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Krankenkassenbeitrag: Mit Zusatzbeitrag 2025 die Kosten im Blick behalten

  • Wie setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen?
  • Allgemeiner Beitragssatz (2025: 14,6 %) und Zusatzbeitrag einfach erklärt
  • Ein Vergleich kann sich lohnen
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  • Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Kranken­­versicherung (GKV) variiert weiterhin zwischen den Krankenkassen und wird von jeder Kasse selbst festgelegt. Für 2025 liegt er voraussichtlich zwischen 1,0 % und 3,5 %, abhängig von der Krankenkasse (Stand November 2024).
  • Laut Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2025 auf 2,5 % (2024: 1,7 %).
  • Bei einer Beitragserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können ohne Bindung zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Rentner:innen zahlen den Zusatzbeitrag wie Arbeitnehmer:innen – die Renten­­versicherung übernimmt den Arbeitgeberanteil.
  • Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich, da neben dem Zusatzbeitrag auch Bonusprogramme und Zusatzleistungen für Versicherte interessant sein können.

Was ist der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung?

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­­versicherung setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Der Gesetzgeber hat den allgemeinen Beitragssatz unverändert auf 14,6 % des Bruttoeinkommens festgesetzt. Der Zusatzbeitrag hingegen ist Marktgesetzen unterworfen. Jede Krankenkasse darf ihn selbst bestimmen und steht somit im Wettbewerb mit anderen Kassen.

Gilt 2025 ein höherer KV-Zusatzbeitrag?

Ja, der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird 2025 laut Bundesgesundheitsministerium auf 2,5 % steigen (2024: 1,7 %). Dies bedeutet eine erhebliche Kostensteigerung für viele Versicherte. Einige Krankenkassen könnten ihre Beiträge auf 3,5 % oder mehr anheben. Grund dafür sind:

  • Zunehmende Kosten im Gesundheitswesen, insbesondere für Personal und Medikamente.
  • Demografischer Wandel: Die alternde Bevölkerung führt zu höheren Ausgaben.
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Wie hoch sind die Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen?

Jede Krankenkasse veröffentlicht ihren Zusatzbeitrag auf ihrer Website. Ändert sich der Beitrag, erhalten Versicherte rechtzeitig ein Schreiben. Einen Vergleich der relevanten Zusatzbeiträge ermöglicht die folgende Liste. Relevant heißt: Aufgenommen sind jene Kassen, die bundesweit oder regional allen gesetzlich Versicherten offenstehen. Betriebskrankenkassen, die nur für Firmenmitarbeiter geöffnet sind, gehören nicht dazu.

Die Zusatzbeiträge variieren stark. Hier eine aktualisierte Übersicht für 2025 (Schätzungen):

KrankenkasseZusatzbeitrag 2025 (Stand November 2024)
AOK Baden-Württemberg1,90 %
AOK Bayern1,88 %
AOK Nordost2,90 %
BARMER2,50 %
Techniker Krankenkasse (TK)1,50 %
Kaufmännische Krankenkasse (KKH)3,50 %
VIACTIV Krankenkasse3,45 %

Die teuerste Krankenkasse könnte erneut die KKH mit einem Zusatzbeitrag von 3,5 % werden, während die Techniker Krankenkasse (TK) weiterhin zu den günstigeren Anbietern zählt.

Darf ich die Kasse wechseln, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöht?

Generell dürfen gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen. Wenn du mit deiner Kasse unzufrieden bist, kannst du kündigen. Die Frist beträgt zwei volle Monate. Einzige Bedingung: Du musst dieser Krankenkasse seit mindestens einem Jahr angehören. Falls die Krankenkasse kürzlich ihren Zusatzbeitrag erhöht hat, entfällt diese Bedingung sogar. Dir steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Beachte dabei aber unbedingt den Stichtag. Deine Kündigung muss spätestens am Ende jenes Monats bei der Kasse eintreffen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals gilt. 

Beispiel: 

  • Die Krankenkasse teilt Ende November mit, dass ab 1. Januar ein höherer Zusatzbeitrag zu zahlen ist.
  • Du kannst nun bis zum Stichtag 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht ausüben. 
  • Geht dein Schreiben noch im Dezember ein, wird deine Kündigung zum 1. März wirksam. 
  • Geht dein Schreiben im Januar ein, wird deine Kündigung zum 1. April wirksam.  

Wer zahlt den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse?

In der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt die sogenannte paritätische Finanzierung. Das bedeutet, Angestellte und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge jeweils zur Hälfte. Die Online-Suche zu dieser Frage kann verwirren, weil manche Webseiten noch einen alten Informationsstand abbilden: Bis 2018 mussten Versicherte den Zusatzbeitrag alleine entrichten.

Gut zu wissen

Der Arbeitgeber darf dir nicht vorschreiben, bei welcher Kasse du dich versicherst – auch wenn er ein Interesse daran haben könnte, den Zusatzbeitrag zu senken. Solltest du die Krankenkasse wechseln, musst du deinen Arbeitgeber aber informieren: Die Beiträge gehen direkt von deinem Gehalt ab. Der Arbeitgeber muss wissen, wohin das Geld fließen soll.

Welcher Zusatzbeitrag zur Kranken­versicherung gilt in der Rente?

Der Zusatzbeitrag für pflichtversicherte Rentner berechnet sich genauso wie für Angestellte. Dabei tritt die Renten­versicherung an die Stelle des Arbeitgebers. Das heißt, der Rentner zahlt die Hälfte des Basisbeitrags, sowie die Hälfte des Zusatzbeitrags. Der Renten­versicherungsträger übernimmt jeweils die andere Hälfte. Bekommt ein Ruheständler mehrere gesetzliche Renten, werden diese Einkünfte zusammengezählt. Pflichtversichert sind Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens so gut wie lückenlos gesetzlich krankenversichert waren. Die Mit­versicherung über Familienangehörige wird angerechnet.

Lohnt sich beim Zusatzbeitrag zur Krankenkasse 2025 ein Vergleich?

Bei den Leistungen müssen zwar alle gesetzlichen Krankenkassen die staatlichen Mindestanforderungen erfüllen, im Detail unterscheiden sie sich aber beachtlich. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Dabei sollten Versicherte möglichst beide Seiten der Medaille betrachten – den Beitrag ebenso wie die dahinterstehende Leistung. Solltest du dich für einen Krankenkassenwechsel entscheiden, macht es dir der Gesetzgeber leicht. 

Einen Krankenkassenwechsel beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen und Bonusprogramme der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.  

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