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Hausrat­versicherung: Einfach Glasbruch mitversichern

  • Eine Hausrat­­versicherung mit Glasschutz zahlt, wenn Glas in Fenstern, Türen oder ein Ceranfeld beschädigt wurden
  • Oft ist sie eine sinnvolle Ergänzung
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  • Wenn die Glastür, ein Fenster oder das Cerankochfeld zerspringen, glauben viele, dass die Hausrat­versicherung den Schaden bezahlt.
  • Das gilt jedoch nur, wenn du die Glas­versicherung als Zusatzbaustein ausgewählt hast.
  • Darüber sind Schäden an diversen Glasflächen abgedeckt, etwa an Spiegeln, Duschkabinen, Fenstern und Wintergärten.

Deckt eine einfache Hausrat­versicherung auch Glasbruch ab?

Einige Glasschäden gehören auch ohne zusätzliche Glas­versicherung von der Hausrat­versicherung zu den abgesicherten Leistungen. Nämlich dann, wenn sie durch folgende äußere Einflüsse entstehen:

  • Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag
  • Brand- und Sengschäden
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Schäden nach Einbruchdiebstahl oder Vandalismus bei einem Einbruch

Andere Glasschäden sind nicht abgedeckt. Schießt beispielsweise deine Tochter ihren Fußball durch die verglaste Wohnzimmertür, greift die Glasbruch­versicherung der Hausrat­versicherung nur dann für den Schaden, wenn du zusätzlich einen Glasschutz abgeschlossen hast.

Auf was du bei einer Hausrat­versicherung alles achten solltest, erfährst du hier.

Für wen ist eine Hausrat­versicherung mit Glasschutz sinnvoll?

In Standardtarifen der Hausrat­versicherung sind Glasschäden nur in sehr geringem Umfang versichert. In teureren Tarifen ist die Glas­versicherung jedoch oft bei den Leistungen enthalten oder sie kann als zusätzlicher Schutz gewählt werden. Sinnvoll ist eine zusätzliche Glas­versicherung, wenn du große Glasflächen in deinen Wohnräumen hast, die du in voller Höhe absichern möchtest. Das können zum Beispiel große Fenster sein oder ein Wintergarten.

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Welche Glasflächen sind in der Hausrat­versicherung mit Glas versichert?

Die Glas­versicherung der Hausrat­versicherung bezieht sich auf Glasflächen, die zum Gebäude gehören oder Teil des Hausrats sind. Dazu zählen der Versicherungsschutz für:

  • Glasscheiben in Fenstern, Türen, Wänden und Dächern
  • Dachverglasungen, beispielsweise bei Wintergärten
  • Duschkabinen
  • Bilder
  • Vitrinen
  • Spiegel
  • Schränke mit Glaselementen, zum Beispiel Glastüren
  • Glasplatten und Glasflächen

Was ist nicht von der Glas­versicherung abgedeckt?

Nicht alle Glasflächen oder -gegenstände deines Hausrats sind vom Schutz der Hausrat­versicherung abgedeckt. Die Glasbruch­versicherung zahlt zum Beispiel nicht bei einer Beschädigung folgender Gegenstände:

  • Brillengläser
  • Geschirr
  • Hohlgläser wie Vasen oder Lampen
  • Displays von Fernsehern, Computern oder Smartphones
  • Solaranlagen

Bei einem Glasschaden am Ceranfeld zahlt die Hausrat­versicherung mitunter, aber nicht immer. Das hängt von den Leistungen der jeweiligen Police ab. Das Gleiche gilt für den Versicherungsschutz von Aquarien und Terrarien.

Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, was in einer Hausrat­versicherung abgedeckt ist und was nicht, lies hier unseren Beitrag dazu.

Bei welchen Schäden zahlt eine Hausrat­versicherung mit Glas?

Die Glas­versicherung zahlt nur dann, wenn das Glas zersprungen ist. Bei oberflächlichen Beschädigungen wie Kratzern, Absplitterungen oder Eintrübungen leistet die Glasbruch­versicherung nicht.

Was zahlt die Hausrat­versicherung bei Glasschäden?

Die Hausrat­versicherung mit Glas­versicherung übernimmt sämtliche Kosten, die sich aus dem beschädigten Glas ergeben. Dazu gehören die Kosten für:

  • Notverglasung und Schutzvorrichtungen wie Gitter bei einem kaputten Fenster
  • Handwerker:innen, die die Scheibe austauschen
  • Material und Hilfsmittel wie Gerüst, Hebebühne oder Kran
  • Aufräumarbeiten bei größeren Schadensfällen

Zahlt die Hausrat­versicherung einen Glasschaden in der Mietwohnung?

Auch bei einer Mietwohnung kann es sinnvoll sein, eine Hausrat­versicherung mit Glasschutz zu wählen. Zum Beispiel dann, wenn die Küche ein Ceranfeld hat, es einen Wintergarten oder andere große Glasflächen im Hausrat gibt. Die Versicherung zahlt, wenn Glasflächen, die zu deinem Besitz gehören, beschädigt werden, zum Beispiel ein teurer Spiegel. Sie leistet aber auch dann, wenn du Objekte beschädigst, die Teil der Wohnung sind, zum Beispiel das Glaskeramikkochfeld der Einbauküche oder eine Fensterscheibe.

Gut zu wissen

Knallt dein Kind die Glaseingangstür der Mietwohnung zu und zerdeppert dabei das Glas des Wohnungseigentümers oder der Wohnungseigentümerin, zahlt die Haftpflicht­versicherung die Leistungen. Vorausgesetzt, das Kind ist älter als 6 Jahre oder die Haftpflicht hat nicht deliktfähige Kinder im Versicherungsumfang. Auch die Hausrat­versicherung des Eigentümers zahlt die Glastür.

Manche Versicherer bieten an, Hausrat- und Haftpflicht­versicherung zu kombinieren.

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