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Rentensystem in Deutschland

Darauf fußt dein Ruhestand

  • Basis ist das 3-Säulen-Model
  • Oft genügt gesetzliche Rente nicht mehr
  • Zusätzliche Alters­vorsorge ist essenziell

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Wie soll deine Vorsorge ausgezahlt werden?

Basis ist das 3-Säulen-Model

Oft genügt gesetzliche Rente nicht mehr

Zusätzliche Alters­vorsorge ist essenziell

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  • Das Rentensystem in Deutschland ist als 3-Säulen-Modell aufgebaut: Es gibt die gesetzliche, betriebliche und private Renten­versicherung.
  • Die gesetzliche Rente allein genügt heutzutage oft nicht mehr zur Absicherung deines Lebensabends, wodurch zusätzliche Alters­vorsorge unabdingbar wird.
  • Ab dem 27. Lebensjahr bekommst du regelmäßig das Renteninformationsschreiben der Deutschen Renten­versicherung zugesandt, das dich über deinen aktuellen Rentenstand aufklärt.

Aufbau des deutschen Rentensystems: Das 3-Säulen-Modell

Da die gesetzliche Rente allein schon lang nicht mehr genügend finanzielle Ressourcen für einen würdigen Ruhestand der meisten Einzahler:innen bietet, existiert das sogenannte 3-Säulen-Modell. Bestehend aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Renten­versicherung offeriert es dir zusätzliche Möglichkeiten, deinen Lebensabend finanziell abzusichern.

Gesetzliche Renten­versicherung als Säule 1

Die gesetzliche Renten­versicherung (GRV) basiert auf einem solidarischen Umlageverfahren zwischen Generationen – als ein Generationenvertrag – mit dem grundlegenden Ziel, Altersarmut zu verhindern. Das bedeutet, dass die Beiträge der derzeitigen Erwerbstätigen zur Finanzierung der Renten aktueller Rentner:innen verwendet werden – in der prinzipiellen Erwartung, dass dies in der Zukunft von nachfolgenden Generationen fortgesetzt wird. Die Versicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern getragen und orientieren sich am Einkommen der Beitragszahler:innen.

Renteneintrittsalter und Altersgrenzen

Das Renteneintrittsalter ist ein zentrales Thema im deutschen Rentensystem und wird durch die Regelaltersgrenze sowie flexible Altersgrenzen geregelt. Die klassischste Form der Rente ist die Regelaltersrente, die dann startet, wenn Versicherte Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente aus der gesetzlichen Renten­versicherung haben.

Flexible Altersgrenzen ermöglichen Versicherten dabei, vor oder nach Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. Sie berücksichtigen unterschiedliche Lebensverläufe und Bedürfnisse der Versicherten. Bei der Entscheidung für einen früheren Renteneintritt solltest du jedoch mögliche Abschläge einkalkulieren.

Vorgezogene AltersrenteAltersrente ohne AbschlägeRente mit Zuschlägen
Je früher der Renteneintritt, desto höher sind die Abschläge: Die vorgezogene Altersrente kannst du in Anspruch nehmen, wenn du die Mindest­versicherungszeit von 35 Jahren erfüllst – dann allerdings mit Abschlägen.Hast du die sogenannte Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kannst du vor Erreichen des regulären Eintrittsalters abschlagslos in Rente gehen. Dabei wird das individuelle Renteneintrittsalter auf Basis der Wartezeit und der persönlichen Versicherungszeiten festgelegt.Wer länger arbeitet als bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, ohne einen Rentenantrag zu stellen, erhöht durch die weiteren Beitragszahlungen seinen Rentenanspruch und erhält pro Monat ein Rentenplus von 0,5%

Gesetzliche Rentenarten

Es gibt verschiedene gesetzliche Rentenarten in Deutschland, die den unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnissen der Versicherten gerecht werden sollen. Hier sind einige der wichtigsten:

Altersrente: Sie wird an Personen ausgezahlt, die das gesetzliche Rentenalter und die erforderlichen Versicherungszeiten erreicht haben. Das Regelaltersrentenalter beträgt für ab 1964 Geborene 67 Jahre. Für Jahrgänge von 1947 bis 1963 wurde das Rentenalter schrittweise angehoben. 

Erwerbsminderungsrente: Diese wird an Versicherte gezahlt, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können. Es gibt 2 Arten von Erwerbsminderungsrente: volle Erwerbsminderungsrente für diejenigen, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können und teilweise Erwerbsminderungsrente für diejenigen, die zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten können.

Hinterbliebenenrente: Diese Rente wird zur finanziellen Unterstützung an Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen und Kinder von verstorbenen Rentner:innen gezahlt, wenn der oder die Versicherte verstirbt.

Waisenrente: Die Waisenrente wird an Kinder von verstorbenen Eltern gezahlt, solange sie sich in Ausbildung oder im Studium befinden.

Betriebliche Alters­vorsorge als Säule 2

Die betriebliche Altersvorsorge – auch als bAV abgekürzt – gewinnt angesichts demografischer Veränderungen und steigendem Rentenalter zunehmend an Bedeutung. Arbeitnehmer:innen können hier während ihrer Erwerbstätigkeit von ihrem Arbeitgeber Leistungen für die spätere Rente erhalten. Aber beachte: Die Beiträge zur „bAV“ sind zwar bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei, werden aber bei Rentenauszahlung versteuert – abhängig von Eintrittsalter und persönlichem Steuersatz.

Verschiedene betriebliche Altersvorsorgeformen

Es gibt verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge. Dazu zählen:

Direktzusage (Unterstützungskasse): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Arbeitnehmer:innen im Alter eine bestimmte Versorgungsleistung zu gewähren. Der Arbeitgeber trägt das finanzielle Risiko, was diese Variante komplex macht.

Pensionskasse: Als eigenständige Versorgungseinrichtung legt sie die Beiträge von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber an. Sie garantiert eine lebenslange Rente, deren Höhe von den eingezahlten Beiträgen und der Rendite abhängt.

Pensionsfond: Ähnlich wie die Pensionskasse verwaltet der Pensionsfond die flexibel angelegten Gelder der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber.

Direkt­versicherung: Hier schließt der Arbeitgeber eine Lebens­versicherung auf das Leben der Arbeitnehmer:innen ab und bezahlt die Beiträge. Im Leistungsfall wird eine Rente oder einmalige Kapitalauszahlung fällig.

Private Alters­vorsorge als Säule 3

Die private Alters­vorsorge bezieht sich auf individuelle, rein privat finanzierte Maßnahmen, mithilfe derer du für deinen Ruhestand vorsorgen und eine mögliche Versorgungslücke zwischen gesetzlicher Rentenprognose und gewohntem Lebensstandard schließen kannst. Aber denk dran: Auch hier fallen Steuern an. 

Verschiedene private Altersvorsorgeformen

Es gibt verschiedene Varianten der privaten Altersvorsorge:

Riester-Rente: Sie wird durch staatliche Zulagen und steuerliche Absetzungsmöglichkeiten gefördert und eignet sich insbesondere für Familien und renten­versicherungs-pflichtige Arbeitnehmer:innen.

Basisrente (Rürup-Rente): Sie ist vor allem für Selbstständige und Gutverdiener:innen interessant, weil sie steuerlich gefördert und lebenslang ausgezahlt wird. Allerdings sind Einmalauszahlungen oder Vererbbarkeit der Rente hier nicht möglich.
Private Renten­versicherungen: Hierbei handelt es sich um Versicherungsverträge, bei denen der oder die Versicherungsnehmer:in während der Ansparphase Beiträge einzahlt und im Ruhestand eine lebenslange Rente erhält.

Kapitallebens­versicherungen: Sie kombinieren eine Lebens­versicherung mit einer Sparanlage. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine Versicherungssumme; andernfalls wird eine Kapitalausschüttung oder Rentenzahlung vorgenommen.

Rentenberechnung: Die Formel deines Ruhestands 

Die Kalkulation deiner gesetzlichen Rente ist recht komplex. Grundlegend wird die Rentenhöhe mithilfe von Entgeltpunkten berechnet, die auf Grundlage eingezahlter Beiträge und individuellem Durchschnittseinkommen während des Versicherungszeitraums ermittelt werden. Ein Durchschnittseinkommen entspricht einem Entgeltpunkt. 

Für jedes Jahr mit Beitragszahlungen werden Entgeltpunkte vergeben, die je nach individuellem Gehalt höher oder niedriger sein können. Die gesammelten Entgeltpunkte werden schließlich mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, um deine Bruttorente zu berechnen.

Ein vereinfachtes Beispiel zur Rentenberechnung 2024

Wir gehen davon aus, dass unser:e Musterrentner:in während des Erwerbslebens im Schnitt immer das Durchschnittseinkommen erzielt hat.

Eckdaten:

  • Anzahl der Beitragsjahre: 35 Jahre
  • Aktueller Rentenwert (Wert eines Entgeltpunkts): 39,32 €

Rechnungsschritte:

Entgeltpunkte x aktuellen Rentenwert = Bruttorente

35 * 39,32 € = 1.376,20 € monatliche Bruttorente

Rentenerhöhung 2024

Die Höhe der Renten wird regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst. So stiegen die Renten in Deutschland ab Juli 2024 um 4,57 %, auch infolge der gesetzlichen Niveauschutzklausel, wonach das Rentenniveau nicht unter 48 % sinken darf.

Zudem gab es erstmals eine einheitliche Rentenanpassung in den alten und neuen Bundesländern. Ost- und Westrenten werden ab 2024 zum gleichen Wert von 39,32 € pro Rentenpunkt ausgezahlt.

Menschen, die ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 antraten, erhalten Zuschläge von 7,5 % bzw. 4,5 %, um sie an die Leistungen für Neu- und Bestandsrentner:innen anzugleichen. Rund 3 Millionen Menschen profitieren von dieser automatischen Anpassung.

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Renteninformation: Das beinhaltet sie

Das Renteninformationsschreiben ist ein Dokument, das von der Deutschen Renten­versicherung automatisch und jährlich an alle mindestens 27-jährigen Versicherten verschickt wird. Es bietet dir eine Übersicht über die zu erwartende gesetzliche Rente, basierend auf den bisherigen Beitragszahlungen in die Renten­versicherung. 

Lies dir das Dokument aufmerksam durch und nimm bei Fragen gegebenenfalls Kontakt zur Deutschen Renten­versicherung auf. Nutz die Infos unbedingt dafür, über zusätzliche private Alters­vorsorge nachzudenken, um deinen individuellen Bedürfnissen im Ruhestand gerecht zu werden.

Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Renten­versicherung?

Der Beitrag zur gesetzlichen Renten­versicherung liegt aktuell bei 18,6 % des Bruttogehalts. Diese Summe teilst du dir mit deinem Arbeitgeber, sodass jede Seite 9,3 % übernimmt.

Ein Limit: Die Beitragsbemessungsgrenze

Du zahlst allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag in die Rentenkasse. Diese Obergrenze ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Liegt dein Gehalt darüber, bleibt alles, was über der Grenze liegt, beitragsfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2024

Alte BundesländerNeue Bundesländer
Monatliche Höchstgrenze7.550 €7.450 €
Jährliche Höchstgrenze90.600 €89.400 €

Damit ergibt sich für Arbeitnehmer in den alten Bundesländern ein maximaler Monatsbeitrag von 702,15 €, während der Beitrag in den neuen Bundesländern bei 692,85 € gedeckelt ist.

Was ist die freiwillige Renten­versicherung?

Mit der freiwilligen Renten­versicherung zahlst du in die Renten­versicherung ein, obwohl du nicht dazu verpflichtet bist. Diese Option besteht beispielsweise für Selbstständige oder Beamt:innen. Sie können so eine gesetzliche Rente erhalten und sich zusätzlich über eine Erwerbsminderungsrente absichern. Du kannst ab 16 Jahren in die freiwillige Renten­versicherung einzahlen – eine Wartezeit gibt’s dabei nicht.

Flexible Beiträge: Wie viel musst du zahlen?

Bei der freiwilligen Renten­versicherung wählst du den monatlichen Beitrag selbst – Hauptsache, du bleibst zwischen dem Mindestbeitrag von 100,07 € und dem Höchstbeitrag von 1.404,30 €. Du kannst die Zahlungen jederzeit pausieren und später wiederaufnehmen (Stand 2024).

Für Selbstständige gibt es 2 Varianten: Einige Berufsgruppen müssen einbezahlen, für alle anderen bleibt die Wahl freiwillig.

Pflichtversichert sind Selbstständige wie:

  • Pflegekräfte
  • Künstler:innen und Publizist:innen
  • Hebammen
  • Handwerker:innen
  • Selbstständige mit nur einem Auftraggeber

Gehörst du als Selbstständige:r nicht zu diesen Gruppen, kannst du freiwillig einzahlen. Willst du dich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Start deiner Selbstständigkeit dafür entscheiden, kannst du sogar die Pflicht­versicherung in der gesetzlichen Rente wählen. Während der ersten 3 Jahre zahlst du dann nur die Hälfte des Regelbeitrags. Danach kannst du zwischen dem Regelbeitrag und einem einkommensabhängigen Beitrag wählen.

Beitragssätze für 2024

BeitragWestOst
Regelbeitrag657,51 €644,49 €
Halber Beitrag (erste 3 Jahre)328,76 €322,25 €
Einkommensgerechter Beitragabhängig vom letzten Einkommensteuerbescheidabhängig vom letzten Einkommensteuerbescheid

Für bestimmte Gruppen wie Künstler:innen, Seelots:innen und Publizist:innen sind nur einkommensabhängige Beiträge möglich.

Hinweis: Eine allgemeine Renten­versicherungspflicht für Selbstständige wird in der Politik bereits seit Jahren diskutiert.

FAQ – Häufige Fragen zur Rente & zum Rentensystem

Wie wird die gesetzliche Rente besteuert?

Seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 wird die gesetzliche Rente schrittweise besteuert. Der Anteil richtet sich nach dem Jahr, in dem du in Rente gehst.

Geplant war, dass die Rente ab 2040 zu 100 % besteuert werden sollte. Durch das Wachstumschancen­gesetz steigt der Besteuerungsanteil jedoch langsamer an. Somit verschiebt sich die Vollbesteuerung der Rente ins Jahr 2058:

  • Aktuell 2024: 83 % deiner Rente sind steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird auf Basis deines Rentenbeginns festgelegt und bleibt für die gesamte Rentenzeit gleich.
  • 2058 und später: Ab diesem Zeitpunkt wird die gesetzliche Rente vollständig besteuert. Bis dahin gilt ein stufenweiser Anstieg.

Hinweis: Liegt dein zu versteuernder Rentenanteil unter dem jährlichen Grundfreibetrag (2024: 11.604 € für Ledige, 23.208 € für Verheiratete), bleibt deine Rente steuerfrei.

Zusätzlich zur Steuer fallen je nach Kranken­versicherungsstatus Beiträge auf die Rente an. Die Beitragshöhe variiert, abhängig davon, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist.

Zählt auch Schulabschluss und Ausbildung zur Rente?

Für deine Rente zählt auch die Schulzeit – ab dem 17. Lebensjahr werden Schuljahre als Anrechnungszeit berücksichtigt. Insgesamt kannst du dir bis zu 8 Jahre an Schul- und Studienzeiten für die Rente gutschreiben lassen. Und für Azubis sieht’s sogar noch besser aus: Die Ausbildungsjahre zählen ebenfalls, und zwar mit bis zu 75 % des Rentenleistungswerts. Die beitragsgeminderte Anrechnungszeit kann dir bei der Berechnung der Rente später nützen.

Übergangszeiten und Ausbildungssuche

Auch die Zeit zwischen Schule und Ausbildung oder Uni zählt mit! Wer in dieser Übergangsphase eine Ausbildung sucht, kann sich 4 bis 5 Monate als Anrechnungszeit gutschreiben lassen.

Studium und Nebenjob

Ein Studium bringt ebenfalls Anrechnungszeiten für die Rente. Arbeitest du nebenher, hängt es vom Verdienst ab: Verdienst du mindestens das Minijob-Niveau, bist du ­versicherungspflichtig und zahlst in die Renten­versicherung ein. Praktika und Aushilfsjobs sind dagegen ­versicherungsfrei. 

Wird die Rente auf die Grundsicherung angerechnet?

Die Grundsicherung umfasst Sozialleistungen für Bedürftige, die sich auf den Lebensunterhalt, Wohnkosten, Strom, Heizung und Kranken­versicherung erstrecken. Anspruch haben Rentner:innen, Erwerbsunfähige und Arbeitssuchende, die nicht selbst für ihre Kosten aufkommen können.

Die Grundsicherung ist individuell und basiert auf dem Regelsatz, der je nach Lebenssituation und Bedarf zwischen 318 € und 502 € liegt, ergänzt durch Leistungen wie Miete und eventuelle Mehrbedarfe.

Die Berechnung berücksichtigt dein Einkommen und Vermögen als Antragsteller:in und ggf. das Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin. Einkommen wie Löhne und Renten oder Krankengeld oder Einnahmen aus Vermietung werden dabei berücksichtigt, während Grundrenten und Leistungen aus zusätzlicher Alters­vorsorge ausgeschlossen sind. Ähnlich wird das Vermögen behandelt, wobei selbstgenutztes Wohneigentum und Riester-Renten nicht angerechnet werden.

Die Grundsicherung wird beim Sozialamt oder Jobcenter beantragt und erfordert umfangreiche Nachweise. Die Bewilligung erfolgt meist für 12 Monate und muss regelmäßig erneuert werden. Ein früher Antrag ist ratsam, da die Zahlung ab Antragsdatum erfolgt. Rückwirkende Zahlungen sind ausgeschlossen, und ein Auslandsaufenthalt über 4 Monate kann zur Einstellung der Leistungen führen.

Nächste Schritte

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