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Grundrente
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Das Wichtigste in Kürze
Was versteht man unter der Grundrente?
Viele Menschen haben Angst vor der Altersarmut. Vor allem diejenigen, die in ihrem Arbeitsleben zu den Geringverdienenden gehören. Die Angst ist nicht unberechtigt, denn immer mehr zukünftige Rentner:innen sind davon bedroht, im Alter ein Einkommen zu haben, das unter dem Existenzminimum liegt. Die Grundrente bzw. Garantierente ist die Antwort des Staats auf diese Misere. Wer jahrzehntelang bei geringem Verdienst in die Rentenkasse eingezahlt hat, sich um pflegebedürftige Angehörige kümmerte oder Kinder erzog, hat gute Aussichten, für den Rentenzuschuss in Frage zu kommen.
Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Durch das neue Gesetz zur Grundrente erhalten bundesweit rund 1,3 Millionen Rentner:innen monatlich mehr Geld. Besonders Frauen bilden mit einem Anteil von 70 % die größte Gruppe der Grundrentenempfänger:innen. Auch viele Bewohner:innen der neuen Bundesländer können sich über eine höhere Rente freuen. Sowohl aktuelle als auch zukünftige Rentner:innen profitieren von der neuen Regelung. Neurentner:innen erhalten von Anfang an höhere Rentenzahlungen, während Personen, die bereits Rente beziehen, rückwirkend eine Nachzahlung erhalten.
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Voraussetzung 1
Du hast mindestens 33 Jahre lang gearbeitet und dabei wenig verdient.
Voraussetzung 2
In diesem Zeitraum hast du Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung bezahlt.
Voraussetzung 3
Zu den 33 Jahren werden u. a. Zeiten der Angehörigenpflege & Kindererziehung angerechnet.
Auch Beziehende der Erziehungs-, Hinterbliebenen– und Erwerbsminderungsrente haben unter den gleichen Voraussetzungen Anspruch darauf.
Was gehört alles zu den Grundrentenzeiten?
Du musst nicht 33 Jahre lang gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, um für die Grundrente in Frage zu kommen. Auch andere Lebensumstände können dazu zählen:
- Du hast im Angestelltenverhältnis gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
- Du warst in einer pflichtversicherten Berufsausbildung.
- Du hast selbstständig oder freiberuflich gearbeitet und Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt.
- Du hattest einen beitragspflichtigen Minijob.
- Du hast Krankengeld und/oder Übergangsgeld bezogen.
- Du hast Kinder erzogen und/oder nicht erwerbsmäßig Angehörige gepflegt.
- Du hast aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung Wehr- oder Zivildienst geleistet.
Nicht gezählt werden für die Rentenansprüche die Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung, freiwillige Beitragszahlungen sowie Zeiten, in denen du Arbeitslosengeld I und II sowie die Grundsicherung erhalten hast.
Wie berechnet sich die Grundrente?
Grundlage für die Berechnung der Höhe der Grundrente sind die sogenannten Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Sie werden durch die Rentenversicherungsbeiträge erworben, die Beitragspflichtige im Laufe ihres Lebens gezahlt haben. Für jedes Jahr, in dem Rentenbeträge bei einem gewissen Durchschnittsverdienst (auch Durchschnittsentgelt, 2024: 45.358 €) bezahlt wurden, gibt es einen Entgeltpunkt.
Diese Rentenpunkte werden verdoppelt – und zwar auf maximal 0,8 Punkte pro Jahr und maximal 35 Jahre lang. Der Wert, der daraufhin ermittelt wurde, wird um 12,5 % gekürzt. Im Laufe der Rentenversicherungszeit dürfen die Einkünfte nicht zu hoch und nicht zu niedrig sein. Sie müssen in den 33 Grundrentenjahren zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittseinkommens liegen. Im Durchschnitt beträgt der Zuschlag 85 € im Monat. Im besten Fall sind bis zu 420 € mehr drin.
Wie beantragst du die Grundrente?
Du musst die Grundrente nicht eigenständig beantragen. Die Einkommensprüfung wird automatisch durch die Rentenversicherungsträger durchgeführt. Dabei wird die Berechtigung gestaffelt geprüft – beginnend mit den ältesten Jahrgängen. Wenn du Anspruch auf die Grundrente hast, erhältst du einen entsprechenden Rentenbescheid.
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Wenn du darüber nachdenkst, dich für die Frührente mit 63 Jahren zu entscheiden, musst du bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen keine Angst vor Abschlägen haben. Solange du mindestens 33 Grundrentenjahre vorweisen kannst und im Laufe deines Arbeitslebens nicht viel Geld verdient hast, hast du Anspruch auf die Garantierente.
Grundrente trotz Nebenverdienst?
Eine der Regelungen rund um die Garantierente besagt, dass das aktuelle Einkommen von Rentner:innen den monatlichen Betrag von 1.375 € im Monat nicht übersteigen darf. Für Paarhaushalte gilt eine Grenze von 2.144 € monatlich. Wenn diese Einkünfte trotz eines Nebenjobs nicht überschritten werden, ist der Anspruch auf die Grundrente gegeben. Andernfalls wird der Verdienst je nach Einkommenshöhe an die Grundrente angerechnet.
Nächste Schritte
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