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Freiwillig versichert in der GKV: Kosten & Nutzen

  • Leistungen sowie Beitragsberechnung der freiwilligen und verpflichtenden GKV unterscheiden sich nicht
  • Die Kosten der Krankenkasse setzen sich aus Grund- und Zusatzbeitrag zusammen
  • Der Zusatzbeitrag variiert jedoch stark – mit einer günstigen Kranken­versicherung kannst du viel sparen
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  • Endet deine Pflicht-, oder Familien­versicherung, darf die Krankenkasse deinen Antrag nicht ablehnen.
  • In der GKV gilt in der Regel für die meisten Personen der Beitragssatz von 14,6 % des Einkommens.
  • Vorteilhaft ist, dass Arbeitgeber einen Beitragszuschuss von bis zu 50 % deines Gehalts zum Krankenkassenbeitrag leisten – also stolze 7,3 %.

  

Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung: Definition

In Deutschland besteht die Pflicht, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Wieso gibt es also „freiwillig Versicherte“, wenn niemand auf eine Kranken­versicherung verzichten darf? Der Begriff bezieht sich auf Mitglieder der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV), die sich auch bei einer privaten Krankenkasse versichern könnten. Sie versichern sich freiwillig gesetzlich, während die meisten anderen Mitglieder der GKV pflichtversichert sind. Pflichtversicherten steht es lediglich frei, von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere zu wechseln. Ein solcher Krankenkassenwechsel kann sich auch durchaus lohnen. 

Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung: Mögliche Personengruppen

Eine freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung kommt für jeden infrage, dessen GKV-Pflicht­versicherung endet. Laut Sozialgesetzbuch gehören dazu:

  • Selbstständige/Freiberufler,
  • Beamte,
  • Menschen, die bisher bei einem Familienmitglied versichert waren und deren Mit­versicherung endet,
  • Studenten, die aus der Kranken­versicherung der Studenten (KVdS) herausfallen
  • Promovierende
  • Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 69.300 € im Jahr (Versicherungspflichtgrenze, Stand 2024),
  • Kinder, die nicht mitversichert sind, weil mindestens ein Elternteil die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, 
  • deutsche Staatsbürger, die nach einem längeren Auslandsaufenthalt wieder eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. 

Abhängig davon, zu welcher Gruppe du gehörst, zahlst du mehr oder weniger für die Kranken­versicherung.

Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung für Selbstständige

In diesem Fall wird dein Verdienst wird zunächst auf Basis deines jüngsten Einkommensteuerbescheids festgesetzt. Sobald dein Einkommen für das jeweilige Jahr vorliegt, erfolgt eine Nachberechnung. Hast du mehr als geschätzt verdient, musst du Beiträge nachzahlen. Hast du weniger verdient, erhältst du von deiner Krankenkasse Geld zurück.

Ist absehbar, dass das laufende Jahr für deine selbstständige Tätigkeit nicht besonders rosig aussieht und deine Einkünfte um mindestens 25 % geringer ausfallen als im letzten Jahr, kannst du deine Kasse auffordern, den Beitrag neu zu berechnen.

Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung: Antragsablehnung

Endet deine Pflicht-, oder Familien­versicherung, darf die Krankenkasse deinen Antrag nicht ablehnen. Gleiches gilt, wenn du die Vor­versicherungszeiten als Voraussetzung erfüllst: Du musst vor dem Ende deiner Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren für mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden für durchgehend zwölf Monate gesetzlich versichert gewesen sein. Das regelt § 9 SGB V.

Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung: Kosten

Egal ob pflicht- oder freiwillig versichert – in der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt zunächst für die meisten Personen der Beitragssatz von 14,6 % des Einkommens. Selbstständige haben die Möglichkeit, das Krankengeld im Krankheitsfall abzuwählen. Sie zahlen dann den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 %. Beamt:innen haben generell keinen Krankengeldanspruch und zahlen daher ebenfalls 14,0 %. Was der Krankengeldbezug monatlich bei den Kosten für die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung ausmacht, zeigt die folgende Übersicht.

EinkommenMonatsbetrag ohne Anspruch auf KrankengeldMonatsbetrag mit Anspruch auf Krankengeld
3.000 €420 €438 €
3.500 €490 €511 €
4.000 €560 €584 €

Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Dieser schwankt zwischen den Krankenkassen erheblich. Die günstigsten Krankenkassen bleiben unter 1 %, die teuersten liegen dagegen aktuell bereits über 2 %.

Diese Unterschiede machen sich in deinem Geldbeutel schnell bemerkbar. Nehmen wir an, du verdienst 3.500 € monatlich: Entscheidest du dich für die Krankenkasse mit dem niedrigsten Zusatzbeitrag, betragen deine Kranken­versicherungskosten rund 543 €. Ist die Krankenkasse besonders teuer, sind es dagegen knapp 605 €. Mit einem Krankenkassenwechsel könntest du daher jeden Monat über 60 € einsparen – oder fast 750 € im Jahr.

Das Solidarprinzip der gesetzlichen Kranken­versicherung

In der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt das sogenannte Solidarprinzip. Der Beitrag orientiert sich an deiner wirtschaftlichen Leistung, also danach, was du verdienst. Die Leistungen sind für alle gleich, es gibt keinen Unterschied in der medizinischen Behandlung, selbst wenn Mitglieder mehr einzahlen würden.

Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung: Höchstbetrag

In der GKV werden maximal 5.175 € deines Einkommens berücksichtigt. Dann hast du die aktuell gültige Beitragsbemessungsgrenze erreicht. Verdienst du mehr, fallen darauf keine Krankenkassenkosten an. Der Höchstbeitrag (14,6 %) für die freiwillige GKV liegt somit bei 755,55 € im Monat plus Zusatzbeitrag.

Die Beitragsbemessungsgrenze, die übrigens auch für die Pflege­versicherung gilt, wird jährlich angepasst. Solltest du also als gutverdienende:r Angestellte:r freiwillig krankenversichert sein, ändert sich dein Beitrag mit dem Jahreswechsel. Wieso? Ganz einfach: Du kannst dich nur von der Versicherungspflicht befreien und in die freiwillige Absicherung wechseln, wenn du monatlich mindestens 5.775 € verdienst (sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze). Die Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 € überschreitest du somit automatisch.

Für besseres Verständnis findest du hier eine kurze Übersicht über den GKV-Höchstbeitrag der letzten Jahre.

JahrBeitragsbemessungsgrenzeMonatsbeitrag
20245.175,00 €755,55 €
20234.987,50 €727,18 €
20224.837,50 €706,28 €
20214.837,50 €706,28 €
20204.687,50 €684,38 €
20194.537,50 €662,48 €
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Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung ohne Einkommen

Ein Grundsatz der GKV lautet: Der Krankenkassenbeitrag ist immer einkommensabhängig. Verdienst du jedoch sehr wenig oder hast gar kein Einkommen, solltest du die folgenden Zeilen aufmerksam lesen. Für die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung gibt es einen Mindestbeitrag. Denn der Gesetzgeber hat eine sogenannte Mindestbemessungsgrundlage definiert. Du kannst dir darunter eine Art fiktives Mindesteinkommen vorstellen, das die Krankenkasse ansetzt. Es liegt aktuell bei 1.178,33 €. Legt man diese Summe und die geringstmöglichen Beitragssätze zugrunde, zahlen freiwillig Versicherte einen Mindestbeitrag von rund 183 € im Monat. 

Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung: Mindestbemessungsgrundlage

1.178 € und 33 Cent – das klingt merkwürdig krumm. Der Grund für diese kommagenaue Mindestbemessungsgrundlage ist eine weitere wesentliche Rechengröße der Sozial­versicherung: die Bezugsgröße. Sie liegt 2024 bei 3.535 € im Monat. Teilt man diese Summe durch drei, erhält man die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte: 3.535 € : 3 = 1178,33 €. 

Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung: Bezugsgröße

Die Bezugsgröße gehört zu den wesentlichen Rechenfaktoren der Sozial­versicherung und damit auch der Kranken­versicherung. Sie dient – wie oben erklärt – dazu, die Mindestbemessungsgrundlage zu berechnen. Die Höhe der Bezugsgröße ergibt sich aus dem leicht gerundeten Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten des vorvergangenen Kalenderjahres. Aufgerundet wird das Jahresdurchschnittsgehalt auf einen Betrag, der sich durch 420 teilen lässt. Das ist notwendig, damit sich die Bezugsgröße bequem durch 5, 7, 12 und 30 teilen lässt (“5” entspricht beispielsweise den Arbeitstagen pro Woche oder “12” den Monaten des Jahres).

Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung: Vorteile für Angestellte

Als Arbeitnehmer:in hast du als freiwillig Krankenversicherte:r gleich zwei Vorteile:

  1. Dein Arbeitgeber beteiligt sich zu 50 % am Krankenkassenbeitrag. Du musst den Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung also nicht alleine zahlen. Dein Beitragssatz liegt somit bei 7,3 % statt 14,6 %. Auch beim Zusatzbeitrag bekommst du einen Beitragszuschuss.
  • Als Grundlage für die Beitragsberechnung dient nur dein Arbeitseinkommen. Bei anderen Berufsgruppen werden dagegen weitere Einkünfte für die Berechnung herangezogen.

Freiwillige gesetzlichen Kranken­versicherung: Einkommensfaktoren

Welche Einkünfte die Krankenkasse als beitragsrelevant erachtet, hängt ganz von deiner Berufsgruppe ab. Als Angestellte:r musst du dir wenig Gedanken machen: Nur dein Arbeitseinkommen ist wichtig.

Bist du dagegen selbstständig, verbeamtet, verrentet oder noch Student:in, sieht das schon anders aus. Denn bei deiner Mitgliedschaft in der GKV werden zusätzlich deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einnahmen aus Kapitalvermögen herangezogen. Bist du Rentner:in, kommen noch etwaige Versorgungsbezüge (etwa deine Betriebsrente), Auszahlungen aus privaten Renten­versicherungen sowie deine gesetzliche Rente hinzu.

Alles in allem macht das die Beitragsbemessung kompliziert. Zu allem Überfluss unterscheidet sich der Beitragssatz auch noch nach Einkunftsart:

EinnahmenBeitragssatz
Erwerbseinkommen (angestellt oder selbstständig)14,6 % (ohne Krankengeldbezug 14,0 %)
Unterhalt14,0 %
Mieteinkünfte14,0 %
Kapitalerträge14,0 %
Gesetzliche Rente7,3 %
Versorgungsbezüge14,6 %
Private Rente14,0 %

Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung mit privat versicherten Lebenspartner:innen

Ist dein:e Lebens-, oder Ehepartner:in privat krankenversichert, greift die Krankenkasse bei der Beitragsberechnung auf sein oder ihr Einkommen zurück.

Das ist in diesen 3 Fällen möglich:

  1. Ihr lebt nicht dauerhaft getrennt voneinander.
  2. Du verdienst weniger als dein:e Partner:in.
  3. Du verdienst weniger als 2.587,50 € im Monat (Stand 2024). Vom sogenannten Familieneinkommen könnt ihr für gemeinsame Kinder einen Freibetrag abziehen. Ist der Nachwuchs familienversichert, beträgt der Freibetrag 707 €, ansonsten sind es 1.178,33 €.

Ein Beispiel dazu:

Monatseinkommen der privat versicherten Person3.500,00 €
Abzug für 1 Kind707,00 €
Bereinigtes Einkommen2.793,00 €
Eigener Verdienst500,00 €
Familieneinkommen3.293,00 €
Davon 50 % = beitragspflichtiges Einkommen1.646,50 €
Krankenkassenbeitrag (Zusatzbeitrag 1,3 %)261,80 €

Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung: Krankenkassenwechsel beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.  

Um die optimale Abdeckung deiner aktuellen Situation und Bedürfnisse mit den verschiedenen Angeboten abzugleichen, helfen dir unsere CLARK Expert:innen sehr gern jederzeit. So gehst du vor:

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