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Rente mit 63

Route 63: Ab in den früheren Ruhestand – aber wie?!

  • Abschläge bei vorzeitigem Eintritt
  • 35 Beitragsjahre erforderlich
  • Auch für Selbstständige und Co. möglich

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  • Grundlegend kann jede:r Arbeitnehmer:in, Selbstständige oder Freiberufler:in nach 35 Renten­versicherungsbeitragsjahren vor dem regulären Ruhestandsalter in Rente gehen.
  • Tust du dies bereits mit 63 Jahren, erhältst du eine Rente mit Abschlägen.
  • Die gute Nachricht: Solche Abschlagslücken kannst du via privater Alters­vorsorge auffüllen.

Voraussetzungen und Beitragsfaktoren für die Rente mit 63

Gehörst du zu den „Pechvögeln“, die erst nach 1963 aufwärts das Licht der Welt erblickten? Dann erwartet unser Gesetzgeber hier, dass du erst mit 67 deinen Ruhestand einläutest. 

Wünschst du dir einen früheren Renteneintritt, bedingt dies mindestens 35 Renten­versicherungsbeitragsjahre und einen Abschlag von 0,3 % deiner Rente pro Monat, den du verfrüht ins Frührentnertum übergehst. Dabei wird die Abschlagsspitze zwar bei 14,4 % gedeckelt, bleibt dann aber auch dauerhaft bestehen. Solltest du auf 45 Beitragsjahre kommen, entfällt der Abschlag allerdings.

Nebst regulärer Renten­versicherungsbeiträge werden weitere Einzahlungen bzw. Lebensphasen mit einberechnet:

  • Freiwillige Beitragszahlungen
  • Minijob- Beitragszahlungen
  • Sogenannte Anrechnungszeiten während Ausbildung oder Studium
  • Sogenannte Anrechnungszeiten während Schwangerschaften oder Krankheiten
  • Maximal dreijährige Kindererziehungszeiten nach der Geburt
  • Berücksichtigungsphasen von unter zehnjährigen Kindern
  • Häusliche Pflegemonate für Angehörige
  • Rentensplittingmonate bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft
  • Versorgungsausgleich

Regelung für Selbstständige und Freiberufler:innen für die Rente mit 63

Auch als selbstständige, freiberufliche oder in einem Kammerberuf tätige Arbeitsbiene steht es dir frei, deinem Ruhestand mit 63 zu frönen, solange du auf eine nachweislich mindestens 35-jährige Renten­versicherungszeit kommst. Bedeutet: Bist du beispielsweise freischaffende ein:e Künstler:in, Handwerker:in, Publizist:in oder Physiotherapeut:in; oder ein:e der Berufskammer angehörende Mediziner:in, Innenarchitekt:in oder Justist:in, kannst du dich auch freiwillig rentenversichern lassen. Das sichert dir Zugriff auf die gesetzliche Rente.

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Einfluss von Arbeitslosigkeit oder Krankheit bei der Rente mit 63

Viele Versicherte bekommen im Hinblick auf ihre spätere Rente vor allem dann Panik, wenn es um markant lange Berufsunfähig-, oder Arbeitslosigkeit geht. Lass dir grundsätzlich gesagt sein: Auch Phasen von Joblosigkeit werden in die Mindest­versicherungszeit der 35 Jahre hineinberechnet, solang du dich auch vorschriftsgemäß arbeitslos gemeldet hast.

Im Gegensatz dazu bekommst du während einer Langzeitkrankschreibung deine Renten­versicherungsbeiträge bezahlt und die Zeit deiner Arbeitsunfähigkeit auf deine Renten­versicherungszeit angerechnet. Ergo füllen sich auch hier die 35 Zieljahre weiter auf.

Unser Tipp: Je nach individuellen Umständen berechnet sich deine spätere Rente – ganz klar. Bist du gar neugierig oder darauf angewiesen in etwa zu erfahren, mit welchem Rentenbetrag du nach aktuellem Status Quo rechnen müsstest, wende dich vertrauensvoll an deinen jeweiligen Renten­versicherungsträger. Wenn die Warteschleife hier zu lang ist, kannst du alternativ auch in dein Renteninformationsschreiben schauen.

Berechnung und Abschlagsregelungen für die Rente mit 63

Wir wissen: Rente mit 63 bedeutet Rente mit Abschlägen, sofern du keine 45 Jahre Renten­versicherungszeit auf dem Buckel hast. Aber wie genau wird das alles berechnet?

Hier gilt:

  1. Unter 45 Jahren Versicherungszeit gehen dir für jeden Monat, den du früher in den Ruhestand gehst, 0,3 % an Rentenanspruch flöten – aber nicht mehr als 14,4 % für 48 Monate.
  2. Je eher du aus deinem Arbeitsleben ausscheidest, desto weniger zahlst du logischerweise in deine Rentenkasse ein. Folglich fällt auch dadurch deine Rente kleiner aus.

Der Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Renten­versicherung gibt dir hier eine recht genaue Auskunft über deine finanziellen Aussichten im Alter. Schau mal rein – es lohnt sich!

Rente mit 63: Tabelle der Jahrgänge

Die Rente mit 63 ist selbstverständlich durch Rentenreform und Co. von deinem Geburtsjahr abhängig. Für welches Baujahr welche Rentenabschläge greifen, überblickst du in der Jahrgangsübersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Hier ein kleiner Auszug dessen:

JahrgangReguläres RenteneintrittsalterAbschläge bei Rente mit 63
195065 Jahre + 4 Monate8,4 %
195165 Jahre + 5 Monate8,7 %
195265 Jahre + 6 Monate9,0 %
195365 Jahre + 7 Monate9,3 %
195465 Jahre + 8 Monate9,6 %
195565 Jahre + 9 Monate9,9 %
195665 Jahre + 10 Monate10,2 %
195765 Jahre + 11 Monate10,5 %
195866 Jahre10,8 %
195966 Jahre + 2 Monate11,4 %
196066 Jahre + 4 Monate12,0 %
196166 Jahre + 6 Monate12,6 %
196266 Jahre + 8 Monate13,2 %
196366 Jahre + 10 Monate13,8 %
196467 Jahre14,4%

Abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren

Du bist ab 1964 geboren und hoffst auf Rentenabschlagsfreiheit mit 63 nach 45 Jahren Arbeit? Pustekuchen. Entsprechend bleiben dir folgende Optionen:

  1. Du gehst als 65-jährige:r, langjährig Versicherte:r nach 45 Jahren vorzeitig in Rente. So hast du immerhin zwei Rentenjahre gespart und wirst vom Gesetzgeber als kleinen Kompromiss dafür belohnt, unser Rentensystem mit deinen bis dahin greifenden Beitragszahlungen unterstützt zu haben.
  2. Du bereitest deinen verfrühten und sorgenfreieren Abgang in den Lebensabend mit einer auf dich zugeschnittenen privaten Altersvorsorge auf und hast damit die Möglichkeit, deinen Renteneintritt flexibel zu gestalten. Unsere CLARK Expert:innen unterstützen dich hier gern jederzeit.

Gezieltes Ausgleichen deiner Abschläge für die Rente mit 63

Egal wie – eine weitsichtige Altersvorsorge solltest du gerade mit Blick auf zu geringe gesetzliche Renten und klaffende Lücken zwischen Lebensstandard zu Arbeitszeiten und Seniorphase stets bedenken. Eine frühere Rente mit 63 ist schön – aber nur, wenn dir deren Abschlagsdefizite wirtschaftlich nicht zu sehr zu schaffen machen.

Hast du signifikante Abschläge zu erwarten, kannst du diese ab deinem 50. Lebensjahr mit Sonderzahlungen wieder ausgleichen – und das via Teilzahlungen oder eines Einmalbetrags. Aber bedenke: Diese Möglichkeit hast du nicht im Falle einer Erwerbsminderungsrente. 

Hast du im Zuge dessen auch schon mal über eine Rürüp-Rente oder den Rieserrenten-Klassiker nachgedacht? Diese und andere Versicherungen können dir helfen, deine Schäfchen in skalierbarer Zeit ins Trockene zu bringen, damit du sie als pensionierte:r Hirte bzw. Hirtin in Ruhe hüten und für dich nutzen kannst.

Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, deine Rentenrücklagen mit ETFs oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung durch frühzeitige Immobilieninvestitionen aufzubessern.

So kannst du dafür sorgen, dass dein Renteneintritt ein umso genussvolleres und sorgenfreieres Lebenskapitel wird.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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