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GKV für Studierende : Mit welchem Krankenkassenbeitrag musst du rechnen?

  • Viele Studierende sind familienversichert in der GKV
  • Wer neben dem Studium arbeitet, muss sich eventuell in der KV für Studierende versichern
  • Welche Alternativen hast du als Student:in noch?
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  • Studierende müssen sich selbst versichern, wenn sie über 25 Jahre alt sind, über 538 € (Mini-Job) monatlich verdienen oder über 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeiten.
  • Student:innen zahlen für die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) rund 87,38 € Basisbeitrag plus Zusatzbeitrag, der je nach Kasse variiert.
  • BAföG-Empfänger:innen erhalten Zuschüsse für die Kranken- und Pflege­versicherung – 102 € für die GKV und 35 € für die Pflege­versicherung.
  • Internationale Studierende benötigen eine deutsche Kranken­versicherung, es sei denn, sie haben eine gültige Versicherung aus einem EU- oder Abkommensland.

Ab wann muss ich mich als Student:in selbst versichern?

Die meisten Studenten sind bei ihren Eltern in der gesetzlichen Kranken­versicherung mitversichert. Du musst dich erst um eine eigene Kranken­versicherung kümmern, wenn du

  • 25 Jahre alt wirst, 
  • nebenher freiberuflich arbeitest und mehr als 505 € im Monat verdienst (Stand 2024, ab 2025: 535 €), plus die Webungskostenpauschale in Höhe von 102,50 € (also insgesamt 607,50 €, ab 2025: 637,50 €)
  • in einem Job mit Arbeitsvertrag mehr als 538 € im Monat verdienst (Minijob), 
  • mehr als 20 Stunden pro Woche einer Tätigkeit widmest, die nichts mit dem Studium zu tun hat. 

Wenn du vor dem Studium ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr eingelegt hast oder bei der Bundeswehr warst, wird dir diese Zeit angerechnet. Deine Mit­versicherung bei den Eltern bleibt dann bestehen, bis du 26 wirst.

Gut zu wissen

Die Verdienstgrenzen von 505 € beziehungsweise 538 € gelten für ein regelmäßiges monatliches Einkommen. Wenn du nur in den Ferien arbeitest, beeinflusst das deine Kranken­versicherung nicht. Bis du 25 wirst, bleibst du lückenlos bei deinen Eltern mitversichert.

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag für Student:innen?

Je nach Alter und Lebenssituation stehen Studenten unterschiedliche Tarife offen. Die Krankenkassenbeiträge für Studenten reichen deshalb von 0 Euro bis zu rund 153 € im Monat. 

Was ist die Krankenkasse der Studenten?

Die Studenten-Krankenkasse ist ein Sondertarif der gesetzlichen Kranken­versicherung. Er gilt kassenübergreifend. Unter der Krankenkasse der Studenten darfst du dir also keine Organisation mit Büros und eigenen Mitarbeitern vorstellen. Vielmehr meldest du dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl und beantragst den Tarif für Studenten. Lass dich telefonisch am besten gleich zu der richtigen Abteilung durchstellen. Die meisten gesetzlichen Kassen verfügen über Experten, die sich ausschließlich mit der Kranken­versicherung für Studenten befassen. 

Bekomme ich mehr BAföG, wenn ich Krankenkassenbeiträge zahle?

Wenn du BAföG beziehst und als Student Krankenkassenbeiträge entrichtest, steht dir ein Zuschuss zu: 102 € im Monat für die Krankenkasse, 35 € für die Pflege­versicherung. Den Antrag stellst du wie gewohnt im BAföG-Amt. Beachte bitte, dass ein Nebenjob sich auf die Höhe deines BAföGs auswirken kann. 

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Welche Regeln gelten für Werkstudent:innen in der GKV?

Als Werkstudent:in wirst du wahrscheinlich mehr als 538 € im Monat verdienen. Theoretisch müsstest du dich also in der Krankenkasse der Studenten versichern und Beiträge zahlen. Praktisch profitieren Werkstudenten von einer Ausnahmeregelung. Die Höhe deines Gehalts spielt für die Kranken­versicherung keine Rolle, wenn du als Werkstudent:

  • in der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeitest, 
  • die 20-Stunden-Regel nur in den Ferien überschreitest, 
  • insgesamt maximal 3 Monate als Werkstudent angestellt bist. 

Wie so oft in der Gesetzgebung gibt es weitere Wenn-dies-dann-das-Regelungen. Wende dich am besten an deinen künftigen Arbeitgeber. Er profitiert ebenfalls vom Werkstudentenprivileg und hat ein natürliches Interesse daran, dass alles korrekt abläuft. Auch eine Beratung durch einen Experten bei CLARK kann Licht ins Dunkel bringen.

Worauf sollten Studierende achten, wenn sie eine Kranken­versicherung abschließen?

Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten dir ihre Leistungen zu einem reduzierten Beitrag an. Die Basisleistungen gleichen einander weitgehend. Es gibt aber feine Unterschiede bei den Zusatzleistungen. Außerdem haben viele Krankenkassen Bonusprogramme aufgelegt, die dir mal mehr, mal weniger nutzen. Und nicht zuletzt unterscheiden sich die gesetzlichen Kassen bei den Kosten um ein paar Euro im Monat. Hintergrund:

Die Beiträge zur GKV setzen sich aus einem Basisbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen. Den Basisbeitrag legt der Gesetzgeber fest. In der studentischen Krankenkasse liegt er bis zum Wintersemester 2024/2025 bei 87,38 €. Über den Zusatzbeitrag hingegen entscheidet jede Kasse eigenständig. Der niedrigste Zusatzbeitrag einer frei zugänglichen Krankenkasse beträgt 0,9 % vom Einkommen. Der höchste Zusatzbeitrag liegt bei 3,28 % (Stand 2024).

Tipp

Die gesetzlichen Kassen bieten Studenten teilweise unterschiedliche Leistungen und verlangen einen jeweils unterschiedlichen Zusatzbeitrag. Ein Vergleich der Tarife kann sich für dich lohnen. Ein Online-Vergleich oder Online-Rechner kann erste Hinweise geben. Besser ist ein Beratungsgespräch.

Wie kommt die Krankenkasse auf den Basisbeitrag?

Der Basisbeitrag, den Studierende in der Kranken­versicherung zahlen müssen, beträgt derzeit 87,38 € (Stand 2024).

Die Berechnung beruht auf folgenden Faktoren: 

  • allgemeiner Beitragssatz der GKV: 14,6 %,
  • 70 % dieses Anteils entsprechen 10,22 %,
  • angewendet auf den BAföG-Höchstsatz.

Der BAföG-Höchstsatz liegt seit August 2024 bei 855€. Der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse spielt bei der Berechnung keine Rolle.

Was bedeutet es, „freiwillig versichert“ zu sein?

Wer 30 Jahre alt wird oder schon 14 Semester hinter sich hat, muss die Krankenkasse der Studenten in der Regel verlassen. Du hast jetzt die Wahl: Entweder suchst du dir einen guten Tarif in der privaten Kranken­versicherung. Oder du bleibst in der GKV, indem du dich freiwillig gesetzlich versicherst. Die Details findest du unter „Freiwillig versichert”. 

Brauchen Student:innen eine Krankenzusatz­versicherung?

In der gesetzlichen Kranken­versicherung erhalten Mitglieder eine Regelversorgung. Leistungen jenseits davon bezahlt die Kasse nicht. Studenten sollten auf jeden Fall eine Auslandskranken­versicherung abschließen. Sie gilt für den Urlaub und wird eventuell auch bei längeren Auslandsaufenthalten relevant. Darüber hinaus bist du als Student in einem Alter, in dem sich eventuell der Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung lohnt. 

Was müssen Studierende aus dem Ausland bei der Kranken­versicherung beachten?

Wer in Deutschland studiert, muss eine Kranken­versicherung nachweisen.

Fall 1: Dein Heimatland gehört der EU an. Erkundige dich bei deiner Krankenkasse, für welche Behandlungen in Deutschland sie bezahlen würde. In Deutschland brauchst du dann nichts weiter als deine Chip-Karte und eine Bescheinigung deiner Krankenkasse. Diese Bescheinigung legst du deiner deutschen Hochschule vor, wenn du dich einschreibst.

Fall 2: Dein Heimatland gehört nicht zur EU, hat mit Deutschland aber ein Sozial­versicherungsabkommen geschlossen (das kannst du online recherchieren). Bringe eine Bescheinigung deiner Kasse mit und deine Versicherung wird anerkannt. Erkundige dich aber vorher bei deiner Kasse, welche Behandlung sie im Fall der Fälle übernehmen würde. 

Fall 3: Dein Heimatland gehört nicht zur EU und hat auch kein Sozial­versicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen. Dann musst du in Deutschland eine Kranken­versicherung abschließen. Du kannst aus mehr als 100 Anbietern der gesetzlichen Kranken­versicherung wählen. Vielleicht bevorzugst du aber eine Krankenkasse, die an deinem Studienort ein Büro hat. Dort kannst du dich bei Fragen direkt beraten lassen. 

Einen Krankenkassenwechsel beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.  

Um die optimale Abdeckung deiner aktuellen Situation und Bedürfnisse mit den verschiedenen Angeboten abzugleichen, ist die Unterstützung von Expert:innen sehr hilfreich. So gehst du vor:

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