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Mütterrente
Ein Rentenplus für Kindererziehung
Pro Kind
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Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite im Überblick
Definition, Historie und Relevanz der Mütterrente
Eines vorweg: Die Mütterrente wird zwar gern salopp als solche betitelt, bezieht sich aber letztlich auf den Elternteil, der in den ersten Jahren dem Nachwuchs zuliebe zuhause bleibt und in die Kindererziehungszeit in seinen bzw. ihren Fokus setzt. Bedeutet: Auch Papa kann Mütterrente bekommen – aber dazu mehr im nächsten Kapitel.
Dass die Mutter zumindest temporär zuhause bleibt und den Nachwuchs großzieht, kommt auch in der heutigen Gesellschaft nach wie vor oft vor, aber auch immer mehr Väter übernehmen diese Rolle. Darunter leidet letztlich ihr Rentenanspruch, denn ein Karriereknick von bis zu mehreren Jahren ist schwer wieder reinzuarbeiten. Warum? Geht „sie“ oder „er“ nicht arbeiten, sammeln sie keine regulären Rentenpunkte. Erziehungszeiten wurden lange Zeit nicht in solche Entgeltpunkte umgewandelt.
Deswegen wurde ab 1. Juli 2014 eine Sonderregelung für Kindererziehungsjahre ins Leben gerufen, nach der pro Kind 2 Jahre der mütterlichen Kinder-Intensivzeit mit ins Rentenrecht hineinzählten. Bis zu dem Zeitpunkt konnten Mütter von Kindern, die vor 1992 das Licht der Welt erblickten, maximal ein Jahr Kindererziehungszeit von ihrer Rentenversicherung berücksichtigen lassen.
Doch es wurde noch ein wenig besser: 5 Jahre später – im Jahre 2019 – sorgte die Politik mittels Stabilisierungsgesetz für die „Mütterrente II“, durch die ganze 2 Jahre und 6 Monate Kindererziehungszeit je Nachwuchs mit angerechnet wurden – begonnen ab dem Monat nach der Geburt.
Mittlerweile haben frisch gebackene Mamas einen rentenrechtlichen Anspruch von stolzen 3 Jahren pro Kind, sofern dieses ab 1992 aufwärts auf die Welt kam. Hinzukommt ein geburtsunabhängiges Recht auf Kinderberücksichtigungszeiten, bis die Kinder ihr 10. Lebensjahr erreicht haben. Diese Zeit wird entsprechend mit in die Wartezeit der Altersrente mit hineingezählt.
Deswegen ging die sogenannte „Mütterrente“ in die richtige Richtung, wenn es um mehr elterliche Gleichberechtigung in Sachen Rentenrecht bei Kindererziehungszeiten geht.
Mütter haben allerdings allgemein statistisch gesehen bis zu 40 % weniger Punkte in ihrer Rentenkonto als ihre Pendants – und in Relation wirkt die Mütterrente dagegen, füllt die Rentenlücke aber noch lang nicht ausreichend auf.
Zwar ist dies ein Anfang und sollte deswegen auf jeden Fall immer beantragt werden, doch eine gezielte private Altersvorsorge ist unbedingt ratsam, um sich nach all der Aufopferung für die lieben Kleinen nicht in späterer Altersarmut wiederzufinden.
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bei der Mütterrente
Ergänzend zur Mütterrente kannst du noch etwas tun, um deine Altersrente ein wenig aufzubessern – das Stichwort lautet Berücksichtigungszeit. Diese kannst du zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten angerechnen lassen. Ein gesetzlicher Rentenanspruch basiert auf mindestens 5 Arbeits- bzw. Beitragsjahren. Diese nennt man auch Mindestversicherungs- bzw. Wartezeit.
Erfüllt du diese Voraussetzung nicht, hast aber in der Zwischenzeit Kinder und offiziell die Kindererziehungszeit zugestanden bekommen, kannst du Berücksichtigungszeiten anerkennen lassen, die deine Wartezeit fiktiv auffüllen. Eine solche Berücksichtigungszeit startet mit dem Tag der Kindesgeburt und endet wie erwähnt spätestens nach 10 Jahren.
Wichtig zu wissen: Folgen innerhalb dieser 10 Jahre noch weitere Kinder, verlängert sich die Zeit der Berücksichtigung nicht. Aber: Berücksichtigungszeiten nach 1991 beeinflussen deine Rentenhöhe sogar direkt, wenn du mindestens 2 Kinder unter 10 Jahren großgezogen und 25 Jahre Versicherungszeit generiert hast.
Anspruchsberechtigte bei der Mütterrente
Wie bereit erwähnt, kann letztlich die Person Mütterrente beantragen, die die ersten Jahre nach der Geburt in die Kindererziehungszeit gegangen ist und zugleich alle Voraussetzungen für die gesetzliche Rente erfüllt, die das Sozialgesetzbuch (SGB) festlegt. Das impliziert zugleich, dass nicht beide Elternteile anspruchsberechtigt sind – ausschließlich der- oder diejenige, der oder die daheim bleibt.
Summa summarum haben diese Personen Anspruch auf die Mütterrente, sofern sie die Kindererziehungszeit für sich beanspruchen:
- Mutter oder Vater
- Adoptivmutter oder -vater
- Ein Elternteil bei gleichgeschlechtlichen Eltern
- Pflegemutter oder -vater
- Stiefmutter oder -vater
- Großmutter oder -vater
Mütterrente für Väter
Will der Vater seine Erziehungszeiten für sein Rentenkonto registrieren lassen, muss die Kindsmutter gemäß SGB VI §56 in einer gemeinsamen Erklärung spätestens 2 Monate rückwirkend nach dem Geburtsmonat bestätigen, dass er Hauptverantwortlicher für die Kindererziehung war. Entsprechend tritt die Mutter ihre Rentenansprüche hier ab. Nachträgliches Überschreiben geht nicht.
Mütterrente für gleichgeschlechtliche Paare und Pflegeeltern
Bei gleichgeschlechtlichen Paaren denkst du verständlicherweise jetzt vielleicht: „Gut, da losen wir aus, wer an die Mütterrente ran darf – oder wir machen es vom kleineren Verdienst abhängig.“ Doch: falsch vermutet. Ist ein Elternteil hier leiblich, fällt ihm oder ihr die Mütterrente zu. Sind beide nicht die biologischen Eltern, wird der Elternteil herangezogen, der den elterlichen Status zuerst erreicht hat, wie es beispielsweise bei einer sukzessiven Adoption der Fall sein kann. Das Gleiche gilt hier für Pflegeeltern.
Außerhalb dieses Falls werden die Kindererziehungszeiten zu gleichen Teilen bei lesbischen oder schwulen Elternpaaren im monatlichen Wechsel notiert, wenn niemand der beiden als erste:r Adoptierende:r ausgemacht werden kann.
Höhe und Berechnung der Mütterrente
Nochmal zusammengefasst: Die Kindererziehungszeit liefert dir Rentenpunkte – bis zu 2,5 pro Nachwuchs und Kindererziehungsjahr, wenn der Nachwuchs vor 1992 geboren wurde – und bis zu 3 Rentenpunkte, wenn das Kind 1992 oder später das Licht der Welt erblickte.
Der Wert des Entgeltpunktes orientiert sich hier am aktuellen Rentenwert, wonach seit Vereinheitlichung von Ost- und Westwert pro Monat in der Kindererziehungszeit 39,32 € angesetzt und dann mit der Anzahl der Rentenpunkte multipliziert werden.
Zusammengefasst bedeutet das also, dass der oder die Mütterrentenanspruchsberechtigte wie folgt profitiert:
Rentenpunkte | Monatl. Mütterrentenplus | |
---|---|---|
Vor 1992 geborenes Kind | Bis zu 2,5 | 98,30 € |
1992 oder später geborenes Kind | Bis zu 3 | 117,96 € |
Mütterrente beantragen
Wir wissen: Über eine Extra-Beantragung zur Feststellung von Kindererziehungszeiten und letztendlichen Auszahlung einer Mütterrente geht nichts – wie bei jeder anderen Rentenart auch. Glücklicherweise lassen sich solche und ähnliche Anträge auf der Website das erforderliche Dokument dafür.
Vor Ausfüllen des Antrags ist wichtig, , dass du mit deinem Partner oder deiner Partnerin darüber einig bist, wer von euch den Anspruch auf die Rente anrechnet – und, dass der oder diejenige dann Geburtsurkunde und Versicherungsnummer parat hat.
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Mütterrente klingt nach monatlicher Auszahlung, oder? Du vermutest richtig: In aller Regel läuft die Auszahlung pro Monat – Einmalzahlungen sind äußerst selten. Die gab es beispielsweise 2019 für Rentner:innen einmalig rückwirkend bis Januar 2019. Andernfalls kannst du hier ein monatliches Rentenplus erwarten, was zugleich für viele bei der Bestreitung ihrer Fixkosten einfacher ist.
Hast du die Wartezeit von 5 Beitragsjahren nicht erreicht, gibt dir die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Möglichkeit einer freiwilligen Nachzahlung, um dir doch noch deinen Rentenanspruch zu sichern. Dies ist allerdings nur möglich, wenn du vor 1955 geboren wurdest und deine Kindererziehungszeit bereits bewilligt wurde.
Fazit zur Mütterrente
Resümieren wir: Zwar genügt die Mütterrente nicht zur Bestreitung des kompletten Lebensunterhaltes im Alter, ist aber ein hilfreiches Rentenplus und definitiv nichts, was Mann oder Frau sich gegebenenfalls durch die Lappen gehen lassen sollte.
Das Polster trägt dazu bei, die allseits bekannte Rentenlücke, die insbesondere zwischen Männlein und Weiblein oftmals noch besteht, aufzufüllen. Nichtsdestotrotz solltest du über eine individuelle, zusätzliche Altersvorsorge nachdenken, um sicherzugehen, dass dir später keine Altersarmut droht.
Unsere erfahrenen CLARK Expert:innen unterstützen dich hier liebend gern – gehe einfach wie folgt vor:
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