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  • Auch Minijobs können auf Wartezeit und Höhe deiner Altersrente einzahlen, sofern du dich nicht freiwillig von der Renten­versicherungspflicht hast befreien lassen.
  • Was viele nicht wissen: Es gibt verschiedene Arten von Minijobs: Kurzfristige, dauerhafte, Minijobs für Privatpersonen und als Selbstständige:r.
  • Da ein Minijob dennoch nicht so viel in Sachen Rente ausrichten kann, solltest du hier jede Chance auf zusätzliche Alters­vorsorge nutzen. Wir von CLARK helfen dir gern dabei!

Was ist ein Minijob – und enthält er eine Renten­versicherung?

Minijobs sind eine besondere Form der Erwerbstätigkeit, die in der Renten­versicherung spezielle Regelungen mit sich bringt. Zunächst einmal solltest du wissen, dass Minijobs in zwei Kategorien unterteilt sind: dauerhafte geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit einer monatlichen Höchstverdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigungen ohne Verdienstgrenze. Bist du knapp bei Kasse, ist die gute Nachricht, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen in der Regel nicht ­versicherungspflichtig sind, was bedeutet, dass du als Arbeitnehmer:in keine Beiträge zur Renten­versicherung zahlen musst. So baust du deine Altersrente zwar nicht weiter aus, verdienst aber für den Moment etwas mehr Geld. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Kurzfristige Beschäftigungen sind generell beitragsfrei, sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber. Eine Beschäftigung gilt als kurzfristig, wenn sie innerhalb eines Jahres auf maximal 3 Kalendermonate oder auf höchstens 70 Arbeitstage begrenzt ist. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe deines Verdienstes. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beschäftigung von Anfang an vertraglich befristet sein muss oder aufgrund der Art der Arbeit befristet ist, damit sie als kurzfristig gilt. Wenn du mehrere kurzfristige Beschäftigungen im Jahr ausübst, werden die Arbeitstage addiert.

Minijobs in Privathaushalten und von Selbstständigen können eine besondere Rolle spielen und anderen Regelungen unterliegen. Daher ist es ratsam, dich genau über die Renten­versicherungspflicht in deiner speziellen Situation zu informieren.

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Was ist ein Minijob bei Privatleuten? 

Minijobs in Privathaushalten sind eine Art der geringfügigen Beschäftigung. Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten wie Haushalts-, Küchen-, oder Gartenarbeit. Wenn du für Privatleute einen Minijob ausführst, ist es wichtig zu wissen, dass du in diesem Fall einen höheren Beitrag zur Renten­versicherung leisten musst – nämlich 13,6 %.

Dennoch ermöglicht dir eine solche Tätigkeit, Beitragszeiten für deine Renten­versicherung zu sammeln und damit deinen gesetzlichen Anspruch auf Altersrente zu stärken.

Was ist ein dauerhafter Minijob?

Fortlaufende Minijobs gelten ebenfalls als geringfügige Beschäftigung. Hierbei darfst du als Arbeitnehmer:in innerhalb eines Jahres mit deinem durchschnittlichen Monatsgehalt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Diese Grenze basiert auf dem aktuellen Mindestlohn und liegt 2024 bei 538 €.

Eine Besonderheit bei dauerhaften Minijobs ist die Renten­versicherungspflicht. In diesem Fall sind Arbeitnehmer:innen verpflichtet, Beiträge zur Renten­versicherung zu leisten, wobei der oder die Arbeitgeber einen signifikant höheren Anteil übernimmt. Er zahlt einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 % des Bruttoverdienstes, während du als Arbeitnehmer:in einen Eigenbeitrag von 3,6 % entrichtest. 

Was gilt für selbstständige Minijobber und Minijobberinnen? 

Generell sind Selbstständige nicht verpflichtet, in die Sozial­versicherung einzuzahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Freelancer, wie beispielsweise Hebammen, Erzieher:innen und Lehrkräfte renten­versicherungspflichtig sind. In diesen Fällen können sie ihre geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung renten­versicherungsfrei ausüben.

Eine interessante Möglichkeit besteht darin, verschiedene Minijobs parallel auszuüben, ohne dass sie aufaddiert werden. Zusätzlich dazu kannst du neben deiner Hauptberufstätigkeit einen Minijob mit einem Verdienst von bis zu 538 € ausüben und gleichzeitig eine selbstständige Tätigkeit bis zu dieser Verdienstgrenze verfolgen. Für deine Hauptbeschäftigung und den Minijob fallen die üblichen Sozial­versicherungsbeiträge an, jedoch nicht für die selbstständige Tätigkeit. Dies eröffnet dir flexible Optionen zur Einkommensgestaltung.

Regelung der Renten­versicherung bei mehreren Jobs

Wenn du mehrere Minijobs ausübst, gibt es bestimmte Regeln in Bezug auf die Renten­versicherung zu beachten: 

Wenn du mehrere Minijobs hast, werden deine Verdienste aus allen geringfügig entlohnten Beschäftigungen zusammengerechnet. Liegt dein Gesamtverdienst unter 538 €, ändert sich im Vergleich zu einem einzelnen Minijob nichts. Wenn der Verdienst diesen Betrag übersteigt, wirst du in allen Jobs in vollem Umfang sozial­versicherungspflichtig. In der Regel teilen sich du und dein:e Arbeitgeber die Beiträge jeweils zur Hälfte. 

Wenn du einen Minijob neben einer ­versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung hast, darfst du nur einen geringfügig entlohnten Job nebenbei ausüben. Alle anderen Minijobs werden zu deinem Hauptverdienst hinzugerechnet.

Beachte auch, dass ein Minijob nicht nur für die Renten­versicherung, sondern auch steuerlich relevant ist. Die Lohnsteuer wird entweder pauschal oder gemäß deiner individuellen Steuerklasse erhoben.

Im Minijob von der Renten­versicherung befreit 

Im Rahmen eines Minijobs hast du die Möglichkeit, eine Befreiung von den Rentenbeitragszahlungen bei der Renten­versicherung zu beantragen. Hierfür ist es erforderlich, einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber einzureichen.

Falls du mehrere Minijobs ausübst und deine durchschnittlichen Monatseinnahmen unter 538 € liegen, steht es dir frei für alle oder nur für einige von ihnen eine Befreiung zu beantragen. Mit der Befreiung entfällt deine Beitragspflicht, jedoch übernimmt dein Arbeitgeber weiterhin seinen Anteil von 15 %.

Lohnt sich ein Minijob für später?

Wenn du dich für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung entscheidest, sammelst du Rentenansprüche, die denen einer regulären Beschäftigung entsprechen. Du erwirbst Pflichtbeitragszeiten in der Deutschen Renten­versicherung (DRV). Diese brauchst du, um die Voraussetzungen für vorzeitige Altersrente, Leistungen im Rahmen der Rehabilitation, Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen, Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten sowie den Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge – wie beispielsweise die Riester-Rente – zu erfüllen. 

Abhängig von deinem Verdienst kannst du höchstens einen Wartezeitmonat pro Arbeitsmonat erhalten. Das bedeutet, dass du 3 Jahre arbeiten müsstest, um eine ähnliche Wartezeit wie bei einem Jahr mit vollen Beitragszahlungen zu erreichen. Die Beitragszahlungen aus deinem Nebenjob wirken sich auch auf die Höhe deiner zukünftigen Altersrente aus. Wenn du kontinuierlich 538 € pro Monat verdienst und gemeinsam mit deinem Arbeitgeber Beiträge zahlst, würde ein Jahr Arbeit eine Rentenerhöhung von etwa 5,35 € bedeuten.

Rechtzeitige Alters­vorsorge ist besser als Nachsicht!

Jeder Monat zählt, wenn es um die Renten­vorsorge geht. Selbst bei konstanten Beitragszahlungen kann die gesetzliche Altersrente oft nicht ausreichen, um einen sorgenfreien Ruhestand zu genießen. Wenn du später finanziell unabhängig sein und deine wohlverdiente Rente in vollen Zügen genießen möchtest, ist eine private Alters­vorsorge die Lösung. 

Hier kommen unsere CLARK Versicherungsexpert:innen ins Spiel: Sie stehen dir zur Seite, um die optimale Vorsorgestrategie für dich zu finden. Sie unterstützen dich gerne dabei, eine sinnvolle private Alters­vorsorge aufzubauen, die perfekt zu dir und deinem Lifestyle passt.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
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