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Raucher & Raucherinnen

So unterstützt dich die Kranken­versicherung bei der Raucherentwöhnung

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Krankenkassen und Ärzt:innen bieten verschiedene Hilfen für die Raucherentwöhnung an, darunter spezielle Kurse und Therapien, wobei nicht alle Methoden von den Krankenkassen erstattet werden.
  • Der Verzicht auf Rauchen führt zu signifikanten gesundheitlichen Verbesserungen wie niedrigerem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs, verbesserten Sinneswahrnehmungen und allgemeiner Erholung der Körperfunktionen.
  • Es gibt verschiedene Ansätze zur Raucherentwöhnung, einschließlich der direkten Entwöhnung („Schlussstrich-Variante“) und der schrittweisen Reduktion des Rauchens, unterstützt durch Methoden wie Nikotinersatztherapie, Verhaltenstherapie und alternative Methoden wie Akupunktur, wobei die Kostenübernahme durch die Kranken­versicherung variiert.

Raucherentwöhnung: Große Herausforderung mit vielen Wegen

Der Griff zur Zigarette ist für viele Menschen nicht nur eine Gewohnheit. Mittlerweile ist bekannt, dass Nikotin körperlich abhängig macht. Einfach so, von heute auf morgen mit dem Rauchen aufzuhören, ist besonders für starke Raucher:innen daher nicht so leicht. Hilfe und Unterstützung bieten unter anderem die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) sowie die private Kassen­versicherung (PKV) an. Allerdings bezahlen sie nicht alle Formen der Raucherentwöhnung, die es auf dem Markt gibt. Wenn du den Entschluss gefasst hast, das Rauchen aufzugeben, solltest du dich bei deiner Kranken­versicherung informieren, welche Hilfe du in Anspruch nehmen kannst und welche dir erstattet wird.

Gründe, um mit dem Rauchen aufzuhören

Die Rauchentwöhnung ist ein erster Schritt zu einer gesunden Lebensweise, denn der Verzicht auf Nikotin hat viele Vorteile für den Körper. Vor allem senken sich dadurch die Risiken für verschiedene Erkrankungen, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Probleme, chronische Bronchitis oder Lungenkrebs. Eine Raucherentwöhnung ist daher im Sinne der Kranken­versicherung. Viele Kassen und PKV-Anbieter stellen ihren Mitgliedern deshalb auch eigene Kurse zur Verfügung, um von den Zigaretten loszukommen. Eine stetige Motivation ist dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor.

Halte dir dazu immer wieder die positive Wirkung vor Augen, die eine Rauchentwöhnung bringt:

  • Normalisierung des Blutdrucks und des Pulses
  • Verbesserung von Geruchs- und Geschmackssinn
  • Nachlassen des Raucherhustens
  • Senkung des Risikos für Herzinfarkt
  • Senkung des Risikos für Lungenkrebs und andere Krebsarten
  • Bessere Lungenfunktion und Erholung der Atemwege
  • Nicht zuletzt: Sparen, denn Rauchen kostet Geld

Welche Methoden zur Raucherentwöhnung gibt es?

Im Wesentlichen gibt es 2 Herangehensweisen, um sich das Rauchen abzugewöhnen:

Die Schlussstrich-Variante

Manche Personen schaffen es, von heute auf morgen auf Zigaretten zu verzichten. Haben sie einmal den Entschluss gefasst, das Rauchen aufzugeben, dann hören sie sofort damit auf.

Die Reduktions-Variante

Hier gehen Raucher:innen etappenweise vor. Sie reduzieren ihren Zigaretten-Konsum allmählich. Dies führen sie solange fort, bis das Verlangen zu rauchen verschwunden ist.

Die eigentliche Rauchentwöhnung an sich kann wiederum durch verschiedene Methoden erfolgen. Welche davon am besten für dich geeignet ist, hängt von deiner Persönlichkeit und zum Teil davon ab, wie stark du geraucht hast. Zur Änderung von Gewohnheiten gehört auch die Auseinandersetzung mit sich selbst oder der eigenen Lebenssituation. Denn oft hängen Stresslevel, Ernährung sowie die sportliche Aktivität mit dem Rauchen zusammen. Oder diese Themen rücken im Rahmen der Rauchentwöhnungskur ins Blickfeld. Die folgenden Methoden haben sich bewährt, um vom Glimmstängel loszukommen:

Nikotinersatztherapie

Nikotinersatzprodukte machen die Entwöhnung leichter, indem sie die Entzugssymptome mildern. Nikotinpflaster, -lutschtabletten oder -kaugummis geben eine geringe Menge des Stoffes an den Körper ab. Der Nikotinanteil ist deutlich geringer als beim Rauchen einer Zigarette. Allerdings ist Disziplin verlangt. Zusätzlich rauchen darfst du nicht, denn dies kann schnell zu einer Nikotin-Überdosierung führen. Ersatzprodukte sind am besten in Kombination mit einer Verhaltenstherapie, einer Rauchentwöhnung unter ärztlicher Aufsicht oder anderen Anti-Rauch-Methoden anzuwenden.

Verhaltenstherapie

Rauchen aufgeben ist eine Änderung der Gewohnheiten. In der Verhaltenstherapie beschäftigst du dich mit deinem Rauchverhalten und den Gründen für den ständigen Griff zur Zigarette. Gemeinsam mit dem Therapeuten oder in einer Gruppe mit anderen zukünftigen Nichtrauchern werden neue Verhaltensweisen und Strategien besprochen, wie die Hürden der Rauchentwöhnung zu bewältigen sind. Auch das Rückfallrisiko kann eine Therapie minimieren.

Alternative Methoden: Akupunktur

Aufgrund der Entzugserscheinungen schaffen es viele Raucher:innen nicht beim ersten Anlauf, ein für alle Mal auf Zigaretten zu verzichten. Wer schon mehrere Versuche hinter sich hat, sieht in alternativen Methoden wie Akupunktur eine Chance auf Veränderung. Bei der Akupunktur gegen Rauchverhalten werden in der Sitzung Nadeln in die Ohren gesetzt. Dies soll die Entzugserscheinungen lindern und das Verlangen nach Nikotin verringern.

Raucher-Therapie in Trance und Entspannung: Hypnose

Bei der Hypnose soll das Verhalten des Betroffenen beeinflusst werden. Anders als bei der klassischen Verhaltenstherapie rückt durch die Trance das Unterbewusstsein in den Mittelpunkt. Der Therapeut versucht in der Sitzung, das Suchtverhalten des Rauchenden aufzulösen. Außerdem sollen andere Verhaltensweisen, die den Griff zur Zigarette ersetzen, im Unterbewusstsein verankert werden. Weil es keine Belege für die Wirksamkeit von Hypnose zur Raucherentwöhnung gibt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür nicht.

Stationärer Entzug – Rauchentwöhnungskur

Bei starken Entzugserscheinungen kann eine Behandlung mit Medikamenten erforderlich sein. Diese sind teilweise verschreibungspflichtig. Bei anderen muss die Einnahme ärztlich überwacht werden. In diesen Fällen kann eine Rauchentwöhnungskur in einer Klinik der Start zum Leben ohne Zigarette sein. Nachdem der erste Nikotin-Entzug überstanden ist, können oben genannte Therapien begonnen sowie durch Maßnahmen wie Entspannungskurse und Atembehandlung ergänzt werden.

Wichtig!

Vieles hängt von deiner persönlichen Einstellung ab. Der Wille, eine Nikotin-Entziehungskur zu machen, muss von dir selbst kommen. Hole dir gegebenenfalls Unterstützung von Ärzt:innen oder durch die Online-Angebote deiner Kranken­versicherung.

Unterstützung der Raucherentwöhnung durch die Kranken­versicherung

Die Kranken­versicherungen sind daran interessiert, dass ihre Mitglieder einen gesunden Lebensstil pflegen. Raucher:innen, die entschlossen sind, künftig auf Zigaretten und Co. zu verzichten, können mit verschiedenen Hilfeleistungen rechnen.

Nach §20 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet, Gesundheitskurse zu unterstützen. Dazu zählen auch Anti-Raucher-Kurse. Ein solcher Kurs muss von einer qualifizierten Fachkraft geleitet oder in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse angeboten werden. Weiterhin sollte der Kursinhalt den Qualitätskriterien der GKV entsprechen. Im Durchschnitt übernehmen die Kassen für 2 Kurse pro Jahr die Kosten – jedoch nicht immer komplett, sondern nur anteilig. Dies können 75€ pro Kurs sein oder auch 80% der Kosten: jede Kasse hat dafür eigene Kriterien. Die genaue Höhe der Erstattung musst du daher bei deiner Kranken­versicherung erfragen. Die Kosten für eine Verhaltenstherapie übernehmen einige Krankenkassen ebenfalls. Alternative Behandlungen wie Akupunktur und Hypnose zur Rauchentwöhnung erstattet die GKV jedoch nicht. Auch die Erstattung von Medikamenten ist laut Gesetz (§34 Abs. 1 SGB V) ausgeschlossen.

Wie hilft die PKV bei der Raucherentwöhnung?

Dass Raucher:innen ein höheres Krankheitsrisiko mitbringen, rechnet die PKV schon in den höheren Mitgliedsbeiträgen um. Den Wunsch, Nichtraucher:in zu werden, unterstützt die PKV in ähnlicher Weise wie die gesetzlichen Krankenkassen. So werden die Kosten für Kurse und Therapien übernommen, für Nikotinersatzprodukte und Medikamente zur Raucherentwöhnung jedoch nicht. Allerdings sind die privaten Kranken­versicherungen offener für alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur oder Hypnose. Wenn ein:e Ärzt:in bestätigt, dass eine solche Therapie medizinisch notwendig ist und wenn dein PKV-Tarif diese Behandlungen umfasst, dann beteiligt sich der Anbieter oft an den Kosten. Aber auch hier gibt es Unterschiede von Versicherung zu Versicherung. Daher ist es auch Privatversicherten empfohlen, sich bei ihrer Kranken­versicherung gezielt zu erkundigen, wie sie Raucherentwöhnungs­maßnahmen unterstützt.

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