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Weniger Garantiezins seit 2022 – Gravierende Folgen für die private Altersvorsorge

Kleine Gesetzesänderung, große Folgen: Vergangenes Jahr beschloss das Bundesfinanzministerium auf gemeinsamen Vorschlag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Aktuarvereinigung, den Garantiezins ab dem 1. Januar 2022 erneut zu senken. Und zwar drastisch: von 0,9 auf 0,25 Prozent.

Das stellt alle Verbraucher:innen, die mit Renten- und Lebens­versicherungen fürs Alter vorsorgen wollen, vor Herausforderungen. 

Denn: Der Garantiezins – in der Fachsprache Höchstrechnungszins genannt – legt fest, mit welchem Zinssatz das Geld der Sparer:innen maximal verzinst werden darf. Damit soll sichergestellt werden, dass Versicherer leistungsfähig bleiben und keine Zinsversprechen machen, die sie später in einem Niedrigzinsumfeld nicht halten können.

Nachteil für Neukund:innen

Was in der Theorie gut klingt, kann für Neukund:innen jedoch Folgen in puncto private Altersvorsorge haben: Wer es versäumt hat, im letzten Jahr noch schnell eine Lebens­versicherung oder einen Riester-Vertrag zu den alten Konditionen abzuschließen, erhält seit Jahresanfang weniger Ertrag auf sein Erspartes – und das bei gleich hohen Beiträgen. Das heißt: Um eine bestimmte Rentenhöhe zu erreichen, muss man fortan mehr einzahlen. Und die Inflation von zuletzt 3,1 Prozent im Jahr 2021 schlägt man mit diesen Zinsen schon lange nicht mehr.

Der garantierte Höchstrechnungszins, mit dem Versicherer deine Beiträge zur Altersversorgung verzinsen, sinkt seit Jahren und reicht schon heute nicht mehr aus, um die Inflation auszugleichen.
Klassisch verzinste Produkte, darunter auch Altersvorsorge-Verträge, lohnen sich wegen der niedrigen Zinsen schon seit Jahren nicht mehr. Die Lösung liegt in der fondsgebunden privaten Altersvorsorge.

Aber auch Versicherer haben große Probleme, weshalb die Riester-Rente bei manchen Versicherern aus dem Sortiment genommen wird. Der Hintergrund: Versicherer sind verpflichtet, den Sparenden mindestens die Summe aller eingezahlten Beiträge zuzüglich der vom Staat erhaltenen Zulagen und Förderungen zu garantieren. Weil sie einerseits selbst kaum Zinsen mit der Anlage des Sparbeitrags erwirtschaften, andererseits aufgrund der Beitragsgarantie in der Wahl der Kapitalanlage aber stark eingeschränkt sind, sieht sich nicht jeder mehr im Stande, Kund:innen hier ein attraktives Angebot zu machen. Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) dringt deshalb schon länger auf eine Reform der Riester-Rente.

Der Ausweg aus dem Zinsdilemma: Fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte

Vom Niedrigzinsproblem sind jedoch längst nicht alle Altersvorsorgemöglichkeiten gleichermaßen betroffen. Der Garantiezins ist ein typisches Merkmal klassischer Renten- und Lebens­versicherungen, wo Versicherer bereits zu Vertragsbeginn auf Basis der zugesagten Zinsen eine Prognose geben können, wie hoch die künftige Rente mindestens einmal ausfallen wird.
Daneben gibt es jedoch schon seit längerem sogenannte „neue Klassik“ Tarife, bei denen Versicherer ganz auf Zinsversprechen verzichten und nur noch die Überschüsse, also das, was die Versicherer durch die Anlage des Kapitals erwirtschaftet haben, an die Versicherten weitergeben. Weil sie keinen Mindestzins versprechen müssen, sondern nur die Summe der eingezahlten Beiträge, sind sie etwas freier in der Anlage und erhoffen sich dadurch, höhere Überschüsse erzielen zu können. Allerdings: Die Versicherer selbst erhalten auch nur wenig Zinsen, die zu erwartenden Renditen sind deshalb bescheiden.

Viele Nutzer:innen wenden sich deshalb den chancenorientierteren fondsgebundenen Versicherungen zu. Hier erwerben die Versicherer mit den Beiträgen der Nutzer:innen direkt Anteile an Aktienfonds, beispielsweise ETFs. Häufig können die Nutzenden sogar selbst entscheiden, in welche Fonds sie investieren wollen. Sie profitieren damit direkt von den Chancen des Kapitalmarkts. Am flexibelsten lässt sich dieses Ansparmodell mit einer Privaten Renten­versicherung verfolgen. Ganz ähnlich funktioniert es aber auch im Rahmen einer Rürup-Rente. Je nach persönlichem Risikoempfinden können Sparende hier zu Gunsten höherer Renditeerwartungen gänzlich auf Garantien verzichten oder auf Nummer sicher gehen und eine anteilige oder gänzliche Beitragsgarantie vereinbaren. Selbst Betriebsrenten und auch die Riester-Rente bieten mittlerweile die Möglichkeit, einen Teil in Fonds zu investieren.

Wer nicht nur in der Ansparphase, sondern auch in der Rente möglichst flexibel bleiben möchte, sollte der Privaten Renten­versicherung besonderes Augenmerk schenken. Im Gegensatz zu Rürup und Riester erlaubt diese nämlich die Auszahlung der gesamten Alters­vorsorge nicht nur als lebenslange Rente, sondern auch als Kapitalzahlung, was darüber hinaus steuerlich sogar noch stark begünstigt wird.