Beitragsbemessungsgrenze
Der Kostendeckel für KV-Beiträge
Das Wichtigste in Kürze
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen mit dem Einkommen. Wer allerdings mehr als 5.512,50 € brutto im Monat verdient, führt nur bis zu dieser Grenze Beiträge ab. Jeder weitere Euro bleibt beitragsfrei. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze wird in der Regel einmal im Jahr angepasst. Zu unterscheiden ist davon die Versicherungspflichtgrenze als weitere Rechengröße der Sozialversicherung. Und: Je nach Versicherungspflichtgrenze kannst du natürlich auch in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Was du alles beachten solltest, erfährst du hier.
- Die Bundesregierung bestimmt die genaue Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) jedes Jahr neu. Dabei orientiert sie sich an der Lohnentwicklung.
- Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ob du dich gesetzlich versichern musst oder in die PKV wechseln kannst. Sie wird oft mit der BBG verwechselt.
- Ein Krankenkassenwechsel kann sich hier lohnen. Lass dich dazu einfach unverbindlich und kostenlos von den CLARK Expert:innen beraten.
Diese Seite im Überblick
- Was ist die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung?
- Wer bestimmt die Bemessungsgrenze der Krankenkasse?
- Wo liegt der Höchstsatz zur gesetzlichen Krankenversicherung?
- Wie beeinflusst die Beitragsbemessungsgrenze den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung?
- Was hat die GKV-Bemessungsgrenze mit der PKV zu tun?
- Was unterscheidet die Versicherungspflichtgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze?
- Musst du deine PKV kündigen, wenn die Versicherungspflichtgrenze über dein Gehalt hinaus angehoben wird?
- Einen Krankenkassenwechsel beantragen
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße der Sozialversicherung. Sie besagt, bis zu welcher Höhe deines Arbeitsentgelts du Beiträge abführst. Jeder Euro, den du mehr verdienst, bleibt beitragsfrei. Eine Beitragsbemessungsgrenze gilt jeweils für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die Bemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung ist bundesweit einheitlich. Bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung kommt es darauf an, ob du im Osten oder im Westen arbeitest.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2025?
Allein im Jahr 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bei einem Jahresbruttoverdienst von 66.150 €. Auf den Monat umgerechnet liegt die Bemessungsgrenze der KV bei einem Entgelt von 5.512,50 € brutto. Sie gilt bundesweit.
Wer bestimmt die Bemessungsgrenze der Krankenkasse?
Zuständig ist die Bundesregierung. Sie passt die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze einmal im Jahr an. Dabei berücksichtigt sie die Lohnentwicklung. Die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt also nicht in der Hand der Krankenkassen.
Wo liegt der Höchstsatz zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Summe hängt von 3 Faktoren ab: der Beitragsbemessungsgrenze, dem Basisbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung und dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Legt man diese Faktoren zugrunde, ergibt sich für 2025 ein Maximalbeitrag von 944,79 €:
Beitrag | Anteil |
---|---|
Beitragsbemessungsgrenze | 5.512,50 € monatliches Bruttogehalt |
Basisbeitrag GKV | 14,6 % |
Höchster Zusatzbeitrag 2025 | 2,5 % (geschätzt, individuell variabel) |
Gesamter KV-Beitrag | 17,1 % |
Maximalbeitrag GKV gesamt | 944,79 € |
Arbeitnehmeranteil am Maximalbeitrag | 472,40 € |
Arbeitgeberanteil am Höchstbeitrag | 472,40 € |
Wie beeinflusst die Beitragsbemessungsgrenze den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Paritätsprinzip. Das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen tragen jeweils die Hälfte der GKV-Beiträge. Der Arbeitgeberanteil ist durch die Beitragsbemessungsgrenze damit genauso gedeckelt wie der Arbeitnehmeranteil. Ist der oder die Arbeitnehmer:in privat versichert, zahlt der Arbeitgeber maximal so viel Beitrag, wie er gesetzlich Versicherten zuschießt. Für den Rest muss der oder die Angestellte selbst aufkommen.
Was hat die GKV-Bemessungsgrenze mit der PKV zu tun?
Ein verbreiteter Irrtum besteht darin, dass die Beitragsbemessungsgrenze festlege, wer in die private Krankenversicherung wechseln darf. Darüber entscheidet bei Arbeitnehmervielmehr die Versicherungspflichtgrenze.
Dennoch beeinflussen die Beitragsbemessungsgrenze und die Beitragssätze der GKV die private Krankenversicherung: Sie entscheidet mit darüber, wie hoch der Arbeitgeberanteil bei einem oder einer privat Versicherten ausfällt. In der privaten Krankenversicherung trägt der Arbeitgeber – anders als in der GKV – nicht genau die Hälfte der Beiträge. Vielmehr übernimmt er 2025 maximal 472,40 €. Diese Summe ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der GKV, dem GKV-Basisbeitrag und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kassen von 2,5 % (Stand 2025).
Berechnung für 2025:
- Rechenschritt: 5.512,50€×(0,146+0,025)=944,79€
- Rechenschritt: 944,79€:2=472,40€
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV beläuft sich 2025 somit auf 472,40 €, unabhängig davon, ob die Beiträge zur PKV höher oder niedriger ausfallen.
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Hol dir CLARKWas unterscheidet die Versicherungspflichtgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze?
Arbeitnehmer:innen, die gut verdienen, können sich privat versichern. Sie werden dafür aus der GKV entlassen, bis wieder eine Versicherungspflicht eintritt. Was „gut verdienen“ bedeutet, definiert der Gesetzgeber mit der Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese Rechengröße der Sozialversicherung wird häufig mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt, liegt aber deutlich höher: 2024 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 69.300 €. 2025 sind es jedoch schon 73.800 €. Wer also mehr als 6.150 € brutto im Monat bezieht, darf eine private Krankenkasse wählen. In aller Regel lohnt sich das für die Betreffenden auch – sowohl finanziell als auch bei den Leistungen.
Gut zu wissen
Keine Regel ohne Ausnahme – schon gar nicht in der deutschen Sozialversicherung. Wer heute als Angestellte:r in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss ein Jahresarbeitsentgelt von 73.800 € nachweisen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt also um mehr als 4.500 € über der Beitragsbemessungsgrenze. Für Angestellte, die sich vor 2003 privat versichert haben, gilt diese Regel nicht. Für sie greift stattdessen die sogenannte besondere Versicherungspflichtgrenze und diese ist mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch.
Musst du deine PKV kündigen, wenn die Versicherungspflichtgrenze über dein Gehalt hinaus angehoben wird?
Du musst dich entscheiden:
1) Entweder du kehrst zurück in eine gesetzliche Kasse oder
2) du reichst bei einer gesetzlichen Kasse deiner Wahl einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ein.
Für den Antrag hast du nach Bekanntgabe der neuen Versicherungspflichtgrenze 3 Monate Zeit. Wird er bewilligt, darfst du künftig nicht mehr einfach in die GKV zurückwechseln. Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber, wenn Gutverdiener:innen arbeitslos werden oder in Teilzeit gehen.
Tipp
Falls die Bundesregierung die Versicherungspflichtgrenze so weit anhebt, dass du wieder in der GKV versicherungspflichtig wirst, dann besteht kein Grund zur Panik. Lass dich von der Versicherungspflicht befreien und bleibe in der privaten Krankenversicherung. Angesichts deines guten Gehalts überwiegen die Vorteile die Nachteile deutlich. Und solltest du in Teilzeit gehen – beispielsweise wegen der Kinder – darfst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
Einen Krankenkassenwechsel beantragen
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.
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