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  • Um eine Person über die Familien­versicherung mitzuversichern, muss das Familienmitglied in Deutschland wohnen, darf nicht ­versicherungspflichtig sein und keiner hauptberuflichen Selbstständigkeit nachgehen.
  • Das Einkommen deines Kindes, deines Partners bzw. deiner Partnerin darf 2024 maximal 505 € monatlich betragen, für Minijobber:innen liegt die Grenze bei 538 €, für Werkstudent:innen bei 607,50 €.
  • Die kostenfreie Mit­versicherung für Kinder endet mit 18 Jahren, kann aber bis zum 23. oder sogar 25. Lebensjahr verlängert werden, wenn das Kind studiert, eine Ausbildung macht oder einen Freiwilligendienst leistet.

Familien­versicherung: Welche Voraussetzungen musst du dafür erfüllen?

Damit du dein Kind oder dein:e Ehepartner:in über die Familien­versicherung kostenfrei in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) versichern kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Dein Familienmitglied muss in Deutschland wohnen und hier gemeldet sein.
  • Es darf aufgrund des Einkommens nicht selbst ­versicherungspflichtig sein.
  • Es darf nicht von der Versicherungspflicht befreit sein, wie es beispielsweise bei Berufsgruppen wie Beamt:innen, Richter:innen, Soldat:innen oder Geistlichen in einigen Bundesländern der Fall ist.
  • Die Person darf keiner hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen – das bedeutet, sie arbeitet nicht mehr als 18 Stunden pro Woche selbstständig.

Erfüllt die Person eine dieser Kriterien nicht, ist die kostenfreie Mit­versicherung leider nicht möglich. Dann braucht das Familienmitglied eine eigene Kranken­versicherung.

Gibt es eine Verdienstgrenze, um über die Familien­versicherung mitversichert zu sein?

Ja, das Einkommen deines Kindes oder des/der Ehe- oder Lebenspartner:in ist entscheidend für die Familien­versicherung. Das kombinierte Einkommen darf im Jahr 2024 nicht über 505 € im Monat liegen. Für Minijobber gilt eine Grenze von 538 €. Werkstudent:innen dürfen maximal 607,50 € verdienen, solange sie keine weiteren Einkünfte haben.

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Welche Leistungen sind in der Familien­versicherung enthalten?

Die Familien­versicherung bietet der beitragsfrei versicherten Person genau das gleiche Leistungsspektrum wie für dich und alle anderen Versicherten. Diese Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Sie umfassen folgende Punkte:

Ärztliche Behandlungen

Dazu gehören Arztbesuche (ambulant und stationär), Diagnosen, medizinische Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen und ärztliche Beratungen.

Medikamente

Die Kosten für verschriebene Medikamente werden größtenteils von der GKV übernommen. Es fallen jedoch gesetzliche Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 € an.

Krankenhausaufenthalte

Die GKV deckt die Kosten für stationäre Behandlungen im Krankenhaus ab – inklusive Operationen, Pflege und medizinischer Versorgung.

Zahngesundheit

Hierzu zählen zahnärztliche Untersuchungen, Behandlungen und Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung.

Rehabilitation und Therapie

Die GKV übernimmt die Kosten für medizinische Reha, Physiotherapie, Ergotherapie und ähnliche Therapieformen.

Hilfsmittel

Medizinische Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Prothesen oder Rollstühle werden bis zu einer von deiner Krankenkasse festgelegten Höhe abgedeckt.

Schwangerschaft und Geburt

Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung, Geburt und Wochenbett, inklusive Vorsorgeuntersuchungen und Entbindung, sind ebenfalls enthalten.

Vorsorgeuntersuchungen

Die GKV unterstützt dich bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Früherkennungsmaßnahmen.

Psychotherapie

Kosten für psychotherapeutische Behandlungen werden nach ärztlicher Einschätzung von der GKV übernommen.

Neben diesem festen Leistungskatalog bieten die Kassen auch verschiedene Zusatzleistungen an. Zum Beispiel zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, Impfungen und Reiseschutzimpfungen für Kinder und Familienangehörige oder verlängerte und häufigere Kuraufenthalte.

Wie lange sind Kinder in der Familien­versicherung mitversichert?

Die kostenfreie Mit­versicherung von Kindern in der Familien­versicherung ist zeitlich begrenzt. Grundsätzlich endet sie mit dem 18. Lebensjahr, denn ist das Kind volljährig und somit erwachsen. Wenn es jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht erwerbstätig ist, weil es beispielsweise eine Ausbildung macht oder studiert, verlängert sich die Option der Familien­versicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs.

Aber auch danach gibt’s eine Verlängerung: Befindet sich dein Kind weiterhin noch in einer Schul- oder Berufsausbildung oder leistet es einen Freiwilligendienst (etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr), endet die Familien­versicherung erst mit dem 25. Lebensjahr.Übrigens: Solltest du als junge Erwachsene familienversichert sind und du bekommst du ein Kind, bleibt deine eigene Familien­versicherung dennoch bestehen. Trotz Erhalt von Elterngeld fallen keine Beiträge für die Krankenkasse fällig.

Wann ist eine Verlängerung der Familien­versicherung über 25 hinaus möglich?

Hat dein Sprössling die Schul- oder Berufsausbildung wegen eines Freiwilligendienstes oder des freiwilligen Wehrdienstes unterbrochen, kann es für weitere 12 Monate über das 25. Lebensjahr hinaus familienversichert bleiben.

Für Kinder mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, gibt es eine dauerhafte Mit­versicherung – vorausgesetzt, die Behinderung ist während der Familien­versicherungszeit aufgetreten.

Wie sind Kinder nach Ende der Familien­versicherung versichert?

Läuft die Familien­versicherung aus, gibt es günstige Optionen: Studierende bleiben bis zum 30. Lebensjahr in der studentischen Kranken­versicherung und zahlen einen vergünstigten Beitrag von etwa 100 € im Monat zuzüglich Pflege­versicherung.

Fachschüler:innen können nach dem Ende der Familien­versicherung als freiwillige Mitglieder in die GKV wechseln. Dabei zahlen sie jedoch nicht den Mindestbeitrag von 179,11 €, sondern den gleichen Beitrag wie in der studentischen Kranken­versicherung. Alternativ kannst du auch eine private Kranken­versicherung (PKV) mit mehr Leistungen und bevorzugter Behandlung wählen.

Sobald dein Kind nach der Ausbildung eine sozial­versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, wird es Pflichtmitglied in der GKV. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, wobei der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.

Auch deine Enkel- oder Stiefkinder können über dich kostenfrei familienversichert sein, solange sie hauptsächlich von dir unterhalten werden oder in deinem Haushalt leben.

Woraus ergibt sich der Beitrag zur Familien­versicherung?

Grundsätzlich wird der Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung auf Basis deines Einkommens berechnet. Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Kranken­versicherung liegt aktuell bei 14,6 % des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Im Durchschnitt beträgt dieser aktuell 1,7 %.

Wer familienversichert ist, ist aber beitragsfrei in der GKV krankenversichert. Das gilt, bis du ein ­versicherungspflichtiges Einkommen erzielst und somit die Voraussetzungen für die Familien­versicherung nicht mehr erfüllst.

Die Familien­versicherung ist ein starkes Plus der GKV. Für Selbstständige und Beamt:innen ist die Absicherung in der GKV dennoch nicht die günstigste. Sie bekommen schließlich keinen Arbeitgeberanteil, wie etwa Angestellte. In dem Fall kann es sinnvoll sein, die private Kranken­versicherung unter die Lupe zu nehmen, um von einer besseren Versorgung und individuell abgestimmten Zusatzleistungen zu profitieren.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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