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Das Wichtigste in Kürze
Was kostet eine Haftpflicht?
Die Kosten hängen zunächst einmal davon ab, welche Art Haftpflichtversicherung du brauchst. Die häufigste Police ist die Privathaftpflicht. Willst du einen Hund versichern, brauchst du eine Tierhalterhaftpflicht. Auch dein künftiges Auto kannst du nicht über die Privathaftpflicht versichern. Du musst eine Kfz-Haftpflicht abschließen.
Wovon hängen die Kosten einer privaten Haftpflicht ab?
Die Versicherer unterscheiden grundsätzlich zwischen Single-Tarifen und Familientarifen. Etliche Anbieter haben auch spezielle Policen für Senior:innen auf den Markt gebracht. Single-Tarife sind naturgemäß günstiger als Verträge für mehrere Angehörige eines Haushalts. Du wirst aber überrascht sein: Im Vergleich zu 2 Single-Tarifen ist es günstiger, den Partner oder die Partnerin sowie die Kinder einfach mitzuversichern. Darüber hinaus kommt es bei der Beitragsberechnung auf die Vertragsbedingungen und die Leistungen an. Deine Haftpflicht kostet beispielsweise mehr Beitrag, wenn
- der Versicherer die Kosten im Versicherungsfall vollständig übernimmt (Tarifmerkmal „ohne Selbstbeteiligung“)
- Kinder bis 7 Jahre mitversichert werden („deliktunfähige Kinder“)
- verlorene Schlüssel ersetzt werden sollen
Außerdem spielt die Versicherungssumme für die Höhe des Beitrags eine Rolle. Das ist die Höchstgrenze, bis zu der dein Versicherer Schäden ersetzt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „Deckungssumme”. Die Deckungssumme sollte mehrere Millionen Euro betragen. Nur so wärst du auch bei einem großen Schaden gut versichert.
Was kostet bei der Privathaftpflicht ein Single-Tarif im Vergleich zu einem Familientarif?
Alleinstehende bekommen einen guten Haftpflicht-Tarif bereits für rund 50 € pro Jahr. Ein Paar mit 2 Kindern erhält die gleichen Konditionen ab etwa 70 €. Der Preis von Senior:innen-Tarifen ähnelt dem von Single-Policen.
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Hol dir CLARKKann ich meine Haftpflicht-Kosten senken, wenn ich heirate?
Erwachsene, die in einem Haushalt leben, können sich einen Tarif teilen. Ziehst du mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammen, könnt ihr also einen gemeinsamen Familientarif wählen. In der Regel muss der ältere der beiden Verträge behalten werden, den jüngeren Vertrag könnt ihr dann bereits vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Oder ihr wartet bis zur Kündigungsfrist des älteren Vertrages, falls ihr den jüngeren Vertrag behalten wollt. Der Vertrag, der weiterbestehen soll, kann dann vom Single-Tarif in einen Familientarif umgewandelt werden. Dann spart ihr beide Kosten und bleibt trotzdem versichert. Verheiratet müsst ihr dazu nicht sein. Die Formulierung im Antrag könnte etwa lauten „in häuslicher und eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen“.
Wo liegen bei der Haftpflicht die Kosten pro Monat?
Traditionell stellen die Versicherer den Beitrag für die Privathaftpflicht einmal im Jahr in Rechnung. Aber bei immer mehr Anbietern kannst du die Haftpflicht monatlich bezahlen. Meistens wird der übliche Jahresbeitrag im Angebotsrechner einfach durch 12 Monate dividiert. Auf diese Weise ergeben sich in vielen Single-Tarifen monatliche Beiträge von 3, 4 €. Die meisten Versicherer verlangen für die monatliche Zahlweise circa 5 % Aufschlag auf den Beitrag.
Bekommst du tatsächlich eine Haftpflicht für 3, 4 €?
Du findest online immer wieder Werbung für Tarife, die nur 2 oder 4 € Beitrag kosten. Dabei handelt es sich um einen Monatsbeitrag. Rechnest du ihn aufs Jahr um, landest du bei rund 50 €. Das entspricht also in etwa dem Mindestjahresbeitrag einer ganz normalen Privathaftpflichtversicherung. Außerdem solltest du bei deinem Tarif-Vergleich immer auch auf Vertragsbedingungen wie etwa die Deckungssumme sowie auf die Leistungen achten. „3-Euro-Tarife“ gehen im Schadensfall stets mit einer Selbstbeteiligung einher.
Handelt es sich bei der Selbstbeteiligung um versteckte Kosten?
Die Selbstbeteiligung ist ein verbreitetes Tarifmerkmal zahlreicher Versicherungen und je nach Situation vollkommen legitim. Selbstbeteiligung beziehungsweise Selbstbehalt bedeutet bei einer Privathaftpflicht, dass du einen Schaden bis zu einer vereinbarten Höhe selbst bezahlst. Im Gegenzug gewährt der Versicherer vergleichsweise niedrige Beiträge. Ein üblicher Selbstbehalt liegt beispielsweise bei 150 €.
Erhöht die Versicherung den Jahresbeitrag, wenn sie Kosten erstatten musste?
Der Beitrag steigt nach einem Schaden nur bei der Kfz-Haftpflicht. Die Kosten für deine Privathaftpflicht werden nach einem Schadensfall nicht angehoben. Die Versicherer können jedoch unabhängig davon die Beiträge geringfügig entsprechend der Marktlage und der Inflation anpassen.
Du hast einen Schaden verursacht. Schickst du dem Versicherer einfach die Rechnung?
Du musst den Schaden unverzüglich deiner Haftpflichtversicherung melden. Auf keinen Fall ersetzt du beispielsweise die zerbrochene Vase selbst und reichst einfach eine Rechnung ein. Denn die Haftpflichtversicherung möchte die Kosten des Schadens erst einmal beziffern und zahlt das Geld später selbst an den Geschädigten aus.
Unser Tipp: Prüfe im Vorfeld, ob deine Haftpflicht überhaupt zum Einsatz kommen muss. Hast du einen Selbstbehalt vereinbart und der Schaden liegt in diesem Rahmen, wirst du kein Geld vom Versicherer bekommen. Du kannst dir dann den Schriftverkehr sparen.
Was braucht die Versicherung, um die Kosten eines Schadens zu beziffern?
Bei Schäden geringeren Ausmaßes genügt den Anbietern von Privathaftpflichtversicherungen in der Regel ein Kostenvoranschlag. Du schilderst den Hergang des Missgeschicks, reichst unter Umständen Fotos ein und lässt eine:n Expert:in schätzen, was der Ersatz oder die Reparatur kosten wird. Den Kostenvoranschlag schickst du der Haftpflichtversicherung. Bei Beträgen bis etwa 1.000 € dürfte dieses Vorgehen dem Versicherer genügen. Bei größeren Schäden wird ein Gutachten fällig.
Bei Sachschäden solltest du den Schaden mit Fotos oder Videos dokumentieren. Die Versicherer können außerdem verlangen, dass die Schadenssituation unverändert bleibt, damit ein:e Gutachter:in die Lage beurteilen kann. In Fällen wie einem beschädigten Fenster ist dies jedoch oft nicht möglich, während bei zerstörten Geräten eine Begutachtung verlangt werden kann.
Zusätzlich kann es wichtig sein, Zeug:innen zu suchen, insbesondere bei Personenschäden. Ihre Aussagen können helfen, die Schuld zu klären und die Kosten zwischen den Haftpflichtversicherern der Beteiligten aufzuteilen.
Wer beauftragt bei einem Schaden eine:n Gutachter:in – die Versicherung oder du?
Nachdem du den Schaden gemeldet hast, wird bei größeren Versicherungsfällen ein Gutachten notwendig. In der Regel beauftragen Versicherer den Sachverständigen oder die Sachverständige.
Leistungen der Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, da die Haftung von Privatpersonen nach deutschem Recht unbegrenzt ist. Insbesondere bei Personenschäden können hohe Forderungen entstehen, selbst wenn diese durch ein Missgeschick oder Unachtsamkeit verursacht werden. Neben Krankenhauskosten können auch Schmerzensgeld und Entschädigungen für Arbeitsausfälle anfallen.
Beispiele für Schadensfälle, die von der Haftpflichtversicherung übernommen werden, sind:
- Verkehrsunfall: Ein:e Fußgänger:in, der oder die auf die Straße läuft, verursacht einen Unfall, bei dem Autofahrer:innen verletzt werden. Die Versicherung übernimmt die Behandlungskosten und Schadensersatzforderungen.
- Gartenarbeit: Wenn Rauch von verbranntem Laub Gäste eines benachbarten Lokals vertreibt, kann der oder die Betreiber:in Schadensersatz fordern, den die Versicherung übernimmt.
- Umzug: Stürzt ein:e Helfer:in und beschädigt Porzellangeschirr, greift die Versicherung, sofern Gefälligkeitsschäden abgedeckt sind.
Die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden können gravierend sein, weshalb eine ausreichende Deckungssumme in der privaten Haftpflichtversicherung entscheidend ist. Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Mindestdeckung von 10 Millionen Euro. Bei Anbietern, die die Deckungssumme aufschlüsseln, sollte die Mindestsumme für Personenschäden 5 Millionen Euro und für Sachschäden 1 Million Euro betragen.
Was ist die Forderungsausfalldeckung?
Ein wichtiger Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung ist die Ausfalldeckung, auch als Forderungsausfall-Versicherung bekannt. Diese schützt dich, wenn der oder die Schadensverursacher:in zahlungsunfähig ist und keine eigene Haftpflichtversicherung hat, sodass du deine dir zustehenden Entschädigungsleistungen nicht erhaltst. Die Ausfalldeckung greift jedoch nur, wenn die Schadensersatzforderung einen vorher vereinbarten Betrag übersteigt und rechtskräftig ist.
Die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherungen variieren stark. Wichtige Punkte sind:
- Leistungen im Ausland: Der Schutz gilt oft befristet im Ausland, normalerweise für bis zu ein Jahr. Bei längeren Aufenthalten solltest du die Leistungen beim Anbieter erfragen.
- Neuwert oder Zeitwert: Bei Sachschäden zahlt die Versicherung in der Regel nur den Zeitwert und nicht den Neuwert des beschädigten Objekts.
- Grobe Fahrlässigkeit: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind abgedeckt, während vorsätzliche Schäden nicht versichert sind. Die Versicherung kann in diesen Fallen die Kosten zurückfordern.
- Glasschäden: Diese sind oft nicht abgedeckt; Mieter:innen sollten eine separate Glasversicherung abschließen, während Schäden an Eigentum Dritter versichert sind.
- Kaputte Handys: Die Versicherung ersetzt Schäden nur, wenn Dritte beteiligt sind. Selbstverschuldete Schäden sind nicht gedeckt.
- Berufshaftpflicht: Diese Versicherung ist von der privaten Haftpflicht zu unterscheiden und ist für bestimmte Berufe notwendig, um sich gegen Schadensersatzforderungen abzusichern.
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