dich dabei, in der Welt der Versicherungstarife den Durchblick zu behalten und das Angebot zu finden, das perfekt zu dir und deinem Lebensstil passt.

FAQ – Häufige Fragen zu Rente & Elternzeit

Kannst du die Kindererziehungszeit für die Witwenrente anrechnen lassen?

Nutzt du die Kindererziehungszeit als Witwe, erhältst du dafür einen Zuschlag auf die Entgeltpunkte. In den ersten 36 Monaten gibt es monatlich 0,1010 zusätzliche Entgeltpunkte.

Wird die Kindererziehungszeit in berufsständischen Versorgungswerken angerechnet?

Anders als bei der gesetzlichen Rente werden Kindererziehungszeiten in berufsständischen Versorgungswerken meist nicht gesondert angerechnet.

Wie wirkt sich die Elternzeit auf die betriebliche Alters­vorsorge aus?

Da in der Elternzeit kein Gehalt fließt, wird auch nichts für die betriebliche Alters­vorsorge eingezahlt. Das betrifft sowohl deine eigenen als auch die Beiträge des Arbeitgebers.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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