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Pensionskasse

Was du über diese Form der betrieblichen Alters­vorsorge wissen musst

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  • Eine Pensionskasse versichert wegfallendes Erwerbseinkommen. Im Leistungsfall kannst du entweder eine Betriebsrente oder eine einmalige Kapitalzahlung wählen.
  • Die Einzahlung erfolgt bis zur Beitragsbemessungsgrenze steuerlich begünstigt und sozialabgabenfrei durch Entgeltumwandlung. Die Pensionskasse verwaltet und investiert die Beiträge.
  • Steuer- und Sozialabgaben werden erst im Leistungsfall fällig, fallen jedoch meist niedriger aus als im aktiven Erwerbsleben.

Die Pensionskasse erklärt

Die Pensionskasse ist eine von 5 Varianten der betrieblichen Alters­vorsorge (bAV). Dieser Begriff bezeichnet gleichzeitig das Lebens­versicherungsunternehmen, einen externen Versorgungsträger genannt, der die betriebliche Altersversorgung in Auftrag deines Arbeitgebers durchführt.

Wie bei jeder Form der bAV handelt es sich um eine sogenannte kapitalgedeckte Zusatzversorgung, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente aufgebaut wird. Im Rahmen einer Entgeltumwandlung kann ein:e Arbeitnehmer:in einen Teil seines Bruttolohns abführen und direkt in die Pensionskasse einzahlen.

Pensionskassen gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. Sie werden zwischen 3 Parteien vereinbart: dem oder der Arbeitnehmer:in, dem Arbeitgeber und einer 3. Partei. Diese 3. Partei ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, entweder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG).

Da die Alters­vorsorge mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossen wird, spricht man von einer extern finanzierten Versorgung, anders als beispielsweise bei der Direktzusage oder Unterstützungskasse.

In der Praxis besteht kaum ein Unterschied zur Direkt­versicherung – beide sind unternehmensunabhängige Einrichtungen. Ihren Anfang hatten Pensionskassen jedoch unter anderem in Großunternehmen und im öffentlichen Dienst, von denen sie auch selbst betrieben wurden. Damit waren Pensionskassen nicht für alle Arbeitnehmer zugänglich – das ist mittlerweile anders.

Ein- und Auszahlungen in die Pensionskasse

Bei der betrieblichen Alters­vorsorge sind das Verhältnis und die Pflichten von Arbeitgeber, Arbeitnehmer:innen und der gewählten Pensionskasse genau definiert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen treffen eine arbeitsrechtliche Vereinbarung über die bAV. Dabei ist der Arbeitgeber zur Zahlung oder Abführung der Beiträge an die Pensionskasse verpflichtet, die wiederum zur Zahlung der Versorgungsleistung an den oder die Arbeitnehmer:in verpflichtet ist.

Die Beiträge können vollständig vom Arbeitgeber bernommen oder als Mischform vereinbart werden. Seit Januar 2019 müssen Arbeitgeber bei neuen Verträgen die Beiträge der Mitarbeiter mit mindestens 15 % bezuschussen – mehr ist immer möglich. Seit 2022 gilt diese Vorgabe auch für ältere Verträge. Zuvor musste der Arbeitgeber nichts zahlen, sondern konnte sich lediglich bereit erklären, dem oder der Mitarbeiter:in die betriebliche Alters­vorsorge und die Entgeltumwandlung zu ermöglichen.

Du als Arbeitnehmer:in kannst ebenfalls einen monatlichen Betrag in die Pensionskasse einzahlen. Da dies über eine Entgeltumwandlung passiert, hast du steuerliche Vorteile: Du zahlst einen Teil deines Bruttolohns ein, wodurch sich dein lohnsteuerpflichtiges Gehalt und somit auch die anteiligen Sozialabgaben verringern. Durch die Entgeltumwandlung zahlst du effektiv mehr in die Pensionskasse ein, als dir später auf der Gehaltsabrechnung netto fehlt.

Allerdings fallen die so bei Einzahlung gesparten Steuern später an, denn die Rentenzahlungen der Pensionskasse unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Sobald dir die Pensionskasse deine Alters­vorsorge auszahlt, werden also Steuern fällig, je nach deinem Steuersatz und abzüglich eines sogenannten Versorgungsfreibetrags, der zu Beginn des Renteneintritts festgesetzt wird. Der Steuersatz für Rentner:innen ist jedoch normalerweise niedriger als für Arbeitnehmer:innen, weswegen die nachgelagerte Besteuerung in der Regel vorteilhaft für dich ist.

Gut zu wissen: Wenn von regulierten und deregulierten Pensionskassen die Rede ist, meint man traditionelle Firmenpensionskassen und lebens­versicherungsähnliche Pensionskassen. Im Jahr 2006 kam es zur Deregulierung aller vorhandenen Pensionskassen, weswegen es mittlerweile bis auf ein paar Ausnahmen nur noch deregulierte Pensionskassen gibt.

Rechtlich werden diese wie Lebens­versicherungsunternehmen behandelt. Regulierte Pensionskassen müssen hingegen sämtliche Tarife und Bedingungen aufsichtsrechtlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

Zusammenfassung

  • Pensionskassen waren ursprünglich für den öffentlichen Dienst und ausgewählte Großunternehmen gegründet. Inzwischen steht dieser Durchführungsweg jedoch allen Unternehmen offen.
  • In der Ansparphase kannst du steuer- und sozialabgabenfrei in deine bAV einzahlen, wenn du unter den Höchstgrenzen der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bleibst.
  • Steuern und Sozialabgaben fallen erst bei Ausschüttung der Betriebsrente oder Kapitalabfindung an, wenn deine Einzahlungen unter den Höchstbeträgen der BBG liegen.
  • Beiträge können komplett vom Unternehmen getragen werden oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen zahlen gemeinsam ein. Dies geschieht dann meist in Rahmen der Entgeltumwandlung. Arbeitgeber bezuschussen 15 %, wenn sie Sozialabgaben sparen. Ein höherer Zuschuss ist freiwillig möglich.

Leistungen der Pensionskasse

Die Pensionskasse zahlt dem oder der Arbeitnehmer:in beim Eintritt ins Rentenalter, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall Leistungen aus:

  • Regulär erfolgt die Auszahlung als lebenslange Rente im Alter oder als einmalige Kapitalauszahlung.
  • Bei Invalidität kann eine Beitragsbefreiung vereinbart werden, auch eine Invalidenrente ist möglich. Dabei würde die Auszahlung der Pensionskasse vor dem Rentenbeginn starten.
  • Für den Todesfall kann zudem die Versorgung der Hinterbliebenen vereinbart werden. Solche Zusatzoptionen sind meist kostenpflichtig und können die spätere Rente senken. Hier lohnt es sich in jedem Fall nachzurechnen.

Invalidität

Invalidität bedeutet in der Regel, dass du wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Gebrechen deinen Job nicht mehr ausüben kannst. Das klingt erst einmal nach einer klassischen Definition für Berufsunfähigkeit.

Viele bAV-Verträge knüpfen die Voraussetzung für den Erhalt einer Invalidenrente aber an den Erhalt einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und das ist nicht dasselbe.

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung ersetzt solch eine Absicherung über die bAV in der Regel nicht. Wende dich hierzu gerne an unsere CLARK Expert:innen. Sie vergleichen deine Verträge und zeigen dir genau auf, wo du gut abgesichert bist und wo man vielleicht in der Vorsorge nachbessern kann.

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Pensionskasse bei Unternehmenswechsel

Wechselst du den Arbeitgeber, gehen dir die Ansprüche auf deine betriebliche Alters­vorsorge nicht verloren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Beiträge, die du selbst in die Alters­vorsorge eingezahlt hast, gelten als unverfallbar. Das heißt, schon mit dem Tag der Einzahlung erhältst du eine unverfallbare Anwartschaft auf die Summe der eingezahlten Beiträge und deren Zinsen.

Beiträge, die dein Arbeitgeber für dich für die betriebliche Alters­vorsorge entrichtet hat, sind – sofern arbeits- oder tarifvertraglich nicht anders geregelt – dann unverfallbar, wenn du mindestens 5 Jahre bei deinem Arbeitgeber verbracht hast und mindestens 23 Jahre alt bist. Seit 2021 reicht es aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung bereits, wenn du dem Betrieb 3 Jahre angehört hast und 21 Jahre alt bist.

Bei einem Arbeitgeberwechsel wird eine betriebliche Alters­vorsorge in der Regel beitragsfrei gestellt. Das bedeutet, es werden keine neuen Beiträge mehr eingezahlt, aber das vorhandene Vermögen bleibt erhalten, wird weiter verzinst und mit Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt.

Du hast aber auch die Möglichkeit, den Vertrag auf dich übertragen zu lassen. Dann kannst du ihn selbst mit Beiträgen aus deinem Netto weiter finanzieren oder zu deinem neuen Arbeitgeber mitnehmen, falls dieser einverstanden ist, den Vertrag zu übernehmen. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber bAV wechseln, kündigen, stilllegen.

Zusammenfassung

  • Im Leistungsfall kannst du zwischen einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen, bei der das angesparte Kapital komplett ausgeschüttet wird. In beiden Fällen fallen zuvor eingesparte Abgaben an.
  • Pensionskassen bieten neben der betrieblichen Altersversorgung häufig kostenpflichtige Zusatzoptionen an, etwa eine Absicherung bei Invalidität oder für Hinterbliebene im Todesfall. Je nach Versicherung sind die Konditionen unterschiedlich und es lohnt sich, zu vergleichen.
  • Beim Unternehmenswechsel kann der Vertrag privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden. Eine Mitnahme ist nur dann eine Option, wenn der neue Arbeitgeber eine Versorgungsvereinbarung mit der entsprechenden Pensionskasse hat.

Vor- und Nachteile der Pensionskasse

Vorteile

  • Der Arbeitgeber spart durch das Modell der Pensionskasse Lohnnebenkosten. Außerdem kann er etwaige arbeitgeberfinanzierte Beiträge als Betriebsausgabe beim Finanzamt geltend machen. Aber auch für Arbeitnehmer:innen bietet sie attraktive Möglichkeiten für eine betriebliche Altersversorgung.
  • Deine Beiträge zur Pensionskasse sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten­versicherung steuerfrei und bis zu 4 % der BBG auch sozialabgabenfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze des Bruttogehalts, bis zu der Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung zahlen müssen. Sie wird jährlich vom Staat angehoben.
  • Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, 15 % deines Umwandlungsbetrags als Arbeitgeberzuschuss in deine bAV einzuzahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart.
  • Bei der Auszahlung aus der Pensionskasse fallen Steuerabzüge und Sozialabgaben an. Da du im Rentenalter jedoch normalerweise ein geringeres Gesamteinkommen und eine günstigere Steuerklasse hast, werden insgesamt ein geringerer Betrag fällig. Außerdem profitierst du von der Wertsteigerung deiner Kapitalanlage.
  • Neben der Auszahlung als monatliche Rente kannst du auch eine einmalige Kapitalabfindung wählen.

Gut zu wissen: Im Jahr 2024 liegt die BBG bei 90.600 € pro Jahr, bzw. 7.550 € pro Monat. Das heißt, du kannst monatlich 302 € (4 % von 7.550 €) steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV einzahlen.

Davon schießt dir dein Arbeitgeber 15 % zu. Es reicht also, 257 € einzuzahlen, um vom vollen Steuer- und Sozialabgabenvorteil zu profitieren. Da dein Gehalt erst nach Abzug der 257 € versteuert und verbeitragt wird, fehlen dir davon, je nach Steuerklasse und Gehalt, netto nur etwa 50 %.

Nachteile

  • Beim Arbeitnehmerwechsel kann dein Vertrag meist nur privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden. Eine Mitnahme und Weiterführung wie bisher ist nur möglich, wenn dein neuer Betrieb eine Vereinbarung mit der entsprechenden Pensionskasse hat und der Mitnahme zustimmt.
  • Zuvor eingesparten Steuern und Sozialabgaben fallen im Leistungsfall bei Auszahlung deiner Betriebsrente in voller Höhe an. Du zahlst zwar nicht mehr in die Renten- und Arbeitslosen­versicherung ein, musst aber volle Beiträge an die (gesetzliche) Krankenkasse und Pflege­versicherung entrichten – auch den Anteil des Arbeitgebers.
  • Der Arbeitgeberzuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung sowie die Wertentwicklung deiner Beiträge und der niedrigere Steuersatz im Alter gleichen das jedoch in der Regel mehr als aus. Mehr dazu kannst du in unserem Ratgeber betriebliche Alters­vorsorge – Vor- und Nachteile nachlesen.

Gut zu wissen: Steuern lassen sich auch im Rentenalter noch mittels Freibeträgen und Pauschalbeträgen, etwa für Werbungskosten sparen. Ob und wie genau du Beiträge und Einkünfte aus deinem bAV-Vertrag in der Steuererklärung angeben musst und wichtige Details über die Besteuerung findest du in diesem Artikel.

Nächste Schritte

  • Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
  • Die CLARK Expert:innen beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.

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