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  • Das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren gilt für alle, die ab 1964 geboren sind. Für frühere Jahrgänge liegt die Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren.
  • Die Anhebung des Renteneintrittsalters um 2 Jahre betrifft auch Versicherte mit mindestens 45 oder 35 Beitragsjahren sowie Schwerbehinderte.
  • Du kannst davon ausgehen, dass das Rentenalter weiter steigen wird. Daher raten wir von CLARK dir zur privaten Altersvorsorge.

Regulär in Rente gehen – Die Rente mit 67 Jahren

Du bist vielleicht interessiert zu erfahren, dass 67 Jahre allgemein als die magische Grenze zwischen Berufsleben und Ruhestand gilt. Laut Gesetz gilt 67 Jahre als die aktuelle Regelaltersgrenze. Das ist der Zeitpunkt, an dem du in den Ruhestand gehen kannst und deine gesetzliche Altersrente ohne Abschläge (Abzüge) ausgezahlt bekommst.

Diese Regelung gilt erstmals für alle, die ab 1964 geboren wurden. Wenn du jetzt oder in den kommenden Jahren Rentner:in wirst, hast du schon früher den Anspruch auf deine abschlagsfreie Altersrente, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst.

Dein Geburtsjahr entscheidet also darüber, wann du gesetzlich in Rente gehen kannst. Der Grund für die Unterscheidung ist die Rentenreform von 2007. Damals beschloss die Regierung, das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahre auf 67 Jahre anzuheben. Die Anhebung geschieht stufenweise und wird seit 2012 umgesetzt.

Gründe für diese Anpassung sind die steigende Lebenserwartung und die sinkenden Geburtenzahlen. Sie führen dazu, dass immer weniger Personen in die Rentenkasse einzahlen, die Rentenbezieher:innen aber gleichzeitig immer länger Rente erhalten. Das setzt das System der gesetzlichen Renten­versicherung finanziell ordentlich unter Druck.

Die Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre

  • Ab dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze jährlich um 1 Monat nach hinten verschoben.
  • Ab Jahrgang 1959 verschiebt sich die Grenze zum Rentenalter um jeweils 2 Monate nach hinten.
  • 2031 ist die Anhebung des Rentenalters abgeschlossen. Das ist das Jahr, in dem der Jahrgang 1964 67 Jahre alt wird.

Geregelt ist diese Anhebung der Regelaltersgrenze im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI § 35 und § 235).

Die folgende Tabelle zeigt dir, wie das Renteneintrittsalter von Frauen und Männern stufenweise angehoben wird:

GeburtsjahrRenteneintrittsalter (Jahre)Zeitraum
Vor 194765Bis Januar 2012
194765 und 1 MonatFebruar 2012 bis Februar 2013
194865 und 2 MonateMärz 2013 bis März 2014
194965 und 3 MonateApril 2014 bis April 2015
195065 und 4 MonateMai 2015 bis Mai 2016
195165 und 5 MonateJuni 2016 bis Juni 2017
195265 und 6 MonateJuli 2017 bis Juli 2018
195365 und 7 MonateAugust 2018 bis August 2019
195465 und 8 MonateSeptember 2019 bis September 2020
195565 und 9 MonateOktober 2020 bis Oktober 2021
195665 und 10 MonateNovember 2021 bis November 2022
195765 und 11 MonateDezember 2022 bis Dezember 2023
195866Januar 2024 bis Januar 2025
195966 und 2 MonateMärz 2025 bis April 2026
196066 und 4 MonateMai 2026 bis Juni 2027
196166 und 6 MonateJuli 2027 bis August 2028
196266 und 8 MonateSeptember 2028 bis Oktober 2029
196366 und 10 MonateNovember 2029 bis Dezember 2030
1964 und später67Ab Januar 2031

Tipp: Rentenhöhenrechner der Deutschen Renten­versicherung (DRV)

Wenn du genau wissen möchtest, wann du frühestmöglich und wann regulär in Rente gehen kannst und wie hoch diese ausfallen wird, dann hilft dir der Online-Rechner der DRV weiter. Mit deinem Geburtsdatum und Angaben zu Schwerbehinderung sowie Tätigkeit ermittelst du mit wenigen Klicks alle Daten. Für die Ermittlung der Rentenhöhe solltest du deine Renteninformation griffbereit halten.

Welche Voraussetzungen brauchst du, um in Rente zu gehen?

Um eine Altersrente zu erhalten, die dir abschlagsfrei ausgezahlt wird, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst die Regelaltersgrenze erreicht haben (siehe Tabelle oben)
  • Du musst mindestens 5 Jahre lang in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt haben.

Übrigens: Diese sogenannten Regelaltersrente kannst du nicht vorzeitig erhalten. Aber du kannst unbegrenzt viel hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen auf die Rente angerechnet wird.

Neben der regulären Altersrente gibt es weitere Rentenformen, für die es wiederum spezielle Regelungen zu den Voraussetzungen und den Rentenstart gibt.

Von 63 auf 65 Jahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Zahlst du bereits 45 Jahre oder länger in die Renten­versicherung ein, hast du Glück: Du kannst früher in den Ruhestand gehen und (!) eine Rente ohne Abschlag beziehen.

Auch bei dieser Altersrente für besonders langjährig Versicherte verschiebt sich der gesetzliche Rentenbeginn nach hinten. Während sich Personen vom Jahrgang bis 1953 noch mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand verabschieden konnten, müssen die späteren Jahrgänge wieder einige Monate dranhängen.

Auch hier ist es wieder der Geburtsjahrgang 1964, bei dem die Anpassungen schließlich abgeschlossen sind.

Die folgende Tabelle zeigt die stufenweise Anpassung des Renteneintrittsalters:

Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte

GeburtsjahrRentenstart
Vor 195363 Jahre
195363 Jahre und 2 Monate
195463 Jahre und 4 Monate
195563 Jahre und 6 Monate
195663 Jahre und 8 Monate
195763 Jahre und 10 Monate
195864 Jahre
195964 Jahre und 2 Monate
196064 Jahre und 4 Monate
196164 Jahre und 6 Monate
196264 Jahre und 8 Monate
196364 Jahre und 10 Monate
196465 Jahre

Kannst du auch früher in Rente gehen, wenn du weniger als 45 Jahre Beiträge gezahlt hast?

Ja, auch dann ist ein früherer Ruhestand möglich. Allerdings musst du mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den du eher gehst, werden 0,3 % von deiner Rente abgezogen. Maximal 14,4 % Abzüge sind erlaubt. Das entspricht 4 Jahre. Gerechnet ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren kannst du frühestens mit 63 Jahren in den Ruhestand wechseln.

Renten mit höherem Einstiegsalter

Bei folgenden Rentenarten steigt die Altersgrenze ebenfalls allmählich um 2 Jahre an:

Altersrente für langjährig Versicherte

Als langjährig versichert giltst du, wenn du mindestens 35 Jahre lang ­versicherungspflichtig beschäftigt warst. Versicherte der Jahrgänge 1949 bis 1963 können mit dieser Voraussetzung noch vor dem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle ab Jahrgang 1964 gelten die üblichen Abschlagsregelungen.

Erwerbsminderungsrente

Erhältst du eine Erwerbsminderungsrente, wird die Zahlung automatisch in eine Altersrente umgewandelt, sobald du die Regelaltersgrenze erreicht hast, die für deinen Jahrgang gilt. Die Anhebung des Renteneintritts von 65 auf 67 Jahre erfolgt stufenweise, genau wie bei der normalen Altersrente.

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Rentenbeginn für Schwerbehinderte

Abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen können auch Schwerbehinderte, wenn sie

  • die Mindest­versicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen,
  • einen Behinderungsgrad von 50 % nachweisen und
  • die für ihre Geburtsjahrgang vorgesehene Altersgrenze erreicht haben.

Leute, die ab 1964 geboren sind, können ab 65 Jahren in Rente gehen. Für alle, die früher geboren sind, wird die Altersgrenze für den gesetzlichen Rentenbeginn allmählich von 63 Jahren auf 65 angehoben.

Renteneintritt für Schwerbehinderte – Abschlagsfreie Rente und 35 Beitragsjahre

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
195263 Jahre und 1 bis 6 Monate
195363 Jahre und 7 Monate
195463 Jahre und 8 Monate
195563 Jahre und 9 Monate
195663 Jahre und 10 Monate
195763 Jahre und 11 Monate
195864 Jahre
195964 Jahre und 2 Monate
196064 Jahre und 4 Monate
196164 Jahre und 6 Monate
196264 Jahre und 8 Monate
196364 Jahre und 10 Monate
196465 Jahre

Frührente für schwerbehinderte Menschen

Neben diesem regulären Renteneintritt haben Menschen mit 50 % Schwerbehinderung die Möglichkeit, maximal 3 Jahre früher in den Ruhestand zu wechseln. Der Preis dafür sind Abschläge, die von der Rente abgezogen werden, genau wie bei anderen Erwerbstätigen auch. Pro Monat, den sie früher in Rente gehen, werden 0,3 % von der Rente abgezogen.

RenteneintrittsalterAbschlagshöhe
62 JahreDauerhaft 10,8 % (36 Monate)
63 JahreDauerhaft 7,2 % (24 Monate)
64 JahreDauerhaft 3,6 % (12 Monate)

Außerdem muss für diese Frührente auch die 35 Jahre Wartezeit erfüllt sein.

Ausblick zum Renteneintrittsalter – Kommt die Rente mit 73?

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist eine Reaktion auf die Verhältnisse in der Gesellschaft. Dabei dreht es sich um diese 3 Faktoren:

  1. Die Deutschen werden älter und beziehen daher immer länger Rente.
  2. Die geburtenstarke Generation der „Baby Boomer“ wechselt in den Ruhestand.
  3. Die Geburtenrate bleibt hingegen anhaltend niedrig.

Das heißt: Die Zahl der Rentner:innen nimmt zu, aber die Zahl der jungen Leute, die die Renten finanzieren, wird kleiner.

Mit verschiedenen Mitteln versucht die Politik das Rentensystem zu retten und das Rentenniveau stabil zu halten

Bereits 2016 überraschten Wissenschaftler:innen vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW) mit dem Vorschlag vor, das Rentenalter weiter anzuheben. 2030 sollte es bei 69 Jahren, 2035 bei 71 Jahren und bis 2041 bei 73 Jahren liegen. So könne das Rentensystem finanzierbar und die Beitragssätze stabil gehalten werden.

Auch jetzige Berater:innen der Regierung schlagen vor, dass das Renteneintrittsalter nach 2031 weiter steigen sollte. Einigkeit herrscht darüber, die Rente an die Lebenserwartung anzupassen. Offen ist allerdings die Frage nach einem festgelegten Renteneintrittsalter. Im Gespräch sind auch Ideen, das Rentenalter flexibler zu gestalten.

Neben der Anpassung der Renten­bedingungen sehen Expert:innen in der privaten Alters­vorsorge eine wichtige Stellschraube, um den Lebensabend von Senior:innen finanziell abzusichern. Sowohl betriebliche Altersvorsorge als auch fondsgebundene Renten­versicherungen mit ihren langfristigen Geldanlagen können vor allem den Generationen helfen, die erst um 2040 oder 2050 in den Ruhestand gehen.

Eine private Alters­vorsorge abschließen

Eine private Altersvorsorge abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung und Unabhängigkeit im Alter. Du kannst ihn nicht früh genug tun. Dafür brauchst du nicht einmal viel Geld: Einen Riester-Vertrag kannst du schon ab 5 € im Monat abschließen.

Dennoch solltest du deine Entscheidung nicht leichtfertig treffen. Zwar kannst du nahezu jede Alters­vorsorge zumindest beitragsfrei stellen, wenn du sie nicht mehr fortführen möchtest oder kannst. Aber es wäre schade, über Jahre Geld in eine Vorsorge zu stecken, von der du nicht überzeugt bist.

Lass dich deshalb unbedingt beraten. Die CLARK Expert:innen helfen dir gerne dabei, dich im Vorsorge-Dschungel zurechtzufinden: Sie gehen mit dir deine finanzielle Situation durch, ermitteln deinen Bedarf und finden für dich das Angebot, das am besten zu dir und deiner Lebenssituation passt.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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