Preisschock: Zusatzbeitrag zur Krankenkasse steigt 2023 auf Rekordhoch
Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) steigt zum Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 1,6 Prozent. Das verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Dienstag, 28. Juni 2022, in Berlin.1
Damit steigt der Beitrag auf ein neues Rekordhoch. Es handelt sich zudem um den höchsten Anstieg seit Einführung des Krankenkassenzusatzbeitrags.2 Schon Wochen zuvor hatten die Versicherer über Lücken in ihrer Finanzplanung geklagt, warnten gar von einem „Beitragstsunami“.
Obwohl der Bund die gesetzlichen Krankenkassen bereits mit 14,5 Milliarden Euro pro Jahr aus Steuergeldern bezuschusst und diesen Zuschuss während der Coronajahre 2020 bis 2022 aufgestockt hatte, fehlten den Versicherern 2023 17 Milliarden Euro, so Lauterbach.1
Was ist der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse?
Der Krankenkassenzusatzbeitrag wurde 2015 eingeführt und sollte den gesetzlichen Krankenkassen als Instrument zur Verfügung stehen, um finanzielle Engpässe auszugleichen und um miteinander in den Wettbewerb um Versicherte zu treten. Während der allgemeine Beitragssatz zur GKV auf 14,6 Prozent des Bruttolohns festgesetzt ist, kann jede Kasse individuell über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden. Die Spanne reicht 2022 von 0,35 Prozent bis 1,70 Prozent, im Durchschnitt liegt er bei 1,3 Prozent. Damit steigt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse zum 1. Januar 2023 im Durchschnitt auf 16,2 Prozent des Bruttolohns. Weil zu Jahresbeginn schon der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf 3,4 Prozent gestiegen ist, müssen nun fast 20 Prozent (19,6 %) des eigenen Einkommens für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aufgewendet werden.
Arbeitgeberanteil: Angestellte und Rentner zahlen nur die Hälfte
Arbeitnehmende und Rentner kommen bei der Erhöhung noch mit einem blauen Auge davon, denn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden aufgeteilt beziehungsweise zwischen Rentenkasse und Rentner. Dadurch ergibt sich ein durchschnittlicher Krankenkassenbeitrag von 8,1 Prozent (16,2% : 2) zuzüglich eines Beitrags zur Pflegeversicherung von 1,7 Prozent (3,4% : 2) für Kinderlose beziehungsweise von 1,525 Prozent für Personen mit mindestens einem Kind (3,05% : 2). Die individuelle Belastung liegt damit durchschnittlich bei 9,8 Prozent des Bruttolohns.
Was Versicherte jetzt tun können
Tarifwechsel prüfen
Erhöht die gesetzliche Krankenkasse ihre Beiträge, muss sie Verbraucher:innen rechtzeitig informieren. Es besteht dann ein Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit zu einem Krankenkassenwechsel.
Wechsel in die Private Krankenkasse prüfen
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auch über einen Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) nachdenken. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge zur PKV nämlich nicht an das jeweilige Gehalt, sondern an die vereinbarten Leistungen, das Alter bei Abschluss und den individuellen Gesundheitszustand geknüpft. Das kann sich insbesondere für Selbstständige und Freiberufler:innen lohnen, da sie einerseits den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von durchschnittlich 19,6 Prozent tragen müssen und andererseits keiner Zugangsbeschränkung in Form eines Mindesteinkommens unterliegen. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung spart Selbstständigen in der Regel bares Geld.
Wer kann sich privatversichern?
Privatversichern kann sich, wer nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt. Das sind in der Regel Selbstständige, Beamte und Studenten. Aber auch Angestellte, deren Gehalt über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt 2022 bei 64.350 Euro Bruttojahresgehalt.
Ausblick
Auch wenn Gesundheitsminister Lauterbach Leistungskürzungen in der Gesetzlichen Krankenkasse derzeit ausschließt und stattdessen Einsparungen durch Effizienzsteigerungen erreichen will1, bleibt dieses Szenario angesichts einer gleichzeitigen Aufstockung des Steuerzuschusses um 2 Milliarden Euro weiter bestehen. Eine alternde Gesellschaft wird häufiger auf ärztliche Dienstleistungen angewiesen sein, was sich nur auf drei Wegen kompensieren lässt: Durch weitere Anhebungen des Krankenkassenbeitrags, durch weitere Steuerzuschüsse oder durch ein Kürzen von Leistungen. Davor schützen kann man sich nur, durch den rechtzeitigen Abschluss entsprechender Krankenzusatzversicherungen.
2 Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzbeitrag