Gebäudeversicherung – Steuer
Wann ist sie steuerlich absetzbar?
Das Wichtigste in Kürze
Jeder Eigentümer einer Immobilie sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie dient der Absicherung der finanziellen Folgen eines Schadens am Gebäude. Allerdings liegen ihre Kosten meist im drei- bis vierstelligen Bereich pro Jahr. Einfach so in deiner Steuererklärung geltend machen kannst du die Versicherung nicht, es gibt aber Wege, die Kostenbelastung zu reduzieren.
- Eine Gebäudeversicherung kannst du in der Regel nicht von der Steuer absetzen.
- Es gibt jedoch einen Ausnahmefall, wenn du die Immobilie (auch) beruflich nutzt.
- Vermieter können die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf den Mieter umlegen.
Wohngebäudeversicherung – absetzbar oder nicht?
Nur Personenversicherungen können abgesetzt werden
Wenn es um Versicherungen geht, ist gesetzlich klar geregelt, welche Policen in welchem Umfang abgesetzt werden können. Zunächst gilt: Nur personenbezogene Versicherungen werden in der Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu gewissen Höchstbeträgen anerkannt.
Zu diesen absetzbaren Versicherungen gehört zum Beispiel die Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung. Demgegenüber gibt es Sachversicherungen, zu denen auch die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung zählen. Sie können nicht abgesetzt werden, solange sie nur dem privaten, nicht aber dem beruflichen Schutz dienen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen von dieser Regel.
Wann die Gebäudeversicherung nicht steuerrelevant ist
Sofern du Eigentümer mit einer Wohngebäudeversicherung bist und das Gebäude selbst privat nutzt, erkennt das Finanzamt die Versicherungskosten nicht an. Privatleute haben somit prinzipiell keine Möglichkeit, die Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung anzuführen.
Die Versicherten müssen sich daher nach anderen Möglichkeiten zum Sparen umsehen, wenn sie die Kosten für die Versicherung drücken wollen, zum Beispiel eine Kombination mit anderen Policen wie einer Hausratversicherung. Auch so ist unter Umständen ein vergünstigter Versicherungsbeitrag möglich.
Alles in einer App
Versicherungen abschließen, verwalten, anpassen und kündigen: Alles innerhalb weniger Sekunden per App.
Hol dir CLARKDein optimaler Tarif
Unser Algorithmus vergleicht tausende Tarife von über 180 Anbietern, um den einen zu finden, der ideal zu dir passt.
Hol dir CLARKHilfe per App
Du brauchst uns? Wir sind da! Per Chat – und auch persönlich. Unser Team nimmt sich gerne Zeit für deine Anliegen und Fragen.
Hol dir CLARKDiese Ausnahmeregelungen gibt es
Anders sieht das aus, wenn du die Wohnung beziehungsweise das Haus ganz oder teilweise vermietest. Dieser Fall hat gesonderte steuerliche Auswirkungen. Außerdem kannst du die Versicherung (zumindest teilweise) steuerlich geltend machen, wenn du das Gebäude auch beruflich nutzt. Diese Sonderfälle gilt es genauer zu betrachten.
Zusammenfassung
- Prinzipiell kannst du eine Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzen, da es sich um eine Sachversicherung handelt und nicht um eine Vorsorgeversicherung.
- Das gilt vor allem für Versicherungsnehmer, bei denen das Gebäude ein privat und selbst genutztes Wohneigentum ist.
- Bei einer Vermietung oder der (teilweise) beruflichen Nutzung des versicherten Gebäudes haben die Kosten für die Wohngebäudeversicherung steuerliche Auswirkungen.
Steuerliche Sonderfälle im Detail
Vermietung von versicherten Wohngebäuden
Wird dein Eigentum nicht (nur) von dir selbst genutzt, sondern vermietest du es ganz oder teilweise, ergeben sich daraus steuerliche Besonderheiten. Zwar kannst du die Kosten trotzdem nicht direkt von der Steuer absetzen, du hast aber eine Möglichkeit, sie ganz oder anteilig zurückzuholen:
- Du kannst den Beitrag für die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen.
Das ist bis zu 100 Prozent möglich, abhängig von der individuellen Situation. So kannst du alle Schäden absichern, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen. Dafür führst du die Gebäudeversicherung als Betriebs- beziehungsweise Nebenkosten in der Abrechnung auf.
Der konkrete Betrag richtet sich nach der Quadratmeterzahl, die von der jeweiligen Person gemietet wird. Wehren kann sich der Mieter dagegen nicht.
Aus dieser Umlage ergibt sich auch eine steuerliche Änderung: Die Kosten für die Versicherung gelten nun als Betriebsausgabe. Der Vermieter kann allerdings nicht frei über den Versicherer entscheiden und beispielsweise eine teure Überversicherung gegen Schäden abschließen, denn er hat gleichzeitig die Pflicht, die Interessen des Mieters zu wahren.
Das bedeutet: Er muss beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung darauf achten, dass der Mieter nicht benachteiligt wird. Diese Pflicht ergibt sich aus dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot.
Eine weitere Pflicht besteht für den Eigentümer darin, einen entstandenen Schaden schnellstmöglich zu beheben. Die Wohngebäudeversicherung zahlt dann bei Bedarf sogar eine Ersatzunterkunft, falls der Schaden das Gebäude zeitweise unbewohnbar macht.
Handelt es sich hingegen um eine Eigentümergemeinschaft, werden die Beiträge von deren Mitgliedern über das Hausgeld getragen. Die steuerliche Absetzbarkeit hängt dann ebenfalls von der Nutzung der Immobilie ab. Der Mieter wiederum kann die Gebäudeversicherung nur absetzen, wenn die Wohnung beziehungsweise das Haus auch beruflich genutzt wird.
Steuern bei der beruflichen Nutzung von Wohneigentum
Die Kosten für die Versicherung sind anteilig absetzbar, wenn das Eigentum ganz oder teilweise beruflich genutzt wird. Ein typischer Fall ist dabei das Arbeitszimmer. Hierbei wird der Anteil der beruflichen Nutzung gemessen an der Quadratmeterzahl berechnet und auf die Prämie für die Versicherung umgerechnet.
Nutzt du zum Beispiel 15 Prozent der Wohnung rein beruflich, so kannst du auch 15 Prozent der Beiträge für die Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen. Allerdings stellt das Finanzamt einige Anforderungen an ein solches Arbeitszimmer: Es muss überwiegend beruflich genutzt werden und klar von den restlichen Wohnräumen abgetrennt sein.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, können auch viele andere Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge zum entsprechenden Anteil steuerlich abgesetzt werden. Das gilt zum Beispiel für eine Hausratversicherung.
Versicherung in der Steuererklärung richtig angeben
Im ersten Sonderfall, bei dem die Kosten für die Versicherung als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden, führt der Vermieter diese in der Steuererklärung bei „Betriebsausgaben für Vermietung und Verpachtung“ auf.
Das gilt ebenso für alle anderen umlagefähigen Nebenkosten gemäß Betriebskostenverordnung. Ist der Besitzer ein Unternehmen, kann die Gebäudeversicherung auch bei der Eigennutzung als Betriebskosten in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Zwar wird diese daraufhin nicht direkt von der Steuer abgesetzt, aber die Wohngebäudeversicherung kann in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung aufgenommen werden und dadurch die fälligen Steuern mindern.
Handelt es sich um ein Arbeitszimmer, führen Angestellte die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten an. Für Selbstständige und Freiberufler sind die Beiträge ebenfalls absetzbar, allerdings nicht als Werbungskosten. Sie wählen in der Steuererklärung stattdessen die Anlage für die Betriebsausgaben.
Es greifen für sie somit dieselben Regelungen wie für Unternehmen, jedoch wird unterschieden zwischen den privat und den beruflich genutzten Anteilen des Gebäudes. Als Ausgaben in der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung können die Kosten für die Versicherung zudem die Steuerlast für Selbstständige und Freiberufler mindern.
Zusammenfassung
- Vermietest du dein Wohneigentum, so wird die Gebäudeversicherung zwar nicht absetzbar, du kannst die Kosten aber vollständig auf den Mieter umlegen. Dafür führst du diese in der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung auf.
- Wird das Wohneigentum auch beruflich verwendet, kannst du die Kosten anteilig absetzen – je nach beruflichem Status. Das gilt für andere gebäudespezifische Policen wie die Hausratversicherung.
- In der Steuererklärung wählst du zum Absetzen je nach individuellem Fall die Anlage für die Betriebsausgaben für Vermietung und Verpachtung, die Betriebsausgaben oder die Werbungskosten.
- Unternehmen sowie Selbstständige können die Kosten außerdem in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung aufnehmen, um ihre Steuerlast zusätzlich zu mindern.
Schließe jetzt eine Gebäudeversicherung ab
Die Gebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung deiner Immobilie. Selbst ohne Eigenverschuldung kann ein Schaden am Haus schnell sehr teuer werden. Jede Gebäudeversicherung wird dabei individuell an die Hausgröße und -lage angepasst. Gegen welche Risiken du dein Haus absichern willst, ist dir überlassen, jedoch gibt es einige wichtige Leistungen die nicht fehlen sollten.
Um dich optimal mit deiner Versicherung zu unterstützen, kannst du einfach den Fragebogen in der App ausfüllen. Du bekommst sofort ein Angebot zurück, welches du bei Bedarf mit einem Versicherungsexperten von CLARK besprechen kannst.
Nächste Schritte
- Registriere dich bei CLARK, entweder im Browser oder über die App. Oder klicke einfach unten auf den Button.
- Beantworte uns ein paar Fragen und schon erhältst du ein Angebot, das du direkt online annehmen kannst.
- Für Rückfragen stehen dir die CLARK-Eperten per E-Mail, Telefon oder Chat in der App zur Verfügung.
Erhalte jetzt dein Angebot!
Du bist neugierig auf deinen Tarif? Wir beraten dich gerne und vollkommen unverbindlich!
Ob bei 20 € Beitragserhöhungen oder im komplexen 20.000 € Schadensfall – Wir sind für dich da!
Mehr als 700.000 Nutzer:innen in Deutschland managen ihre Versicherungen mit CLARK – europaweit sind es sogar über 2 Millionen. Erfahre hier, was sie über CLARK denken.