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Fahrrad­versicherung: Schutz bei Diebstahl oder Beschädigung

  • Fahrräder sind umweltfreundlich & in der Stadt oft schneller als Auto oder Öffis
  • Wer zahlt, wenn das Fahrrad gestohlen oder beschädigt wird?
  • Mit einer Fahrrad­­versicherung hältst du die Kosten für Reparatur oder Ersatz deines Rads klein
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  • Die Fahrrad­versicherung deckt Diebstahl, Vandalismus und Unfall- sowie Sturzschäden ab, bietet aber je nach Tarif auch Schutz bei Materialfehlern und Verschleiß.
  • Einige Hausrat­versicherungen decken Fahrraddiebstahl ab, jedoch oft nur aus abgeschlossenen Räumen – zusätzlicher Schutz durch eine Fahrrad­versicherung kann sinnvoll sein.
  • Das richtige Fahrradschloss ist oft Voraussetzung für die Versicherung, da bestimmte Schlösser von den Anbietern verlangt werden.

Welche Leistungen deckt eine Fahrrad­versicherung ab?

Die Fahrrad­versicherung ist der Rundumschutz für dein Fahrrad. Je nach Tarif sind fast alle Unwägbarkeiten, die deinem Zweirad im Alltag passieren können, abgesichert. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn du ein sehr wertvolles Fahrrad hast. Denn dieses reparieren zu lassen oder zu ersetzen, kann ins Geld gehen. Die Versicherung zahlt, je nach Versicherungsbedingungen, in folgenden Fällen:

  • Diebstahl: Wird das Fahrrad gestohlen, ersetzt es dir die Versicherung entweder nach Neuwert oder nach Zeitwert. Das kommt auf die Versicherungs­bedingungen an. Oft ist nicht nur der Diebstahl des gesamten Fahrrads versichert, sondern auch der Diebstahl von Teilen, etwa des Sattels.
  • Unfall- und Sturzschäden: Die Versicherung zahlt die Reparatur, wenn bei einem Sturz etwas an deinem Rad kaputtgeht, beispielsweise wenn der Rahmen bricht.
  • Vandalismusschäden: Du hast dein Rad über Nacht an einer Laterne angeschlossen, und als du am nächsten Morgen zur Arbeit fahren willst, stellst du fest, dass jemand das Vorderrad verbogen hat? Einige Tarife zahlen dir in diesem Fall die Reparatur.
  • Schäden durch Material- oder Produktionsfehler: Wurde dein Fahrrad mangelhaft verarbeitet und beginnt beispielsweise an einigen Stellen zu rosten, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur. Allerdings ist in so einem Fall in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf zuerst der Hersteller in der Pflicht: Hier greift die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
  • Schäden durch Verschleiß: Reißt deine Fahrradkette aufgrund von Verschleiß, zahlt die Versicherung ebenfalls. Verschleißschäden an Reifen und Bremsen sind normalerweise ausgeschlossen.

Experten-Tipp

Viele Hausrat­versicherungen zahlen, wenn das Fahrrad aus der abgeschlossenen Wohnung oder dem Keller gestohlen wird. Der Schutz lässt sich manchmal gegen Aufpreis erweitern auf Diebstahl außerhalb verschlossener Räume. Die Police beschränkt sich aber auf Diebstahl, weitere Leistungen sind nicht enthalten.

Welche Fahrräder sind versichert?

In der Fahrrad­versicherung sind generell alle Zweiräder ohne Elektromotor geschützt – vom Hollandrad bis zum Mountainbike. Je nach Fahrrad­versicherung kann es aber Beschränkungen geben. Manche Anbieter versichern das Rad zum Beispiel nur bis zu einem gewissen Alter oder sie legen fest, wie günstig oder teuer ein Rad gewesen sein muss, damit du es versichern kannst.

Motorisierte Fahrräder, also E-Bikes oder Pedelecs, können nicht mit einer gängigen Fahrrad­versicherung geschützt werden. Dafür gibt es spezielle E-Bike-Versicherungen.

Tipp

Wenn du die Versicherung in Anspruch nehmen willst, musst du nachweisen können, dass das Fahrrad wirklich dir gehört. Hebe deshalb unbedingt den Kaufbeleg und weitere Unterlagen auf. Notiere dir außerdem die Rahmennummer, damit du diese nach einem Diebstahl griffbereit hast.

Können Gebrauchträder in der Fahrrad­versicherung versichert werden?

Gebraucht gekaufte Räder sind eine günstige Alternative zu einem neuwertigen Zweirad. Allerdings lassen sie sich nicht immer versichern. Einige Fahrrad­versicherungen versichern dein Fahrrad nur, wenn du der Erstbesitzer bist. Andere erlauben auch gebrauchte Räder. Allerdings solltest du dir gut überlegen, ob sich das überhaupt lohnt.

Gibt es in der Fahrrad­versicherung eine Nachtklausel?

Der Begriff Nachtklausel wird normalerweise im Zusammenhang mit der Hausrat­versicherung verwendet. Gerade ältere Verträge können sie noch enthalten. Nachtklausel bedeutet, dass das Fahrrad außerhalb der eigenen vier Wände nur tagsüber bei Diebstahl versichert ist. Wird es zwischen 22 und 6 Uhr auf der Straße entwendet, bezahlt die Versicherung nicht. Einzige Ausnahme: Du hast das Fahrrad nachts genutzt. Du warst zum Beispiel mit deinen Freunden in einer Kneipe und hattest das Fahrrad am Fahrradständer angeschlossen. In so einem Fall bezahlt die Versicherung trotz Nachtklausel normalerweise – allerdings kann es schwierig sein, nachzuweisen, dass du das Rad benutzt hast. Es ist daher sinnvoll, bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass es keine Nachtklausel gibt.

Welche Rolle spielt das Schloss bei der Fahrrad­versicherung?

Einfach das Fahrrad schnell an den Zaun lehnen und kurz zum Bäcker reinspringen? Das ist nicht nur leichtsinnig, sondern du riskierst dabei auch deinen Versicherungsschutz. Damit die Fahrrad­versicherung bei Diebstahl zahlt, musst du dein Rad mit einem Schloss sichern. Einige Anbieter verlangen die Benutzung bestimmter Schlösser, damit das Fahrrad möglichst sicher ist. Informiere dich vorher darüber, ob dies der Fall ist. Ansonsten bekommst du im Fall der Fälle keine Entschädigung.

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Was kostet eine Fahrrad­versicherung?

Wie teuer eine Fahrrad­versicherung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel vom Leistungsumfang. Während Basistarife mit weniger Leistungen oft noch recht günstig sind, kostet der Rundumschutz natürlich mehr. Auch die Art des Rades und sein Alter können den Beitrag beeinflussen. Einige Anbieter beziehen auch deinen Wohnort mit ein, denn nicht überall ist das Diebstahlrisiko gleich hoch. Während du in einer Großstadt daher oft höhere Beiträge zahlst, kommst du in ländlichen Gegenden meist günstiger weg.

Um den Beitrag niedrig zu halten, kannst du zum Beispiel eine geringere Versicherungssumme vereinbaren. Eine andere Möglichkeit ist eine Selbstbeteiligung. In diesem Fall übernimmst du kleine Schäden selbst und zahlst bei großen einen festgelegten Anteil, zum Beispiel 100 Euro, und die Versicherung übernimmt den Rest.

Gilt die Fahrrad­versicherung auch für das Ausland?

Eine Radtour durch die Schweizer Alpen oder mit dem Fahrrad einmal um die Welt – auch im Urlaub möchtest du natürlich, dass dein Rad abgesichert ist. Viele Fahrrad­versicherungen bieten auch im Urlaub Schutz. Du solltest dich aber auf jeden Fall vorher informieren, ob die Fahrrad­versicherung weltweit gilt oder nur in bestimmten Ländern. Auch die Länge kann begrenzt sein. Einige versichern dein Rad für einen unbegrenzten Zeitraum, andere nur für einige Monate außer Landes.

Wie finde ich die beste Fahrrad­versicherung?

Es ist gar nicht so einfach, eine gute und günstige Fahrrad­versicherung zu finden, da die Tarife oft sehr unterschiedlich sind. Ein Vergleich ist bei der Fahrrad­versicherung deshalb wichtig. Wie hoch solltest du die Versicherungssumme ansetzen? Welche Leistungen benötigst du? Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll? Die CLARK-Expert:innen helfen dir dabei, den passenden Tarif zu finden.

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