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Betriebliche Alters­­vorsorge in der Steuererklärung

Wie wird die Auszahlung aus der bAV steuerlich behandelt?

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Das Wichtigste in Kürze

Lässt du dir deine betriebliche Alters­vorsorge auszahlen, hast du oft die Wahl zwischen einer monatlichen Rente oder einer Einmalzahlung. Besonders bei Letztgenannter gibt es steuerlich einiges zu beachten. So hängt unter anderem die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer von deinen persönlichen Verhältnissen ab. Außerdem gibt es im Gegensatz zur gesetzlichen Rente nur wenig Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren.

  1. Du kannst dir die bAV als Rente oder Einmalzahlung auszahlen lassen.
  2. Auf deine Betriebsrente fallen Steuern und Sozialabgaben an.
  3. Bei einer Einmalzahlung wird aufgrund der steuerlichen Progression schnell ein höherer Steuersatz fällig.

Wie funktioniert die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge?

Hast du im Laufe deines Berufslebens mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für deine Zeit als Rentner vorgesorgt, erhältst du das Geld daraus zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Die betriebliche Alters­vorsorge wird am Ende der vertraglichen Laufzeit ausgezahlt. Meistens ist dies am Ende des Arbeitslebens, teilweise hast du jedoch auch die Option auf eine vorzeitige Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr. Einzige Ausnahme ist die Pensionskasse, die keine Laufzeit hat. Dort erhältst du dein Geld, sobald du effektiv in Rente gehst.

Du kannst dir das endgültige Kapital deiner betrieblichen Alters­vorsorge auf verschiedene Arten auszahlen lassen. Das gesamte Guthaben deiner Versicherung setzt sich folgendermaßen zusammen: Alle Einzahlungen werden addiert und mit den erhaltenen Zinsen und Überschüssen zusammengerechnet.

Wenn du deine bAV beispielsweise mit einer Riester-Rente gekoppelt hattest, wird auch die staatliche Förderung dazu addiert. Von diesem Gesamtbetrag werden eventuelle Auszahlungsgebühren, die die Versicherungen meist im einstelligen Prozentbereich erheben, abgezogen. Heraus kommt das sogenannte Vorsorgevermögen. Dieses kannst du dir in der Regel in Form einer Einmalzahlung oder einer Rente auszahlen lassen.

Mitunter ist die Auszahlungsform in deinem bAV-Vertrag festgelegt, doch oft hast du das Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, du kannst dir innerhalb einer gewissen Frist aussuchen, auf welche Weise du das Geld aus deiner Alters­vorsorge haben willst. Folgende Optionen gibt es:

  • eine monatliche, lebenslange Rente
  • eine Einmalzahlung
  • eine Auszahlung in Raten
  • eine Mischung daraus

Die Auszahlung aus einer betrieblichen Altersvorsorge muss voll versteuert werden. Durch den Steuervorteil bei der Einzahlung – Direktzusage und Unterstützungskasse sind unbegrenzt steuerfrei, Direkt­versicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zumindest bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten­versicherung – und den in der Regel niedrigeren Steuersatz im Alter fallen die Steuern bei der Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge in der Regel aber geringer aus als während des Erwerbslebens.

Eine Ausnahme ist die Kapitalauszahlung. Entscheidest du dich dafür, deine Betriebsrente als Einmalzahlung auszahlen zu lassen, rutschst du zwangsläufig in eine höhere Besteuerung. Lediglich in den Durchführungswegen Unterstützungskasse oder Direktzusage kannst du von der sogenannten Fünftelregelung profitieren, bei der die Einmalzahlung aus der Betriebsrente steuerlich so behandelt wird, als erhielte man das Geld gestückelt über fünf Jahre ausgezahlt. Im Gegensatz zur lebenslangen Rentenzahlung hast du dafür aber die Möglichkeit, deine Betriebsrente nach der Einmalzahlung frei zu vererben.

Auf die Auszahlung aus der betrieblichen Alters­vorsorge fallen neben Steuern außerdem die vollen Sozialabgaben an. Zwar zahlst du im Ruhestand keine Beiträge mehr zur Arbeitslosen- und Renten­versicherung, dafür aber die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung. Durch den Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent, den Arbeitgeber seit 2019 für Betriebsrenten, die in den Durchführungswegen Direkt­versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds durchgeführt werden, dazugeben müssen, soll das jedoch ausgeglichen werden.

Zusammenfassung

  • Die Betriebsrente wird mit Renteneintritt, in der Regel also mit 67 Jahren, ausgezahlt.
  • Meistens hast du bei der Auszahlung deiner betrieblichen Altersversorgung die Wahl, ob du das angesparte Kapital als monatliche Rente oder als einmalige Zahlung erhalten möchtest.
  • In jedem Fall muss die Betriebsrente bei der Auszahlung voll versteuert werden. In der Regel ist im Alter dein individueller Steuersatz aber niedriger als während des Erwerbslebens.
  • Außerdem fallen die vollen Kranken- und Pflege­versicherungskosten an.

Steuern und Sozialabgaben bei der betrieblichen Altersvorsorge

Wie wird die Auszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung steuerlich behandelt?

Die Besteuerung der betrieblichen Alters­vorsorge richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, ähnlich wie im Falle des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.

Dabei wird es leider relativ schnell etwas komplizierter. Es ist wichtig, ob es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, um Kapitaleinkünfte oder sonstige Einkünfte handelt.

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit liegen vor, wenn diese Merkmale zutreffen:

  • Du beziehst keine Rente, sondern ein „Altersgehalt“ von deinem ehemaligen Arbeitgeber. Steuerlich werden diese Zahlungen wie ein laufendes Gehalt behandelt, sie sind also steuerpflichtiges Einkommen.
  • Unter den Begriff „nichtselbstständige Arbeit“ fallen Einkünfte, die du als Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis oder einem ehemaligen Arbeitsverhältnis beziehst. Bei einer betrieblichen Alters­vorsorge und deren Auszahlung ist das oft, aber nicht immer der Fall.

Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen dann vor, wenn du keine sonstigen Einkünfte mit deiner Rente erzielst. Das ist zum Beispiel bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen der Fall. Sobald du auf deine eingezahlten Beiträge Zinsen erhältst, musst du diese Zinsen als Kapitaleinkünfte versteuern.

Sonstige Einkünfte erzielst du mit deiner Rente, wenn sie von der gesetzlichen Renten­versicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder einer privaten Renten­versicherung gezahlt wird. Letzteres gilt jedoch nur, wenn dein Rentenvertrag eine monatliche Rentenzahlung vorsieht. Lässt du sie dir als einmaligen Betrag auszahlen, sind es wieder Einkünfte aus Kapitalvermögen.

In jedem Fall sind die Einkünfte in voller Höhe zu versteuern. Wie hoch diese Besteuerung tatsächlich ausfällt, richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz. Die einzige Ausnahme sind Kapitaleinkünfte, hier beträgt der Steuersatz pauschal 25 Prozent.

Dein individueller Steuersatz wiederum ermittelt sich aus deinem zu versteuernden Einkommen, also deinen jährlichen Gesamteinkünften nach steuerlichen Abzügen (zum Beispiel Werbungs- oder Krankheitskosten).

Welche Besonderheiten gibt es bei der Steuererklärung zu beachten?

Zunächst sollte dir bewusst sein, dass du verpflichtet bist, bei einer Einmalzahlung für das Jahr des Geldeingangs eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Als Rentner musst du zwar nicht unbedingt eine Steuerklärung machen, im Fall einer Einmalzahlung der Leistung jedoch schon. Denn du erhältst den Bruttobetrag auf dein Konto, wovon die Behörde möglicherweise noch nichts mitbekommen hat.

Grundsätzlich sind die Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge-Auszahlung in der Anlage R (Renten) einzutragen. In dieses Formular trägst du auch Werbungskosten ein, die unter Umständen entstanden sind. Das können beispielsweise Fahrtkosten, Portokosten oder andere Aufwendungen sein.

Wichtig ist nur, dass sie im Zusammenhang mit der Zahlung des angesparten Guthabens der bAV stehen. Hast du keine Werbungskosten oder sind sie geringer als 102 Euro, zieht das Finanzamt automatisch einen Werbungskosten-Pauschalbetrag von 102 Euro von deinen Einkünften ab.

Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge Steuern zu sparen?

Verzichte auf die Einmalzahlung. Dieser recht banal klingende Tipp kann finanziell betrachtet große Auswirkungen haben. Sehr wahrscheinlich rutscht du im Jahr der Auszahlung in einen höheren Steuertarif (Progression), wenn das gesamte Kapital auf einmal ausgezahlt wird.

Prozentual gesehen zahlst du daher einen größeren Anteil an Steuern, als dies bei der klassischen, monatlichen Rentenzahlung über mehrere Jahre der Fall wäre. Der Grund ist einfach erklärt: Das deutsche Steuersystem funktioniert so, dass Steuerpflichtige prozentual gesehen mehr Steuern zahlen, je mehr sie verdienen.

Maßgeblich ist immer das Jahr des Geldeingangs, was bei einer Einmalzahlung daher zu einem sehr hohen zu versteuerndem Einkommen führt. Dementsprechend erhöht sich für dieses Jahr dein Steuersatz.

Möglicherweise kannst du als Rentner bei der Einmalzahlung von der sogenannten Fünftelregelung profitieren. In diesem Fall wird die Kapitalauszahlung steuerlich behandelt, als würdest du das Geld gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt erhalten. Diese Möglichkeit hast du jedoch bei deiner betrieblichen Altersversorgung nur bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse oder Direktzusage.

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Ist die Auszahlung der betrieblichen Alters­vorsorge sozial­versicherungspflichtig?

Die Auszahlung deiner betrieblichen Altersversorgung ist unabhängig von der Auszahlungsform sozial­versicherungspflichtig. Da du durch die Entgeltumwandlung und das geringere Bruttogehalt (Bruttogehalt minus Beitrag zur bAV) im Laufe deines Arbeitslebens Steuern und Sozialabgaben gespart hast, werden diese nun bei der späteren Rente oder der Einmalzahlung fällig.

Hierbei zahlst du nicht nur deinen Anteil zur Kranken- und Pflege­versicherung, sondern auch den des Arbeitgebers. Denn auch dieser hat durch deinen Beitrag weniger Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung gezahlt. Da dein Einkommen als Rentner jedoch oft niedriger ist, sind in der Regel auch Steuern und Sozialabgaben niedriger.

Außerdem muss dir dein Arbeitgeber seit 2019 bei den meisten Verträgen 15 Prozent deines Entgeltumwandlungsbetrags dazugeben. Dies soll dich für die höheren Sozialabgaben im Ruhestand entschädigen. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die Sozialabgaben ein Freibetrag von 164,50 Euro. Erst wenn deine monatliche Betriebsrente höher ist als dieser Betrag, musst du Krankenkassenbeiträge bezahlen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung ist die Beitragshöhe für die private Kranken­versicherung nicht an die Einkünfte geknüpft. Der Beitrag zur privaten Kranken­versicherung steigt also nicht automatisch, wenn Einkünfte aus einer betrieblichen Altersversorgung hinzukommen. Nichtsdestotrotz fällt der volle Beitrag zur Kranken­versicherung an, weil du auch den Arbeitgeberanteil mittragen musst.

Möglicherweise hast du im Verlauf deines Arbeitslebens den Job gewechselt und dein neuer Arbeitgeber wollte die betriebliche Altersversorgung nicht übernehmen. Wenn du dann weiter privat in die Alters­vorsorge eingezahlt hast und es sich um eine Direkt­versicherung oder Pensionskasse handelt, fallen auf diesen Teil der Rente keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung an. Dabei ist es jedoch wichtig, dass du den Vertrag auf dich umschreiben lässt und er nicht mehr auf den Namen deines alten Arbeitgebers läuft.

Zusammenfassung

  • Du musst die Zahlung deiner betrieblichen Altersversorgung versteuern. Außerdem werden darauf Sozialabgaben fällig. Die Höhe hängt von deinem Steuersatz beziehungsweise der Höhe der Betriebsrente ab.
  • Der Verzicht auf die Einmalzahlung ist aufgrund der Steuerprogression die einfachste Option, bei der Zahlung der bAV Steuern zu sparen. Mit einer Betriebsrente fährst du steuerlich besser.

Eine betriebliche Alters­vorsorge abschließen

Möchtest du eine betriebliche Alters­vorsorge abschließen, solltest du neben einer Beratung, beispielsweise durch einen CLARK-Experten, auch das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Seit 2002 hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, mit Beiträgen aus deinem Bruttoentgelt (Entgeltumwandlung) fürs Alter vorzusorgen, und seit 2019 muss dir dein Arbeitgeber dafür in der Regel sogar einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zahlen. Über welchen Durchführungsweg dein Arbeitgeber die bAV jedoch anbietet und mit welchem Versicherer er dies tut, entscheidet er allein. Möglicherweise hat er bereits einen Vertrag abgeschlossen, in den du aufgenommen werden kannst.

Gibt es an deiner Arbeitsstätte noch keine betriebliche Altersversorgung, hast du einen Anspruch darauf, über den Durchführungsweg Direkt­versicherung Beiträge in die bAV einzuzahlen. Lass dich in diesem Fall gerne von den Experten von CLARK beraten – oder empfiehl deinem Chef, sich mit den CLARK-Experten in Verbindung zu setzen. Sie finden nicht nur für dich die richtige betriebliche Altersversorgung, sondern können auch gute Gruppenkonditionen für die gesamte Firma aushandeln. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK-App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
  • Die CLARK-Experten beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.

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