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Kfz-Versicherung – Halterwechsel

Auto ummelden bei Halterwechsel – das ist zu beachten

Bei einem Kfz-Halterwechsel muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Hier findest du Infos und Tipps hinsichtlich Versicherung, Kennzeichen und Kosten.
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Nach einem Umzug, musst du dein Auto ummelden. Auch bei einem Halterwechsel infolge eines Gebrauchtwagenkaufs oder wenn ein Familienmitglied das Fahrzeug übernimmt, ist eine Ummeldung Pflicht. Es steht jedem frei, beim bisherigen Kfz-Versicherer zu bleiben oder eine Auto­versicherung bei einem neuen Anbieter abzuschließen.

Was ist ein Fahrzeughalterwechsel? 

Wenn Fahrzeughalter wechseln – zum Beispiel bei einem Gebrauchtwagenkauf oder bei der Übernahme des Autos durch den Ehepartner oder die Kinder – spricht man von einem Kfz-Halterwechsel beziehungsweise Fahrzeughalterwechsel. Die Zulassungspapiere und die Kfz-Versicherung müssen bei einem Halterwechsel aktualisiert werden. Das bedeutet: Du bist verpflichtet, sowohl die Zulassung als auch die Versicherung auf deinen Namen umzumelden.

Wann muss die Ummeldung bei Kfz-Halterwechsel erfolgen?

Die Ummeldung im Falle eines Auto-Halterwechsels sollte unmittelbar nach Kauf beziehungsweise Übernahme erfolgen. Eine genaue Frist hierfür gibt es nicht, die zuständigen Behörden entscheiden von Fall zu Fall. Lässt du dir mit der Ummeldung allerdings zu lange Zeit, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und du riskierst ein Bußgeld.

Experten-Tipp

Die CLAR-Experten empfehlen dir den Halterwechsel vertraglich festzuhalten. Sprich, wenn du dein Fahrzeug verkaufen solltest, halte im Kaufvertrag fest, dass die Ummeldung innerhalb einer Woche gemacht werden muss. Damit bist du auf der sicheren Seite.

Was passiert beim Halterwechsel mit der Kfz-Versicherung?

Bei einem Halterwechsel des Kfz muss der neue Besitzer das Auto versichern lassen. Meldest du das Fahrzeug auf deinen Namen um, musst du die bestehende Kfz-Versicherung nicht kündigen. Bei einem Halterwechsel beziehungsweise einer Kfz-Ummeldung auf eine andere Person erfolgt die Kündigung automatisch, sobald die Zulassungsbehörde das bisherige Versicherungsunternehmen über den Wechsel informiert hat.

Bei einem Kfz-Halterwechsel kannst du auch bei der bisherigen Versicherung bleiben, wenn deren Bedingungen für dich in Ordnung sind. Wenn nicht, schließe eine Police bei einem anderen Versicherer ab. Gerne unterstützen dich die CLARK-Experten beim Vergleich der Anbieter und bei der Auswahl eines passenden Tarifs. Selbstverständlich kannst du einen Wechsel der Kfz-Versicherung auch ohne einen Halterwechsel vornehmen. Dann musst du allerdings entsprechende Fristen einhalten.

Ist die neue Versicherung abgeschlossen, erhältst du vom Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung – die eVB-Nummer. Diese brauchst du, um dein Auto umzumelden – egal, ob beim Halterwechsel durch Kauf oder Übernahme.

Tipp

Am schnellsten erhältst du die eVB-Nummer, wenn du die Versicherung online abschließt. Sie wird dir nach Eingang deines Versicherungsantrags automatisch zugesendet.

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Wo muss ich das Auto ummelden bei Halterwechsel?

Die Ummeldung bei einem Kfz-Halterwechsel muss bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Welche das ist, hängt von deinem Wohnort beziehungsweise von dem Ort ab, an dem sich dein Hauptwohnsitz befindet. Deine zuständige Zulassungsbehörde kann die Stadtverwaltung oder das Landratsamt sein.

Auto ummelden: Welche Unterlagen brauche ich bei einem Halterwechsel?

Bei einem Halterwechsel eines Kfz benötigst du bestimmte Unterlagen, so wie wenn du das Auto nach einem Umzug ummeldest. Die meisten davon musst du auch bei einer Erstzulassung vorlegen. Nimm folgende Dokumente mit zur Zulassungsbehörde:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit letzter Meldebestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Aktueller TÜV- und HU-Bericht (TÜV-Plakette ist nicht ausreichend)
  • Nummernschilder
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer

Es ist nicht nötig, den Kaufvertrag vorzulegen, um das Kfz umzumelden. Auch kann ein Halterwechsel ohne Wechsel des Eigentümers erfolgen – entscheidend ist, dass du die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt.

Gut zu wissen

Um ein Auto ummelden zu können, darfst du keine Schulden haben, die im Zusammenhang mit einer früheren Kfz-Zulassung bestehen. Dazu zählen auch offene Nachforderungen des Finanzamtes bezüglich der Kfz-Steuer, die mehr als fünf Euro betragen. Überprüfe also bestenfalls vor dem Halterwechsel, ob du die Kfz-Steuer rechtzeitig und vollständig bezahlt hast.

Kann ich beim Kfz-Halterwechsel die Kennzeichen behalten?

Erhält das Fahrzeug neue Nummernschilder, werden die alten entwertet. Du bist aber nicht immer dazu verpflichtet, neue Kennzeichen zu kaufen. Unter bestimmten Voraussetzungen hast du die Möglichkeit, die alten Kfz-Kennzeichen zu übernehmen. Bei einem Halterwechsel ist dies allerdings nur möglich, wenn du und der Vorbesitzer im selben Land- oder Stadtkreis leben. Wer sich dazu entscheidet, die Kennzeichen zu behalten, spart beim Halterwechsel Geld, da die Kosten für neue Nummernschilder entfallen.

Muss ich persönlich das Fahrzeug ummelden bei einem Halterwechsel?

In der Regel musst du bei deiner zuständigen Zulassungsbehörde persönlich erscheinen, um das Auto umzumelden und den Halterwechsel ordnungsgemäß durchzuführen. Wenn du dafür keine Zeit hast, kannst du auch eine andere Person als Vertretung schicken. Hierzu benötigt diese Person eine Vollmacht. Bei der Kfz-Ummeldung im Zuge des Halterwechsels ist es wichtig, dass sich die bevollmächtigte Person ausweisen kann und eine Ausweiskopie von dir dabei hat. Viele Zulassungsstellen bieten entsprechende Vordrucke an. Eine handschriftliche Vollmacht ist bei der Kfz-Ummeldung für einen Halterwechsel aber völlig ausreichend. Die Vertretervollmacht muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse der Person, auf die das Fahrzeug umgemeldet werden soll
  • Name und Adresse des Vertreters
  • Zweck der Vollmacht (Halterwechsel)
  • Einverständniserklärung, dass der Vertreter über mögliche Zahlungsrückstände informiert wird
  • Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers

Auto ummelden bei Halterwechsel: Wie hoch sind die Kosten?

Wenn das Auto umgemeldet wird und der Fahrzeughalter wechselt, entstehen Kosten. Wie hoch diese sind, hängt unter anderem davon ab, ob du beim Kfz-Halterwechsel die alten Kennzeichen behalten willst. An Kosten fallen zum Beispiel an: 

  • Gebühren, die die Zulassungsstelle für die Ummeldung erhebt (circa 20 bis 30 Euro)
  • Kosten für neue Kennzeichen (etwa 20 bis 30 Euro)
  • 10,20 Euro für Wunschkennzeichen (bei Online-Reservierung zuzüglich 2,60 Euro)

Wie verläuft der Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie?

Erfolgt der Kfz-Halterwechsel zwischen Ehepartnern oder einem Elternteil und dem Kind, musst du das Auto ebenfalls ummelden. Der Halterwechsel innerhalb der Familie funktioniert wie beim Kauf eines Gebrauchtwagens.

Experten-Tipp

Fahranfänger werden bei einem Halterwechsel von der Kfz-Versicherung in eine niedrige, das heißt teurere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Deshalb lohnt es sich, das Fahrzeug stattdessen zunächst über die Eltern als Zweitwagen laufen zu lassen und erst nach ein paar Jahren unfallfreien Fahrens einen Halterwechsel vorzunehmen.

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