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WG geschützt. Chaos versichert. Mit der passenden Hausrat­versicherung!

  • Wichtig für den oder die Hauptmieter:in
  • Bei Untervermietung gibt's was zu beachten
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  • Hauptmieter-Versicherung: In einer WG schützt die Hausrat­versicherung nur den Hausrat des bzw. der Hauptmieter:in – es sei denn, die Mitbewohner:innen sind ausdrücklich im Vertrag genannt.
  • Untervermietung: Untermieter:innen benötigen eine eigene Hausrat­versicherung, es sei denn, der oder die Hauptmieter:in vermietet möbliert und hat eine entsprechende Versicherung.
  • Eltern­versicherung: Studierende könnten über die Hausrat­versicherung ihrer Eltern mitversichert sein, was jedoch geprüft und gemeldet werden sollte.

Hausrat­versicherung nur für Hauptmieter:innen

Mit einer Hausrat­versicherung schützen sich Versicherte vor Schäden, die Feuer, Einbrecher:innen, Leitungswasser oder andere Gefahren an ihrer Einrichtung verursachen. Wer jedoch in einer WG lebt, teilt sich meist den Hausstand etwa in der Küche oder im gemeinsamen Wohnzimmer mit den Mitbewohner:innen. Wie es ist daher um den Versicherungsschutz in einer WG gestellt?

Generell gilt: Die Hausrat­versicherung schützt den eigenen Hausrat in einer WG, wenn der oder die Versicherungsnehmer:in der oder die Hauptmieter:in der Wohnung ist. Viele Anbieter versichern dabei auch das Hab und Gut der anderen Mieter:innen, sofern ihre Namen explizit im Versicherungsvertrag genannt sind. Sobald sich das Mietverhältnis ändert, sollten WG-Bewohner:innen daher die Hausrat­versicherung informieren, sodass der Schutz auch für die neuen Mieter:innen besteht.

Wichtig ist bei Vertragsabschluss anzugeben, dass mit der Hausrat­versicherung eine WG abgesichert wird. Ratsam ist zudem, vor der Entscheidung für einen konkreten Anbieter mehrere Tarife miteinander zu vergleichen. Denn die Kostenunterschiede zwischen den Versicherern sind je nach Leistungsumfang

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Was gilt in einer WG für die Hausrat­versicherung bei Untervermietung?

Liegt eine Untervermietung vor, muss der oder die Untermieter:in seinen bzw. ihren Hausrat separat mit einer Versicherung absichern. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Ist das WG-Zimmer vom Hauptmieter oder der Hauptmieterin möbliert vermietet worden, haftet eine gute Hausrat­versicherung auch für Schäden an den vermieteten Gegenständen.

Einige Versicherer bieten Hausrat­versicherungen an, in denen eine WG-Vereinbarung getroffen werden kann und alle Untermieter einschließt. Dies ist durchaus sinnvoll, deenn gerade in studentischen WGs passieren Schäden schnell. Auf einer WG-Party kann eine unvorsichtig entsorgte Zigarette einen Brand auslösen. Oder der Leitungsschlauch einer alten Waschmaschine gibt seinen Geist auf. Das traurige Resultat ist ein überschwemmtes Badezimmer.

Mit einer Hausrat­versicherung für WGs werden die Einrichtungs­gegenstände der Untermieter:innen ausdrücklich mitversichert. Teilweise ist dafür ein Prämienaufschlag nötig. Doch so bieten Hauptmieter:innen ihren Untermieter:innen eine besondere Sicherheit. Auch die lästigen Vertragsänderungen entfallen, wenn versicherte Mitbewohner:innen ausziehen. Die Hausrat­versicherung für eine WG bietet dabei den gleichen Leistungsumfang wie eine normale Hausrat­versicherung.

Ist die Hausrat­­versicherung für Mieter:innen vorgeschrieben?

Auch wenn eine Hausrat­­versicherung äußerst sinnvoll ist, ist kein:e Mieter:in dazu gesetzlich verpflichtet. Einige Vermietungen haben trotzdem entsprechende Klauseln in ihren Mietverträgen. Der Deutsche Mieterbund hält diese jedoch aufgrund eines Urteils des Landgerichts Berlin für unzulässig. Mieter:innen sollten dennoch auf solche Zusätze in ihrem Mietvertrag achten.

Mit­versicherung über Hausrat­versicherung der Eltern prüfen

Nehmen sich Kinder für die Zeit ihrer Ausbildung oder ihres Studiums ein eigenes Zimmer in einer WG, sollten sie prüfen, ob sie über die sogenannte Außen­versicherung der Hausrat­versicherung ihrer Eltern versichert sind. Dann ist kein eigener Vertrag notwendig.

Der Hausrat von Auszubildenden oder Studierenden ist im Schadensfall mit etwa 10 % der elterlichen Versicherungs­summe abgedeckt. Beläuft sich diese beispielsweise auf 150.000 €, zahlt die Hausrat­versicherung bis zu 15.000 € für Schäden an den Einrichtungsgegenständen des Kindes.

Das Zimmer in der WG muss der Hausrat­versicherung gemeldet werden. Dabei empfiehlt es sich immer, mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt der Mit­versicherung eindeutig zu klären. Im Zuge dessen können Versicherte auch darüber sprechen, ob und wie lange die Außen­versicherung zeitlich befristet ist.

Sobald der Nachwuchs einen eigenen Hausstand gründet, sich also eine eigene Wohnung nimmt, verfällt der Schutz über die Eltern. Dann ist der Abschluss einer eigenen Hausrat­versicherung ratsam.

Außen­versicherung der WG-Hausrat­­versicherung

Während des Studiums kommt es nicht selten vor, dass Student:innen für ein Praktikum in eine andere Stadt gehen und sich dort ein WG-Zimmer nehmen. Auch längere Fortbildungen sind ein Grund, warum sie sich für einige Zeit eine weitere Bleibe suchen müssen. Bei einer bestehenden Hausrat­versicherung bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bis zu 3 Monate außerhalb der versicherten Wohnung bestehen. Die Versicherungssumme liegt dabei meist bei 10.000 €.

Tarife für Hausrat­­versicherungen vergleichen

Egal ob Rentner:innen, Beschäftigte oder Student:innen: Wer in einer WG wohnt und noch keine Hausrat­­versicherung hat, sollte sich zusammen mit den Mitbewohner:innen Gedanken darüber machen. Da sich die Kosten für die Hausrat­versicherungen auf die WG-Bewohner:innen aufteilen, ist der Schutz der teuer eingekauften Einrichtung günstig zu haben. Für Fragen oder konkrete Versicherungsanliegen helfen dir unsere geschulten CLARK Expert:innen gern unverbindlich und kostenlos weiter!

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