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Halbwaisenrente

Wenn Mama oder Papa sterben: Absicherung des Nachwuchses

  • Die Hinterbliebenenrente für Halbwaisen
  • 10% der Rente des Verstorbenen + Zuschläge
  • Nicht nur für die leiblichen Kinder

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Die Hinterbliebenenrente für Halbwaisen

10% der Rente des Verstorbenen + Zuschläge

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  • Die Halbwaisenrente beträgt 10% der vollen Erwerbsminderungs- oder Altersrente des verstorbenen Elternteils.
  • Solange Halbwaisen minderjährig sind, können sie Hinterbliebenenrente beanspruchen und ggf. sogar bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres verlängern.
  • Leibliche, adoptierte, Stief-, Pflege- und sogar Enkelkinder gehören zur Gruppe der potenziellen Anspruchsberechtigten für Halbwaisenrente.

Definition und Bedeutung der Halbwaisenrente

Um darauf einzugehen, was hinter einer Halbwaisenrente steckt, sollten wir zunächst klären, wann Kinder als Halbwaisen gelten: Stirbt ein Elternteil, gilt der hinterbliebene Nachwuchs als halbverwaist – unabhängig davon, ob er von heteronormativen oder gleichgeschlechtlichen Elternteilen großgezogen wurde. Entsprechend geht von Vollwaisen der Verlust beider Elternteile aus.

In beiden Fällen ist wahrscheinlich, dass die Kinder noch nicht in der Lage sind, den finanziellen Verlust, der mit dem verstorbenen Elternteil einhergeht, zu bewerkstelligen. Dafür gibt es die sogenannte Halbwaisenrente.

Anspruchsberechtigte Kinder der Halbwaisenrente

Wichtig zu bedenken ist, dass in Kategorie der Waisen gemäß SGB VI § 48 nicht nur die leiblichen ehelichen wie auch unehelichen, aber rechtlich anerkannten Kinder, sondern auch adoptierte, Stief-, Pflege- und sogar Enkel- und Geschwisterkinder fallen, sofern sie sich in der Fürsorgeobhut des verstorbenen Menschen befanden und in dessen Haushalt lebten.

Ihnen zahlt der Renten­versicherungsträger Halbwaisenrente aus, wenn sie minderjährig, behindert oder noch nicht mit ihrer ersten Berufsausbildung fertig sind.

Grundlegende Voraussetzungen des verstorbenen Elternteils für Halbwaisenrente

Nicht nur auf der Seite der Hinterbliebenen herrschen bestimmte Voraussetzungen vor, unter denen die Auszahlung einer Halbwaisenrente erst möglich gemacht werden kann. Auch der verstorbene Papa oder die dahingeschiedene Mama muss bis zum Todeszeitpunkt ein paar Dinge vorweisen können: nämlich die Erfüllung der gesetzlichen Wartezeit der Renten­versicherung von fünf Jahren. Erst daraus entsteht ein Rentenanspruch.

Sonderfall: Sollte eines der Elternteile durch einen Unfall ums Leben gekommen sein, reduzieren sich die Rentenauszahlungsvoraussetzungen für den Nachwuchs lediglich darauf, dass Mama oder Papa generell rentenversichert war und zuvor mindestens eine Renten­versicherungsbeitragszahlung geleistet hat. Hier übernimmt dann die gesetzliche Unfall­versicherung die Halbwaisenrente.

Höhe und Berechnung von Halbwaisenrente

Wie nahezu alle Rentenformen ist auch der Halbwaisenrentenbetrag ganz individuell – je nach Versicherungsdauer und Rentenanspruch des Elternteils zum Zeitpunkt seines oder ihres Todes, aktuellem Rentenwert und -faktor.

Verschied die Mutter oder der Vater vor Erreichen ihrer bzw. seiner gesetzlichen Altersrentengrenze, basiert die Berechnung der Halbwaisenrente auf der vollen Höhe der entsprechenden elterlichen Erwerbsminderungsrente. Wurde bereits die klassische Altersrente beansprucht, baut die Hinterbliebenenrente darauf auf und besteht grundlegend aus 10% des Rentenbetrags des Verstorbenen plus Zuschläge. 

Die grundlegende Formel lautet also erstmal:

Halbwaisenrentengrundbetrag + Zuschlagsbetrag = Halbwaisenrentengesamtbetrag

Aufgrund der Komplexität einer solchen multifaktoriell bedingten Berechnung empfehlen wir dir, dich umgehend mit dem jeweiligen Renten­versicherungsträger in Kontakt zu setzen, um die sichere Höhe der Halbwaisenrente zu erörtern und einzukalkulieren.

Berechnung der Halbwaisenrente via Unfall­versicherung

Sind Mama oder Papa dem Unfalltod zum Opfer gefallen, hat der hinterbliebene Nachwuchs Anspruch auf 20 % des Jahresgehalts des Verstorbenen, was er dann monatlich heruntergerechnet als Halbwaisenrente von der gesetzlichen Unfall­versicherung ausgezahlt bekommt.

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Halbwaisenrente beantragen: Unterlagen und Besonderheiten

Ist das Worst Case Szenario eines Todesfalls von Vater oder Mutter eingetroffen, kann via downloadbarem Formular ein Online-Antrag auf Halbwaisenrente bei der Deutschen Renten­versicherung gestellt werden. Ohne findet keinerlei Auszahlung statt.

Halte dafür folgende Unterlagen parat:

1. Personaldokumente der bzw. des Verstorbenen

2. Sterbeurkunde

3. Nachweise zu dessen Versicherungszeiten

4. Nachweise zu dessen Beitragszahlungen

5. Deine eigene Geburtsurkunde

6. Ggf. laufende Ausbildungs- oder Immatrikulationsnachweise

7. Versichertennummer bzw. Steueridentifikationsnummer von dir und dem Verstorbenen

Ist der hinterbliebene Nachwuchs unter 14 Jahre alt, muss die Beantragung dessen neuer Vormund übernehmen; andernfalls kann das Kind dies bereits allein tun. Unsicherheiten und Fragen können zur Not auch in einem persönlichen Beratungstermin des Versicherungsträgers ausgeräumt werden. Auch bei der Ausfüllung des Formulars wird hier unterstützt.

Wichtig zu wissen: 

Der Antrag sollte umgehend nach Todesfall gestellt werden, da bürokratische Mühlen nach wie vor langsam mahlen und die Antragsbearbeitung einige Monate in Anspruch nehmen – und die Rente maximal ein Jahr rückwirkend nach Antragstellung ausgezahlt werden kann.

Achte also darauf, hier weder Geld noch Zeit unnötig zu verschwenden. Der Tod von Mama oder Papa ist schon schwer genug.

Auszahlungsdauer und Verlängerungsantrag der Halbwaisenrente

Wir wissen: Bis zum 18. Lebensjahr bekommen hinterbliebene Halbwaisen ihre Rente ausbezahlt. Sind sie zum Todeszeitpunkt des Elternteils zwar schon volljährig, aber noch mitten im Freiwilligen Sozialen, Ökologischen oder Kulturellen Jahr, Studium oder ihrer Berufsausbildung, können sie einen Rentenverlängerungsantrag stellen, sodass sie noch bis zum 27. Lebensjahr finanziell unterstützt werden.

Ferner besteht die Verlängerungsmöglichkeit, wenn der Nachwuchs körperlich oder geistig behindert und somit (noch) nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

Wichtig zu wissen: 

Bist du schon fertig mit Ausbildung oder Studium und freust dich über die fortlaufende Überweisung deiner Halbwaisenrente? Zu früh gefreut: Die zu viel gezahlten Beträge musst du gezwungenermaßen zurückerstatten, wenn herauskommt, seit wann du nicht mehr anspruchsberechtigt warst. Also teile dich der Renten­versicherung lieber rechtzeitig mit, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Du wünschst dir eine zusätzliche Absicherung deiner Liebsten? Dann stehen dir unsere CLARK Expert:innen gern zur Verfügung, wenn es beispielsweise um eine auf dich zugeschnittene Risikolebens­versicherung oder Kapitallebens­versicherung geht.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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