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Das Wichtigste in Kürze
Wovon hängen die Krankenkassenbeiträge für Selbstständige ab?
Die Krankenkassenbeiträge für Selbstständige ergeben sich aus der Höhe der monatlichen Einkünfte. Dazu zählen in erster Linie:
Wie bei Angestellten gilt auch bei Selbstständigen die Bemessungsgrenze für Krankenkassenbeiträge. Sie liegt 2024 bei 5.175 € im Monat. Jeder Euro, der darüber hinausgeht, bleibt beitragsfrei. Anders als Angestellte, die sich die Lasten mit dem Arbeitgeber teilen, müssen Freiberufler den gesamten Krankenkassenbeitrag selbst bezahlen. Der Staat greift lediglich Künstlern und andere Kreativen unter die Arme: Sofern sie der Künstlersozialkasse (KSK) angehören, zahlen sie die Hälfte der Beiträge. Die andere Hälfte übernimmt die KSK.
Wie hoch ist der Beitragssatz für Selbstständige?
Freiberufler dürfen zwischen dem allgemeinen und einen ermäßigten Beitragssatz wählen. Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 % des Einkommens. Der Vorteil dieser Option besteht darin, dass die Kasse im Notfall Krankengeld zahlt: Ein Selbstständiger, der wegen Krankheit arbeitsunfähig ist, muss ab der siebten Woche nicht mehr ausschließlich vom Ersparten leben.
Die zweite Option ist eine Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld. Dafür wird der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % vom monatlichen Einkommen fällig. Unabhängig vom allgemeinen beziehungsweise ermäßigten Beitragssatz erheben die Kassen darüber hinaus einen Zusatzbeitrag.
Was hat es mit dem Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kassen auf sich?
Zusätzlich zum allgemeinen Krankenkassenbeitrag von 14,6% bzw. 14,0 % (siehe oben) verlangt die Krankenkasse einen Beitrag, den sie selbst festlegt. Dieser Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf durchschnittlich 1,7 % (Stand: 2024). Für die cleveren Rechner unter den Freiberuflern: Wenn der Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt liegt, kann sich ein Krankenkassenwechsel lohnen.
Tipp: Zum Vergleich der Beiträge kannst du einen Online-Rechner zu Rate ziehen. Ein Krankenkassenwechsel sollte jedoch nicht nur vom Zusatzbeitrag abhängen. Unterschiedliche Krankenkassen bieten unterschiedliche Zusatzleistungen an. Ein Beratungsgespräch und ein genauer Preis-Leistungsvergleich der Krankenkassen verschafft Klarheit.
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Hol dir CLARKWie lässt sich bei Selbstständigen der monatliche Beitrag berechnen?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich am Bruttoeinkommen und werden einmal im Monat fällig. Selbstständige verdienen naturgemäß nicht jeden Monat das Gleiche. Die Krankenkasse kann den Beitrag aber unmöglich alle vier, fünf Wochen neu festsetzen. Außerdem werden die Monatsbeiträge im Voraus fällig, stets zum Monatsanfang. Aus diesen Gründen geht die Kasse von einem geschätzten Jahreseinkommen aus und bricht es auf die Monate herunter.
Woher weiß die Kasse, wie viel ein Selbstständiger verdient?
Normalerweise bitten die Kassen einmal im Jahr darum, die mutmaßlichen Einkünfte des kommenden Jahres anzugeben. Bleibt ein entsprechender Brief aus, ruf selbst bei der Kasse an. Andernfalls wird sie deinen Beitrag berechnen, indem sie ein womöglich traumhaft hohes Einkommen zugrunde legt.
Zudem verlangen die Kassen in der Regel, dass Selbstständige ihren Einkommensteuerbescheid einreichen. Sie gleichen die Schätzung dann mit der Realität ab und überweisen entweder Beiträge zurück oder verlangen eine Nachzahlung.
Wie viel Krankenkassenbeitrag zahlen Selbstständige mit geringem Einkommen mindestens?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidarprinzip. Das heißt, obwohl Geringverdiener weniger einzahlen als Besserverdiener, bekommen alle die gleichen Basisleistungen. Bei Geringverdienern, die freiwillig versichert sind, hat der Gesetzgeber für eine Art Mindestbeitrag gesorgt:
Bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.178,33 € ähneln sich die Beiträge. Unterschiede ergeben sich bei Selbstständigen lediglich aus der Wahl des Basisbeitrags von 14,0 beziehungsweise 14,6 % sowie dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Der Fachbegriff für das fiktive Mindesteinkommen von 1.178,33 € lautet „Mindestbemessungsgrundlage“.
Der geringstmögliche GKV-Beitrag für einen Selbstständigen ergibt sich aus folgenden Faktoren. Die Pflegeversicherung ist hier nicht berücksichtigt.
Beitrag | Anteil |
---|---|
Einkommen bis zur Mindestbemessungsgrundlage | 1.178,33 € |
Basisbeitrag Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | 14,0 % |
Niedrigster Zusatzbeitrag einer frei zugänglichen Krankenkasse (Stand: 2024) | 0,9 % |
Mindestbeitrag zur GKV | 175,57 € |
Wie viel KV-Beitrag zahlen Selbstständige höchstens?
Für Selbstständige gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 €. Ab dieser Summe bleiben Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen und Mieteinnahmen beitragsfrei.
Der höchstmögliche GKV-Beitrag für einen Selbstständigen ergibt sich aus folgenden Faktoren. Die Pflegeversicherung ist hier nicht berücksichtigt.
Beitrag | Anteil |
---|---|
Einkommen bis zur Bemessungsgrenze | 5.175 € |
Basisbeitrag Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld | 14,6 % |
Höchster Zusatzbeitrag einer frei zugänglichen Krankenkasse (Stand: 2024) | 2,7 % |
Höchstbeitrag zur GKV | 895,28 € |
Gut zu wissen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gilt als sicherer Hafen, obwohl sie Jahr für Jahr weniger Leistungen bietet und obwohl Selbstständige mit gutem Einkommen hohe Beiträge zahlen. Im Vergleich dazu kann sich eine private Krankenversicherung (PKV) langfristig lohnen: Wenn du jung bist und keine nennenswerten Erkrankungen hast, profitierst du in der PKV von niedrigen Beiträgen. Entgegen einem verbreiteten Vorurteil steigen diese Beiträge in guten Tarifen über die Jahre moderat. CLARK Expert:innen beraten dich gern.
Können sich wenig verdienende Selbstständige Beiträge zurückholen?
Sollte die Krankenkasse ein zu hohes Einkommen ansetzen, zahlen Selbstständige zu viel Beitrag. Dieses Geld können sie sich zurückholen. Als Nachweis reichen Freiberufler bei der Krankenkasse den Einkommensteuerbescheid ein.
Einen Krankenkassenwechsel beantragen
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.
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