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  • Witwen- und Witwerrente können Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen erhalten, wenn ihr:e Partner:in stirbt. Es gibt die große und die kleine Witwen- bzw. Witwerrente – je nach Alter des verstorbenen Herzblattes und Rentenhöhe.
  • Dafür muss u.a. die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens 1 Jahr bestanden und die Mindest­versicherungszeit 5 Jahre betragen haben. Einkommen wie Arbeitslohn, Renten und Mieteinnahmen werden auf die Witwenrente angerechnet, was die Höhe der ausgezahlten Rente beeinflusst.
  • Kinder erhalten Halbwaisenrente, wenn ein Elternteil stirbt, und Vollwaisenrente, wenn beide Elternteile sterben. Die Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt und kann bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden, wenn das Kind sich in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst befindet oder eine Behinderung vorliegt. Halbwaisen erhalten etwa 10 % und Vollwaisen etwa 20 % der Rente, auf die der verstorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte.

Definition und Arten der Hinterbliebenenrente

Kommt es zum Todesfall eines engen Familienmitglieds, ist das immer schwer – emotional, organisatorisch – und nicht zuletzt auch finanziell, wenn der oder die Verstorbene möglicherweise sogar Hauptverdiener:in war und den Hinterbliebenen das Polster fehlt, den Verlust auszugleichen. Genau dafür gibt es die Hinterbliebenenrente, auf die Hinterbliebene gesetzlichen Anspruch haben.

Hinter dieser steckt die große und die kleine Witwen- bzw. Witwerrente für den oder die Ehepartner:in und die Waisenrente für Kinder. Für den Nachwuchs zählt, ob beide Elternteile gestorben sind oder nur einer von beiden – je nachdem erhalten sie Voll- oder Halbwaisenrente. Eine Sonderform stellt hier die Erziehungsrente beim Tod bereits getrennter Partner:innen dar, die die gemeinsamen Kinder oder die des Verstorbenen erziehen.

Ziel aller Rentenarten ist es, den Unterhalt des verstorbenen Menschen zu ersetzen – oder zumindest etwas aufzufangen.

Anspruchsberechtigte Personengruppen der Hinterbliebenenrente

Nicht jede:r Verwandte oder eng Verbandelte hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente des verstorbenen Menschen. Hier ist eine grobe Übersicht der Parteien, die in aller Regel unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung nach Ableben ihres engen Verwandten oder Erziehungsberechtigten innehaben:

AnspruchsberechtigteBesondere Bedingungen
Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innenDer/ die Verstorbene hat die Mindest­­versicherungszeit (Wartezeit) der gesetzlichen Renten­­versicherung von 5 Jahren erfüllt

Die gemeinsame Ehe bestand min. ein Jahr – geltend für alle Eheschließungen ab 01.01.2002, um Zweckehen aus Versorgungsgründen einzudämmen.

Ausnahme:
Bei Unfalltod besteht ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente
Geschiedene Ehe- oder Lebenspartner:innenSolang sie gemeinsamen minderjährigen Nachwuchs hüten

Solang sie noch nicht erneut geheiratet haben
Leibliche sowie AdoptivkinderSolang sie minderjährig sind

Solang sie ihre erste Berufsausbildung, ihr Studium oder ihren Freiwilligendienst noch nicht abgeschlossen haben

Solang sie noch keine 28 Jahre alt sind

Im Falle von Bedürftigkeit durch Behinderung gibt’s die Zahlung noch bis zur Beendigung des 27. Lebensjahres
Stief,- Pflege-, und EnkelkinderWenn sie im Haushalt des Verstorbenen leben und auf den Unterhalt angewiesen sind

Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente

Um die Höhe und Dauer der Witwenrente zu bestimmen, spielen auch das Datum der Eheschließung, das Alter und das Einkommen der Hinterbliebenen eine Rolle. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente gibt es verschiedene Anpassungen, die schrittweise eingeführt werden und zwischen altem und neuem Recht sowie großer und kleiner Witwenrente unterschieden wird.

Hinweis: Wenn du Anspruch auf Witwenrente hast, musst du beachten, dass du diese aktiv beantragen musst. Sie wird nicht automatisch ausgezahlt. Dazu musst du ein umfangreiches Antragsformular ausfüllen und zusammen mit Unterlagen wie der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde einreichen. Falls du Fragen dazu hast, kannst du dich an die Rentenberatung der Deutschen Renten­versicherung wenden.

Witwenrente nach altem Recht

  • Gilt für alle Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden
  • Einkommen, das angerechnet wird: Erwerbseinkommen und eigene Rente
Große WitwenrenteKleine Witwenrente
Voraussetzungen– Eine:r der Ehepartner:in wurde vor dem 2.1.1962 geboren
– Altersgrenze erreicht (46 Jahre für 2023)
– Eine:r der Ehepartner:in wurde vor dem 2.1.1962 geboren
– Alter unterhalb der Grenze für die Große Witwenrente
Rentenhöhe60 % der Rente, auf die die verstorbene Person Anspruch hatte25 % der Rente, auf die die verstorbene Person Anspruch hatte
Zeitdauerunbegrenztunbegrenzt
Kinderzuschlagkeinerkeiner

Witwenrente nach neuem Recht

  • Gilt für alle Ehen, die ab 2002 geschlossen wurden
  • Einkommen, das angerechnet wird: Erwerbseinkommen, gesetzliche Rente, private Renten, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen, Betriebsrenten, Elterngeld, Krankengeld
Große WitwenrenteKleine Witwenrente
Voraussetzungen– Altersgrenze erreicht (46 Jahre +2 Monate für 2024) ODER
– Bei Erwerbsminderung ODER
– Bei Erziehung eines minderjährigen Kindes
– Keine Erwerbsminderung
– Keine Erziehung eines minderjährigen Kindes
– Mindestens 1 Jahr Ehe
Rentenhöhe55 % der Rente, die die verstorbene Person erhalten hätte25 % der Rente, auf die die verstorbene Person Anspruch hatte
ZeitdauerUnbegrenztMaximal 24 Monate
KinderzuschlagKeinerMöglich

Voraussetzungen für die große Witwenrente

Die Altersgrenze bei der großen Witwenrente

Seit 2012 wird die Altersgrenze für die große Witwenrente von 45 Jahren auf 47 Jahre erhöht. Die Übersicht unten zeigt anschaulich, wie sich die Grenze verschiebt, bis die gesetzliche Altersgrenze für diese Rentenart 2029 erreicht ist:

JahrAltersgrenze für die große Witwenrente
202346 Jahre
202446 Jahre und 2 Monate
202546 Jahre und 4 Monate
202646 Jahre und 6 Monate
202746 Jahre und 8 Monate
202846 Jahre und 10 Monate
202947 Jahre

Wie hoch ist die große Witwenrente?

Nach neuem Recht erhältst du als Hinterbliebener oder Hinterbliebene eine große Witwen- oder Witwerrente in Höhe von 55 % der Rente, auf die dein:e verstorbene:r Ehepartner:in oder Lebensparter:in Anspruch gehabt hätte. Dabei zählt entweder die Rente, die er oder sie zum Zeitpunkt des Todes erhalten hat oder hätte, falls die Person das Rentenalter noch nicht erreicht hat.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn du und dein:e Partner:in noch vor 2002 geheiratet habt und eine:r von euch vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt für dich das sogenannte alte Recht. Das bedeutet, dass du als Hinterbliebene:r dann 60 % der Rente deines Partners oder deiner Partnerin erhältst.

2 Punkte sind sehr wichtig:

  • Du erhältst die große Witwenrente auch Jahre nach dem Tod deiner Partnerin oder deines Partners, wenn du die geforderte Altersgrenze erreicht hast und bis dahin nicht wieder geheiratet hast.
  • Die Zahlung der großen Witwenrente ist zeitlich unbegrenzt. Du erhältst sie also, solange du verwitwet bleibst und kein neues Eheglück wagst.
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Wer erhält die kleine Witwenrente?

Wenn du keine minderjährigen Kinder erziehst und nicht die Altersgrenze für die große Witwenrente erreichst, kannst du stattdessen die kleine Witwenrente beantragen. Diese Variante der Hinterbliebenenrente richtet sich an jüngere Personen, die den Verlust ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin verkraften müssen. Um die kleine Witwenrente zu erhalten, musst du jünger als die festgelegte Altersgrenze sein. Für 2024 beträgt sie 46 Jahre und 2 Monate.

Voraussetzungen für die kleine Witwenrente

Wenn es um die kleine Variante der Hinterbliebenenrente geht, hängt die Höhe des Geldes, das du erhältst, davon ab, ob für dich altes oder neues Recht gilt.

Nach neuem Recht beträgt die Rente 25 % der Rente, auf die der oder die Verstorbene Anspruch gehabt hätte, und wird für maximal 24 Monate gezahlt. Wenn du während dieser Zeit ein Kind bekommen hast, hast du Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Wenn deine Hinterbliebenenrente jedoch nach altem Recht gehandhabt wird, erhältst du auch ein Viertel der Rente, auf die der oder die Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Im Gegensatz zur neuen Regelung gibt es für dich kein zeitliches Limit.

Und danach? Welches Geld wird ausgezahlt?

Hat der oder die Ehepartner:in oder Lebenspartner:in bereits Rente erhalten, zahlt die Rentenkasse die üblichen monatlichen Rentenbeträge aus.

War die oder der Verstorbene noch nicht im Rentenalter, berechnet die Renten­versicherung, welche Rente er oder sie erhalten hätte. Die Hinterbliebenenrente wird auf Grundlage der vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt. Auch die Abschläge richten sich danach. Für jeden Monat, den die Person von der geltenden Altersgrenze entfernt ist, werden 0,3 % des Rentenbetrages einbehalten.

Überraschung: Auch hier gibt es eine Altersgrenze, die sich jedes Jahr um 1 bis 2 Monate nach hinten verschiebt. Sie entspricht der Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente bei Erwerbsminderung. Diese wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. 2023 lag sie bei 64 Jahren und 10 Monaten. 2024 sind nun die 65 Jahre erreicht.

Die gute Nachricht ist: Diese Abzüge sind begrenzt auf höchstens 10,8 %. Das entspricht einem Zeitraum von 3 Jahren.

Welche Einkommen werden angerechnet?

Nach dem Sterbequartal interessiert sich die Renten­versicherung dafür, wie viel Einkommen du neben der beantragten Hinterbliebenenrente hast. Diese Einkünfte werden auf Witwer- oder Witwenrente angerechnet:

  • Arbeitslohn
  • Arbeitslosengeld I, Krankengeld, die gesetzliche Rente
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Versicherungen (Unfall, Lebens­versicherung, Renten­versicherung)
  • Elterngeld
  • Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung
  • Kapitalgewinne (Zinsen)

Hinweis: Die Anrechnung von Einkünften aus privaten Versicherungen, Betriebsrenten, Miet- und Kapitaleinnahmen erfolgt nicht, wenn du Witwenrente nach altem Recht beziehst.

Die Berechnung der Abzüge ist recht kompliziert. So wird aus den verschiedenen Einkommen über einen Pauschalabzug ein monatliches Nettoeinkommen ermittelt. Davon wird anschließend noch ein bestimmter Freibetrag abgezogen. Er liegt 2023 bei 992,64 €.

Von dem Einkommen, was diese Grenze übersteigt, werden 40 % ausgerechnet. Dieser Wert wird dann von Ihrer monatlichen Hinterbliebenenrente abgezogen.

Die Grundrente wird übrigens nicht als Einkommen angerechnet. Stattdessen bekommst du diesen Zuschlag, wenn du eine Witwenrente beziehst, wenn du die Bedingungen erfüllst.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Die Fragen rund um die Höhe und altes oder neues Recht müssen kurz nach dem Tod des geliebten Menschen zum Glück nicht sofort eine Rolle spielen. Nicht sofort heißt: 3 Monate lang nach dem Tod des Partners oder der Partnerin. So lang ist das sogenannte Sterbevierteljahr.

In dieser Zeit zahlt die Renten­versicherung den Hinterbliebenen die Rente komplett aus, ohne Abschläge und ohne die Einschränkungen, die für die Witwenrente gelten.

Dein eigenes Einkommen wird in diesen 3 Monaten ebenfalls nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Erziehungsrente als Hinterbliebenenrente

Verstirbt dein:e ehemalige Ehe-, oder Lebenspartner:in und Kindsmama bzw. -papa nach der Scheidung, hast du unter bestimmten Bedingungen ein Anrecht auf Erziehungsrente, die als Ersatz des wegfallenden Unterhalts dienen und dich in der weiteren Kindeserziehungsphase entlasten soll.

Das Besondere: Anders als bei der Witwen- bzw. Witwerrente ist die Erziehungsrente nicht an den Rentenstand deines ehemaligen und nun verstorbenen Pendants geknüpft, sondern an deinen eigenen Rentenanspruch. Daraus folgt, dass du selbst vorm Tod des geschiedenen Menschen die Mindest­­versicherungszeit von 5 Jahren erreicht haben musst.

Zudem ist die Bejahung folgender Fragen maßgeblich für die Bewilligung der Erziehungsrente:

Wurde eure gemeinsame Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem 30. Juni 1977 geschieden oder annulliert?

Richtete sich der Unterhaltsanspruch bei Beendigung eurer Ehe vor dem 1. Juli 1977 nach DDR-Recht?

Bist du seitdem keine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mehr eingegangen?

Und zu guter Letzt: Erziehst du euer gemeinsames minderjähriges leibliches oder behindertes Kind, Pflege-, Enkel-, oder Geschwisterkind oder das des Verstorbenen?

Gut zu wissen: Hast du mit deinem bzw. deiner verstorbenen Ex-Partner:in Ehegattensplitting betrieben, so bist du auch ohne formelle Scheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft anspruchsberechtigt.

Höhe und Berechnung der Erziehungsrente als Hinterbliebenenrente

Als Faustregel gilt: Die Erziehungsrente ist zumeist so hoch wie eine volle Erwerbsminderungsrente. Bist du zum Zeitpunkt der Beantragung für gleich mehrere Renten anspruchsberechtigt, wird dir die höchste von ihnen ausgezahlt.

Beziehst du nebst Hinterbliebenenrente noch andere Einnahmen, bekommst du sie oberhalb deines Freibetrags zu 40 % auf die Erziehungsrente angerechnet. Das Sterbequartal ist davon ausgenommen.

Folgende Einnahmen zählen mit hinein:

  • Berufliches Monatsgehalt
  • Ausländisches Einkommen
  • Elterngeld
  • Kapitalrenditen bzw. Zinsen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Versicherungsauszahlungen aus privaten Unfall-, Lebens-, oder Renten­­versicherung
  • Versicherungsauszahlungen einer Betriebsrente
  • ALG I
  • Krankengeld
  • Gesetzliche Rentenauszahlung

Die vorangegangenen Einnahmen werden jedoch nicht mit eingezogen, wenn:

–    dein:e ehemalige Partner:in vor 2002 verstorben ist

–     er oder sie zwar nach dem 31. Dezember 2001 dahinschied, du sie oder ihn aber vor 2002 geehelicht hast und einer von euch vor dem 2. Januar 2002 1962 geboren ist.

Halb- und Vollwaisenrente als Hinterbliebenenrente für Kinder

Ist der Verlust eines engen Familienmitglieds schon schwer zu verkraften, so ist es für den eigenen Nachwuchs umso traumatisierender, wenn Mama oder Papa plötzlich fort sind. Im Falle des Todes von einem der beiden haben Kinder hier Anspruch auf Halbwaisen- und im Todesfall beider Eltern auf Vollwaisenrente.

Minderjährige Kinder erhalten die Waisenrente grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Unter bestimmten Bedingungen kann die Zahlung jedoch bis maximal zum 27. Lebensjahr verlängert werden:

  • Bildung & Ausbildung: Ist das Kind noch in der Schule, in einer Berufsausbildung oder an der Uni eingeschrieben, bleibt die Rente bestehen.
  • Freiwilligendienst: Absolviert die Waise ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), ein Freiwilliges Kulturelles Jahr (FKJ) oder leistet einen Bundesfreiwilligendienst, kann die Rente ebenfalls weitergezahlt werden.
  • Übergangszeiten: Wenn das Kind sich in einer Übergangsphase zwischen 2 Ausbildungsabschnitten befindet – z. B. zwischen Schule und Studium oder Wehrdienst –, wird die Waisenrente für bis zu 4 Monate weitergezahlt.
  • Arbeitsunfähigkeit: Ist das Kind aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen nicht in der Lage, selbst für sich zu sorgen, bleibt der Rentenanspruch bestehen.

Grundsätzlich endet die Waisenrente mit dem Abschluss der Erstausbildung (z. B. einer Lehre oder eines Studiums), da die gesetzliche Unterhaltspflicht der Eltern danach nicht mehr greift.

Höhe und Berechnung der Waisenrente als Hinterbliebenenrente

Auch im Falle hinterbliebener Kinder ist die Deutsche Renten­­versicherung für die Berechnung des Rentenanspruchs verantwortlich.

Sie erhalten im Bereich der Halbwaisenrente etwa 10 % und bei Vollwaisenrente 20 % der Rente des gestorbenen Elternteils. Die gute Nachricht: Je nachdem, wie viele Monate Papa oder Mama vor ihrem Tod bereits in die Renten­­versicherung eingezahlt haben, erhält der Nachwuchs Zuschläge.

Für die Vollwaisenrente werden für diese Zuschlagsmonate gemäß §78 SGB VI in der Regel jeweils 0,0750 Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Die Entgeltpunkte multiplizieren sich dann mit dem 2024 aktuellen Rentenwert von 39,32 €.

Ergo wird prinzipiell gerechnet:

Grundbetrag der Hinterbliebenenrente + Zuschläge = Waisenrentenbetrag

Allerdings können hier auch noch Abschläge hinzukommen, sollten die Eltern vor Rentenbeginn versterben, was im Falle einer Waisenrente höchstwahrscheinlich ist. Daher empfiehlt sich in diesem Fall eine besonders ausführliche Beratung beim Renten­­versicherungsträger. 

Waisenrente und Steuer: Das solltest du wissen

Wie andere Rentenarten auch ist die Waisenrente steuerpflichtig – aber nur, wenn dein Gesamteinkommen den Steuerfreibetrag überschreitet. 2023 liegt dieser für Alleinstehende bei 11.604 €. Die Waisenrente wird in der Steuererklärung in Anlage R angegeben.

Kranken­versicherung und Waisenrente

Kinder, die eine Halb- oder Vollwaisenrente beziehen, sind über die gesetzliche Kranken­versicherung als Rentner:innen versichert.

Für Schüler:innen und Studierende ist die Waisenrente bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei – keine Abzüge für Sozial­versicherungen! Danach wechseln Studierende in die Kranken­versicherung der Studenten (KVdS), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Anders ist es, wenn du neben der Rente arbeitest (kein Minijob), eine Ausbildung machst oder Arbeitslosengeld beziehst. In diesen Fällen fallen Kranken­versicherungsbeiträge an, da du dann nicht als Rentner:in, sondern als Arbeitnehmer:in, Auszubildende:r oder Arbeitslosengeldbezieher:in krankenversichert bist.

Antragstellung oder -abfindung der Hinterbliebenenrente

Dem gesetzlichen Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach dem Todesfall oder Abfindung bei erneuter Heiratsplanung folgt keine automatische Auszahlung. Hier muss ein Antrag von den Betroffenen gestellt werden – das gilt für Ehepartner:innen genauso wie für Kinder. Dies kann zum Glück online bei der Deutschen Renten­­versicherung getan werden und kostet dich etwa eine Dreiviertelstunde deiner Zeit. In der Regel gilt: Je mehr Daten du angeben kannst, desto schneller geht der Antrag vonstatten.

Halte dafür die folgenden Dokumente und Informationen unbedingt parat:

Zu dir persönlich:

1. Bankverbindung

2. Kranken­­versicherungsunterlagen

3. Steueridentifikationsnummer

4. Heiratsurkunde je nach Rentenantrag

5. Ausbildungsnachweis oder Immatrikulationsbescheinigung

6. Einkommensnachweise 

Zur verstorbenen Person:

1. Sterbeurkunde

2. Steueridentifikationsnummer

3. Renteninformationen

4. Rentenbezugsunterlagen

5. Einkommensnachweise

Wann besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente?

Der Anspruch auf die kleine und die große Witwenrente erlischt, wenn du

  • erneut heiratest.
  • dich für ein Rentensplitting entscheiden. Bei dieser Variante teilen sich Ehepaare oder Lebenspartner:innen die Rentenansprüche zu gleichen Teilen untereinander auf.

Als geschiedene:r Ehepartner:in erhältst du eigentlich keine Hinterbliebenenrente. Es gibt jedoch Ausnahmefälle. Etwa wenn du im Jahr vor dem Tod des Partners oder der Partner:in Unterhalt erhalten hast, oder wenn du ein gemeinsames Kind erziehst. Dann kann die Witwenrente als Erziehungsrente wie ein Unterhaltsersatz funktionieren, wenn die Voraussetzungen wie Wartezeit und Familienstand stimmen.

Fazit

Wie du also summa summarum liest, ist das Thema der Hinterbliebenenrente recht komplex. Darum solltest du dich in jedem Fall von deinem Renten­­versicherungsträger ausführlich beraten lassen. 

Möchtest du entsprechend selbst vorsorgen und dich darüber hinaus zum Thema Altersvorsorge, Risikolebens­­versicherung mit Kapitalzahlung für deine Hinterbliebenen und Co. informieren?

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