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Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite im Überblick
Deckt eine einfache Hausratversicherung auch Glasbruch ab?
Einige Glasschäden gehören auch ohne zusätzliche Glasversicherung von der Hausratversicherung zu den abgesicherten Leistungen. Nämlich dann, wenn sie durch folgende äußere Einflüsse entstehen:
- Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag
- Brand- und Sengschäden
- Schäden durch Leitungswasser
- Schäden nach Einbruchdiebstahl oder Vandalismus bei einem Einbruch
Andere Glasschäden sind nicht abgedeckt. Schießt beispielsweise deine Tochter ihren Fußball durch die verglaste Wohnzimmertür, greift die Glasbruchversicherung der Hausratversicherung nur dann für den Schaden, wenn du zusätzlich einen Glasschutz abgeschlossen hast.
Auf was du bei einer Hausratversicherung alles achten solltest, erfährst du hier.
Für wen ist eine Hausratversicherung mit Glasschutz sinnvoll?
In Standardtarifen der Hausratversicherung sind Glasschäden nur in sehr geringem Umfang versichert. In teureren Tarifen ist die Glasversicherung jedoch oft bei den Leistungen enthalten oder sie kann als zusätzlicher Schutz gewählt werden. Sinnvoll ist eine zusätzliche Glasversicherung, wenn du große Glasflächen in deinen Wohnräumen hast, die du in voller Höhe absichern möchtest. Das können zum Beispiel große Fenster sein oder ein Wintergarten.
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Hol dir CLARKWelche Glasflächen sind in der Hausratversicherung mit Glas versichert?
Die Glasversicherung der Hausratversicherung bezieht sich auf Glasflächen, die zum Gebäude gehören oder Teil des Hausrats sind. Dazu zählen der Versicherungsschutz für:
- Glasscheiben in Fenstern, Türen, Wänden und Dächern
- Dachverglasungen, beispielsweise bei Wintergärten
- Duschkabinen
- Bilder
- Vitrinen
- Spiegel
- Schränke mit Glaselementen, zum Beispiel Glastüren
- Glasplatten und Glasflächen
Was ist nicht von der Glasversicherung abgedeckt?
Nicht alle Glasflächen oder -gegenstände deines Hausrats sind vom Schutz der Hausratversicherung abgedeckt. Die Glasbruchversicherung zahlt zum Beispiel nicht bei einer Beschädigung folgender Gegenstände:
- Brillengläser
- Geschirr
- Hohlgläser wie Vasen oder Lampen
- Displays von Fernsehern, Computern oder Smartphones
- Solaranlagen
Bei einem Glasschaden am Ceranfeld zahlt die Hausratversicherung mitunter, aber nicht immer. Das hängt von den Leistungen der jeweiligen Police ab. Das Gleiche gilt für den Versicherungsschutz von Aquarien und Terrarien.
Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, was in einer Hausratversicherung abgedeckt ist und was nicht, lies hier unseren Beitrag dazu.
Bei welchen Schäden zahlt eine Hausratversicherung mit Glas?
Die Glasversicherung zahlt nur dann, wenn das Glas zersprungen ist. Bei oberflächlichen Beschädigungen wie Kratzern, Absplitterungen oder Eintrübungen leistet die Glasbruchversicherung nicht.
Was zahlt die Hausratversicherung bei Glasschäden?
Die Hausratversicherung mit Glasversicherung übernimmt sämtliche Kosten, die sich aus dem beschädigten Glas ergeben. Dazu gehören die Kosten für:
- Notverglasung und Schutzvorrichtungen wie Gitter bei einem kaputten Fenster
- Handwerker:innen, die die Scheibe austauschen
- Material und Hilfsmittel wie Gerüst, Hebebühne oder Kran
- Aufräumarbeiten bei größeren Schadensfällen
Zahlt die Hausratversicherung einen Glasschaden in der Mietwohnung?
Auch bei einer Mietwohnung kann es sinnvoll sein, eine Hausratversicherung mit Glasschutz zu wählen. Zum Beispiel dann, wenn die Küche ein Ceranfeld hat, es einen Wintergarten oder andere große Glasflächen im Hausrat gibt. Die Versicherung zahlt, wenn Glasflächen, die zu deinem Besitz gehören, beschädigt werden, zum Beispiel ein teurer Spiegel. Sie leistet aber auch dann, wenn du Objekte beschädigst, die Teil der Wohnung sind, zum Beispiel das Glaskeramikkochfeld der Einbauküche oder eine Fensterscheibe.
Gut zu wissen
Knallt dein Kind die Glaseingangstür der Mietwohnung zu und zerdeppert dabei das Glas des Wohnungseigentümers oder der Wohnungseigentümerin, zahlt die Haftpflichtversicherung die Leistungen. Vorausgesetzt, das Kind ist älter als 6 Jahre oder die Haftpflicht hat nicht deliktfähige Kinder im Versicherungsumfang. Auch die Hausratversicherung des Eigentümers zahlt die Glastür.
Manche Versicherer bieten an, Hausrat- und Haftpflichtversicherung zu kombinieren.
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