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Betriebsrentenstärkungsgesetz
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Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite im Überblick
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Was das ist
Mit dem 2017 verabschiedeten Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden neue Grundlagen geschaffen, um eine bessere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu gewährleisten. Das BRSG trat am 1. Januar 2018 in Kraft und soll dazu beitragen, dass immer mehr Arbeitnehmer:innen im Alter zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Betriebsrente abgesichert werden.
Ziel des Gesetzgebers war es, neue Anreize zu schaffen, damit mehr kleinere und mittlere Unternehmen in die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter:innen investieren.
Mit staatlicher Förderung soll die bAV vor allem unter Geringverdienenden eine größere Verbreitung finden. Und auch für Rentner:innen, die wegen zu geringer Einkünfte auf Grundsicherung angewiesen sind, wurden Verbesserungen vorgenommen.
Bisher wurden Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge im Rentenalter auf Leistungen der Grundsicherung (SGB XII) in voller Höhe angerechnet. Mit dem BRSG gibt es nun zusätzlich zum Freibetrag von 100 € einen erweiterten Freibetrag von 30 % für zusätzliche Altersvorsorge für Rentenzahlungen, die diesen Sockelbetrag übersteigen.
Mit dem Gesetz wurde außerdem das sogenannte Sozialpartnermodell eingeführt, das bereits als 6. Durchführungsweg bezeichnet wird. Es wird nach seiner Schöpferin auch Nahles-Rente genannt und befreit den Arbeitgeber von der Haftung bei Rentenauszahlung. Im Gegenzug gestalten die Sozialpartner, Arbeitgeber und Gewerkschaften, die Rahmenbedingungen gemeinsam.

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Neuen Regelungen für Arbeitnehmer im Überblick
- Der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer wurde von 4 auf 8 % erhöht. Grundlage hierfür ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung West. Bis zu dieser Höhe erhebt der Staat Beiträge vom Bruttolohn für die gesetzliche Rentenversicherung. Stand 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 90.600 € (West) und 89.400 € (Ost). Du kannst also jährlich bis zu 7.248 € bzw. monatlich bis zu 604 € steuerfrei in die bAV einzahlen.
- Bis 4 % der BBG West (3.624 € pro Jahr bzw. 302 € pro Monat) zahlst du auch weiterhin keine Sozialversicherungsbeiträge.
- Für neu geschlossene Vereinbarungen (ab 2019) ist seither ein Zuschuss deines Arbeitgebers zur bAV von mindestens 15 € deines Eigenbeitrags Pflicht, sofern die betriebliche Altersversorgung in deinem Betrieb über einen der 3 Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung abgewickelt wird.
- Falls deine Versorgungsvereinbarung vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurde, muss der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss erst ab 2022 entrichtet werden.
- Für Zahlungen über die Unterstützungskasse oder die Direktzusage müssen Unternehmen weiterhin keine verpflichtenden Zuschüsse leisten. Dafür sind deine Beiträge hier unbegrenzt steuerfrei.
- In sogenannten entgeltlosen Zeiten, beispielsweise in der Elternzeit, während eines Sabbaticals oder während der Pflege von Angehörigen, beziehst du kein Gehalt. Früher entstand dadurch eine Versorgungslücke, wenn du während dieser Zeit nicht mit eigenen Beiträgen aus deinem Ersparten weiter eingezahlt hattest. Mit dem BRSG erhältst du nun die Möglichkeit, Beiträge für diese Zeit nachzuzahlen, sobald du wieder Entgelt beziehst.
- Die sogenannten Unverfallbarkeitsfristen wurden gesenkt. Für Beiträge des Arbeitgebers galt bislang, dass du erst dann einen Anspruch darauf hattest, wenn du mindestens 5 Jahre im Unternehmen und mindestens 25 Jahre alt warst. Hast du das Unternehmen früher verlassen, hattest du keinen Anspruch auf die bAV des Arbeitgebers. Für Neuverträge seit 2018 gilt nun nur noch eine Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren und ein Mindestalter von 21 Jahren als Bedingung. Beiträge, die du selbst aus deinem Entgelt bezahlst, sind davon nach wie vor nicht betroffen. Sie sind immer unverfallbar.
- Im neu eingeführten Sozialpartnermodell gibt es keine Beitragsgarantie mehr. Das bedeutet, der Arbeitgeber führt für dich die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge ab, muss aber nicht mehr für die Leistung daraus garantieren. Das kann ein Nachteil sein. Allerdings gibt es aktuell noch keine betriebliche Altersversorgung, die so durchgeführt wird, und sie ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Auf diese Weise erhalten die Gewerkschaften ein Mitspracherecht.
Zusammenfassung
- Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde 2018 eingeführt und zielt darauf ab, die Verbreitung von Betriebsrenten zu erhöhen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.
- Unternehmen werden mit staatlicher Förderung motiviert, eine betriebliche Altersversorgung auch für Geringverdienende anzubieten.
- Zugleich wurde der Freibetrag in der Grundsicherung für Rentenzahlungen erhöht.
- Arbeitnehmer:innen, die Entgeltumwandlung betreiben, erhalten in den am häufigsten gewählten Durchführungswegen nun 15 % Zuschuss vom Arbeitgeber.
- Außerdem können sie nun doppelt so viel steuerfrei einbringen wie bisher.
- Die Unverfallbarkeitsfristen wurden von 5 auf 3 Jahre gesenkt.
Zuschuss sichern und Steuern sparen dank erhöhtem Freibetrag
Über die Entgeltumwandlung kannst du einen Teil deines Bruttoeinkommens steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren:
- Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) werden ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben gefördert.
- Weitere 4 %, also 8 % der BBG kannst du ebenfalls ohne Abzug von Steuern einzahlen.
- Auf die ersten 4 % erhältst du außerdem einen Zuschuss deines Arbeitgebers in Höhe von mindestens 15 %.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Grenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Sie wird von der Bundesregierung jährlich angehoben.
2024 liegt sie in Westdeutschland bei 90.600 € Jahreseinkommen, bzw. 7.550 € pro Monat; in Ostdeutschland beträgt sie 89.400 € pro Jahr bzw. 7.450 € pro Monat. 4 % entsprechen 302 €. Derzeit kannst du also bis zu 302 € monatlich (3.624 € jährlich) in deine bAV einzahlen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zu entrichten.
Außerdem erhältst du für diese Beiträge von deinem Arbeitgeber 15 % deines Beitrags on top. Für Beiträge bis 604 € monatlich (7.248 € jährlich) zahlst du weiterhin keine Steuern.
Diese Freibeträge gelten für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse. Für Unterstützungskasse und Direktzusage ist der steuerfreie Anteil weiterhin unbegrenzt.
Ein Rechenbeispiel
Du verdienst 4.000 € brutto und willst nun mit einer betrieblichen Altersversorgung fürs Alter vorsorgen:
- Du kannst monatlich bis 302 € einzahlen, ohne darauf Steuern und Sozialabgaben zu zahlen.
- In der Regel muss dir dein Arbeitgeber 15 % deines Eigenbeitrags dazugeben.
- Du entschließt dich, 200 € einzuzahlen. Dafür erhältst du von deinem Arbeitgeber noch 30 € (15 %) obendrauf.
- Dein Beitrag ist steuer- und sozialabgabenfrei. Das heißt, er wird direkt von deinem Bruttogehalt einbehalten. Steuern und Sozialabgaben fallen nur auf den Rest deines Gehalt an, also nur auf 3.800 € (4.000 € – 200 €).
- Ohne bAV müsstest du die kompletten 4.000 € versteuern und verbeitragen. Bei Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, bleiben dir durchschnittlich netto ungefähr 2.602 €.
- Mit bAV und 200 € Beitrag versteuerst und verbeitragst du nur 3.800 €. Dadurch erhältst du netto am Ende ungefähr 2.495 Euro auf dein Konto.
- Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss von 30 € sparst du also monatlich 230 € in der Rente an, musst monatlich aber nur auf 107 € verzichten!
Sonderfall
Schöpfst du den kompletten Freibetrag von 302 € aus, teilst du ihn dir mit deinem Arbeitgeber. Das heißt: Du zahlst 257 € und dein Arbeitgeber gibt dir 15 % dazu, also 45 €. Hintergrund ist, dass beim Freibetrag auf Steuern und Sozialabgaben immer erst der Beitrag des Arbeitgebers gewertet wird, dann der des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin.
Würdest du also die vollen 302 € einzahlen, erhieltest du für 257 € Arbeitgeberzuschuss (45 €), müsstest aber auf die zusätzlich von dir eingebrachten 45 € (302-257) noch Sozialabgaben zahlen. In der Regel achtet aber deine Personalabteilung darauf, dass das nicht passiert.
Wenn du dir unsicher bist oder eine zweite Meinung brauchst, helfen dir unsere CLARK Expert:innen gerne weiter.
Gut zu wissen
Während der Einzahlungsphase sind deine Beiträge in den genannten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Deine spätere Rente musst du hingegen voll versteuern. Es gilt der dann für dich gültige Steuersatz. In der Regel ist der jedoch niedriger als während des Erwerbslebens.
Ebenso fallen Sozialabgaben an. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung musst du dann nicht mehr zahlen, jedoch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Hier musst du nicht nur deinen Anteil zahlen, sondern auch die Arbeitgeberbeiträge.
Durch die in der Ansparphase gesparten Sozialabgaben sinkt außerdem deine gesetzliche Rente leicht. Die Wertsteigerung deiner Beiträge sowie der Arbeitgeberzuschuss von 15 % gleichen das in der Regel jedoch mehr als aus.
Zusammenfassung
- Durch die Umwandlung von Entgelt sparst du Steuern und Sozialabgaben, da du direkt vom Brutto in deine bAV einzahlst.
- Da dein zu versteuerndes Einkommen sinkt, zahlst du außerdem weniger Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Deine Ansprüche im Versicherungsfall fallen daher etwas niedriger aus.
- Steuern fallen erst bei Ausschüttung deiner Betriebsrente an, sind im Alter jedoch meist niedriger. Du zahlst dann jedoch volle Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge, wenn du gesetzlich versichert bist.
Betriebsrente: Entlastung gesetzlich Versicherter
Vor Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes mussten Empfänger:innen einer Betriebsrente volle Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Diese Regelung galt, sofern ihre Einkünfte aus der bAV eine bestimmte Freigrenze überstiegen.
Inzwischen gilt ein monatlicher Freibetrag von 176,75 €. Dieser soll in den nächsten Jahren kontinuierlich an die übliche Lohnentwicklung angepasst werden. Der Satz der gesetzlichen Krankenversicherung wird seit 2020 lediglich von Ausschüttungen abgezogen, die diesen Freibetrag übersteigen.
Betriebsrenten können außerdem als einmalige Kapitalauszahlung abgegolten werden, wenn der zu erwartende Ausschüttungsbetrag sehr niedrig ist.
Bei Fragen beraten dich die CLARK Expert:innen gerne!
Vorteile für die betriebliche Riester-Rente
Dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird die doppelte Verbeitragung für Verträge aufgehoben, die durch Firmen abgeschlossen wurden. Durch die Gleichstellung mit privaten Riester-Renten, die der Arbeitgeber aus dem Nettoeinkommen finanziert, entfallen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung in der Auszahlungsphase.
Diese Änderung trat ohne Übergangsregelung in Kraft. Auch Verträge mit Zahlung vor Januar 2018 sind eingeschlossen. Die Grundzulage wurde im gleichen Jahr auf 175 € erhöht und weitere Verbesserungen für die Besteuerungen und Überprüfung von Ansprüchen wurden ebenfalls beschlossen.
Zusammenfassung
- Dank dem BRSG gibt es einen Freibetrag für Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse bei Rentenausschüttung. Besonders niedrige Betriebsrenten profitieren hiervon.
- Durch Unternehmen geschlossene Riesterverträge werden nicht mehr doppelt verbeitragt.
Neuerungen für Arbeitgeber im Überblick
Seit Inkrafttreten der 2. Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind Unternehmen verpflichtet, bei Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung einen Zuschuss zu entrichten. Das bedeutet, deine Arbeitnehmer haben seither einen rechtlichen Anspruch auf eine Entgeltumlage von 15 % ihres Beitrags zur Förderung der bAV.
Die Pflicht zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses gilt für alle ab 1. Januar 2019 geschlossenen Neuverträge. Für vor 2019 abgeschlossene Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge greifen die neuen Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes erst ab 1. Januar 2022.
Der Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge beträgt pauschal 15 %. Er entspricht dem ersparten Anteil von Arbeitgeberabgaben aus der Sozialversicherung, die durch die Entgeltumwandlung nicht anfallen. Die neuen Regelungen finden für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds Anwendung. Für Direktzusagen und Unterstützungskassen sind weiterhin keine verpflichtenden Zuschüsse zu entrichten.
Gut zu wissen: Ein Arbeitgeberbeitrag ist nicht zu leisten, wenn keine Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Das Unternehmen darf seinen Zuschuss auf die tatsächlich eingesparten Beiträge beschränken, auch wenn diese bei weniger als 15 % liegen. Um zu viel Mehraufwand zu vermeiden, ist es auf jeden Fall empfehlenswert, eine einheitliche Regelung für alle Mitarbeiter:innen in einem Betrieb zu finden.
Mitarbeiter:innen bAV zahlen und staatliche Förderung erhalten
Seit 2018 gibt es eine neue Förderung für Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen. Die Beitragsgrenze liegt bei 2.575 € Einkommen pro Monat (Stand 2024. Wenn du deinen Mitarbeiter:innen einen Zuschuss zur bAV bezahlst, der maximal 960 € beträgt, kann deine Firma 30 % dieses bAV-Förderbetrags bei der nächsten Lohnsteuer-Meldung abziehen.
Pay and forget mit der neuen reinen Beitragszusage
Als Arbeitgeber entscheidest allein du, über welchen Durchführungsweg du deinen Mitarbeiter:innen eine betriebliche Altersversorgung ermöglichst und wie diese Beiträge angelegt werden. Allerdings stehst du über deine Leistungszusage bei deinen Mitarbeiter:innen auch im Wort: Kann die Versorgungseinrichtung die zugesagte Leistung nicht erbringen, musst du für die Differenz aufkommen.
Seit Inkrafttreten des BRSG ist nun jedoch auch die sogenannte reine Beitragszusage möglich. Hierbei verpflichtest du dich nur noch zur Abführung der Beiträge an die gewählte Versorgungseinrichtung, für die Entwicklung der Beiträge und die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge bist du nicht mehr verantwortlich, weshalb diese Lösung lapidar auch „pay and forget“ genannt wird. Diese reine Beitragszusage kann über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse erfolgen.
Allerdings ist diese Lösung nur unter ganz engen Auflagen möglich, nämlich nur dann, wenn du dein Unternehmen an einen Tarifvertrag bindest. Die reine Beitragszusage kann nur in gemeinsamer Vereinbarung mit einer Gewerkschaft geregelt werden, weshalb diese Zusageart auch als Sozialpartnermodell bezeichnet wird.
Zusammenfassung
- Arbeitnehmer:innen haben einen rechtlichen Anspruch auf einen Zuschuss des Unternehmens zur bAV in Höhe von 15 % bei Entgeltumwandlung, wenn dadurch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.
- Dies gilt für ab 2019 geschlossene Vereinbarungen und für ältere bestehende Verträge ab 2022.
- Unterstützt du Geringverdiener:innen beim Aufbau einer monatlichen Rente, kannst du steuerliche Förderungen in Anspruch nehmen.
- Durch die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell wird dein Unternehmen von der Beitragsgarantie entbunden.
Eine betriebliche Altersvorsorge abschließen
Möchtest du eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, solltest du neben einer Beratung, beispielsweise durch eine:n CLARK Expert:in auch das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Seit 2002 hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, mit Beiträgen aus deinem Bruttoentgelt (Entgeltumwandlung) fürs Alter vorzusorgen, und seit 2019 muss dir dein Arbeitgeber dafür in der Regel sogar einen Zuschuss von mindestens 15 % zahlen. Über welchen Durchführungsweg dein Arbeitgeber die bAV jedoch anbietet und mit welchem Versicherer er dies tut, entscheidet er allein. Möglicherweise hat er bereits einen Vertrag abgeschlossen, in den du aufgenommen werden kannst.
Gibt es an deiner Arbeitsstätte noch keine betriebliche Altersversorgung, hast du einen Anspruch darauf, über den Durchführungsweg Direktversicherung Beiträge in die bAV einzuzahlen. Lass dich in diesem Fall gerne von den Expert:innen von CLARK beraten – oder empfiehl deinem Chef, sich mit den CLARK Expert:innen in Verbindung zu setzen. Sie finden nicht nur für dich die richtige betriebliche Altersversorgung, sondern können auch gute Gruppenkonditionen für die gesamte Firma aushandeln. So gehst du vor:
Nächste Schritte
- Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
- Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
- Die CLARK Expert:innen beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.
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