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Tierhalter­haftpflicht: Pflichtmäßiger Schutz für dich

  • Auch gehorsame Tiere können Schäden verursachen
  • Für deine Katze genügt die Privathaftpflicht
  • Dein Hund braucht dagegen oftmals eine eigene Versicherung
Focus Money Siegel
  • Eine gute Tierhalterhaftpflicht­versicherung kommt für Sach-, Personen- sowie Reiseschäden auf.
  • In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Versicherungspflicht für Hunde gesetzlich vorgeschrieben.
  • Entsprechend versichert, bist du als Tierhalter:in im Falle von Schadenersatz oder kostenintensiven Folgeschäden finanziell auf der sicheren Seite.

Haftest du für dein Tier, auch wenn du an einem Schaden nicht schuld bist?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haftest du für Schäden, die dein Haustier verursacht. Dabei ist es unerheblich, ob du eine unmittelbare Mitschuld trägst. Die reine Tatsache, dass du ein oder mehrere Tiere angeschafft hast, birgt Risiken für dich und andere. Denke an ein Aquarium, das auslaufen kann oder an einen Dackel, der unter den teuren Rosen des Nachbarn nach Mäusen buddelt. Für diese Risiken übernimmst du automatisch die sogenannte „Gefährdungshaftung“. Sie gilt im Vergleich zur „Verschuldenshaftung“ ohne dein Zutun.

Gut zu wissen

Von der Gefährdungshaftung teilweise ausgenommen sind Tiere, auf die Tierhalter:innen angewiesen sind. Dazu zählen beispielsweise Begleithunde von Menschen mit Sehbehinderung. Richten Blindenhunde Schäden an, obwohl deren Halter:innen ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, besteht keine Haftpflicht. 

Privathaftpflicht oder Tierhalterhaftpflicht – kommt es auf die Größe des Tieres an? 

Manche Online-Ratgeber legen die Vermutung nahe, die Größe entscheide darüber, welche Tiere durch eine Privathaftpflicht versicherbar seien. Das stimmt nur bedingt. Manche Hunderassen bleiben kleiner als eine Hauskatze. Trotzdem brauchen Hundehalter:innen für den Versicherungsfall eine separate Tierhalterhaftpflicht­versicherung, während fürn Katzenhalter:innen eine Privathaftpflicht­versicherung genügt. 

Stimmt es, dass zahme Tiere in der Privathaftpflicht versichert sind?

Wenn du im Zusammenhang mit der Tierhaftpflicht online das Wort „zahm“ liest, handelt es sich allenfalls um einen vagen Anhaltspunkt. Wie zahm ein Tier ist, spielt für den notwendigen Versicherungsschutz keine Rolle. Den Ausschlag geben die Art beziehungsweise Rasse sowie die Nutzung. Hält sich jemand zuhause ein Hängebauchschwein, genügt die Privathaftpflicht. Die Züchtung, bei der dieses Hängebauchschwein gekauft wurde, braucht hingegen eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung.

Welche Tiere kannst du als Tierhalter:in in der privaten Haftpflicht mitversichern?

Die private Haftpflicht schließt das Halten unter anderem folgender Tiere ein: 

  • Fische
  • Katzen
  • Nager als Heimtiere (zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster, weiße Mäuse)
  • Singvögel

In einer Grauzone bewegen sich die Halter:innen bestimmter Exoten. Wer eines oder mehrerer der folgenden Tiere hält, sollte sich am besten beim Versicherer informieren, ob die Privathaftpflicht ausreicht: 

  • Reptilien (zum Beispiel Schlangen, Leguane)
  • Spinnen
  • Raubvögel

Für welche Tiere benötigen du als Besitzer:in eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung?

Diese Frage lässt sich für manche Tiere eindeutig beantworten. Dazu gehören: 

  • Hunde (egal ob niedlicher Rehpinscher oder stattliche Dogge)
  • Pferde, Esel, Ponys
  • Rinder

Bei bestimmten Nutztieren hängt die Wahl des Versicherungsschutzes davon ab, ob sie privat oder gewerblich gehalten werden: 

  • Schweine
  • Schafe und Ziegen
  • Kaninchen
  • Tauben und Hühner
  • Bienen

Wer sich privat drei Zwergschafe als „Rasenmäher“ anschafft, kann sich auf seine Privathaftpflicht verlassen. Wer Ziegenkäse aus eigener Herstellung verkauft, braucht hingegen eine Betriebshaftpflicht, die eine Tierhalterhaftpflicht enthält.

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Du bist bereits haftpflichtversichert. Wozu dann noch eine separate Tierhalterhaftpflicht­versicherung für den Hund?

Die Privathaftpflicht deckt Schäden ab, die du selbst anderen Menschen zufügst. Mitversichern lassen sich in bestimmten Tarifen die Kinder und der Partner. Natürlich gehört dein Hund für dich auch zur Familie. Für den Versicherer aber ist er ein Risiko, das er nicht in einer gewöhnlichen Haftpflicht absichern kann. Das gilt schon allein deshalb, weil Hundebesitzer laut Gesetz für jedes Fehlverhalten ihres Tieres haften müssen. Das unterscheidet sie sehr grundsätzlich von Eltern. Läuft beispielsweise ein neunjähriger Junge auf die Straße und wird von einem Auto angefahren, trägt der oder die Autofahrer:in die Verantwortung. Reißt sich dein Hund los und läuft vor ein Auto, haftest du. 

Du hältst Bienen. Genügt dafür deine Privathaftpflicht?

Viele Online-Ratgeber führen Bienen als Beispiel für Tiere an, die in der privaten Haftpflicht versichert seien. Das stimmt nur für Hobby-Imker:innen. Wer aus der Imkerei einen Nebenerwerb macht, braucht gegebenenfalls eine Betriebshaftpflicht­versicherung inklusive Tierhalterhaftpflicht.

In Imkerforen wird mit ironischem Unterton diskutiert, welche Schäden Bienen denn bitte anrichten sollen. Denke an die natürliche Schwarmteilung. So manche:r Imker:in hat es schon versäumt, den Bienenstock rechtzeitig selbst zu teilen. Gründen die überzähligen Bienen im Dachboden des Nachbarn eine „Bienen-Filiale“, musst du sie gegebenenfalls fachmännisch kostenpflichtig umsiedeln lassen. 

Deckt die Tierhalterhaftpflicht die Folgekosten, wenn das Tier Besitzer:innen verletzt?

Für diesen Vermögensschaden kommt die Tierhalterhaftpflicht nicht auf: Genauso wie bei der normalen Haftpflicht gilt auch für die Tierhalterhaftpflicht: Versichert sind ausschließlich Schäden, die Dritte erleiden. 

Bist du versichert, wenn du jemanden dein Pferd reiten lässt? 

Angenommen dein Pferd wirft eine:n fremde:n Reiter:in ab, der oder die daraufhin Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangt. Dann übernimmt der Anbieter deiner Tierhaftpflicht­versicherung die Auseinandersetzung, sofern dies vertraglich so vereinbart ist. Wird Haftpflicht festgestellt, zahlt der Versicherer. Lässt du dein eigenes Kind reiten, zahlt die Versicherung hingegen nicht. Denn die Mitglieder deines Haushalts sind keine „Dritten“. Es handelt sich um einen Eigenschaden.

Bietet die Tierhalterhaftpflicht Schutz bei Schäden an Mietsachen?

Mietsachschäden an unbeweglichen Gütern sind bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert. Für bewegliche Objekte brauchst du eine Zusatzvereinbarung. Bedenke dies, falls dir eine besonders günstigste Tierhalterhaftpflicht­versicherung vorschwebt. 

Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung?

Das hängt von den Leistungen und der im Tarif versicherten Tierart ab. Generell hängen die Kosten von

  • Anzahl der zu versichernden Tiere
  • Höhe der Deckungssumme
  • Selbstbeteiligung
  • Zusatzleistungen

ab. Eine Pferdehaftpflicht kostet mehr Jahresbeitrag als die Police für einen Hund.

Selbstbehalt beziehungsweise Selbstbeteiligung bedeutet, dass du einen Schaden bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche bezahlst. Der Versicherer übernimmt Kosten, die darüber hinausgehen. Im Vergleich zur Privathaftpflicht kann die Selbstbeteiligung bei der Tierhalterhaftpflicht hoch erscheinen.

Durchaus im Rahmen des Üblichen bewegen sich beispielsweise Selbstbehalte von 150 bis 300 € pro Schadensfall. Geht man von dieser Summe aus, kosten Tarife für Pferde zwischen 100 und 280 € im Jahr. Die Hundehaftpflicht schlägt mit 50 bis 150 € im Jahr zu Buche. Meldepflichtige Hunde sind allerdings teurer. 

Wie hoch sollte die Deckungssumme einer Tierhalterhaftpflicht sein?

Je größer ein denkbarer Schaden, desto höher sollte die maximale Summe ausfallen, die der Versicherer theoretisch zahlt. Hund und Pferd können außer Sachschäden auch Personenschäden und Vermögensschäden verursachen. Die Deckungssumme einer Pferdehaftpflicht oder Hundehaftpflicht sollte deshalb deutlich in die Millionen gehen. Wir empfehlen, Schäden von mindestens zehn Millionen Euro abzusichern. 

Wodurch kannst du Beiträge sparen?

Üblicherweise dauert ein Versicherungszeitraum ein Jahr. Manche Versicherer bieten aber Rabatt beim Jahresbeitrag, wenn du dich zunächst für drei Jahre vertraglich bindest. Erst dann wandelt sich die Tierhalterhaftpflicht automatisch in einen Jahresvertrag um. 

Wo ist eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung Pflicht? 

Hunde haben ihren eigenen Kopf. Ihre Besitzer sind deshalb in den folgenden Bundesländern grundsätzlich verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflicht­versicherung abzuschließen: 

  • Berlin
  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Sachsen-Anhalt

Einige Länder setzen eine Hundehalterhaftpflicht für bestimmte Rassen voraus – oder verlangen den Abschluss einer Police, wenn ein einzelnes Tier auffällig geworden ist. Erkundige dich am besten bei deiner Gemeinde nach den Regelungen. Kümmerst du dich nicht selbst um eine Haftpflicht­versicherung für deinen Vierbeiner, musst du mit Bußgeldern rechnen – auch, wenn kein Schaden eingetreten ist.

Unabhängig von einer möglichen gesetzlichen Vorschrift empfehlen wir, deinen Hund zu versichern. Er mag sein Leben lang niemals zuschnappen. So gut wie jeder Vierbeiner folgt unter bestimmten Umständen aber seinen Instinkten – trotz bester Erziehung. Jagt er beispielsweise im Park einem Kaninchen nach und bringt Radfahrer:innen zu Fall, haftest du. 

Wann kann die Hundehaftpflicht­versicherung die Kostenübernahme verweigern?

Das kommt in vielen Fällen auf den gewählten Tarif und das Kleingedruckte an. Hier nur zwei Klassiker: 

  1. An deinem Wohnort besteht Leinenzwang. Du lässt deinen Liebling trotzdem von der Leine und er wirft im Überschwang einen Kinderwagen um. Solltest du grobe Fahrlässigkeit mitversichert haben, zahlt der Versicherer. Andernfalls haftest du persönlich – und schlimmstenfalls mit deinem gesamten Hab und Gut. 
  2. Dein Vertrag schließt Schäden an gemieteten Objekten nicht ausdrücklich ein. Du bleibst gegebenenfalls auf den Kosten sitzen, falls sich dein Hund den Polstersessel in einer Ferienwohnung vornimmt.

Bist du mit deinem Tier im Ausland abgesichert?

Die Tierhalterhaftpflicht erstreckt sich in der Regel auch auf Aufenthalte im Ausland, sofern sie nicht länger als ein Jahr dauern. Dein Urlaub mit Hund ist also auf jeden Fall abgesichert. 

Mit welcher Frist kannst du eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung kündigen?

Das kommt darauf an, ob du ordentlich oder außerordentlich kündigst. Ordentlich kündigen bedeutet, dass du den Vertrag zum vereinbarten Vertragsende aufhebst. Die Frist beträgt so gut wie immer drei Monate. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hast du, wenn 

  • der Versicherer den Beitrag erhöht
  • ein Schadensfall abgewickelt wurde
  • der Anbieter eine Leistung nachträglich ausschließt

Du kannst dann mit einer Frist von einem Monat kündigen. Andernfalls gilt die Änderung als akzeptiert.  

Gut zu wissen

Kündigungen sind keine Einbahnstraße. Auch Versicherer können Verträge beenden. Sie tun dies gelegentlich, wenn Versicherte regelmäßig Schäden melden und somit hohe Kosten oder Aufwände produzieren. Der Versicherer muss eine ordentliche Kündigung genauso wenig begründen wie Verbraucher:innen.

Wie viel Zeit hast du, um einen Schaden zu melden?

Die Versicherer gehen davon aus, dass du einen Schaden innerhalb einer Woche meldest. Diese Frist wird nur hinfällig, falls du selbst mit Verzögerung von dem Schaden erfährst. Das kann zum Beispiel passieren, wenn dein Hund ausbüchst, die Gänse eines Bauern in die Flucht schlägt und die Polizei dich erst Wochen später als Besitzer:in des Hundes identifiziert. 

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