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Kranken­­versicherung: Minijob

Auch im Kleinen bedarf es passenden Versicherungsschutz

Gehst du ausschließlich einem Minijob nach, musst du dich selbst um die Kranken­versicherung kümmern. Erfahre hier, worauf du achten solltest.
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  • Es gibt 7 bis 8 Millionen Menschen, die mindestens einen Minijob ausüben. Etwa ein Drittel der Beschäftigten nutzt einen Minijob, um das Einkommen aus der Hauptbeschäftigung aufzustocken.
  • Wenn du ausschließlich in einem Minijob arbeitest, solltest du unbedingt über eine passende Kranken­versicherung nachdenken, denn anders als bei normalen Anstellungen bist du nicht über deinen Arbeitgeber versichert.
  • Du kannst die Verdienstgrenze von 538 € bis zu dreimal jährlich überschreiten. Darüber hinaus greift die Versicherungspflicht.

Warum ist die Kranken­versicherung beim Minijob besonders?

Lass uns zuerst die Theorie betrachten: § 8 SGB IV definiert den Minijob: Neben der bekannten Variante – eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst von maximal 538 € im Monat – gibt es noch 2 weitere Formen: Entweder arbeitest du 5 Tage die Woche für 3 Monate oder insgesamt 70 Tage im Jahr. Ein klassisches Beispiel dafür sind Ferienjobs für Schüler:innen und Student:innen.

Der Minijob hat 2 Besonderheiten:

  1. Du musst deine Kranken­versicherung selbst regeln.
  2. Für geringfügige Beschäftigungen fallen kaum Sozial­versicherungsbeiträge an.

Beginnen wir mit der ersten Besonderheit des Minijobs:

Wenn du irgendwo angestellt bist, greift normalerweise die Versicherungspflicht. Du wärst dann automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl versichert. Aber das gilt nicht für den Minijob. Hier musst du dich separat um deine Kranken­versicherung kümmern – obwohl dein:e Chef:in bereits einen Pauschalbeitrag zur Kranken­versicherung zahlt. Normalerweise sind das 13 % deines Bruttoverdienstes. Wenn du im Privathaushalt arbeitest, beträgt der Pauschalbeitrag nur 5 %.

Arbeitgeber zahlen diesen Betrag an die Minijob-Zentrale, die Teil der Deutschen Renten­versicherung Knappschaft-Bahn-See ist. Wenn Arbeitnehmer:innen Mitglieder einer privaten Kranken­versicherung sind, entfällt dieser Beitrag.

Nun zu den Sozialabgaben, wie Arbeitslosen- und Pflege­versicherung: Als Minijobber:in hast du normalerweise kaum Abzüge von deinem Einkommen. Zwar bist du zunächst rentenversichert und zahlst 3,6 % deines Verdienstes an die Rentenkasse, kannst dich aber von dieser Pflicht befreien lassen. Auch für die Arbeitslosen­versicherung musst du nichts zahlen. Das gilt in den meisten Fällen auch für die Kranken- und Pflege­versicherung.

Aber es gibt Ausnahmen:

Lohnen sich Rentenbeiträge beim Minijob?

Die Antwort lautet: Ein kleiner Beitrag kann große Wirkung haben. Die Beiträge zur Renten­versicherung tragen dazu bei, verschiedene Wartezeiten zu erfüllen, zum Beispiel für vorzeitige Rente oder Erwerbsminderungsrente. Deine gesetzliche Rente erhöht sich durch diese Beiträge jedoch nur geringfügig.

Welche Kranken­versicherung ist die richtige beim Minijob?

Wie bereits erwähnt, bist du nicht über deine Minijob-Beschäftigung krankenversichert, wie es bei normalen Angestellten der Fall ist. Nur wenn der Minijob zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, bist du über diese Hauptbeschäftigung versichert. Wenn das nicht auf dich zutrifft, musst du dich anderweitig versichern. Es gibt verschiedene Optionen:

  1. Familien­versicherung
  2. Studentische Kranken­versicherung
  3. Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung
  4. Private Kranken­versicherung (PKV)
  5. Kranken­versicherung über das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit

Gut zu wissen: Du kannst die Kosten deiner privaten Kranken­versicherung in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Deine Versicherung stellt dir eine Übersicht über deine Ausgaben für die Basisabsicherung aus. Nur diese Kosten berücksichtigt das Finanzamt.

Um es deutlich zu sagen: Bei einem Minijob fallen nur dann keine Kosten für die Kranken­versicherung an, wenn du familienversichert bist oder Sozialleistungen beziehst. In allen anderen Fällen musst du Beiträge zahlen.

Übrigens, Rentner:innen mit Minijob müssen sich weniger Gedanken über ihre Kranken­versicherung machen. Denn sie sind entweder über die Kranken­versicherung der Rentner (KVdR), freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert.

Mindestlohnanspruch beim Minijob

2024 gilt der Mindestlohn von 12,41 € pro Stunde. Dieser Anspruch steht auch geringfügig Beschäftigten, also Minijobber:innen, zu. Du kannst maximal etwa 43 Stunden im Monat arbeiten, bevor du die 538-€-Grenze erreichst.

­­Minijob und Kranken­versicherung: Diese Kosten entstehen

Die folgende Tabelle zeigt, ob du Beiträge für die Kranken­versicherung zahlen musst, wenn du einen Minijob ausübst.

Absicherung fürMonatsbeitrag
Familienkranken­versicherung
Studentische Kranken­versicherung87,38 € zzgl. Zusatzbeitrag (Stand Oktober 2024)
Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherungMin. 172,04 € zzgl. Zusatzbeitrag
Private Kranken­versicherungAbhängig von gesundheitlicher Fitness und Leistunngsumfang

Welche Besonderheiten gelten für Minijobber:innen?

Beginnen wir mit der guten Nachricht: Wenn es dir gesundheitlich einmal nicht gut geht und du dich krankmeldest, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung wie Vollzeitbeschäftigte. Dein Arbeitgeber muss also die ersten sechs Wochen weiterhin dein Gehalt zahlen.

Nun zur schlechten Nachricht: Nach diesen sechs Wochen erhalten gesetzlich versicherte Beschäftigte Krankengeld. Da du jedoch nicht über deinen Arbeitsplatz krankenversichert bist, steht dir diese Leistung im Krankheitsfall nicht zu. Wenn du auf dieses Geld angewiesen bist, bleibt dir nur der Antrag auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung.

Auch werdende Mütter mit Minijob sollten vorsichtig sein: Wenn sie familien- oder privatversichert sind, erhalten sie kein Mutterschaftsgeld. Stattdessen können sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung eine Einmalzahlung von bis zu 210 € beantragen. Freiwillig versicherte Minijobberinnen erhalten von der Krankenkasse einen Tagessatz von bis zu 13 €.

Gleitzone: Was passiert mit der Kranken­versicherung bei mehreren Minijobs (Midijob-Regelung)?

Du kannst die Verdienstgrenze von 538 € bis zu dreimal im Jahr überschreiten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Wenn du dauerhaft mehr verdienen würdest, greift die Versicherungspflicht. Du müsstest dich dann gesetzlich krankenversichern.

Das gilt auch, wenn du mehrere Nebenjobs hast und über die Verdienstgrenze kommst. Solange du aus diesen geringfügigen Beschäftigungen zwischen 538,01 und 2.000 € monatlich verdienst, befindest du dich in der sogenannten Gleitzone – auch Midijob genannt. Hier gibt es zwar Beiträge für die Sozial­versicherung, jedoch nicht in dem Umfang wie für Personen mit einer hauptberuflichen Anstellung.

Ein Midijob ist eine langfristige Beschäftigung, die länger als 3 Monate dauert und ein Gehalt zwischen 538,01 und 2.000 € bietet. Diese Einkommensspanne wird als Übergangsbereich bezeichnet und ist sozial­versicherungspflichtig, was bedeutet, dass du als Arbeitnehmer:in und dein Arbeitgeber Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen­versicherung zahlen.

Vorteile:

  • Vollständige Leistungen der Krankenkasse sowie Renten- und Arbeitslosen­versicherung
  • Geringere Beiträge, mit einem größeren Anteil vom Arbeitgeber
  • Verdienstgrenze von 2.000 € pro Monat
  • Möglichkeit, neben dem Midijob einen Minijob auszuüben, ohne höhere Beitragssätze

Nachteile:

  • Bruttogehalt entspricht nicht dem Nettogehalt wie bei Minijobs
  • Midijob-Einkünfte müssen versteuert werden (außer Steuerklasse 1)
  • Keine Vergünstigungen bei Sozialabgaben, wenn der Midijob neben einem Hauptberuf ausgeübt wird.

Die Berechnung der Kranken­versicherungskosten für die sogenannten Midijobber:innen ist etwas komplexer. Vereinfacht ausgedrückt wird zunächst mit Hilfe des „Faktor F“ ein Gleitzonenentgelt für den Arbeitgeber errechnet. Die vereinfachte Formel lautet dabei:

Summe = 1,1160637482 * Arbeitsentgelt – 232,1274965800

Außerdem wird der Betrag für dich als Arbeitnehmer:in berechnet. Dafür gibt’s folgende Formel:

(2.000/1.462) x (Arbeitsentgelt – 538)

Dein Kranken­versicherungsbeitrag wird auf Basis dieses Entgelts berechnet. Dein Arbeitgeber beteiligt sich ebenfalls an den Kosten.

Verstehst du an dieser Stelle nur noch Bahnhof? Keine Sorge, ich werde es anhand eines Beispiels veranschaulichen. Angenommen, du verdienst durch verschiedene Arbeitsverhältnisse monatlich 1.000 €. Der Beitrag zur Krankenkasse wird ohne Zusatzbeitrag angenommen. Der Beitragssatz beträgt 14,6 %, wobei du 7,3 % übernimmst.

Dein Einkommen1.000,00 €
Gleitzonenentgelt für den Arbeitgeber883,93 €
Voller Krankenkassenbeitrag (14,6 % von 883,94 €)129,05 €
Arbeitnehmer Gleizonenentgelt632,01 €
Krankenkassenbeitrag (7,3 %)46,14 €
Arbeitgeberanteil (Gesamtbeitrag – Arbeitnehmerbeitrag; 129,05 € – 46,14 €)82,91 €

Deine Krankenkasse erhält insgesamt etwa 130 € im Monat für deinen Kranken­versicherungsschutz. Dein Arbeitgeber überweist davon rund 83 €. Für dich bleiben knapp 47 €, die von deiner Midijob-Tätigkeit an die Krankenkasse gehen.

Auch der Rentenbeitrag wird ähnlich berechnet:

  • 1. Schritt: Gesamtbetrag berechnen (Rechenformel: (1,1160637482 x Arbeitsentgelt – 232,1274965800) x Arbeitnehmeranteil zur Renten­versicherung):

    1,1160637482  × 1.000 – 232,1274965800 = 883,93 €

    883,93 € / 100 × 18,6 = 164,41 €
  • 2. Schritt: Beitragsanteil Arbeitnehmer:in berechnen (1,3679890560 x Arbeitsentgelt – 735,9781121751) x Arbeitnehmeranteil zur Renten­versicherung):

    1,3679890560 × 1.000 – 735,9781121751 = 632,01 €

    632,01 € / 100 x 9,3 % = 58,78 €
  • 3. Schritt: Beitragsanteil Arbeitgeber berechen (Gesamtanteil – Arbeitnehmer:innenanteil)

    164,41 € – 58,78 € = 105,63 €

Nächste Schritte

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