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Direktzusage

Was du über diese Form der betrieblichen Alters­vorsorge wissen musst

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  • Bei der Direktzusage verspricht das Unternehmen Arbeitnehmer:innen eine bestimmte Rentenhöhe oder garantierte Verzinsung für ihre betriebliche Altersversorgung.
  • Der oder die Arbeitnehmer:in zahlt in der Regel die Beiträge für diese Form der betrieblichen Alters­vorsorge und bildet Rückstellungen aus dem Betriebsvermögen.
  • Immer weniger Unternehmen bieten Direktzusagen an, da Rücklagen und Rückdeckungs-­versicherungen viel Kapital binden.

Die Direktzusage im Überblick

Eine Direktzusage (auch Pensionszusage) ist eine Versorgungszusage des Arbeitgebers. Er sichert zu, dem oder der Arbeitnehmer:in oder seinen/ihren Angehörigen im Versorgungsfall einen festgelegten Betrag direkt aus dem Betriebsvermögen zu zahlen.

Dabei ist keine Versicherung oder andere 3. Partei beteiligt, welcher der Arbeitgeber die Durchführung überträgt. Zusammen mit der Unterstützungskasse unterscheidet sich eine Direktzusage in dieser Hinsicht von Pensionskassen, Pensionsfonds und Direkt­versicherung.

Meistens handelt es sich bei der Direktzusage um eine reine Arbeitgeberleistung. Eine Entgeltumwandlung ist aber auch bei dieser Form der bAV möglich. Allerdings ist der Betrieb bei der Direktzusage nicht verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten. Riester-Zulagen für die betriebliche Altersvorsorge gibt es für die Direktzusage nicht.

Leistungen

Welche Leistungen du bei einer Direktzusage im Versorgungsfall erhältst, hängt von der Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber ab. Häufig wird mit Erreichen des Rentenalters eine Betriebsrente ausgezahlt, die Direktzusage kann aber auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit und/oder einen Hinterbliebenenschutz umfassen.

Die Höhe des zugesagten Beitrags, den der Arbeitgeber regelmäßig für dich einzahlt, wählt dieser nach eigenem Ermessen. Je nach Vertragsinhalt erfolgt die Ausschüttung als regelmäßige lebenslange Rente, als Einmalzahlung oder in Raten.

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Kapitalsicherung durch den Arbeitgeber

Das Unternehmen muss Rückstellungen bilden, um dem oder der Arbeitnehmer:in im Versorgungsfall den per Direktzusage vereinbarten Betrag auszahlen zu können. Mit seinem Versprechen, dir später Leistungen aus einer Altersversorgung zu zahlen, macht er gleichsam Schulden bei dir.

Daraus entstehen ihm Steuervorteile – ein Grund, warum diese Form der betrieblichen Alters­vorsorge auch für Arbeitgeber attraktiv ist. Zur Kapitalbildung und zur Absicherung ihrer eigenen mit der Direktzusage verbundenen Risiken nutzen die meisten Unternehmen sogenannte Rückdeckungs­versicherungen.

Besonders wichtig für dich als Arbeitnehmer:in ist die Frage, was mit deiner betrieblichen Alters­vorsorge aus der Pensionszusage geschieht, falls das Unternehmen insolvent werden sollte. Der Arbeitgeber ist zur Insolvenzsicherung deiner unverfallbaren Anwartschaften verpflichtet.

Zu diesem Zweck zahlt er Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Im Falle einer Insolvenz springt dieser ein und übernimmt die Zahlungsverpflichtungen des Betriebs. Deine Altersversorgung ist also vor Insolvenz geschützt.

Steuern in Anspar- und Auszahlungsphase

Was die steuerliche Behandlung der Direktzusage angeht, gibt es einen wichtigen Unterschied zu anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung: Falls du selbst Entgelt umwandeln möchtest, sind deine Beiträge in der Ansparphase in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Relevant ist dies vor allem für Arbeitnehmer:innen mit hohem Einkommen, die viel in ihre Vorsorge investieren möchten. Lediglich bei der Unterstützungskasse als Durchführungsweg der betrieblichen Alters­vorsorge gilt dieselbe Regelung.

Gut zu wissen: Wie bei allen anderen Durchführungswegen fallen Beiträge zur Sozial­versicherung an, sobald du mehr als 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten­versicherung (BBG) einzahlst. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze des Bruttogehalts, bis zu der du Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung zahlen musst. Sie wird jährlich vom Staat angehoben.

2024 beträgt sie 90.600 € pro Jahr bzw. 7.550 € pro Monat. 4 % entsprechen 302 € monatlich beziehungsweise 3.624 € pro Jahr. Auf jeden Euro, den du mehr einzahlst, fallen Sozialabgaben an. Aufgrund der unbegrenzten Steuerfreiheit kann sich das dennoch lohnen.

Wie für andere Formen der betrieblichen Altersversorgung gilt aber auch für die Direktzusage: Bei Auszahlung musst du die Betriebsrente versteuern. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer nachgelagerten Besteuerung. Da der Einkommenssteuersatz im Rentenalter allerdings meist geringer ist als im Erwerbsleben, ergibt sich daraus ein Steuervorteil für dich.

Bei Auszahlung werden außerdem die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung fällig – auch die zuvor eingesparten Arbeitgeberanteile. Die gesparten Sozial­versicherungsbeiträge während der Ansparphase senken darüber hinaus deine gesetzliche Rente leicht. Die Wertsteigerung deiner Beiträge gleicht das jedoch in der Regel mindestens aus.

Bei Fragen beraten dich unsere CLARK Expert:innen gerne zum Thema Alters­vorsorge und helfen dir dabei, eine optimale Lösung für deine persönliche Absicherung im Alter zu finden.

Zusammenfassung

  • Bei der Direktzusage macht dir dein Unternehmen eine feste Zusage für eine Betriebsrente. Die zusätzliche Rente wird durch Rückdeckungs­versicherungen des Unternehmens abgesichert, um die späteren Versorgungsleistungen zu garantieren. Im Insolvenzfall springt der Pension-Sicherungs-Verein ein.
  • Einzahlungen nimmt meist dein Arbeitgeber direkt vor. Beiträge über Entgeltumwandlung sind jedoch ebenfalls möglich und in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Sozial­versicherungsbeiträge fallen erst an, wenn du mehr als 4 % der BBG umwandelst.
  • Im Leistungsfall werden Steuern und Sozialabgaben in voller Höhe fällig. Diese fallen meist dennoch niedriger aus als im Erwerbsleben.

Vorteile und Nachteile der Direktzusage

Die Vorteile

Einer der wichtigsten Vorteile: Während der Ansparphase kannst du durch eigene Beiträge zur bAV dein zu versteuerndes Einkommen senken. Da deine Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden und der Rest erst danach versteuert wird, musst du netto, je nach Einkommen und Steuerklasse, nur auf etwa die Hälfte deines Beitrags verzichten.

Die Sozial­versicherungsbeiträge sind in dieser Phase ebenfalls entsprechend geringer. Dies gilt zwar auch für andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge, allerdings sind nur bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Davon profitieren besonders Arbeitnehmer:innen mit höherem Einkommen.

Mitunter ist die Direktzusage rein arbeitgeberfinanziert. Für Unternehmen bedeuten Direktzusagen einen vergleichsweise hohen Verwaltungsaufwand, sodass längst nicht jeder Arbeitgeber diese Form der betrieblichen Alters­vorsorge anbietet. Vor allem größere Unternehmen versuchen jedoch häufig, durch Direktzusagen Mitarbeiter:innen zu binden. Übernimmt dein Arbeitgeber die Beiträge, erhöht dies indirekt dein Arbeitsentgelt.

Die Nachteile

Die Direktzusage hat auch einige Nachteile, die allerdings sehr überschaubar sind. Bedenken solltest du, dass dein Arbeitgeber bei diesem Durchführungsweg der betrieblichen Alters­vorsorge nicht verpflichtet ist, bei einer Entgeltumwandlung Zuschüsse zu zahlen.

Auch erhältst du bei einer Direktzusage keine Riester-Zulagen. Durch die Steuervorteile können Versorgungsleistungen direkt vom Arbeitgeber jedoch trotzdem lohnend sein.

Scheidest du aus dem Unternehmen aus, beendet der Arbeitgeber die Beitragszahlungen, und auch du kannst nicht weiter in die Direktzusage einzahlen. Der Vertrag wird aber nicht einfach aufgelöst, sondern ruht bis zu deiner Rente oder bis zum Eintritt eines anderen Versorgungsfalls. Zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen kannst du die Direktzusage in der Regel nicht.

Zusammenfassung

  • Zahlt dein Arbeitgeber im Rahmen einer Direktzusage in deine bAV ein, brauchst du dich um nichts zu kümmern. Die Beiträge werden aus Firmenvermögen in deine betriebliche Alters­vorsorge investiert und erhöhen indirekt dein Arbeitsentgelt. Dein Arbeitgeber spart durch die Pensionsrückstellungen Steuern.
  • Zahlst du durch Entgeltumwandlung ein, kannst du Steuern und Sozialabgaben sparen, während du gleichzeitig in deine Betriebsrente investierst. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, wie bei anderen Formen der bAV, gibt es bei der Direktzusage nicht.
  • Zusätzliche Riester-Förderung für Arbeitnehmer:innen ist bei der Direktzusage nicht möglich.
  • Direktzusagen können bei Unternehmenswechsel nicht weitergeführt oder mitgenommen werden.

Lohnt sich die Direktzusage als Form der betrieblichen Alters­vorsorge ?

Die betriebliche Alters­vorsorge kann neben der gesetzlichen Rente eine sinnvolle Absicherung fürs Alter sein – besonders, wenn dein Arbeitgeber sich daran beteiligt. Bei der Direktzusage sichert der Arbeitgeber dir zu, im Versorgungsfall einen festgelegten Betrag direkt aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Besonders für Arbeitnehmer:innen mit höherem Einkommen ist diese Form der bAV dank Steuervorteilen sehr attraktiv.

Wenn dir dein Arbeitgeber einen bAV-Vertrag vorschlägt, solltest du dennoch nicht sofort unterschreiben, sondern nach allen Details fragen. So hast du die Möglichkeit, alles einmal durchzurechnen. Die Expert:innen von CLARK unterstützen dich dabei gern. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
  • Die CLARK Expert:innen beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.

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