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Rentensplitting
Geteilte Rentenpunkte für doppelten Rentengenuss
Aufteilung der Rentenpunkte
Unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Auch als Alternative zur Hinterbliebenenrente
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Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite im Überblick
Was ist Rentensplitting und für wen lohnt es sich?
Das Konzept des Rentensplittings geht über das simple Teilen hinaus und mündet in einer ausgewogenen Rentenbasis. In einer Partnerschaft – sei es einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – können die Rentenanwartschaften so angepasst werden, dass beide Partner:innen gleiche Ansprüche haben. Der- oder diejenige mit den höheren Ansprüchen gibt ein Stück vom Kuchen in Form von Rentenpunkten, die während der gemeinsamen Zeit erworben wurden, ab. Ergo lohnt sich die Anwartschaftenteilung vor allem für den Menschen mit den geringeren Rentenansprüchen. Informationen zu den Renten- bzw. Entgeltpunkten sind in der Rentenauskunft deiner Rentenversicherung zu finden.
Damit das Splitting vollzogen wird, müssen beide Partner:innen eine bindende Vereinbarung treffen. Diese Entscheidung ist nicht rückgängig zu machen und verpflichtet für die Zukunft. Das bedeutet: Selbst, wenn du dich scheiden lässt, aus der eingetragenen Lebenspartnerschaft austrittst, in einen neuen Hafen der Ehe schipperst oder dein:e Partner:in stirbt, kann an den Ansprüchen nicht gerüttelt werden. So eine Entscheidung zum Rentensplitting sollte also wohlüberlegt sein – sie kann aber auch dafür sorgen, dass du dir der Absicherung deines Lieblingsmenschens sicher bist.
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Angebot erhaltenWas hat Rentensplitting für Voraussetzungen?
Mit dem Rentensplitting hast du unter bestimmten Konditionen die Möglichkeit, Rentenanwartschaften mit deinem Partner oder deiner Partner:in zu teilen.
Die Eheschließung oder Eintragung der Partnerschaft muss vor dem 31. Dezember 2001 erfolgt sein. Für Fälle, in denen beide Partner:innen nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden, gibt es alternative Zeitpunkte, zu denen das Rentensplitting in Betracht gezogen werden kann. Die Erklärung zum Rentensplitting kannst du frühestens 6 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze abgeben.
Wenn bereits eine:r von euch beiden Altersrente bezieht, ist der früheste Zeitpunkt für das Rentensplitting, wenn dein:e Angetraute:r ebenfalls das Renteneintrittsalter erreicht. Zudem müsst ihr beide mindestens 25 rentenrechtliche Jahre angesammelt haben.
Dabei ist es wichtig zu beachten, dass beim Rentensplitting nur die Rentenanwartschaften berücksichtigt werden, die während der Ehezeit oder im Verlauf der eingetragenen Partnerschaft erworben wurden. Das Teilen ist für die Beamt:innen-Versorgung oder die betriebliche Altersversorgung nicht anwendbar.
All diese Bedingungen solltest du sorgfältig prüfen und dich von deinem Rentenversicherungsträger beraten lassen, wenn du das Rentensplitting in Betracht ziehst. So kannst du sicherstellen, dass du wirklich alle Voraussetzungen dafür mitbringst, die Teilung durchzubekommen – und dir zugleich aller Konsequenzen bewusst zu sein.
Ein Praxisbeispiel für Rentensplitting
Die Übertragung von Rentenpunkten zwischen Lebenspartner:innen führt zu Anpassungen in Form von Zu- oder Abschlägen in den individuellen Rentenkonten und letztlichen Rentenzahlungen.
Das folgende Rentensplitting-Beispiel kann dir das Prinzip des Ausgleichs bzw. Teilens verdeutlichen:
Bist du beispielsweise mit 42 angesammelten Rentenpunkten innerhalb deiner Partnerschaft führend, weil deine bessere Hälfte nur auf 28 Entgeltpunkte kommt, seid ihr also bei einem Unterschied von 14 Punkten.
Entscheidest du dich für das Rentensplitting, gibst du 7 Rentenpunkte an dein Herzblatt ab, und er oder sie erhält wiederum 7 Rentenpunkte dazu. Nach dem Rentensplitting habt ihr beide nach Adam Riese 35 Rentenpunkte auf eurem Rentenkonto. Er herrscht also in etwa Gleichstand. Das ist beispielsweise vor allem dann sehr fair, wenn sich eine Person in der Beziehung dazu bereiterklärt, die Kinder zuhause zu hüten – und dafür einen geringeren Rentenanspruch in Kauf zu nehmen.
Wie funktioniert Rentensplitting nach dem Tod?
Das Rentensplitting gilt seit 2002 auch nach dem Tod und bietet eine alternative Möglichkeit zur Witwer- bzw. Witwenrente. Entscheidest du dich für das Aufteilen der Rentenanwartschaften, verzichtest du auf den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente.
Du behältst sogar nach dem Ableben deines Lebenspartners oder deiner Lebenspartnerin die Chance auf Rentensplitting-Beantragung.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass ihr beide zu Lebzeiten nicht die notwendigen Kriterien für das Splitting erfüllt habt. Bist du wiederum die Person, die das Rentensplitting in Erwägung zieht, musst du mindestens 25 Rentenpunkte haben.
Nach dem Ableben des Gatten oder der Gattin hast du ein Zeitfenster von 12 Monaten, in denen du dich entscheiden musst, ob du die Hinterbliebenenrente in Anspruch nehmen möchtest oder ob du das Rentensplitting bevorzugst. Diese Wahl sollte sorgfältig abgewogen werden, da das Rentensplitting potenzielle Auswirkungen auf Erwerbsminderungs- oder Waisenrente haben kann. Auch hier solltest du vor deiner finalen Entscheidung ausführlich mit deinem Rentenversicherungsträger sprechen und dich beraten lassen.
Unabhängig durch Altersvorsorge
Nicht jeder Topf findet rechtzeitig seinen Deckel. Bist du alleinstehend oder erreichst die Voraussetzungen fürs Rentensplitting nicht (mehr), ist Altersvorsorge umso wichtiger für dich, denn sie macht dich und deinen Geldbeutel im Ruhestand unabhängig.
Hast du eine sinnvolle Altersvorsorge abgeschlossen, gleicht sie mögliche Rentendefizite spürbar aus und hilft dir, deine Unabhängigkeit im Alter mehr denn je zu genießen. Wie du die erreichen kannst? Das eruieren unsere CLARK Versicherungsexpert:innen gern mit dir zusammen – ausführlich und individuell auf deine Lebenssituation zugeschnitten.
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