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Wie Selbstständige sich bei hoher Ansteckungsgefahr gegen Verdienstausfall schützen

Pünktlich zum Frühlingsbeginn sind am 20. März die Corona-Maßnahmen in Deutschland weitestgehend gefallen. Trotz Rekordzahlen bei den Neuinfektionen sehen jedoch weder die Deutsche Krankenhausgesellschaft noch Experten das Gesundheitssystem derzeit als gefährdet. Für Selbstständige eigentlich eine Erleichterung, waren Sie durch Lockdowns und Einschränkungen doch oft am meisten betroffen. Andererseits kann das erhöhte Ansteckungsrisiko gerade jetzt problematisch werden.

Mit dem Wegfall vieler Maßnahmen kehrt das normale Leben zurück – doch die Ansteckungsgefahr für Corona steigt.

Keine Arbeit, kein Geld. So hart es klingt: Werden Freiberufler:innen krank, tragen sie selbst das Risiko, in dieser Zeit keine Brötchen verdienen zu können. Denn anders als Festangestellte erhalten Sie keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und erleiden schon ab Tag eins Einkommenseinbußen. Ein längerer Ausfall kann für sie daher schnell existenzbedrohend werden.

Dieses Risiko besteht auch bei milden Corona-Verläufen, bei denen Betroffene im Schnitt zwei Wochen lang ausfallen. Halten Symptome länger als 4 Wochen an, spricht man in der Forschung übrigens von „Long Covid” – nach mehr als 12 Wochen vom „Post Covid Syndrom”, zu dem auch neu auftretende gesundheitliche Beschwerden gezählt werden, die sich nicht anderweitig erklären lassen.

Krankentagegeld schützt Selbstständige vor Verdienstausfall …

Ob in Hinblick auf Corona oder auch auf andere Erkrankungen: Wer plötzlich krank wird, kann sein Einkommen mit einer privaten Krankentagegeld­versicherung absichern. Sie macht Sinn für Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Grund: Die gesetzliche Kranken­versicherung zahlt erst ab der 7. Krankheitswoche Krankengeld, – das bedeutet im Worst-Case 6 Wochen ohne Einkommen. Mit der Krankentagegeld­versicherung müssen Selbstständige diese Zeit nicht mit ihren Ersparnissen überbrücken. Denn diese zahlt je nach Anbieter und individueller Vereinbarung bereits ab dem 4. Tag das im Vorfeld festgelegte Tagegeld aus.

Wer privat versichert ist, hat ein Krankentagegeld möglicherweise schon im Tarif. In diesem Fall sollte man prüfen, ab welchem Krankheitstag die Versicherung greift. Üblich ist nach 14 oder 21 Tagen. Es kann Sinn machen, die Versicherung coronabedingt anzupassen.

… und ist auch für Festangestellte sinnvoll

Wer nicht selbstständig ist und länger ausfällt, kann erstmal durchatmen: Arbeitgeber müssen 6 Wochen lang das volle Gehalt weiter zahlen. Danach erhalten Angestellte ab dem 43. Kalendertag von der GKV ein Krankengeld – nämlich maximal 70 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Wer privat versichert ist, bekommt hingegen gar kein Krankengeld. 

Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt könnte es sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Angestellte finanziell eng werden, wenn sie aufgrund von Long Covid bzw. Post Covid mehr als 6 Wochen beruflich ausfallen. Auch für sie wäre es daher eine Überlegung wert, eine Krankentagegeld­versicherung abzuschließen, die ab dem 43. Tag greift.

Berufsunfähigkeits­versicherung greift auch bei Post Covid

Die meisten Menschen erkranken nur leicht an Corona und genesen vollständig. Einige leiden dagegen noch Wochen oder Monate nach einer Infektion an Symptomen wie Konzentrationsstörungen und Müdigkeit (Fatigue-Syndrom) und sind im schlimmsten Fall gar nicht mehr belastbar. 

Wird ein:e Arbeitnehmer:in infolge einer Corona-Erkrankung berufsunfähig, ist dies – wie bei jeder anderen Erkrankung – durch eine Berufsunfähigkeits­versicherung abgesichert. Sie greift, wenn jemand seinen aktuellen Beruf mindestens sechs Monate lang nur noch zu maximal 50 Prozent ausüben kann. Wichtig: Eine Berufsunfähigkeits­versicherung sollte man – egal ob fest angestellt oder selbstständig – so früh wie möglich abschließen. Und das nicht nur, weil man keine Leistung direkt nach Abschluss erhält, sondern auch, weil bereits erlittene Erkrankungen oder ein körperlich bzw. psychisch anstrengender Beruf den Abschluss teuer oder gar unmöglich machen können.