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E-Health
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Mehr Effizienz durch Digitalisierung
Das Basis schafft das E-Health-Gesetz
Datenschutz ist umso wichtiger
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Das Wichtigste in Kürze
E-Health: digital, mobil und einfach
Ob es die App ist, die dich an deine Medikamente erinnert, oder der Krankenschein, der zukünftig elektronisch bei deiner Krankenversicherung und deinem Arbeitgeber eintrifft – sicherlich hast du schon bemerkt, dass der Gesundheitsbereich immer digitaler wird.
Bei E-Health, auch bekannt als Digital Health, geht es um den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen. Das umfasst die Vernetzung von Ärzt:innen, Krankenhäusern, dir als Patient:in, Krankenversicherungen sowie Medizinprodukten und Dienstleistungen, die in irgendeiner Form mit deiner Gesundheit zusammenhängen.
Das Ziel ist, die Digitalisierung weiter auszubauen, um den Service zu verbessern und Papierkram zu reduzieren, beispielsweise bei Krankschreibungen. Außerdem gibt es immer mehr Anwendungen für Smartphones, einschließlich Gesundheits-Apps, die sogar auf Rezept verfügbar sind.
Was ist E-Health und was zählt dazu?
E-Health repräsentiert die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Darunter fallen alle Methoden, die moderne Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, von digitalem Datenaustausch über Videokommunikation bis hin zur digitalen Verwaltung deiner Gesundheitsdaten sowie Online-Dienste für deine medizinische Versorgung und Prävention.
Begriffe wie Digital Health, Online Health oder auch mobile Health (mHealth) verdeutlichen, wie umfangreich die Digitalisierung im Gesundheitsbereich ist. Mit mobile Health liegt der Fokus speziell auf der Nutzung von mobilen Geräten zur Versorgung von Patient:innen, also Apps, die deine Gesundheitsdaten aufzeichnen.
E-Health-Gesetz: Dein Startplan für die Digitalisierung des Gesundheitswesens
Am 29. Dezember 2015 trat das E-Health-Gesetz in Kraft. Diese Regelung bildet die Grundlage für den Aufbau einer soliden digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen, von der auch du als Patient:in profitierst. Mit diesem Gesetz hielt die moderne Technologie Einzug in die Praxen von Ärzt:innen, in Krankenhäuser und bei Krankenversicherungen.
Alle Neuerungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), e-Rezepte, Videosprechstunden und die Verschreibung von Gesundheits-Apps sind Ergebnisse der Vorgaben und Pläne aus dem E-Health-Gesetz.
Das E-Health-Gesetz: Was ist das eigentlich?
Der Name „E-Health-Gesetz“ ist eine alltagssprachliche Abkürzung. Offiziell wird es als „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ bezeichnet. E-Health, also „elektronische Gesundheit“, fasst die vielen Möglichkeiten zusammen, die digitale Kommunikations- und Informationstechnologie für deine Gesundheitsversorgung bietet.
Das Ziel ist, von traditionellen Papierakten zu einem schnellen Informationsaustausch überzugehen und dir attraktive Service-Angebote zu bieten. Ärzt:innen, Krankenhäuser und Krankenkassen möchten von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren, indem sie Patientendaten schnell und einfach per Mausklick abrufen können, statt Akten per Post zu versenden.
Das E-Health-Gesetz war der Startschuss dafür, diese Visionen in die Tat umzusetzen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes kannst du die neuen digitalen Anwendungen nutzen, die auf moderner Informations- und Kommunikationstechnologie basieren.
Warum gibt es das Gesetz?
Einerseits besteht der Wunsch, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um deine Betreuung als Patient:in zu verbessern, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, Kosten zu sparen und wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben.
Andererseits ist es wichtig, sorgsam mit deinen sensiblen Daten umzugehen. Es ist zwar sehr komfortabel für Ärzt:innen, deine Daten schnell digital abrufen zu können, doch muss dies sicher und geschützt vor Missbrauch geschehen.
Das E-Health-Gesetz stellt daher eine Roadmap dar, die den sicheren Aufbau der notwendigen Infrastruktur für den Datenaustausch und die Einführung digitaler Anwendungen im Gesundheitsbereich regelt.
Um die digitalen Neuerungen schnell umsetzen zu können, fordert das Gesetz die Mitarbeit aller Beteiligten und enthält auch Fristen und Sanktionen, um die Einhaltung der Zielvorgaben sicherzustellen.
Diese Ziele verfolgt das E-Health-Gesetz
Moderne medizinische Anwendungen sollen schnell eingeführt und genutzt werden, sodass du zum Beispiel einfacher auf deine Versichertenstammdaten zugreifen oder Notfalldaten und Medikationspläne digital verwalten kannst. Auch der elektronische Arztbrief gehört dazu.
Die Kommunikation zwischen verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen soll erleichtert werden. Ein sogenanntes Interoperabilitätsverzeichnis soll hier den Austausch verbessern.
Der Aufbau einer Telematikinfrastruktur ist geplant, die als Basis für den Datenaustausch im deutschen Gesundheitswesen dient.
Telemedizinische Leistungen, wie Videosprechstunden, sollen verstärkt gefördert werden.
Telematikinfrastruktur (TI): das Herzstück des digitalisierten Gesundheitswesens
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Datenautobahn, über die Ärzt:innen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenversicherungen deine medizinischen und sensiblen Daten austauschen. 2 Hauptziele werden damit verfolgt:
- Schneller Datenabruf: Du erwartest als Versicherter, dass deine medizinischen Daten schnell und einfach für deinen Arzt oder deine Ärztin verfügbar sind
- Datenschutz: Das Speichern, Abrufen und Senden deiner Daten soll den üblichen Standards von Datenschutz und Datensicherheit entsprechen.
Aktueller Stand beim Aufbau der TI
Der Aufbau der TI ermöglicht bereits eine sichere, digitale Kommunikation, wie sie im E-Health-Gesetz geplant war. Mittlerweile sind die meisten Arztpraxen und Krankenhäuser sowie Apotheken an das TI-Netz angeschlossen. In den nächsten Jahren sollen noch weitere Einrichtungen wie Pflege- und Reha-Einrichtungen, Physiotherapie-Praxen und Hebammen-Praxen integriert werden.
Weitere Änderungen durch das E-Health-Gesetz
Ein wichtiger Punkt im E-Health-Gesetz ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Vielleicht ist dir aufgefallen, dass die Krankenversicherer nicht mehr von der Krankenversichertenkarte sprechen, sondern von der Gesundheitskarte. Neben der Telematikinfrastruktur ist die Entwicklung der eGK eine wesentliche Neuerung, die durch das E-Health-Gesetz eingeführt wurde. Wenn du zum Arzt oder zur Ärztin gehst, haben sie dank der eGK deine aktuellen Personendaten und Anschrift sofort verfügbar.
Notfalldaten
Seit Herbst 2022 kannst du freiwillig Notfalldaten auf deiner eGK speichern lassen. Dazu gehören Informationen über Allergien gegen bestimmte Medikamente, andere Unverträglichkeiten, Angaben zu Medikamenten, die du regelmäßig benötigst, und Kontaktdaten von Familienangehörigen, die im Notfall informiert werden sollen. Dein Arzt oder deine Ärztin legt diese Datensätze auf deiner Gesundheitskarte an, nachdem du deine mündliche Zustimmung gegeben hast.
Medikationsplan
Für die Sicherheit der Daten auf der Karte ist gesorgt. Sie können nur von einem Arzt oder einer Ärztin abgerufen werden, die einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen.
Telemedizin
Telemedizinische Angebote waren von Anfang an ein Teil des Plans zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Struktur der TI sowie die gesetzliche Verpflichtung für Arztpraxen und Krankenhäuser, an dem System teilzunehmen, waren wichtige Voraussetzungen. Videosprechstunden sind eine Form der Telemedizin. Diese sollen vor allem dann eingesetzt werden, wenn du einen langen Anfahrtsweg hast oder nach einer Operation. Dann reicht es, wenn dein Arzt oder deine Ärztin dir per Bildschirm erklärt, wie es mit der Behandlung weitergeht. Aber auch die Covid-Pandemie hat dazu beigetragen, dass Videosprechstunden bei dir als Patient:in populärer wurden, denn das Bedürfnis nach Distanz und die Vermeidung von Ansteckung lassen sich durch diesen Service erfüllen.
Weitere Formen von Telemedizin, die nach dem E-Health-Gesetz umgesetzt wurden, umfassen digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept (die E-Health-Apps), den engen Austausch von Ärzt:innen zur Bewertung von Röntgenaufnahmen (sogenannte telekonsiliarische Befundbeurteilungen) und das Telemonitoring bei Herzkrankheiten.
Telemedizin – Weit mehr als nur Online-Sprechstunden bei Arzt & Ärztin
War anfangs in Deutschland Skepsis gegenüber der Telemedizin spürbar, hat sich das geändert, seit die Bundesregierung 2018 das Fernbehandlungsverbot in der Berufsordnung für Ärzt:innen gelockert hat. Seitdem dürfen Ärzt:innen Videosprechstunden anbieten, und Krankenkassen haben diese Leistung in ihren Versicherungsschutz aufgenommen.
Was ist Telemedizin?
Wenn von Telemedizin die Rede ist, denkst du vielleicht zuerst an eine Sprechstunde per Videochat. Doch Telemedizin ist viel mehr als das. Die Bundesärztekammer definiert sie als „ärztliche Versorgungskonzepte, die Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen.“ Sie umfasst also alle Gesundheitsdienstleistungen, die über zeitliche oder räumliche Distanzen hinweg durch moderne Technologie ermöglicht werden.
Beispiele für Telemedizin
Online-Videosprechstunde:
Wenn du nur eine Besprechung zu einem Befund brauchst, kannst du diese bequem von zu Hause aus per Videotelefonie mit deinem Arzt oder deiner Ärztin durchführen. Das ist auch nach Operationen sinnvoll, wenn du nicht persönlich in die Praxis kommen musst.
Telemonitoring
Übermittelst du Vitaldaten wie Blutdruck, Puls, Blutzucker und Temperatur über E-Health-Apps oder Messgeräte an deinen Arzt oder deine Ärztin, wird das als Telemonitoring bezeichnet. Dein Arzt oder deine Ärztin kann dann schnell auf Abweichungen reagieren und bei Bedarf einschreiten.
Telekonsil
Hierbei treffen sich Ärzt:innen per Videochat, um sich über fachliche Themen auszutauschen, Befunde auszuwerten oder eine zweite Meinung einzuholen. Dies wird auch in der Teleradiologie genutzt, wenn kein:e Fachradiolog:in vor Ort verfügbar ist.
Prävention und Online-Kurse
Auch Online-Präventionskurse zählen zur Telemedizin. Viele Krankenkassen bieten solche Kurse an, beispielsweise zur Diabetesvorsorge, Rückenschule oder Programme zur Gewichtsreduktion.
Vorteile und Grenzen der Telemedizin
Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach digitalen Arztsprechstunden stark erhöht und so die Ansteckungsgefahr reduziert, da du nicht im Wartezimmer warten musstest. Die Telemedizin bietet zudem eine bessere Gesundheitsversorgung, besonders in ländlichen Gebieten, wo oft ein Mangel an Fachärzten herrscht. Lange Anfahrtswege werden vermieden, was besonders chronisch Kranken zugutekommt. Außerdem sparst du Zeit, da keine langen Wartezeiten auf einen Termin oder im Wartezimmer anfallen.
Jedoch kann die Videosprechstunde den persönlichen Besuch bei deinem Arzt oder deiner Ärztin nicht vollständig ersetzen. Nicht jede Erkrankung lässt sich über Video diagnostizieren und behandeln. Dein Arzt oder deine Ärztin wird entscheiden, ob ein Videochat ausreicht oder ob du persönlich vorstellig werden solltest. Zudem könnte das persönliche Verhältnis zwischen dir und deinem Arzt oder deiner Ärztin durch ausschließliche Fernbehandlungen beeinträchtigt werden.
Welche Krankenkassen bezahlen die digitalen Arztbesuche?
Seit April 2017 kannst du eine Videosprechstunde als Leistung deiner gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen lassen. Viele Krankenversicherer haben dieses E-Health-Angebot in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Für bestimmte Behandlungen und Krankheitsbilder übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Videosprechstunde, unter anderem bei Nachkontrollen von OP-Wunden sowie chronischen oder offenen Wunden, bei der Kontrolle und Beurteilung von Stimme oder Sprechen, bei der Beurteilung von Bewegungseinschränkungen oder -störungen des Stütz- und Bewegungsapparates und bei der Verlaufskontrolle von Dermatosen wie Ekzemen und Hautentzündungen.
Darüber hinaus bieten ein Großteil der Krankenkassen weitere Zusatzleistungen bei Online-Sprechstunden an. Viele von ihnen arbeiten beispielsweise mit dem Anbieter Teleclinic zusammen, darunter die Mobil Krankenkasse, die BKK VBU, die BKK Linde, die Viactiv Krankenkasse, die IKK classic oder die Hanseatische Krankenkasse (HEK). Auch private Krankenversicherer wie die DKV, die Alte Oldenburger oder die Debeka haben einen Partnervertrag. Dir als Versicherungsnehmer:in stehen damit Premiumleistungen in Sachen Telemedizin zur Verfügung, unter anderem ein 24/7-Service. Techniker und Barmer haben dagegen jeweils eigene Apps entwickelt.
Gesundheits-Apps – was ist das genau?
Du kennst Apps sicherlich als praktische, digitale Anwendungen auf deinem Smartphone. Neben dem Chat, der E-Mail und einer Map-Navigation findest du auch Apps zum Kalorienzählen, zur Raucherentwöhnung oder zur Meditation auf deinen mobilen Geräten. Solche Anwendungen werden allgemein als Gesundheits-Apps bezeichnet.
Es gibt 3 Arten von Gesundheits-Apps:
Lifestyle Apps
Dazu zählen Fitness-Tracker, Ernährungs-Apps, Workout-Anleitungen, Apps zur Beobachtung des Schlafverhaltens, Stress-Management-Tipps und mehr. Diese Apps kannst du kostenfrei aus den App-Stores herunterladen. Kosten entstehen nur, wenn du dich für eine Premium-Nutzung entscheidest.
Service-Apps
Diese Apps helfen dir, deine Arzttermine rechtzeitig zu vereinbaren und zum regelmäßigen Check zu gehen, oder sie unterstützen dich bei der Beobachtung des Verlaufs einer Erkrankung, wie bei Diabetes. Früherkennung, Vorsorge und Terminerinnerung sind typische Funktionen dieser Art von Apps. Viele Krankenkassen bieten ihren Kund:innen diese Service-Programme auf ihren Webseiten an.
Medizinische Apps
Diese Apps haben einen klaren Bezug zu medizinischen Diagnosen und sind oft mit Zusatzgeräten verbunden, wie einem Pulsmesser oder einem Blutzuckergerät. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Hilfsmittel, um Therapien zu begleiten oder Gesundheitsdaten für Diagnosen zu sammeln. In manchen Fällen können Ärzt:innen die entsprechenden Daten abrufen. Für diese Apps ist ein CE-Zertifikat zwingend erforderlich.
Was ist ein CE-Zertifikat?
Ein CE-Zertifikat zeigt, dass die DiGA die EU-Bestimmungen erfüllt und ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat, das den EU-Richtlinien entspricht. Bei Medizinprodukten der Risikoklasse I kann der Hersteller selbst eine Konformitätserklärung abgeben. Ab Risikoklasse II übernimmt eine benannte Stelle wie eine TÜV-Stelle die Prüfung.
Kostenübernahme von Gesundheits-Apps
Seit Oktober 2020 können gesetzliche und viele private Krankenkassen die Kosten für auf Rezept verschriebene Gesundheits-Apps übernehmen. Gesundheits-Apps umfassen Lifestyle-Apps (wie Fitness-Tracker), Service-Apps (für Terminplanung und Krankheitsmanagement) und medizinische Apps (zur Datenerfassung für medizinische Diagnosen). Wichtig ist, dass medizinische Apps ein CE-Zertifikat besitzen, welches ihre Konformität mit EU-Vorschriften bestätigt.
Gesundheits-Apps, die einen medizinischen Mehrwert bieten und im Verzeichnis zu finden sind, können von Ärzt:innen verschrieben werden, wenn sie im DiGA-Verzeichnis gelistet sind und der oder die Patient:in eine entsprechende medizinische Diagnose hat.
Gesundheits-Apps auf Rezept: Wie funktioniert das?
Seit Oktober 2020 kann dein Arzt oder deine Ärztin dir neben Medikamenten auch digitale Gesundheitsanwendungen verschreiben. Die Kosten dafür übernimmt deine Krankenkasse, wenn die App im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfasst ist und eine ärztliche Diagnose vorliegt.
So löst du dein Rezept für die Gesundheits-App ein:
- Reiche dein Rezept bei deiner Krankenkasse ein, sei es über deren Webseite, App oder persönlich
- Die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen, was einige Tage dauern kann.
- Ist alles in Ordnung, erhältst du einen Freischaltcode oder QR-Code von der Kasse.
- Lade die App herunter, aktiviere sie und beginne mit der Nutzung.
Die Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium arbeiten daran, diesen Prozess weiter zu vereinfachen, auch mit der Einführung des e-Rezepts und der elektronischen Patientenakte, um dir den Zugang zu digitalen Gesundheitsdiensten leichter zu machen.
Ist es auch möglich, eine DiGA ohne Rezept zu erhalten?
Ja, es ist möglich, dass du direkt bei deiner Krankenkasse anfragst, ob sie die Kosten für eine medizinische App deiner Wahl übernimmt, auch ohne Rezept. Allerdings musst du einen Nachweis erbringen, dass eine medizinische Notwendigkeit oder Diagnose vorliegt, die aus den Unterlagen zu deiner Behandlung hervorgehen kann. Zudem bieten einige Hersteller ihre Apps auch für Privatzahler:innen an.
Wie kommt eine Gesundheits-App in das Verzeichnis?
Um eine App in das DiGA-Verzeichnis aufzunehmen, muss der App-Hersteller einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Das Institut prüft dann die App hinsichtlich Datenschutz und Funktionalität. Wird die App als geeignet eingestuft, folgt eine einjährige Probezeit, in der sie unter dem Status „Vorläufig zugelassen“ getestet wird. Bewährt sich die App und kann sie den medizinischen Mehrwert nachweisen, wird sie dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen. Scheitert sie daran, wird sie aus dem Verzeichnis entfernt.
Aktuelle DiGAs:
Das DiGA-Verzeichnis ist öffentlich und wird ständig aktualisiert. Aktuell sind etwa 40 Apps zur Nutzung freigegeben, darunter:
- Kalmeda: eine App zur Behandlung von Tinnitus.
- Selfapy: Online-Kurse zur Behandlung von Depression oder generalisierter Angststörung.
- Somnio: hilft bei Einschlaf- oder Durchschlafstörungen.
- Vivira: zur Therapie von Osteochondrose (eine Wirbelsäulenerkrankung).
- HelloBetter: bietet mehrere Webanwendungen zur Unterstützung bei Panik, Stress und Burnout, Diabetes, Depression und Vaginismus.
Einsatz von Apps im Gesundheitsbereich
Seit der Corona-Pandemie ist das Interesse an digitalen Gesundheitsangeboten stark gestiegen. Viele Menschen haben sich mit Videosprechstunden und Virus-Warn-Apps vertraut gemacht. Mit den Covid-Apps haben die EU-Länder eine digitale Lösung entwickelt, um Impfzertifikate zu verwalten und international abrufbar zu machen. Diese Apps sind ein Teil des E-Health-Bereichs, sind aber keine Gesundheits-Apps im eigentlichen Sinne, die von Ärzt:innen verschrieben werden müssen.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten. Dies hat das Gesundheitsministerium mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz festgelegt. Du kannst selbst entscheiden, ob du die ePA nutzen möchtest und welche Daten darin gespeichert werden sollen. Diese können umfassen:
- Befunde wie Röntgenbilder und Rezepte.
- Arztberichte über Behandlungen.
- Therapiemaßnahmen.
- Diagnosen.
- Informationen zu Impfungen und Allergien.
- Daten zu vorangegangenen Behandlungen.
- Notfalldatensätze.
Es können daneben aber auch Daten wie das eigene Tagebuch über Blutzuckermessungen verbucht werden.
Elektronische Patientenakte: Vorteile und Nachteile
Wenn du dich für eine elektronische Patientenakte (ePA) entscheidest, kannst du in einer eigenen App jederzeit einsehen, welche deiner Daten gespeichert sind. Du hast auch die Macht zu entscheiden, welche Daten gelöscht werden sollen. Du bestimmst außerdem, wer Zugang zu deiner Akte hat. Du kannst Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und anderen Medizinern zeitweisen Zugriff gewähren, sodass diese auch in deiner Abwesenheit Informationen wie Arztberichte in deine ePA einpflegen können. Bitte bedenke, dass du mit der Entscheidung über die gespeicherten Daten den behandelnden Ärzt:innen vielleicht nicht alle relevanten Informationen zur Verfügung stellst, was den vollständigen Krankheitsverlauf betrifft.
Vorteile der elektronischen Patientenakte:
Vermeidung von Doppeluntersuchungen
Mit zentral gespeicherten Informationen zu deiner Krankengeschichte, Allergien oder bisherigen Therapiemaßnahmen vermeidest du unnötige Doppeluntersuchungen. Das reduziert den Stress und die Belastung für dich und ermöglicht Ärzt:innen, ihre Behandlungen effizient auf vorhandenen Daten aufzubauen.
Effizientere Kommunikation
Sowohl du als auch deine Ärzt:innen haben Zugang zur Akte, was die Kommunikation verbessert und beschleunigt. Änderungen in deinem Gesundheitszustand können so schneller adressiert werden.
Optimale Transparenz
Ärzt:innen bekommen durch die Akte schnell einen umfassenden Überblick über deine medizinische Historie. Im Notfall sind relevante Informationen wie Vorerkrankungen oder Medikamentenunverträglichkeiten sofort ersichtlich.
Schneller Zugriff
Du kannst jederzeit und einfach über Smartphone oder Tablet deine Gesundheitsdaten einsehen.
Kontrolle über deine Daten
Du hast die volle Kontrolle über die in der ePA gespeicherten Daten und entscheidest, wer Zugang erhält.
Nachteile der elektronischen Patientenakte:
Alles-oder-Nichts-Prinzip
Wenn du einmal Zugriff gewährst, erhalten Ärzt:innen Zugang zu allen gespeicherten Informationen, auch zu jenen, die für die aktuelle Behandlung möglicherweise irrelevant sind. Das könnte die Akzeptanz der ePA beeinträchtigen.
Sensible Gesundheitsinformationen
Die Daten in der Akte sind hochsensibel. Du kannst zwar entscheiden, wer Zugriff erhält, aber eine teilweise Sperrung bestimmter Details ist bisher nicht möglich.
Unklare Kostenübernahme
Es ist noch nicht endgültig geklärt, wer die Kosten für die ePA trägt – du oder deine Krankenkasse. Diese Frage sollte vor der Einführung klar beantwortet werden.
Technisch-organisatorische Herausforderungen
Es muss eine einheitliche Verwaltungslösung geschaffen werden, um das Verwaltungschaos zu vermeiden und alle Gesundheitseinrichtungen müssen entsprechend geschult werden.
Datensicherheit
Die Sicherheitsmaßnahmen für die gespeicherten Daten sind zentral und müssen hohen Datenschutzstandards entsprechen, um den Zugriff Dritter zu verhindern.
Die Einführung der ePA birgt viele Chancen, stellt aber auch einige Herausforderungen dar, die noch vor dem Stichtag am 1. Januar 2021 geklärt werden müssen. Die ePA ist ein wichtiger Schritt in die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland und könnte langfristig sowohl für Patient:innen als auch für das medizinische Personal erhebliche Vorteile bringen.
Akte ist nicht gleich Akte
Unterschiede zwischen der elektronischen Patientenakte (ePA) und der elektronischen Gesundheitsakte (eGA)
Du solltest wissen, dass neben der elektronischen Patientenakte (ePA) auch häufig von der elektronischen Gesundheitsakte (eGA) gesprochen wird. Beide bieten zwar ähnliche Funktionen, doch gibt es wichtige Unterschiede: Die Gesundheitsakte ist lediglich eine Zusatzleistung der Krankenkassen, während die Patientenakte gesetzlich vorgeschrieben und für jede Patientin und jeden Patienten genau einmal vorhanden ist. Diese Vorgabe sorgt dafür, dass die Patientenakte einheitlich über alle Systeme hinweg geregelt ist.
Aktuell existieren verschiedene Versionen von Gesundheitsakten. Bekannte Beispiele sind TK-Safe der Techniker Krankenkasse oder die App „Vivy“. Abhängig von deiner Krankenkasse und eventuellen Zusatzversicherungen könntest du also Zugang zu mehreren digitalen Gesundheitsakten haben.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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