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Renten­­versicherungspflicht

Deine Pflicht, deine Rente, dein Komfort

  • 80 % in Deutschland haben sie
  • Freiwillig für Minijobber:innen
  • Befreiung auf Antrag möglich

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  • Die Renten­versicherungspflicht gilt für die meisten Erwerbstätigen in Deutschland. Sie zahlen regelmäßig Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung ein.
  • Selbstständige und Freiberufler:innen müssen sich freiwillig rentenversichern. Sie tragen die Beiträge allein und haben entsprechend höhere Fixkosten.
  • Mini- und Midijobber:innen können sich von der Renten­versicherungspflicht befreien lassen auf Kosten ihrer Altersrente. Kammermitglieder können das ebenfalls tun. 

Für wen und was gilt die Renten­versicherungspflicht?

Die Deutsche Renten­versicherung stellt einen wesentlichen Bestandteil des hiesigen Sozial­versicherungssystems dar und ist für die Sicherung der finanziellen Zukunft der Staatsbürger:innen in Deutschland verantwortlich. Ein beeindruckender Anteil von über 80 % der erwerbstätigen Bevölkerung in Deutschland sind im staatlichen Renten­versicherungssystem eingebunden. 

Die Verpflichtung zur Renten­versicherung wird durch den Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) festgelegt. Gemäß den Bestimmungen des SGB VI sind Arbeitnehmer:innen, Auszubildende, erwerbslose Pflegebedürftige, Eltern in Care-Zeit, behinderte Menschen, Wehrdienstleistende und Empfänger:innen von Kranken- oder Arbeitslosengeld dazu verpflichtet, sich bei der DRV zu versichern – also nahezu jede Personengruppe.

Diese Pflicht beinhaltet regelmäßige Beitragszahlungen an die gesetzliche Renten­versicherung, die sich Arbeitnehmer:innen und Auszubildende jeweils zur Hälfte mit ihrem Arbeitgeber oder Ausbildungsbetrieb teilen. 

Für diejenigen, die gerade Krankengeld erhalten, springt die Krankenkasse für die Beitragszahlung ein. Bezieher:innen von Sozialleistungen oder Versorgungsgeld unterliegen hingegen nicht der Beitragspflicht – hier übernimmt das der Leistungsträger. Anders sieht es mit Freelancern bzw. Selbstständigen und Freiberufler:innen aus: Sind sie freiwillig gesetzlich versichert oder pflichtversichert, müssen sie ihre Beiträge komplett allein schultern. 

Haben auch Selbstständige Renten­versicherungspflicht?

Bist du selbstständig oder freiberuflich, gilt höchstwahrscheinlich auch die Renten­versicherungspflicht. Hier sind einige Berufe und Tätigkeiten, die in diese Kategorie fallen können. Bist du beispielsweise selbstständige:r Handwerker:in, Lehrkraft, Erzieher:in, Hebamme, oder gar Kreative:r, fällst du in diese Riege. 

Ein Sonderfall besteht dann, wenn du selbstständig in gleich mehreren Berufsarealen mit unterschiedlichen Versicherungspflichten unterwegs, oder sowohl angestellt als auch selbstständig tätig bist. In solchen Fällen kann es darauf hinauslaufen, dass du dich mehrfach versichern lassen musst, was deine Fixkosten erhöht. 

Die große Ausnahme bildet ein zu geringer Verdienst von unter 538 € – unter diesen Umständen bist du „geringfügig tätig“ und von den Renten­versicherungsbeiträgen befreit. 

Haben auch Minijobber:innen Renten­versicherungspflicht?

Bist du kurzfristig und nicht länger als 70 Tage innerhalb eines Kalenderjahres beschäftigt, brauchst du keinerlei Sozial­versicherungsbeiträge zahlen. Im herkömmlichen Minijob besteht grundsätzlich die Option auf Renten­versicherung. Das heißt, wenn du eine feste Anstellung hast und dabei nicht mehr als 538 € im Monat verdienst, fällst du in diese Kategorie. Dabei steuert dein Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur Renten­versicherung bei, während du die Differenz zum normalen Beitragssatz abdeckst. Du kannst allerdings beantragen, freiwillig auf deine Renten­versicherung zu verzichten. 

Wenn du neben deiner regulären Vollzeittätigkeit einem Nebenjob nachgehst und dabei nicht mehr als 538 € verdienst, dann musst du ebenfalls nur die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag aus eigener Tasche begleichen

Übst du jedoch mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern aus, werden die Einkünfte addiert. Sobald dein gesamter Verdienst die 538-€-Grenze überschreitet, wirst du nicht mehr als Minijobber:in betrachtet und musst folglich für alle deine Jobs den vollen Renten­versicherungsbeitragssatz von 15 % zahlen.

Haben auch Midijobber:innen Renten­versicherungspflicht?

Gehörst du zu den Midijobber:innen, die prinzipiell mehr als in Minijobs verdienen, allerdings nie mehr als 2.000 € jährlich, dann musst du nicht die vollen Versicherungsbeiträge zahlen, erwirbst aber dennoch volle Rentenansprüche. 

Das bedeutet, dass dein gesamtes Einkommen in die Rentenberechnung einfließt, was sich später positiv auf deine Altersrente auswirkt. Du sorgst also nicht nur für dein aktuelles Einkommen vor, sondern investierst auch in deine finanzielle Zukunft. 

Befreiung von der Renten­versicherungspflicht 

Geht es um die individuelle Befreiung von der Renten­versicherungspflicht, so können Minijobber:innen, Handwerker:innen sowie Kammermitglieder wie Ärzt:innen, Jurist:innen und Architekt:innen einen Antrag darauf stellen.

Innerhalb dieser Personengruppen gibt’s allerdings einen entscheidenden Unterschied: Während Kammermitglieder in der Regel theoretisch finanzkräftig genug sind, auf die Maximierung ihrer gesetzlichen Altersrente zu verzichten, geht es für Minijobber:innen oftmals um jeden Cent. Und da mindestens 33 Jahre Beitragszeiten nachgewiesen werden müssen und auch Minijobs auf deine künftige Rente einzahlen, gilt es hier gut zu überlegen, ob du für kurzfristig höhere Löhne auf die Einzahlung in die Renten­versicherung verzichten möchtest. 

Was sind die Voraussetzungen für die freiwillige Renten­versicherung?

Zahlst du in die gesetzliche Renten­versicherung ein, erhöht sich deine künftige Rente. Dieses Prinzip gilt grundsätzlich. Wir wissen außerdem, dass Selbstständige und Co. nicht zur Beitragszahlung verpflichtet sind. Da stellt sich die Frage: Für wen lohnt sich eine solche freiwillige Renten­versicherung denn besonders? Nun, sobald du die Gefahr einer späteren Erwerbsminderung witterst, oder deine Liebsten auf deinen eigenen Todesfall absichern möchtest, solltest du dich dem Thema widmen. Das Gute daran ist, dass du Höhe und Anzahl der Beitragszahlungen größtenteils eigens bestimmen kannst. 

Die einzigen weiteren Voraussetzungen für die Entscheidung zur freiwilligen Renten­versicherung sind das Mindestalter von 16 Jahren und der dauerhafte Wohnsitz in Deutschland. Ob du die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht, ist irrelevant. 

Hast du dich für diese Versicherungsvariante entschieden, musst du die Deutsche Renten­versicherung (DRV) lediglich via E-Mail oder Telefon kontaktieren bzw. einen entsprechenden Antrag downloaden. Darin trägst du die Anzahl und Höhe deiner freiwilligen Renten­versicherungsbeiträge ein und schickst ihn zurück. 

Behalte deine Rente im Blick

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Sämtliche Arbeitsmonate – selbst jene eines Mini- oder Midijobs – spielen eine Rolle für deine gesetzliche Altersrente, sofern du Renten­versicherungsbeiträge gezahlt hast. 

Sie bzw. deine Rentenpunkte sind akkurat in deinem Rentenkonto der Deutschen Renten­versicherung (DRV) gespeichert. Selbst deine Ausbildungs-, Kindererziehungs- und Pflegezeitenzeiten zählen mit hinein. Schaue hier am besten in regelmäßigen Abständen in deinem Renten­versicherungsverlauf, ob alle Daten – inklusive deiner persönlichen – korrekt festgehalten sind. Fällt dir ein Fehler auf, informierst du die DRV umgehend. 

Hast du zu große Ausfallzeiten oder die Befürchtung, dass du nicht rechtzeitig auf genügend Rentenpunkte kommst, lass dir mit unserem CLARK Rentenrechner helfen. Stellst du fest, dass deine Rentenlücke zu groß ist, ist eine private Alters­vorsorge umso sinnvoller

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Renten­versicherungspflicht hin oder her – in der heutigen Lage von Demografie und Wirtschaft gilt für nahezu jeden Menschen das Mantra: Über private Altersvorsorge geht nichts. 

Da die Lebenshaltungskosten weiter steigen, Menschen immer älter werden und sich entsprechend auch die Rentenzeiten immer mehr verlängern, musst du deinen Ruhestand in zusätzliche Finanzwatte packen, um deinen Lebensstandard auch im Seniorenkapitel weiterhin halten und genießen zu können. Wie du das am besten anstellst, beleuchten unsere CLARK Versicherungsexpert:innen gern in einem persönlichen Gespräch – ausführlich und individuell auf deine Bedürfnisse und Kapazitäten zugeschnitten.

Nächste Schritte

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  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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