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Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) Kündigung

Alles zur Kündigung deiner Berufsunfähigkeits­versicherung

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  • Stimmen die Leistungen deines Tarifs nicht oder hast du eine günstigere Versicherung gefunden, kann eine Kündigung sinnvoll sein.
  • Bei der Entscheidung solltest du die Vor- und Nachteile abwägen. Bei einem finanziellen Engpass sind Alternativen zur Kündigung zum Beispiel Freistellung und Stundung.
  • Hast du beim Vertragsabschluss keine falschen Angaben gemacht, so kann dir die Versicherung nicht kündigen.

Wann ist die Kündigung einer Berufsunfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Manchmal ist das Geld knapp, du hast den falschen Tarif abgeschlossen oder einen günstigeren gefunden – wie wäre es, wenn du deine Berufsunfähigkeits­versicherung einfach im laufenden Versicherungsjahr kündigen würdest?

Das ist nicht immer die beste Idee, doch manchmal nötig. Die Kündigung sollte aber wohl überlegt sein, denn damit verlierst du (auch laut Versicherungsvertragsgesetz) deinen Versicherungsschutz. Dieser ist wichtig, du sicherst damit schließlich dein Einkommen ab, falls du nicht mehr arbeiten kannst. Da die BU-Versicherung nur das Risiko einer Berufsunfähigkeit abdeckt, wird nicht wie bei einer Vorsorge­versicherung angespart und du bekommst deine gezahlten Beiträge dann auch nicht einfach ausgezahlt. Das über Jahre investierte Geld ist weg.

Außerdem kommst du mit steigendem Alter immer schwerer wieder an eine bezahlbare Absicherung ohne mögliche Leistungsausschlüsse bei Erwerbsminderung bzw. Berufsunfähigkeit. Gleichzeitig steigt mit zunehmendem Alter das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Laut der Deutschen Renten­versicherung sind Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, im Schnitt erst 51 Jahre alt. Dein Schutz wird also umso wertvoller, je länger du durchhältst.

Die häufigsten Gründe, aus denen eine BU gekündigt wird

Eine Kündigung sollte daher immer nur die letzte Option sein. Nimm dir also Zeit, diese Entscheidung gut zu überdenken. Die meisten Berufsunfähigkeits­versicherungen werden aus einem der folgenden Gründe gekündigt.

  • Falscher Tarif: Manchmal passt der bestehende Vertrag nicht zu dir – etwa weil bei Beamt:innen die Dienstunfähigkeit ausgeschlossen ist. Dann ist es gut, wenn du das direkt nach dem Abschluss merkst und den Vertrag widerrufen kannst. Sonst kannst du den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist kündigen und dir für den Fall der Berufsunfähigkeit eine neue Versicherung suchen.
  • Nachteilige Klauseln: Einige Basistarife sind in ihren Leistungen eingeschränkt. So kann es passieren, dass du in deiner aktuellen Tätigkeit berufsunfähig wirst, der Versicherer dich aber auf einen anderen Beruf verweist, den du noch ausüben kannst. Diese sogenannte abstrakte Verweisung (Verweisungsklausel) sollte ausgeschlossen sein. Auch eine fehlende Nach­versicherungsgarantie ist von Nachteil.
  • Teurer Anbieter: Die Preisunterschiede bei Berufsunfähigkeits­versicherungen sind groß – je nach Einschluss der Leistungen, Beitragsdynamik und Vertragsbestandteilen. Es kann passieren, dass du erst nachträglich einen Tarif mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis und (wenn notwendig) angemessenen Risikozuschlägen findest. Bitte prüfe genau, ob du wechseln kannst, bevor du kündigst.
  • Finanzielle Probleme: Manchmal ist das Geld knapp und es herrschen Zahlungsschwierigkeiten. Bitte prüfe auch in diesem Fall zuerst die Alternativen zur Kündigung – zum Beispiel eine Beitragspause.

Ausschlussklauseln: Wann sich eine Kündigung lohnen kann

Wann immer du eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen willst, musst du dich einem Katalog an Fragen stellen, der sogenannten Gesundheitsprüfung. Mit diesen Fragen prüft der Versicherer dein Risiko, später einmal berufsunfähig zu werden. Ist ihm das Risiko zu hoch, kann er dich ablehnen. Häufig geschieht es jedoch auch, dass der Versicherer dich annimmt, aber einige Vorerkrankungen (zum Beispiel eine zurückliegende OP) zuvor ausschließt. Solltest du dann berufsunfähig werden, zahlt die Versicherung nur dann eine Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit nicht auf die ausgeschlossenen Vorerkrankungen zurückgeführt werden kann.

So eine Vorerkrankung verjährt jedoch irgendwann. Gesundheitsprüfungen fragen nur die Krankheitsgeschichte der letzten 5 (ambulante Behandlung) bzw. 10 Jahre (stationäre Behandlung) ab. Besitzt du einen BU-Vertrag mit einer solchen Ausschlussklausel, kann es deshalb sinnvoll sein, nach Ablauf der Frist ein neues Angebot einzuholen. Zunächst solltest du dich bei deinem Versicherer nach einer sogenannten Revisionsmöglichkeit erkundigen. Vielleicht nimmt der Versicherer die Ausschlussklausel dann aus dem Vertrag. Oder du gehst tatsächlich noch einmal den Weg über die Gesundheitsprüfung und vergleichst deinen derzeitigen Tarif mit dem eines anderen Anbieters. Unsere CLARK-Expert:innen unterstützen dich dabei.

Zusammenfassung

  • Bei einer Kündigung erlischt der Versicherungsschutz und alle bisher eingezahlten Beiträge gehen verloren. Darum sollte sie gut überlegt sein.
  • Eine Kündigung ist sinnvoll, wenn du zu einem besseren BU-Tarif wechseln willst oder der Vertrag Unzulänglichkeiten aufweist.
  • Vor allem im Vertrag enthaltene Ausschlussklauseln können ein Grund sein, seinen Tarif regelmäßig zu überprüfen. Manche Ausschlussgründe sind irgendwann verjährt.
  • Bei einem finanziellen Engpass solltest du besser nicht kündigen, sondern die Alternativen prüfen.

Alternativen zur Kündigung

Wenn dein Tarif nicht mehr zu dir passt, willst du deine BU wahrscheinlich eher kündigen, um in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Möglicherweise denkst du jedoch über eine Kündigung nach, weil du aktuell knapp bei Kasse bist. In einem solchen Fall musst du deine bestehende Berufsunfähigkeits­versicherung nicht sofort kündigen. Du hast mehrere Möglichkeiten, weniger zu bezahlen, ohne deinen Versicherungsschutz zu verlieren. Einige Anbieter ermöglichen es dir außerdem, die Versicherung wieder voll aufzunehmen, wenn sich deine finanzielle Lage gebessert hat.

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Die BU beitragsfrei stellen oder stunden

Oft kannst du die Zahlungen für eine befristete Zeit pausieren. Hier gibt es zum einen die Beitragsfreistellung, zum anderen die Beitragsstundung. Dafür wendest du dich an deinen Versicherungsanbieter und vereinbarst, dass und wie lange du die Zahlungen pausierst.

Bei der Freistellung setzt du die Beiträge einfach für eine bestimmte Zeit aus – das ist besser, als gleich ganz zu kündigen. Aber Vorsicht: In der Zeit der Beitragsfreistellung besteht in der Regel kein Schutz.

Lässt du dir die Beiträge stunden, so setzt du mit der Beitragszahlung für einen bestimmten Zeitraum aus und zahlst die Beiträge später nach. Je nach Tarif kannst du eine Stundung sogar für bis zu 12 oder 24 Monate vereinbaren. So kannst du akute finanzielle Schwierigkeiten leichter überwinden. 

Bitte beachte: Wenn du berufsunfähig wirst, während du mit den Beiträgen im Rückstand bist, zahlt dir deine Versicherung nur eine niedrigere Rente! Das Risiko kannst du reduzieren, indem du die fehlenden Beiträge in so einer Situation umgehend nachzahlst.

In den Versicherungs­bedingungen findest du die Regelungen für Beitragspausen. Manchmal kann es zum Beispiel vorkommen, dass dein Anbieter dir erst dann eine Stundung einräumt, wenn du schon eine gewisse Zeit lang eingezahlt hast. Andere verlangen eine erneute Gesundheitsprüfung von dir, wenn du den Vertrag nach einigen Monaten Pause fortsetzen willst.

Den Beitrag der BU senken

Du kannst deine monatlichen Beiträge auch senken. Das geht recht einfach, doch mit dem Absenken der Beiträge sinkt auch die Rentenleistung im Fall einer Berufsunfähigkeit. Darum gilt es darauf zu achten, dass du auch nach der Kürzung ausreichend hoch versichert bist. Deine BU-Rente sollte weiterhin über der Grundsicherung liegen und dir ermöglichen, deinen gewohnten Lebensstandard zu halten. Außerdem gibt es Mindestbeiträge, die du nicht unterschreiten darfst, ohne dass der Vertrag erlischt. Die Details findest du in deinem Versicherungsvertrag.

Was?VorteileNachteile
Beitrags­freistellungPausieren der BeiträgeVertrag bleibt bestehenKein Schutz während beitragsfreier Zeit
StundungBeiträge aussetzen & später nachzahlenSchutz bleibt bestehenWährend Stundung geringere BU-Rente
Vertrags­leistungen kündigenBU-Rente senken oder auf Zusatz­leistungen verzichtenVertrag wird günstigerSchutz verringert sich
Alternativen zur Kündigung im Überblick

Zusammenfassung

  • Bei der Beitragsfreistellung setzt du die Beiträge für eine bestimmte Zeit aus. In dieser Zeit besteht allerdings in der Regel kein Versicherungsschutz.
  • Alternativ kannst du die Beiträge stunden. In dem Fall musst du sie dann am Ende der vereinbarten Zeit nachzahlen.
  • Wenn du die BU-Beiträge senkst, führt das zu einer niedrigeren Rente.

Was du bei einer Kündigung beachten solltest

Wenn du dich dazu entschlossen hast, deine BU-Versicherung zu kündigen, kannst du das entsprechend der Kündigungsfrist tun. Diese beträgt üblicherweise 30 Tage zum Ende der Zahlungsperiode. Da die meisten BU-Versicherungen monatlich bezahlt werden, beträgt auch die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat. 

Eine Ausnahme sind Neuverträge. Manchmal stellst du kurz nach dem Vertragsabschluss fest, dass die Police gar nicht zu dir passt – etwa weil der Tarif zu teuer ist oder nur einen Grundschutz bietet. Zahlst du deine Beiträge an den Versicherer nicht monatlich, sondern in größeren Abständen, gilt hier dennoch eine 30-tägige Widerrufsfrist.

Bei einigen BU-Versicherungen hast du bei Beitragserhöhungen auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Überprüfe am besten deinen Versicherungsvertrag.

Bei einer außerordentlichen Kündigung deiner Berufsunfähigkeits­versicherung kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn sich die Konditionen ändern, wie etwa durch Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen. Dies ist in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung möglich.

Bei Tarifen mit Beitragsdynamik steigen sowohl der Beitrag als auch die Rentensumme jährlich, was vertraglich festgelegt ist und keinen Anlass für ein Sonderkündigungsrecht bietet.

Verschicke deine Kündigung – entsprechend der Kündigungsfrist – am besten per Einschreiben mit Rückschein oder als Fax. Mit dem Faxbeleg oder dem Rückschein kannst du nachweisen, wann dein Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen ist. Oft findest du im Internet auch passende Musterschreiben oder Kündigungsvorlagen.

Gibt es im Falle einer Kündigung Geld zurück?

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung ist, jedenfalls dann, wenn sie nicht mit einer Renten­versicherung verknüpft wird, keine Vorsorge­versicherung, sondern eine Risikoabsicherung. Das bedeutet, dass mit den eingezahlten Beiträgen kein Vermögen aufgebaut wird, das zum Vertragsende ausgezahlt würde. Stattdessen wird damit lediglich der Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert. Insofern gibt es auch kein Vorsorgevermögen, das ein Versicherer bei der Kündigung einer Vorsorge­versicherung, beispielsweise einer Riester-Rente oder einer privaten Renten­versicherung, an dich auszahlen würde. Heißt: Kündigst du deine Berufsunfähigkeits­versicherung, bekommst du in der Regel kein Geld zurück. Das bislang eingezahlte Geld ist weg, ebenso wie der BU-Schutz.

Was tun bei Kombi-Verträgen (wie z.B. der BUZ)?

Möglicherweise hast du deine BU mit einer anderen Versicherung kombiniert, zum Beispiel mit einer Renten- oder Kapitallebens­versicherung. Dann erhältst du bei Kündigung der Berufsunfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ) den Rückkaufswert ausgezahlt.

Der Rückkaufswert fällt an, wenn ein gekündigter Vertrag längere Zeit bestand – die genaue Höhe kannst du im Versicherungsschein nachlesen. Beim Rückkaufswert handelt es sich um die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich aller Abschluss- und Verwaltungskosten sowie dem Teil der Beiträge, die ausschließlich für die Risikoabsicherung genutzt wurden. Lediglich die Überschüsse, die der Versicherer durch die Anlage der Beiträge am Kapitalmarkt erwirtschaftet hat, werden dir ausbezahlt. Die Auszahlung fällt in der Regel also erheblich kleiner aus als der Betrag, den du eingezahlt hast.

Eine Ausnahme bilden Berufsunfähigkeits­versicherungen, die zusammen mit einer Rürup-Rente abgeschlossen wurden. Da das mit diesem Vertrag gebildete Kapital geschützt ist vor Zugriffen, kann das Kapital nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Überschüsse erfolgt dann zusammen mit dem zum Zweck der Versorgung gebildeten Kapital als lebenslange Rentenzahlung.

Bei der Kombination mit einer Risikolebens­versicherung fehlen bei beiden Versicherungen die Sparbeiträge. Aus diesem Grund gibt es hier keinen Rückkaufswert.

Übrigens: Bei Kombi-Versicherungen kann die Zusatz­versicherung gekündigt werden, ohne dass die Haupt­versicherung gekündigt werden muss. Hast du also eine Riester-Rente abgeschlossen und eine Berufsunfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ) abgeschlossen, kannst du die Berufsunfähigkeits­versicherung kündigen, ohne dass du auch den Riester-Vertrag kündigen musst.

Zusammenfassung

  • Innerhalb der entsprechenden Kündigungsfrist kannst du deine BU schriftlich kündigen. Die Frist beträgt in der Regel 30 Tage zum Ende der Zahlungsperiode.
  • Bei Neuverträgen gibt es außerdem eine 30-tägige Widerrufsfrist.
  • Manche Versicherer räumen bei Beitragserhöhungen ein außerordentliches Kündigungsrecht ein.
  • Bei der Kündigung einer Berufsunfähigkeits­versicherung gibt es in der Regel kein Geld zurück.

Was du sonst noch wissen solltest

Kann die Versicherung die BU kündigen?

Bei Existenzsicherungen wie der Berufsunfähigkeits­versicherung ist eine einseitige Kündigung durch den Versicherer rechtlich ausgeschlossen. Du musst dir also keine Sorgen machen, dass deine Versicherung einfach so gekündigt wird.

Aber keine Regel ohne Ausnahme: Wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht und beispielsweise bei der Gesundheitsprüfung gelogen hat, um einen Vertrag zu erhalten, darf der Versicherungsanbieter einseitig kündigen.

Die Berufsunfähigkeits­versicherung wechseln

Selbstverständlich kannst du deine Berufsunfähigkeits­versicherung wechseln. Möglicherweise hast du einen günstigeren Tarif gefunden, der dich besser absichert. Dafür musst du deine alte Police natürlich kündigen. Solltest du dich für einen Wechsel entscheiden, kündige deinen alten Vertrag erst dann, wenn dein neuer Anbieter deine Aufnahme schriftlich bestätigt hat. So gehst du sicher, dass dein Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird.

Die neue Berufsunfähigkeits­­versicherung sollte zudem die Mindestanforderungen an eine gute BU-Versicherung erfüllen. Dazu gehören eine ausreichend hohe Rente, der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine Nach­versicherungs­garantie und eine Dynamik, damit deine monatliche Rente an die Inflation angepasst wird.

Zusammenfassung

  • Die Versicherung kann dir nicht ohne Weiteres die BU kündigen.
  • Wenn du deine Berufsunfähigkeits­versicherung wechseln willst, solltest du erst die neue Versicherung abschließen und dann die bisherige kündigen.

Nächste Schritte

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