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Rentenbeginn
Alles rund um den Start deines Ruhestandes
5 Jahre Beitragsjahre sind ein Muss
Verschiedene Rentenformen möglich
Private Altersvorsorge umso wichtiger
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Das Wichtigste in Kürze
Rentenbeginn: Wichtige Rentenformen im Überblick
Bevor du deinen Renteneintritt planst musst du entscheiden, welche Art der Rente du anstrebst. Hier sind die verschiedenen Rentenarten im Überblick:
- Regelaltersrente: Die Altersgrenze für diese Rente lag bis 2012 bei 65 Jahren und steigt seitdem schrittweise auf 67 Jahre an.
- Abschlagsfreie Rente mit 63: Diese Option gilt für besonders langjährig Versicherte, d. h., Personen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Auch hier erfolgt eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre.
- Rente für langjährig Versicherte: Diese Rente richtet sich an Erwerbstätige, die mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ein Renteneintritt mit 63 Jahren ist möglich – allerdings nur mit Abschlägen.
Je nach deiner persönlichen Situation und deinen Beitragsjahren stehen dir verschiedene Rentenformen zur Verfügung. Die Wahl der richtigen Rente hängt von deinen individuellen Bedingungen und Bedürfnissen ab.
Rentenbeginn mit 65 oder 67 Jahren
Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters und die damit verbundenen Übergangsregelungen machen es aktuell nicht möglich, ein festes Rentenalter für alle festzulegen. Stattdessen gibt es drei fließende Stufen, die den individuellen Rentenstart bestimmen: 63, 65 und 67 Jahre. Dein Geburtsjahr ist dabei ausschlaggebend für den gesetzlichen Rentenbeginn. Bedenke, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters auch Personen mit Schwerbehindertenausweis oder Schwerbehindertenstatus betrifft.
Voraussetzungen für den Beginn der Regelaltersrente
Wenn du in den Ruhestand eintreten möchtest, ohne Abzüge in Kauf zu nehmen, ist es ratsam, sich an die gesetzliche Tabelle für die Regelaltersrente zu halten. Zusätzlich dazu sind für den Rentenbezug auch mindestens 5 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich. Hier ist ein Ausschnitt dessen:
Geburtsjahr | Rentenbeginn | Geburtsjahr | Rentenbeginn |
---|---|---|---|
Vor 1947 | 65 Jahre | 1956 | 65 + 10 |
1947 | 65 + 1 Monat | 1957 | 65 + 11 |
1948 | 65 + 2 | 1958 | 66 |
1949 | 65 +3 | 1959 | 66 +2 |
1950 | 65 + 4 | 1960 | 66 + 4 |
1951 | 65 + 5 | 1961 | 66 + 6 |
1952 | 65 + 6 | 1962 | 66 + 8 |
1953 | 65 + 7 | 1963 | 66 + 10 |
1954 | 65 + 8 | Ab 1964 | 67 |
1955 | 65 + 9 |
Gut zu wissen:
Wenn du genau überblicken möchtest, wann du frühestens und regulär in Rente gehen kannst, bietet dir die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einen nützlichen Rentenrechner.
Übrigens werden die Beitragsjahre nicht nur aus Berufszeiten berechnet: Auch Ausbildungszeiten, Studium, Schwangerschaft und Mutterschutz, Zeiten für die Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitationszeiten fließen in die Berechnung mit ein.
Frühzeitiger Rentenbeginn und seine Besonderheiten
Viele Erwerbstätige arbeiten jahrelang auf einen Vorruhestand hin. Doch hierbei gibt es bezüglich der Rentenabschläge einige wichtige Punkte zu beachten: Der früheste vorzeitige Renteneintritt ist mit 63 Jahren möglich. Dabei ist jedoch je nach Regelaltersgrenze mit einem maximalen Rentenabschlag von 14,4 % zu rechnen.
Die Grundregel für die Rentenabschläge lautet: Für jeden Monat, den du früher in Rente gehst, wird ein Abschlag von 0,3 % von deiner Regelaltersrente fällig.
Wir von CLARK versichern dir: Es lohnt sich auf jeden Fall, frühzeitig in die Rentenplanung einzusteigen, um die bestmögliche finanzielle Basis für deinen Ruhestand zu schaffen. Hier unterstützt dich unser CLARK Team gern.
Abschläge und ihre Merkmale ab Rentenbeginn
Ein häufiges Missverständnis in Bezug auf die Rente betrifft die Rentenabschläge. Manche glauben, diese würden nur bis zum Erreichen des regulären Rentenalters anfallen. Doch das ist nicht der Fall. Die Rentenabschläge gelten fortlaufend. Das bedeutet, selbst bei einem angenommenen Rentenbezug bis zum 87. Lebensjahr können schnell höhere fünfstellige Beträge an Rentenabschlägen anfallen, die von deiner Lebensrente abgezogen werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass diese Abschläge nicht einfach verschwinden, sobald du das reguläre Rentenalter erreichst. Deshalb ist es klug, sich frühzeitig über die Auswirkungen von Rentenabschlägen zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Rentenoptimierung zu ergreifen.
Regelungen für den Rentenbeginn bei Schwerbehinderung
Für Menschen mit schwerer Behinderung ist es oft nicht möglich, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Für sie gibt es besondere Konditionen, die ihnen einen früheren Rentenanspruch ermöglichen:
- Schwerbehinderung: Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 % betragen, da dies einer Schwerbehinderung entspricht.
- Schwerbehinderung bei Rentenbeginn: Die Schwerbehinderung muss bei Rentenbeginn vorliegen.
- Mindestversicherungszeit: Es muss eine Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) von 35 Jahren erfüllt sein.
Die Feststellung einer Schwerbehinderung erfolgt durch das Versorgungsamt, und der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis. Dieser wird ebenfalls vom Versorgungsamt ausgestellt und sollte beim Beantragen der Rente vorliegen.
Altersregelungen zum Rentenbeginn
Auch wenn du den Status einer Schwerbehinderung hast, gibt es die stufenweisen Anhebungen des Rentenalters zu beachten. Für die Jahrgänge von 1952 bis 1963 wurde das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Altersrente von 63 auf 65 Jahre angehoben. Bei allen, die ab 1964 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.
Gleiches gilt auch für die Frührente mit Abschlägen. Hier erhöht sich das Rentenalter von 60 Jahren um 2 Jahre. Der frühestmögliche Rentenbeginn für Menschen mit Schwerbehinderung (Jahrgang 1964) liegt daher bei 62 Jahren.
Die Abschlagsregelungen ähneln denen der Regelaltersrente. Für jeden Kalendermonat, den du früher in den Ruhestand gehst, werden 0,3 % von deiner Rente abgezogen. Insgesamt dürfen die Abschläge maximal 10,8 % betragen (entspricht 36 Monaten).
Ändert vorherige Arbeitslosigkeit etwas am Rentenbeginn?
Um den vollen Rentenanspruch für die abschlagsfreie Rente mit 63 zu erhalten, sind 45 Beitragsjahre erforderlich. In diesen 45 Jahren werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt – genauer gesagt, die Zeiten des Arbeitslosengeldes I. Phasen, in denen Arbeitslosengeld II, also Bürgergeld (ehemaliges Hartz IV), bezogen wurde, sind generell nicht relevant.
Wenn du die Rente für besonders langjährig Versicherte anstrebst, gibt es jedoch eine wichtige Sache zu beachten: Wenn du dich 2 Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos meldest, wird dieser Zeitraum nicht in die Wartezeit eingerechnet. Diese besondere Regelung wurde von der Regierung eingeführt, um eine vorzeitige Verrentungswelle zu verhindern.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn die Arbeitslosigkeit aufgrund von Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe deines Arbeitgebers erfolgt, wird diese Zeit berücksichtigt, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt.
Falls du bereits 45 Beitragsjahre aufweisen kannst, kannst du gemäß des Sozialverbands Deutschland (SoVD) ohne Bedenken in die Arbeitslosigkeit gehen, denn: In diesem Fall erfüllst du bereits die Voraussetzungen für die Frührente. Du erhältst dann 2 Jahre Arbeitslosengeld und anschließend deine Altersrente.
Rentenbeginn aufschieben: Länger arbeiten kann sich lohnen
Wenn du die Regelaltersgrenze erreichst, aber trotzdem weiterhin arbeiten möchtest, steht dem nichts im Wege, solange dein Arbeitgeber zustimmt. Die gesetzliche Rentenkasse belohnt dieses Engagement sogar: Für jeden Kalendermonat, den du deine Rente nicht in Anspruch nimmst, erhältst du einen Zuschlag von 0,5 %. Das bedeutet auf das Jahr gerechnet 6 % mehr Rente. Wenn du deine Altersrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze beantragst, steigt sogar der Zugangsfaktor über 1,0 – das wirkt sich positiv auf die Rentenhöhe aus.
Darüber hinaus hat ein späterer Rentenbeginn den Vorteil, dass weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung fließen, was letztendlich zu einer höheren Rentenauszahlung führt.
Es ist also ratsam, sich frühzeitig Gedanken über dieses Modell zu machen. Denn nicht immer rechtfertigen die Zuschläge und höhere Rentenzahlungen die längere Arbeitszeit im Alter, insbesondere wenn es um die Gesundheit geht. Wer rechtzeitig private Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente betreibt, trifft die Entscheidung für die Regelaltersrente – oder sogar einen vorgezogenen Ruhestand mit Abschlägen – wesentlich leichter.
Rentenantragsstellung zum Rentenbeginn
Egal, ob du die Regelaltersrente anstrebst, einen Vorruhestand planst oder dich für eine Sonderregelung interessierst: Du musst deinen Rentenantrag selbst stellen. Ohne Antrag gibt‘s keine Rente. Wenn du deinen Rentenantrag zu spät einreichst, verpasst du möglicherweise Rentenzahlungen für diese Zeit, die nicht nachträglich erstattet werden.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, deinen Rentenantrag online zu stellen. Dafür solltest du einige Informationen parat haben, darunter:
- Deine Rentenversicherungsnummer
- Personalausweis
- Steueridentifikationsnummer
- Nachweise deiner Versicherungszeiten
- Unterlagen über deine Berufsausbildungen
Fang am besten rechtzeitig damit an, deinen Rentenantrag zu stellen, um sicherzustellen, dass deine wohlverdiente Rente pünktlich beginnt.
Schließ deine Rentenlücke
Ein oft unterschätztes Risiko – die Rentenlücke in Deutschland. Mit der gesetzlichen Altersrente wirst du deinen Lebensstandard im Rentenalter nicht halten können. Sicher dich ab und schließ deine Rentenlücke.
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Angebot erhaltenRentenantragsfristen für einen rechtzeitigen Rentenbeginn
Egal, ob du dich auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Erziehungsrente freust: Denk daran, deinen Rentenantrag rechtzeitig zu stellen! Für diese Rentenarten empfehlen wir, den Antrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einzureichen. Doch bei Witwen- und Waisenrenten hast du etwas mehr Zeit – hier beträgt die Frist 12 Monate ab dem Todestag.
Hast du Fragen oder möchtest dich rundum beraten lassen, um in Sachen Rente und Altersvorsorge perfekt und langfristig sinnvoll geschützt zu sein? Dann nimm gern Kontakt zu unserem CLARK Team aus. Unsere Versicherungsexpert:innen helfen dir gern.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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