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Das Wichtigste in Kürze
Die Hundesteuer in Deutschland
Bereits im Mittelalter mussten Bauern eine Art Gebühr für ihre Hunde an die Lehnsherren bezahlen. Auch heutzutage leisten Hundehalter:innen in Deutschland eine regelmäßige Abgabe in Form der Hundesteuer. Deutschland gehört nebst Österreich, der Schweiz und den Niederlanden heutzutage europaweit zu den Ländern, die eine Steuer auf Hundehaltung erheben. Es handelt sich um eine sogenannte Gemeindesteuer. Das bedeutet, dass jede Gemeinde eigene Regelungen hat und eigene Steuersätze erheben kann. Dies ist auch der Grund, warum sich die Steuersätze von Ort zu Ort deutlich unterscheiden.
Steuersätze für einen Hund nach Bundesland
Eine Übersicht über die jährlichen Kosten der Bundesländer findest du in der nachfolgenden Hundesteuer-Liste:
- Baden-Württemberg 108 bis 120 Euro
- Bayern 84 bis 132 Euro
- Berlin 120 Euro
- Brandenburg 72 bis 108 Euro
- Bremen 150 Euro
- Hamburg 90 Euro
- Hessen 90 bis 180 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern 96 bis 108 Euro
- Niedersachsen 120 bis 132 Euro
- Nordrhein-Westfalen 96 bis 156 Euro
- Rheinland-Pfalz 114 bis 186 Euro
- Saarland 72 bis 120 Euro
- Sachsen 96 bis 108 Euro
- Sachsen-Anhalt 90 bis 100 Euro
- Schleswig-Holstein 126 bis 144 Euro
- Thüringen 84 bis 108 Euro
Steuersätze für mehrere Hunde nach Bundesland
- Baden-Württemberg 120 bis 216 Euro
- Bayern 100 bis 180 Euro
- Berlin 180 Euro
- Brandenburg 84 bis 192 Euro
- Bremen 150 Euro
- Hamburg 90 Euro
- Hessen 120 bis 180 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern 144 bis 350 Euro
- Niedersachsen 144 bis 240 Euro
- Nordrhein-Westfalen 150 bis 228 Euro
- Rheinland-Pfalz 132 bis 198 Euro
- Saarland 96 bis 168 Euro
- Sachsen 135 bis 192 Euro
- Sachsen-Anhalt 144 bis 192 Euro
- Schleswig-Holstein 144 bis 210 Euro
- Thüringen 96 bis 156 Euro
Wie du siehst, zahlst du für den Ersthund einen anderen Steuerbetrag als für den Zweithund und weitere Vierbeiner in deinem Haushalt. Informiere dich am besten noch vor der Anschaffung über Hundesteuer-Kosten und Zahltermine, wobei du dich für eine vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlung entscheiden kannst. So bist du von Anfang an gut vorbereitet und musst dir um Bußgelder keine Gedanken machen.
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Hol dir CLARKBesondere Regelungen bei der Hundesteuer für Kampfhunde
Neben den allgemeinen Steuersätzen gelten in einigen Bundesländern und bei bestimmten Hunderassen besondere Regelungen. So zahlen Halter:innen sogenannter Listenhunde in vielen Bundesländern höhere Hundesteuern. Dies liegt daran, dass bestimmte Hunderassen als potentiell gefährlich eingestuft werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch kennst du diese Hunde sicher als sogenannte „Kampfhunde“. Auf der Liste dieser „gefährlichen“ Hunderassen stehen unter anderem American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Rottweiler.
Hundesteuer bei gewerblicher Haltung für Spürhunde und Co.
Wer Hunde rein gewerblich hält, zum Beispiel als Spürhunde oder Jagdhunde, muss in Deutschland keine Hundesteuer zahlen. Allerdings muss zweifelsfrei nachgewiesen sein, dass die Haltung einen rein erwerbswirtschaftlichen Zweck hat. Dies ist der Fall, wenn Halter:innen auf eigene Rechnung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und die Absicht haben, Gewinne zu erzielen.
Ermäßigung und Befreiung der Hundesteuer
Obwohl die Hundesteuer-Kosten in den Gemeinden geregelt werden, sind die Ermäßigungen und Befreiungen für bestimmte Hunde bundesweit einheitlich geregelt. Bei der Steuerermäßigung sind je nach Gemeinde Nachlässe von 30 bis 50 Prozent möglich.
Steuerermäßigung | Steuerbefreiung |
Diensthunde wie Polizei- und Therapiehunde | Assistenztiere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie Gehörlosen- und Blindenhunde |
Gebäude-Überwachungshunde im Außenbereich | Rettungshunde wie Lawinen- oder Wasserrettungshunde |
Fund- und Tierheimhunde | Herdenschutz- sowie Hirten- und Hütehunde |
Bundessozialhilfeleistungs-Empfänger:innen | Feld-, Forst-, und Jagdschutzhunde |
So meldest du deinen Vierbeiner bei deiner Gemeinde an
In der Regel sind Hunde beim zuständigen Amt der Gemeinde anzumelden, in der du wohnhaft bist. Dies sollte innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Anschaffung des Haustiers geschehen. Je nach Wohnort erfolgt die Anmeldung online, per Post, telefonisch oder persönlich. Nach der Anmeldung erhältst du einen Bescheid über die Höhe der Hundesteuer sowie die Steuermarke für das Hundehalsband. Die Anträge für Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer reichst du ebenfalls bei deiner Gemeinde ein. Denke daran, dass du einen Nachweis dafür haben musst, dass sich dein Hund dafür qualifiziert.
Tipp: Du solltest deinen Hund auf jeden Fall bei deiner Gemeinde anmelden. Mancherorts werden regelmäßige Kontrollen von Hundesteuermarken durchgeführt. Besitzt ein Hund keine gültige Marke, kann das Versäumnis Geldbußen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Denke außerdem daran, den Vierbeiner bei einem Umzug am neuen Wohnort anzumelden.
Nicht nur die Hundesteuer: Weitere Pflichtkosten für Hundebesitzer:innen
Während die Hundesteuer in ganz Deutschland erhoben wird, kommen auf Hundehalter:innen in einigen Bundesländern weitere Verpflichtungen zu. Die Rede ist von der Hundehaftpflichtversicherung, die Halter:innen in den folgenden Ländern besitzen müssen:
- Berlin
- Hamburg
- Sachsen-Anhalt
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In den anderen Bundesländern gilt die Versicherungspflicht nur für bestimmte Hunderassen wie Listenhunde. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern verzichtet in Gänze auf die Versicherungspflicht.
Diese Leistungen umfasst eine Hundehaftpflichtversicherung
Es gibt so einiges, was im Laufe eines Hundelebens alles passieren kann. Selbst die besterzogenen Haustiere können einmal Unsinn anstellen, aus dem großer und vor allem teurer Schaden entstehen kann. Daher ist es, unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften, mehr als empfehlenswert, über eine Hundehaftpflichtversicherung nachzudenken. Sie schützt dich vor hohen Kosten in zum Beispiel folgenden Fällen:
- Personenschäden durch Bisse oder Unfälle
- Sachschäden und Mietsachschäden
- Schäden bei Missachtung des Leinenzwangs
- Ungewollter Deckakt
- Schutz bei Schäden im Ausland
- Absicherung bei Vermögensschäden
- Abdeckung des Fremdhüter-Risikos
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