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Versorgungsausgleich
Rentenaufteilung nach der Scheidung
Gilt lebenslang
Passiert in Deutschland automatisch
In der Regel 50:50
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Das Wichtigste in Kürze
Scheidung – und jetzt?
Scheidung – das bittere Ende einer Ehe kennen viele von uns aus eigener Erfahrung. Nachvollziehbar ist auch, wie viele Prozesse dabei mitlaufen und an wie viel beide Parteien denken müssen – unter anderem an den Versorgungsausgleich: Das ist ein rechtlicher Prozess, der bei einer Scheidung oder Auflösung einer Lebenspartnerschaft stattfindet, um die Rentenansprüche beider Ehe- oder Lebenspartner gerecht aufzuteilen.
Dabei werden die während der Ehe- oder Lebenspartnerschaftszeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Partner:innen aufgeteilt, damit beide nach der Trennung eine annähernd gleiche Altersversorgung haben. Dieser Ausgleich soll sicherstellen, dass die gemeinsame Lebensleistung beider Partner:innen angemessen berücksichtigt wird, unabhängig davon, wer während der Ehe oder Partnerschaft mehr oder weniger aufs Rentenkonto eingezahlt hat. Der Versorgungsausgleich erfolgt automatisch durch das zuständige Familiengericht und betrifft verschiedene Arten von Rentenanwartschaften, einschließlich gesetzlicher Rentenversicherungen, Beamtenversorgung und privater Altersvorsorge. Er basiert auf dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).
Machen’s Beamte und Beamtinnen beim Versorgungsausgleich anders?
In der Regel lautet die Antwort hier: nein. Bei Beamt:innen ist der Versorgungsausgleich genauso geregelt wie bei regulär angestellten Arbeitnehmer:innen – sprich alle möglichen Anwartschaften, die sich innerhalb der gemeinsamen Allianz anhäufen, werden als Gemeinschaftsleistung zu je 50 % aufgeteilt. Auch in diesem Fall greift das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).
Wie ist der Ablauf eines Versorgungsausgleichs?
So ein Versorgungsausgleich ist in aller Regel automatisch Part des Scheidungsprozesses und läuft über das Familiengericht. Auf die folgenden Schritte kannst du dich einstellen:
Versicherungs- und Anwartschaftsauskünfte
Du und dein:e Expartner:in müsst eure bestehenden Versicherungen und Anwartschaften, Versicherungsnummern sowie eine potenziell abweichende Versorgungsausgleichsvereinbarung offenlegen.
Rentenanwartschaftsauskünfte des Versorgungsträgers
Die vorangegangenen Infos von dir und deinem bzw. deiner Expartner:in nimmt das Familiengericht zur Auskunftsanforderung beim zuständigen Versorgungsträger über eventuelle Rentenanwartschaften.
Kontrolle und Widerspruchsmöglichkeit
Die daraus resultierenden Anwartschaftsauskünfte prüfst du umgehend auf Richtigkeit – am besten mit anwaltlicher Hilfe. Entdeckst du einen Fehler, widersprichst du. Dasselbe gilt für deine ehemalige bessere Hälfte.
Scheidungs- und Versorgungsausgleichsurteil
Zu guter Letzt folgt das Scheidungsurteil des Familiengerichts, wonach sich ein möglicher Versorgungsausgleich richtet. Widersprichst du hier nicht und bist d’accord mit allem, wird das Resultat rechtswirksam und von den Versorgungsträgern ausgeführt.
Nachträglicher Ausgleich wegen Gesetzesanpassung
Angenommen, das Versorgungsrecht wird kurz nach Urteilsfällung abgeändert, kannst du als ehemalige:r Partner:in, Versorgungsträger oder Hinterbliebene:r eine Adaptionsantrag stellen, um das Ausgleichsurteil in die neuen gesetzlichen Änderungen einzubetten. Daher raten wir von CLARK dir, auch nach Urteilsverkündung mit offenen Augen und Ohren durch die Medien- und Rechtslandschaft zu wandern – es könnte sich bei günstiger Änderung für dich lohnen.
Ist ein Versorgungsausgleich gut für deine Rente?
So ein Versorgungsausgleich bezieht sich stets auf eurer beider Rentensituation – egal, ob sie schon eingetreten ist oder noch in weiter Ferne liegt. Bedeutet: Je nach Versorgungsausgleichsurteil erhöhen oder verringern sich die Rentenpunkte und somit auch die Rentenhöhe – und die Rentenanwartschaftszeiten werden ebenso geteilt.
Der Anpassungszeitpunkt richtet sich danach, ob einer von euch beiden bereits Ruheständler:in ist – oder ihr beide es seid.
Wenn keiner von euch beiden bereits Rente erhält, wird die Rentenhöhe zum Zeitpunkt des Renteneintritts adaptiert. Wenn du dadurch beispielsweise der- oder diejenige bist, der oder die durch diesen Ausgleich weniger Rente erhält, kannst du diese Lücke mit zusätzlichen Beitragszahlungen wieder auffüllen, solange du die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten hast.
Ist dein:e Ex – oder du genauso – bereits im wohlverdienten Ruhestand, gibt’s die Rentenanpassung für beide ab Ende des Monats, ab dem die Ausgleichsentscheidung wirksam wird.
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Angebot erhaltenWelche Teilungsarten eines Versorgungsausgleichs gibt’s?
Ein regulärer Versorgungsausgleich nennt sich auch „interne Teilung“, bei der beide Partner:innen je 50 % der während der gemeinsamen Zeit angehäuften Anwartschaften erhalten.
Wie du anhand der Bezeichnung richtig vermutest, gibt’s in Ausnahmefällen aber auch die sogenannte „externe“ Teilung, wenn ihr bei unterschiedlichen Versorgungsträgerversichert seid. Entsprechend werden hier die Rentenrechte auf den jeweils anderen Träger von Exmann oder -frau transferiert. Möglich ist dies, wenn es der ausgleichsbedürftige Versorgungsträger verlangt oder alle Beteiligten sich darauf einigen. Bedeutet: Hier ist die Forderung auch einseitig möglich.
Welche Anwartschaften eines Versorgungsausgleichs sind möglich?
Anwartschaften – also in diesem Kontext bestimmte mögliche Rechtsansprüche auf Rentenleistungen, die während deiner Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft entstanden sind, werden mithilfe des Versorgungsausgleichs geklärt. So können beispielsweise währenddessen Alters- und Invalidenrente hineingerechnet werden. Welche noch, siehst du in folgender Übersicht. Du musst allerdings darauf achten: Nicht alle Anwartschaften können mit in den Versorgungsausgleich inkludiert werden.
Anwartschaften mit Ausgleich | Anwartschaften ohne Ausgleich |
---|---|
Gesetzliche Rentenpunkte-Ansammlung | Ansprüche aus einer Risikolebensversicherung |
Ansprüche aus berufsständischen Versorgungssystemen für Ärzt:innen, Anwält:innen und Apotheker:innen | Ansprüche aus einer Berufsgenossenschaft |
Ansprüche aus Versorgungssystem öffentlichen Dienstes für Beamt:innen | Ansprüche aus einer privaten Unfallrente |
Ansprüche aus Rieser-Rente | |
Ansprüche aus Rürüp-Rente | |
Ansprüche aus privater Altersvorsorge | |
Ansprüche aus Erwerbsunfähigkeitsrente |
Und grundlegend gilt: Rentenanwartschaften können sich durch Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit und öffentlichen Dienst teils immens in ihrer Höhe unterscheiden.
Was steckt hinter Rentenanwartschaftszeiten?
Ein Rentenanspruch entsteht nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen ist die sogenannte Wartezeit. Die Wartezeit ist eine Mindestversicherungszeit, die du in die gesetzliche Rentenversicherung für deinen Rentenanspruch ansammeln musst.
Sie wird in Monaten gemessen, nicht in Jahren. Das bedeutet, dass jeder Monat, in welchem du Rentenversicherungsbeiträge zahlst, zählt. Dabei wird ein Kalendermonat, der nur teilweise mit Beiträgen belegt ist, als voller Monat gezählt.
Je nach Art der Rente gibt es unterschiedliche Wartezeiten, die erfüllt sein müssen. Hier sind die Wichtigsten:
Wartezeit von 5 Jahren
Diese allgemeine Wartezeit muss erfüllt sein, um Anspruch auf die Regelaltersrente, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sowie Hinterbliebenenrente zu erhalten.
Zudem sind jene Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten – beispielsweise aus politischer Verfolgung in der damaligen DDR oder Kindererziehungszeiten von unter zehnjährigem Nachwuchs – zu berücksichtigen.
Wartezeit von 35 Jahren
Die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfordern eine Wartezeit von 35 Jahren.
Zudem sind Ersatzzeiten – beispielsweise aus politischer Verfolgung in der damaligen DDR oder Kindererziehungszeiten von unter zehnjährigem Nachwuchs – zu berücksichtigen. Anrechenbar sind Zeiten aus Krankheit, Schwangerschaft, Schulausbildung und Studium.
Wartezeit von 45 Jahren
Diese Wartezeit ist für besonders langjährig Versicherte.
Hinzukommen alle Kalendermonate aus einer beruflichen Beschäftigung mit Pflichtversicherung, Kindererziehung bis zum maximal dritten Lebensjahr des Nachwuchses, Ersatzzeiten aus politischer Verfolgung und Berücksichtigungszeiten für die Betreuung deines Kindes unter 10 Jahren.
Sogar Phasen mit Entgeltersatzleistungen (sofern anrechenbar), Kranken- und Übergangsgeld werden angerechnet. Zu beachten ist dabei, dass freiwillige Beiträge nur angerechnet werden können, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden angesammelt wurden.
Ferner sagt die Deutsche Rentenversicherung, welche Zeiten nicht in die 45-jährige Wartezeit mit einbezogen werden können:
- „Pflichtbeitrags- und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs einer Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, der Bezug dieser Entgeltersatzleistung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt“;
- „Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen“;
- „Zeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder ALG II“
Wie läuft ein Versorgungsausgleich im Ausland?
Lässt du dich im Ausland scheiden, hat hier nicht automatisch das deutsche Familiengericht den Hut auf. Hier musst du einen Extra-Antrag stellen – wahlweise kann auch dein:e Expartner:in dies übernehmen. Wohnt ihr außerhalb der deutschen Landesgrenze, geht der Antrag zum Amtsgericht Berlin-Schöneberg.
Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass du oder sie bzw. er die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder diese zum Zeitpunkt der Ehe- oder Partnerschaftsschließung bereits existierte.
Hat beispielsweise dein ehemaliges Herzblatt keine deutsche Staatsbürgerschaft, kannst du dennoch einen Versorgungsausgleichsantrag stellen, wenn du hierzulande gesetzlich rentenanspruchsberechtigt bist, im Scheidungsland keinerlei Versorgungsausgleiche möglich sind, oder diese wiederum auch nicht die Lebensgrundlage des Exmannes bzw. der Exfrau gefährden.
Wann und warum kannst du auf einen Versorgungsausgleich verzichten?
Wenn du und dein:e Ex auf den Versorgungsausgleich verzichten, bedeutet dies, dass die während der Ehe oder Partnerschaft erworbenen Rentenansprüche nicht aufgeteilt werden. Jede:r behält seine bzw. ihre eigenen Rentenansprüche ohne finanzielle Rentenausgleichszahlungen.
So ein Verzicht kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein – zum Beispiel, wenn ihr beide ähnlich hohe Rentenansprüche habt und keine Ungerechtigkeit in der Aufteilung besteht. Auch bei kurzen Bündnissen oder bereits getrennten Finanzen kann es den Frieden wahren, keinen Ausgleich mehr anzustreben. Diese Option ist beidseitig freiwillig. Einseitig kann so etwas nicht entschieden oder gar erzwungen werden.
Lass dich am besten anwaltlich im Familienrecht beraten und aufzeigen, welche langfristigen Auswirkungen ein Verzicht mit sich bringt und inwiefern diese wirklich in deinem Interesse liegen.
Ist eine Entscheidung gefallen, lässt du diese notariell beurkunden, um sicherzugehen, dass der Verzicht bewusst, freiwillig und unwiderruflich entschieden wurde.
Gibt’s Ausschlusskriterien beim Versorgungsausgleich?
Wenn nicht gerade explizit auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird, kann es darüber hinaus auch passieren, dass der Anspruch nicht erfüllt ist – zum Beispiel in folgenden Fällen:
Geringfügige Differenz der Rentenanwartschaften
Wenn die Rentenanwartschaften beider Ehepartner:innen nur minimal voneinander abweichen, kann dies dazu führen, dass der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird. Es gibt keine klare gesetzliche Definition für „geringfügig“, die Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts.
Zu kurze Dauer von Ehe oder Lebenspartnerschaft
Insbesondere wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft von zu kurzer Dauer war, kann dies dazu führen, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. Die genaue Definition der „kurzen Dauer“ kann variieren, liegt jedoch in der Regel bei 3 Jahren.
Vereinbarungen im Ehevertrag
Wenn du und dein:e Ehe- oder Lebenspartner:in vor oder während der gemeinsamen Allianz einen Ehevertrag abgeschlossen habt, der den Versorgungsausgleich ausschließt oder besondere Regelungen enthält, kann dies den Anspruch auf Versorgungsausgleich beeinflussen.
Unbilligkeit
In Fällen, in denen der Versorgungsausgleich zu einem unbilligen – sprich unverhältnismäßigen – Ergebnis führen würde, kann das Gericht den Ausgleich ausschließen. Unbilligkeit ist auf verschiedene Umstände zurückzuführen, wie ungewöhnliche finanzielle oder persönliche Umstände von dir oder deinem bzw. deiner Expartner:in.
Keine relevanten Rentenanwartschaften
Wenn weder du noch dein:e Ehe- oder Lebenspartner:in während der Ehe Rentenanwartschaften erworben habt oder sie so minimal sind, dass sie als irrelevant angesehen werden können, kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen sein.
Nächste Schritte
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