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Das Wichtigste in Kürze
Krankenkasse wechseln bzw. kündigen: Wer darf?
Ganz gleich, ob du ein besseres Angebot an Extra-Leistungen möchtest oder die Kosten für die Krankenversicherung senken willst: Als gesetzlich Versicherte:r hast du generell das Recht, bei deiner Krankenkasse zu kündigen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Allerdings musst du eine Voraussetzung erfüllen: eine mindestens zwölfmonatige Mitgliedschaft – auch Bindungsfrist genannt.
Krankenkasse wechseln bzw. kündigen: Die Bindungsfrist
Das ist eine Art Mindestvertragslaufzeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Du bist bei einem Neuantrag oder Vertragswechsel mindestens zwölf Monate an die Krankenkasse gebunden. Erst danach kannst du eine andere Krankenversicherung suchen.
Allerdings hast du im Falle von Vertragsänderung oder Jobwechsel ein Sonderkündigungsrecht:
Krankenkasse wechseln bzw. kündigen: Das Sonderkündigungsrecht
Auf das Sonderkündigungsrecht kannst du dich berufen, wenn deine aktuelle Krankenkasse ankündigt, den Zusatzbeitrag zu erhöhen oder bestimmte Leistungen zu kürzen. Du kannst den Versicherungsvertrag dann außerordentlich kündigen. Daher spielt es keine Rolle, wie lange du schon Mitglied in der jeweiligen Krankenkasse bist.
Wichtig ist hier nur, dass deine Kündigung spätestens am Ende des Monats, in dem die Änderung erstmals in Kraft tritt, bei der Krankenkasse eingegangen ist. Gib daher auf dem Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse an, dass du wegen der Beitragserhöhung kündigen möchtest. Die neue Versicherung leitet dann die Sonderkündigung an deine bisherige Kasse weiter.
Krankenkasse wechseln bzw. kündigen: Das sofortige Kassenwahlrecht
Auch bei einem Arbeitgeberwechsel hast du in der gesetzlichen Krankenversicherung ein sofortiges Kündigungsrecht. Denn der neue Job kann dazu führen, dass du ein höheres Einkommen hast. Diese Änderung wirkt sich auch auf deine Krankenkassen-Kosten aus. Aus versicherungstechnischer Sicht ändert sich damit dein Status. Daher erhältst du bei Jobwechsel ein Kassenwahlrecht. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Antritt der neuen Stelle musst du dich entscheiden, ob du die Krankenkasse wechseln möchtest. Falls kein Bedarf besteht, bleibst du weiterhin in deiner Krankenkasse versichert.
Ein sofortiges Kassenwahlrecht hast du auch, wenn
- du angestellt warst und dich selbstständig machst
- sich dein Gehalt ändert und du die Versicherungspflichtgrenze über- oder unterschreitest. Dann wechselst du entsprechend den Status pflichtversichert oder freiwillig versichert.
- du familienversichert warst und dich nun selbst versichern musst, etwa bei Ausbildungsbeginn.
Gut zu wissen: Bei einigen Wahltarifen gelten abweichende Bindungsfristen. Hast du dich für einen Wahltarif entschieden, um Krankengeld zu erhalten (betrifft Selbstständige), kann eine Bindungsfrist von drei Jahren bestehen. Bei Tarifen mit Beitragsrückerstattung bist du ein Jahr an die Kasse gebunden.
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Hol dir CLARKKrankenkasse wechseln bzw. kündigen: So gehst du vor
Seit Januar 2021 ist das Ummeldverfahren kinderleicht geworden. Du meldest dich einfach bei der neuen Krankenkasse an. Diese erledigt den Rest für dich. Das heißt, sie kontaktiert deine bisherige Kasse. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung erfüllt sind. Innerhalb von zwei Wochen gibt sie diese Rückmeldung an deinen neuen Wunsch-Versicherer. Deine neue Kasse teilt dir danach mit, ab wann der neue Versicherungsschutz gilt. Nun informierst du auch deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber. Dazu genügt eine formlose Info darüber, bei welcher Kasse du nun versichert bist. Eine schriftliche Mitgliedschaftsbescheinigung durch die Krankenkasse brauchst du dafür nicht mehr. Dies wird heute alles digital über ein elektronisches Meldeverfahren erledigt.
Hier ist nochmal eine kleine Übersicht dazu:
Krankenkasse kündigen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Finde eine neue Krankenkasse: Vergleiche dabei das Angebot an Zusatzleistungen und die Höhe des Zusatzbeitrags.
- Stelle einen Mitgliedsantrag: Bei vielen Krankenkassen kannst du dies direkt online erledigen.
- Warte ab: Die neue Kasse kümmert sich um die Ummeldung und die Kündigung bei deiner aktuellen Krankenkasse.
- Informiere dich: Sobald alles erledigt ist, erhältst du von der neuen Krankenkasse die Information, ab wann der Versicherungsschutz gilt.
Bei all dem stehen dir unsere geschulten CLARK Expert:innen natürlich jederzeit zur Seite – egal, ob bei Beratung, Situationsanalyse, Tarifvergleichen oder Fragen zu weiteren Vorgehensweisen.
Krankenkasse kündigen: Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenkasse beträgt zwei Monate. Das heißt: Der Vertrag endet erst im übernächsten Monat. Beachte dabei, dass die Kündigung jeweils zum Ende eines Monats erfolgt. Die folgende Übersicht mit einer Auswahl an Monaten soll dies etwas klarer machen:
Du kündigst im … | Ergo wird die Kündigung wird wirksam zum … |
---|---|
Januar | 31. März |
Februar | 30. April |
März | 31. Mai |
April | 30. Juni |
September | 30. November |
Kündigungspflicht bei Auswanderung oder Wechsel in eine PKV
Nur, wenn du das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen möchtest, musst du selbst aktiv werden und deiner Krankenkasse kündigen. Das trifft zu, wenn du ins Ausland ziehst und dich dort absicherst – oder auch, wenn du dich bei einer privaten Krankenversicherung versicherst.
Folgende Schritte sind für diesen Wechsel nötig:
- Sende dein Kündigungsschreiben an deine Krankenversicherung, am besten per Post und Einschreiben. So erhältst du einen Nachweis über den Eingang des Schreibens. Denke daran, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Diese solltest du nach 14 Tagen erhalten.
- Fülle den Neuaufnahmeantrag des privaten Versicherers aus, den du ausgesucht hast. Lege auch die Kündigungsbestätigung der Krankenkasse bei oder hänge die Datei an.
- Nachdem du die Bestätigung von der neuen Krankenversicherung erhalten hast, dass der Versicherungsschutz gilt, informiere noch deine Arbeitsstelle über den Wechsel.
Hinweis: Bei diesem Wechsel erfolgt der Übergang ebenfalls ohne Versicherungslücke. Sollte der Vertrag mit der PKV nicht wirksam werden, bleibst du weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung, selbst wenn du dort schon gekündigt hattest.
Kündigung der PKV: Das solltest du wissen
Deinen Vertrag mit der privaten Krankenversicherung kannst du theoretisch genauso kündigen wie jeden anderen Vertrag, sei es Mobilfunk oder Strom. Praktisch kann dies jedoch Nachteile oder Einbußen mit sich bringen, sodass du diesen Schritt vorher gut überlegen solltest.
Zunächst die allgemeinen Details:
Du hast in der PKV ein ordentliches Kündigungsrecht. Du kannst den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Dies tust du schriftlich, wie allgemein üblich. Beachte dabei noch eine mögliche Mindestvertragslaufzeit, die zwischen einem und drei Jahren liegen kann. Weiterhin kannst du – wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, etwa wenn die Versicherung eine Beitragserhöhung ankündigt oder wenn du wieder versicherungspflichtig wirst und in die GKV wechseln musst.
Krankenkasse kündigen: Risiko bei PKV-Kündigung
Wenn du in der PKV versichert bist, weißt du, dass du mit deinen Beitragszahlungen gleichzeitig sogenannte Altersrückstellungen aufbaust. Entscheidest du dich für eine Kündigung des Vertrages, besteht das Risiko, dass du einen Teil dieses angesparten Geldes verlierst. Hinzu kommt, dass du bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen musst.
Die Folge: Die neue Krankenversicherung wird deutlich teurer. Daher wird allgemein empfohlen, nicht sofort zu kündigen, sondern zu prüfen, ob ein Tarifwechsel beim gleichen Anbieter schon für mehr Zufriedenheit sorgt.
Hinweis: Bei einem Wechsel in die GKV musst du dem Versicherer einen Nachweis vorlegen, dass ein weiterer Versicherungsschutz besteht. Dafür genügt die Aufnahmebestätigung durch die neue Krankenkasse. Dies liegt an der Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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