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Berufsunfähigkeits­versicherung: Anonyme Anfrage erspart Ärger

Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass sie bei der Berufsunfähigkeits­versicherung eine anonyme Anfrage stellen lassen können. Das ist vor allem für jene Menschen interessant, die sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen wollen, aber aufgrund von gesundheitlichen Problemen und Vorerkrankungen eine Ablehnung durch den Versicherer befürchten.

Zwar beurteilen die Anbieter Vorerkrankungen bei der Antragsstellung unterschiedlich. Kommt es allerdings zu einer Ablehnung, geht damit oft ein Eintrag in die sogenannte HIS-Wagnisdatei einher. Auf diese haben alle Versicherer Zugriff. Es kann daher passieren, dass Interessierte bei einem erneuten Antrag bei einer anderen Versicherung automatisch von dieser abgelehnt werden.

Berufsunfähigkeits­versicherung: Anonyme Anfrage durch Makler oder Berater

Eine anonyme Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeits­versicherung kann jedoch nicht durch den Kunden oder die Kundin selbst erfolgen. Hierfür benötigen Versicherungsnehmer:innen die Hilfe eines Versicherungsmaklers, einer Versicherungsmaklerin oder eines Beraters bzw. einer Beraterin. Diese helfen nicht nur bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs, sondern unterstützen auch beim Antrag selbst. Liegen Vorerkrankungen oder andere Gründe für eine mögliche Ablehnung vor, dann hilft die anonyme Anfrage bei der Berufsunfähigkeits­versicherung unnötigen Ärger zu vermeiden.

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HIS-Wagnisdatei: Schwarze Liste für Versicherungskunden?

So hilfreich eine anonyme Anfrage bei der Berufsunfähigkeits­versicherung sein mag – Dass sie überhaupt notwendig ist, erweckt den Eindruck, die Versicherer würden eine Art Schwarze Liste führen. Dabei dient die HIS-Datei (Hinweis- und Informationssystem) in erster Linie der Verhinderung von Versicherungsbetrug. So soll das Verzeichnis den Versicherern dabei helfen, Daten abzugleichen und damit schneller Fehlinformationen durch Versicherungsbetrüger aufzudecken.

Dies ist auch im Interesse von ehrlichen Versicherungskund:innen. Denn die entstandenen Kosten durch Versicherungsbetrug müssen unweigerlich auf alle Versicherten umgelegt werden. Jedoch ist nicht zu leugnen, dass die HIS-Datei von den Gesellschaften auch dazu genutzt wird, um bereits erfolgte Ablehnungen durch andere Versicherer in ihre eigene Risikoanalyse einzubeziehen.

Berufsunfähigkeits­versicherung: Anonyme Anfrage in welchen Fällen?

Beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeits­versicherung müssen Versicherungsinteressierte eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Diese dienen der Risikobewertung durch den Anbieter. Je nachdem, welche Vorerkrankungen vorliegen, kann es in der Folge nicht nur zu einer Ablehnung kommen. Auch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge liegen im Bereich des Möglichen.

Die anonyme Anfrage lohnt sich daher doppelt. Denn sie erlaubt es auch zu erkennen, welche Versicherer bei weniger schweren Vorerkrankungen die besten Konditionen bieten. Während einige Gesellschaften beispielsweise bei bekannten Rückenproblemen Leistungen gänzlich ausschließen, verlangen andere Risikozuschläge, sodass sich auch dieses Berufsunfähigkeitsrisiko versichern lässt.

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