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Entgeltumwandlung

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  • Bei der Entgeltumwandlung zahlst du als Arbeitnehmer:in einen Teil deines Gehalts in die betriebliche Alters­vorsorge ein. So sparst du ebenso wie dein Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben.
  • Steuern und Sozialabgaben fallen erst im Leistungsfall an, wenn deine Rente ausgeschüttet wird. Oft fallen diese Abgaben im Rentenalter jedoch niedriger aus.
  • Arbeitnehmer:innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge.

Entgeltumwandlung erklärt

Über Entgeltumwandlung kannst du selbst Beiträge zur betrieblichen Alters­vorsorge (bAV) leisten und so deine gesetzliche Rente im Ruhestand aufstocken. Die Beiträge stammen aus deinem monatlichen Bruttoeinkommen und werden in die Altersversorgung einbezahlt, noch bevor du Steuern und Sozial­versicherungsbeiträge darauf entrichten musst. So sparst du heute Steuern und sorgst gleichzeitig für morgen vor.

Angesichts des sinkenden Rentenniveaus ist es wichtig, nicht allein auf die gesetzliche Rente zu setzen und eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Für viele angestellte Arbeitnehmer:innen stellt die geförderte betriebliche Alters­vorsorge daher eine sinnvolle Möglichkeit zum Aufbau einer Zusatzrente dar.

Während der Ansparphase profitierst du vom Steuer- und Sozialabgabenvorteil. Außerdem müssen Arbeitgeber bei Verträgen, die in den Durchführungswegen Direkt­versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds durchgeführt werden, deinen eigenen Beitrag mit 15 % bezuschussen.

Gut zu wissen: Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, über Entgeltumwandlung Alters­vorsorge zu betreiben. Dein Arbeitgeber ist jedoch nicht dazu verpflichtet, aktiv dafür zu werben. Hast du noch nichts von einer Altersversorgung in deinem Unternehmen gehört, sprich deinen Arbeitgeber einfach darauf an. Er muss dir eine Möglichkeit zur Vorsorge anbieten – üblicherweise erfolgt dies dann über den Weg der Direkt­versicherung.

Ob sich die betriebliche Alters­vorsorge für dich als Arbeitnehmer:in lohnt, hängt vor allem davon ab, ob und wie du sonst bereits fürs Alter vorgesorgt hast, wie alt du bei Beginn der Einzahlung bist und welcher Steuerklasse du angehörst.

Auch deine berufliche Planung ist bei der Erwägung, Bruttogehalt per Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen, nicht unwichtig: Nicht immer lässt sich eine Altersversorgung einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.

Wer häufig den Arbeitsplatz wechselt, kann nicht sicher sein, dass zukünftige Arbeitgeber den alten bAV-Vertrag übernehmen. Gegebenenfalls hast du dann im Ruhestand verschiedene Betriebsrenten, aus denen du Kleinstbeträge beziehst. 

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Steuern und Sozialabgaben bei Entgeltumwandlung

In der Ansparphase sind Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten­versicherung (BBG) sozialabgabenfrei. In den Durchführungswegen Direkt­versicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist sie außerdem in Höhe von bis zu 8 % der BBG steuerfrei. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse können Beiträge sogar unbegrenzt und in voller Höhe ohne Steuerabzug eingezahlt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze des Bruttogehalts, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung gezahlt werden müssen. Sie wird jedes Jahr vom Staat angehoben. 2024 beträgt sie 90.600 € im Jahr bzw. 7.550 € im Monat. 4 Prozent der BBG sind also 302 € pro Monat, 8 % entsprechen 604 €.

In der Auszahlungsphase musst du die betriebliche Vorsorge regulär versteuern. Da dein Einkommen im Ruhestand aber wahrscheinlich niedriger ist, fallen auch geringere Steuern an. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosen­versicherung zahlst du nicht mehr, dafür fallen aber die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung an – auch der gesparte Arbeitgeberanteil.

Die Wertsteigerung deiner Beiträge während der Ansparphase und der Arbeitgeberzuschuss gleichen das jedoch in der Regel mindestens aus. 

Durchführungswege der bAV mit Entgeltumwandlung

Als angestellte:r Arbeitnehmer:in hast du einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Wer als Teilzeitbeschäftigte:r oder geringfügig Beschäftigte:r in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert ist, hat ebenfalls Anspruch auf einen betrieblichen Rentenaufbau.

Welches Modell dein Betrieb anbietet, ist ihm überlassen. Arbeitgeber können zwischen einer der folgenden fünf Optionen wählen:

Letztere ist die am häufigsten gewählte Form der betrieblichen Altersvorsorge.

Zusammenfassung

  • Entgeltumwandlung ist bei allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung möglich. Am häufigsten erfolgt die bAV über eine Direkt­versicherung.
  • Beiträge sind in Höhe von bis zu 4 % der BBG sozialabgaben- und bis zu 8 % steuerfrei. Erst im Leistungsfall wird die Betriebsrente voll besteuert und Sozial­versicherungsbeiträge werden fällig.
  • Arbeitnehmer:innen haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, um in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Arbeitgeber müssen auf Nachfrage eine Form der bAV anbieten.
  • Wenn Unternehmen durch diese Umwandlung Sozialabgaben sparen, muss diese Ersparnis als Arbeitgeberzuschuss in die bAV fließen (pauschal 15 %). Bei Neuverträgen ab 2019 ist dies bereits Pflicht, seit Januar 2022 fällt dieser verpflichtende Zuschuss auch bei Altverträgen an.

Wann ist Entgeltumwandlung sinnvoll?

Zuschuss durch den Arbeitgeber

Besonders sinnvoll ist sie dann, wenn dein Arbeitgeber die Eigenbeteiligung an der Alters­vorsorge noch mit einem Zuschuss fördert. In den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse und Direkt­versicherung muss dein Arbeitgeber ohnehin 15 % deines Beitrags dazugeben.

Viele Arbeitgeber wollen ihre Mitarbeiter:innen aber auch gezielt dazu animieren, rechtzeitig fürs Alter vorzusorgen, und versprechen über den gesetzlich vorgegebenen Zuschuss hinaus einen Zusatzbeitrag, wenn Mitarbeiter:innen über Entgeltumwandlung Beiträge zur Altersversorgung leisten. Ein solcher Beitrag wird oft Matching genannt.

Für Gutverdienende lohnt sich die Entgeltumwandlung besonders dann, wenn der Arbeitgeber sie über die Durchführungswege Direktzusage (auch Pensionszusage genannt) oder Unterstützungskasse organisiert, denn dann sind deine Beiträge bei der Einzahlung unbegrenzt steuerfrei.

Vorteile und Nachteile

Eine betriebliche Altersversorgung mit eigenen Beiträgen aus Entgeltumwandlung zu finanzieren, bietet eine ganze Menge Vorteile:

  • Beiträge zur Altersversorgung werden direkt aus dem Brutto gezahlt. Erst danach wird dein übriges Gehalt versteuert und verbeitragt. So zahlst du heute 100 % Beitrag ein, netto verzichtest du aber – je nach Steuerklasse – auf deutlich weniger.
  • Beiträge sind bis mindestens 302 € pro Monat sozial­versicherungsfrei und sogar bis 604 € steuerfrei. In den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist sie sogar unbegrenzt ohne Steuerabzug möglich.
  • Dein Arbeitgeber muss dich mit mindestens 15 % deines bAV-Beitrags bezuschussen. Das gilt für die Durchführungswege Direkt­versicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
  • Mindestens die Summe deiner Beiträge ist dir garantiert. Du kannst nichts verlieren.
  • Du musst dich um nichts kümmern. Dein Arbeitgeber kümmert sich um alles.
  • Du erhältst mit Eintritt in den Ruhestand eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung.
  • In vielen Verträgen sind deine Hinterbliebenen mit abgesichert, falls du vor Eintritt in den Ruhestand versterben solltest. 

Das solltest du bedenken:

  • Da deine Beiträge aus deinem Bruttogehalt stammen, zahlst du auf diesen Teil deines Gehalts auch keine Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung. Deine gesetzliche Rente sinkt dadurch etwas.
  • Bis zum Eintritt in den Ruhestand kommst du nicht an dein Vorsorgevermögen heran. Es wird dir frühestens mit 62 Jahren ausgezahlt.
  • Die bAV lässt sich beim Wechsel des Arbeitgebers nur in manchen Fällen zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Häufig wird die bAV beitragsfrei gestellt und dir mit Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt.
  • Bei der Auszahlung der Beiträge fallen Steuern an. Dein Steuersatz im Alter ist aber in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.
  • Du zahlst zwar keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosen­versicherung, dafür aber fallen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung an – auch der Anteil des Arbeitgebers. Der Arbeitgeberzuschuss von 15 % für Beiträge aus Entgeltumwandlung sowie die Wertentwicklung deiner Beiträge gleichen das jedoch in der Regel mindestens aus.
  • Lässt du dein angespartes Kapital verrenten, kannst du es nicht vererben.

Gut zu wissen: Versicherte in der privaten Kranken­versicherung müssen darauf achtgeben, dass sie durch die Umwandlung nicht unter die Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken­versicherung rutschen. Diese wird jedes Jahr angehoben und liegt 2024 bei 69.300 €. Andererseits ist Gehaltsumwandlung ein hervorragendes Mittel, wenn man wieder in die gesetzliche Kranken­versicherung zurückkehren will. 

Zusammenfassung

  • Im Zweifelsfall lohnt es sich, nachzurechnen, ob die Abgabenersparnisse bei Einzahlung größer sind als die Abzüge, die bei Ausschüttung der betrieblichen Rente anfallen.
  • Entgeltumwandlung lohnt sich besonders dann, wenn dein Arbeitgeber mehr als den pauschalen Arbeitgeberzuschuss von 15 % zuschießt. Deine spätere Betriebsrente fällt so großzügiger aus und für das Unternehmen kann dieser Schritt ein effektives Mittel zur Mitarbeiterbindung sein.
  • Je nach persönlicher Situation lohnt sich die Gehaltsumwandlung in unterschiedlichen Vertragsmodellen. Für Gutverdienende bieten sich zum Beispiel aufgrund der Steuerbefreiung für Beiträge jedweder Höhe Direktzusage oder Unterstützungskasse an.
  • Bei manchen Versorgungsverträgen ist es möglich, sie privat weiterzuführen oder beitragsfrei zu stellen. Hat dein neuer Arbeitgeber einen Vertrag mit dem gleichen Versorger geschlossen, ist beim Unternehmenswechsel manchmal auch eine Mitnahme möglich.

Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

Da die gesetzliche Rente im Altern seltenst für die Finanzierung des gewohnten Lebensstandards reichen wird, ist eine zusätzliche Altersvorsorge in jedem Fall sinnvoll. Die betriebliche Vorsorge lohnt sich auch in den meisten Fällen. Für Arbeitnehmer:innen ist der Vergleich verschiedener Produkte für die betriebliche Alters­vorsorge normalerweise nicht möglich- der Arbeitgeber bestimmt, in welcher Form die bAV abgeschlossen wird und wählt auch den Anbieter aus.

Wenn dein Arbeitgeber dir jedoch nichts aktiv anbietet und du selbst mittels Entgeltumwandlung in eine bAV einzahlen willst, lohnt sich wiederum ein Vergleich zwischen den verschiedenen Anbietern. Die CLARK Expert:innen unterstützen dich dabei gern. Auch wenn du noch offene Fragen hinsichtlich einer Betriebsrente haben solltest, helfen sie dir gerne weiter. 

Nächste Schritte

  • Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
  • Die CLARK Expert:innen beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.

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