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Gebäude­­versicherung – Leistungen

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Als Eigentümer einer Immobilie solltest du immer eine Wohngebäude­versicherung abschließen. Dabei ist es sehr wichtig, die richtigen Leistungen auszuwählen.
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  • Als Sach­versicherung deckt die Gebäude­versicherung gewisse Schäden am Gebäude, auf dem Grundstück sowie an Nebengebäuden ab.
  • In der Regel gehören zu den grundlegenden Leistungen ein Schutz bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm.
  • Es sind viele Kombinationen mit anderen Versicherungen möglich, mit denen du die Gebäude­versicherung an deinen persönlichen Bedarf anpassen kannst.

Grundlegende Leistungen der Gebäude­versicherung

Was ist eine Wohngebäude­versicherung?

Die Gebäude­versicherung gehört zu den Sach­versicherungen. Sie bietet dem oder der Eigentümer:in einen Schutz vor Schäden am Gebäude, die zum Beispiel durch Unwetter oder einen Rohrbruch entstehen können. Die Gebäude­versicherung deckt im Rahmen des Grundschutzes Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm am Haus entstehen. Übernommen werden die Kosten für erforderliche Reparaturen oder den Wiederaufbau, wenn das Gebäude zum Beispiel komplett niederbrennt.

Da es sich bei einer Immobilie um eine teure Investition handelt, können die finanziellen Folgen durch kleinere oder große Schäden für dich erheblich sein. Viele Kreditgeber:innen setzen eine entsprechende Gebäude­versicherung daher für die Finanzierung einer Immobilie voraus. Eine Pflicht ist sie für das eigene Haus oder eine Eigentumswohnung aber nicht.

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Welche Gebäudebestandteile sind mitversichert?

Bei der Gebäude­versicherung werden alle fest verbauten Bestandteile an einem Gebäude versichert – gewissermaßen alles, was du bei einem Umzug nicht mitnimmst. Dazu zählen auch der Mülleimer und der Briefkasten, also bewegliche, aber zum Gebäude gehörende Bestandteile.

Nicht mitversichert sind hingegen bewegliche Einrichtungsgegenstände, die stattdessen durch die Hausrat­versicherung abgedeckt werden. Manchmal sind die Grenzen jedoch fließend, zum Beispiel bei einer Einbauküche, die in beiden Policen inbegriffen sein kann. Zum versicherten Gebäude gehörig sind:

  • Wände
  • Decken
  • Dach
  • Keller
  • Fassade
  • Fußböden
  • Badewanne
  • Garage
  • Carport
  • Nebengebäude
  • Markisen
  • Gartenhaus
  • Einbauküchen
  • Geräteschuppen
  • Briefkasten
  • (Wasser-)Rohre
  • Alarmanlage
  • Elektrik
  • Satellitenanlage
  • sanitäre Installationen
  • Heizungen
  • Antennen
  • u. v. m.

Damit ist die Liste noch lange nicht zu Ende. Sogar das zum Grundstück gehörende Erdreich ist oftmals in der Gebäude­versicherung abgedeckt, wenn es zum Beispiel zu einer Kontamination mit Folgekosten kommt. Daher ist es wichtig, dass du einen Blick in den Versicherungsvertrag wirfst, der im Detail auflistet, welche Gebäudebestandteile in der Police inbegriffen sind – und welche nicht.

Zusammenfassung

  • Eine Wohngebäude­versicherung schützt Eigentümer:innen vor den finanziellen Folgen durch Schäden an ihrem Gebäude.
  • Zu den versicherten Sachen gehören alle fest verbauten Bestandteile am Gebäude sowie einige bewegliche Gegenstände wie der Mülleimer, die du bei einem Umzug nicht mitnehmen würdest.
  • Bei einigen versicherten Bestandteilen findet eine Überschneidung mit der Hausrat­versicherung statt.

Ausschlüsse und Leistungen

Wann leistet die Versicherung im Regelfall nicht?

Es gibt fest verbaute Bestandteile am Gebäude, die nicht in jedem Schutz enthalten sind. Dazu gehört zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage. Es gilt im Einzelfall zu prüfen, wann der Versicherer für gewisse Sachen oder Gefahren nicht leistet. Für Solarstromanlagen kann eine separate Versicherung (Photovoltaik­versicherung) sinnvoll sein, mit der mehr Schadensursachen als durch die Wohngebäude­versicherung abgedeckt sind.

Weiterhin gibt es einige Risiken, die generell von der Wohngebäude­versicherung ausgeschlossen sind. Dazu zählen Schäden durch grobe Fahrlässigkeit im Sinne von Vorsatz, Kernenergie und Kriege. Auch Schäden am Gebäude vor Bezugsfertigkeit sind nicht abgedeckt.

Weiterhin weisen die einzelnen Zusatzbausteine bei der Gebäude­versicherung häufig Ausschlüsse auf. So übernimmt die Feuer­versicherung zum Beispiel keine durch Erdbeben, Nutzwärme oder sogenannte Sengschäden entstandenen Kosten.

In der:

  • Elementarschaden­versicherung ist ein Schaden durch Sturmflut nicht abgesichert.
  • Leitungswasser­versicherung sind Schäden aus Fallrohren sowie durch Reinigungswasser ausgeschlossen.
  • Sturm­versicherung sind Sturmfluten und außerdem Lawinen ausgenommen, ebenso wie Schäden infolge nicht ordnungsgemäß abgedichteter Fenster oder Türen.

Der Versicherer kann gewisse Voraussetzungen für seine Leistungen bestimmen, zum Beispiel die Installation von Rauchmeldern. Erfüllst du diese Voraussetzungen nicht vertragsgemäß, erlischt dein Versicherungsschutz teilweise oder vollständig. Prüfe daher, ob die Versicherung manche Leistungen an Bedingungen knüpft.

Wichtige Ergänzung Elementarschaden­versicherung

Denke unbedingt darüber nach, deinen Versicherungsschutz durch eine Elementarschaden­versicherung zu erweitern. Sie deckt Schäden ab, die durch Flut, Überschwemmungen, Erdbeben, Frost und Schneedruck verursacht werden.

Bestimmte Risiken treten in einigen Regionen Deutschlands häufiger auf, insbesondere in Gebieten, die anfällig für Hochwasser sind. Andere Naturereignisse, wie Überschwemmungen durch Starkregen, lassen sich hingegen schwer auf bestimmte Regionen eingrenzen. Angesichts der gestiegenen Häufigkeit von Unwetterschäden in den letzten Jahren halten Expert:innen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, eine zusätzliche Elementarschaden­versicherung für sehr sinnvoll.

Was sind Wasserschäden?

Die Gebäude­versicherung greift nur bei Wasserschäden, die durch einen Rohrbruch aus den Leitungen verursacht wurden. Schäden durch Hochwasser, Grundwasser oder andere Wasserquellen sind ausgeschlossen, ebenso wie solche durch Pflanzen- oder Reinigungswasser. Wenn jedoch Zuleitungsschläuche oder sanitäre Anlagen defekt sind, solltest du dich auf die Versicherung verlassen können.

Eine gute Wohngebäude­versicherung übernimmt nicht nur die Kosten für die Beseitigung des Wasserschadens, sondern auch Mietausfälle oder -kürzungen sowie die Kosten für eine Übergangswohnung, wenn du als Eigentümer:in im betroffenen Haus lebt.

Mit diesen Zahlungen kannst du im Schadensfall rechnen

Sollte es zu einem Schaden an dem Haus kommen, kannst du die Leistungen aus der Versicherung beantragen, sofern es sich um einen versicherten Schaden handelt. Daraufhin übernimmt die Gebäude­versicherung je nach Einzelfall einen oder mehrere dieser Kostenpunkte:

  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Lagerungskosten
  • Mietausfälle bei vermietetem Wohneigentum
  • Reparaturkosten
  • Unterbringungskosten für die Besitzer oder Mieter
  • Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungskosten

Zusätzliche Leistungen sind je nach Versicherung deines Hauses möglich, jedoch sollten diese wichtigsten Leistungen in deiner Gebäude­versicherung unbedingt abgedeckt sein. Über die Höhe der Leistungen bestimmen die jeweilige Versicherungssumme und der Wert des versicherten Gebäudes.

Der Wert wird als sogenannter gleitender Neuwert berechnet, auch Wert 1914 genannt. Dabei handelt es sich um eine Berechnungsmethode, durch welche die Kosten ermittelt werden können, die für einen Wiederaufbau des Hauses zum aktuellen Neuwert anfallen würden.

Das bedeutet: Kommt es zu einer vollständigen Zerstörung des Wohngebäudes, wird dir der Neuwert ersetzt, nicht der Zeitwert. Allerdings kann sich dieser Neuwert auf Basis verschiedener Faktoren verändern, zum Beispiel durch eine gestiegene Nachfrage am Standort oder eine bauliche Veränderung.

Daher berechnet die Versicherung diesen Wert jedes Jahr neu. Dadurch kann sich die Höhe der Beiträge und Versicherungssummen verändern. Es gibt alternativ die Möglichkeit zur Bewertung durch ein Gutachten oder den Wohnflächentarif, jedoch ist die gleitende Neuwert­versicherung die übliche und empfohlene Art der Wohngebäude­versicherung.

Zusammenfassung

  • Es gibt Leistungsausschlüsse für manche Schäden, die du durch keine Gebäude­versicherung abdecken kannst – oder nur unter gewissen Voraussetzungen.
  • Welche Leistungen dir finanziell zustehen, ist vom Tarif und Schadensfall abhängig, jedoch werden meist mehrere Folgekosten der Schäden vereinbart, zum Beispiel Reparatur- und Unterbringungskosten.
  • Bemessen wird die Höhe des Geldes, das du von der Versicherung bekommst, am sogenannten gleitenden Neuwert des Objektes.

Versicherungsmöglichkeiten und -bausteine

Häufigste Leistungen von Gebäude­versicherungen

Welche Versicherungsfälle abgedeckt sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Wie bereits erwähnt, gibt es große Unterschiede zwischen den Versicherern und ihren Tarifen. Sogar innerhalb eines Tarifs kann der Versicherungsschutz oft individuell angepasst werden.

Schließlich ist eine gute Wohngebäude­versicherung optimal auf das Haus zugeschnitten. Nur so kannst du sicherstellen, dass alle für das Haus relevanten Risiken enthalten sind und die versicherten Gefahren über die richtige Versicherungssumme verfügen.

Jedoch gibt es Fälle, die in jedem guten Versicherungsschutz versichert sind. Dazu gehören Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer und aus diesen Fällen entstehende Folgekosten (zum Beispiel Schäden durch Löschwasser).

Weiterhin ist bei vielen Versicherern ein Schutz vor Elementarschäden enthalten. Dafür kannst du eine gesonderte Police abschließen, aufgrund der Überschneidungen ist aber eine Kombination mit der Gebäude­versicherung meist sinnvoller.

Außerdem lassen sich dadurch manchmal Mehrkosten sparen. Zu den weiteren Elementargefahren zählen Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsch, Lawinen oder Schäden durch Schneedruck sowie Erdsenkungen.

Mögliche Zusatzbausteine für Versicherungsnehmer:innen

Neben dieser grundlegenden Absicherung ist häufig ein erweiterter Schutz mit zusätzlichen Bausteinen sinnvoll, um dich umfassend vor hohen Kosten durch weitere Naturgefahren oder Schadensfälle zu schützen. Für das zu versichernde Gebäude hast du dafür bei vielen Versicherern zum Beispiel folgende Zusatzbausteine zur Auswahl:

  • Grobe Fahrlässigkeit ohne Vorsatz
  • Überspannungsschäden
  • Frost- und sonstige Bruchschäden
  • Dekontamination
  • Rohrschäden auf dem Grundstück oder außerhalb
  • Innere Unruhen, Aussperrung oder Streik
  • Erneuerbare Energien (wie eine PV-Anlage)

Welche Zusatzbausteine dir zur Auswahl stehen, hängt vom Versicherer ab. Aber auch die Inhalte sämtlicher Bausteine können sich unterscheiden. Es ist daher nicht nur wichtig, die richtige Auswahl zu beachten, sondern auch die inbegriffenen Schadensfälle.

So ist es beispielsweise ein Muss, dass bei Stürmen mindestens die Windstärke 8 versichert ist. Nur so kannst du dich tatsächlich vor hohen Kosten schützen, beispielsweise durch umgestürzte Bäume.

Zudem ist es wichtig, die Versicherungssumme ausreichend hoch zu wählen. Da es üblich ist, mehrere Bausteine zu versichern, sozusagen zu verbinden, wird auch von der verbundenen Wohngebäude­versicherung gesprochen.

Du kannst zudem überlegen, eine gesonderte Glas­versicherung abzuschließen, sodass Glasschäden jeder Art und nicht nur durch Hagel, Sturm, Leitungswasser oder Feuer abgesichert sind. Meist lohnt sich der Zusatzschutz, wenn du große Glasflächen, etwa einen Wintergarten, hast.

Warum sich die Kombination mit anderen Versicherungen lohnt

Wie bereits erwähnt, kann es zu Überschneidungen zwischen der Wohngebäude­versicherung und einer anderen Police kommen. Typisch ist das zum Beispiel bei der Elementarschaden- oder Hausrat­versicherung. Kommt es dann zu einem Schadensfall am Haus, können Konflikte entstehen, wer die Kosten erstattet.

Die Versicherer verweisen in solchen Fällen gerne auf den jeweils anderen, sodass du keine oder nicht die schnelle Hilfe erhältst, die dir zusteht. Ist dein Haus hingegen für alle diese Fälle beim gleichen Anbieter versichert, entstehen solche Unstimmigkeiten nicht. Zudem bieten viele Versicherer vergünstigte Tarife an, wenn die Versicherungen miteinander kombiniert werden.

Zusammenfassung

  • Es gibt Leistungsfälle, die in jeder Wohngebäude­versicherung inbegriffen sein sollten, unabhängig vom Haus. Versichert sind zum Beispiel Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel.
  • Weiterhin kannst du aus Zusatzbausteinen wählen, um den Versicherungsschutz individuell an das Haus anzupassen. Dabei kommt es aber nicht nur auf die Art der Bausteine an, sondern auch auf ihre Details sowie die Versicherungssummen.
  • Dadurch kann jede:r Eigentümer:in oder Vermieter:in einen optimalen Schutz finden, ohne Über- oder Unter­versicherung – zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Zusätzlich sparen kannst du oft mit kombinierten Versicherungsverträgen. Dadurch verhinderst du eventuelle Konflikte.

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Die Gebäude­versicherung ist eine wichtige Absicherung deiner Immobilie. Selbst ohne Eigenverschuldung kann ein Schaden am Haus schnell sehr teuer werden. Jede Gebäude­versicherung wird dabei individuell an die Hausgröße und -lage angepasst. Gegen welche Risiken du dein Haus absichern willst, ist dir überlassen, jedoch gibt es einige wichtige Leistungen die nicht fehlen sollten.

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