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Krankentagegeld Selbstständige

Die Versicherung, die dich vor Verdienstausfall im Krankheitsfall bewahrt

Wer als Selbstständiger krank wird hat schnell mit Existenzängsten zu kämpfen. Mit dem Krankentagegeld kannst du den Verdienstausfall ausgleichen.
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Das Wichtigste in Kürze

Jeden von uns kann es treffen: Ein womöglich sogar unverschuldeter Unfall mit Krankenhausaufenthalt oder eine schwere Erkrankung mit langwierigem Heilungsprozess und schon fällt man für Wochen oder Monate aus. Da es für dich als Selbstständigen keinen Arbeitgeber gibt, der dir trotzdem weiter deinen Lohn zahlt, stehst du ab dem ersten Krankheitstag ohne Einkommen da. Mit einer Krankentagegeld­versicherung kannst du diesen Einkommensverlust auffangen.

  1. Das Krankentagegeld sichert dich für den Fall eines längeren Verdienstausfalls finanziell ab.
  2. Die Auszahlung ist steuerfrei.
  3. Der Auszahlungsbeginn ist frei wählbar, jedoch frühestens ab dem 8. Krankheitstag.

Was ist Krankentagegeld und warum brauche ich das?

Fällst du als Selbstständiger krankheitsbedingt aus:

  • springt naturgemäß kein Arbeitgeber ein. 
  • musst du eigenverantwortlich mit einer Absicherung gegen den Verdienstausfall vorsorgen.
  • gerätst du schnell in finanzielle Bedrängnis, da die laufenden Kosten weiterhin anfallen.

Um diese existenzbedrohende Situation zu verhindern, solltest du frühestmöglich eine Krankentagegeld­versicherung abschließen. Die Höhe der Auszahlung ist dabei ganz individuell auf dein Einkommen zugeschnitten und den Auszahlungsbeginn kannst du frei wählen. In der Regel zahlt die Versicherung frühestens ab der zweiten Krankheitswoche.

Krankentagegeld ist nicht dasselbe wie Krankengeld. Auch wenn diese Begriffe sehr ähnlich klingen, solltest du sie nicht durcheinander bringen.

Das Krankentagegeld: 

  • ist eine Leistung der privaten Kranken­versicherung.
  • ist in der Regel Bestandteil eines jeden PKV-Tarifs. Überprüfe jedoch unbedingt, ob dein Tarif diese Leistung auch wirklich beinhaltet.
  • kannst du zudem auch als Zusatz­versicherung abschließen. Dies gilt sowohl für Mitglieder der gesetzlichen Kranken­versicherung, als auch für PKV-Mitglieder, die sich nach einem günstigeren Tarif umschauen.

Das Krankengeld:

  • ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse
  • steht in der Regel nur Angestellten mit gesetzlicher Kranken­versicherung zu.
  • kann je nach Tarif auch freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen zustehen. Jedoch würde dies frühestens nach 6 Wochen von der Krankenkasse gezahlt werden.

Egal ob du also privat oder gesetzlich versichert bist, du solltest als Selbstständiger in jedem Fall eine Krankentagegeld­versicherung besitzen, da du im Ernstfall sonst ohne finanzielle Unterstützung dastehst.

Wie bin ich als freiwilliges GKV-Mitglied abgesichert?

Bist du als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert, musst du eine Wahlerklärung abgeben. Dies ist eine schriftliche Mitteilung an deine Krankenkasse in der du erklärst, dass du deinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld geltend machst.

Im Gegenzug zahlst du fortan statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14,0 % den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent + den Zusatzbeitrag, der derzeit im Durchschnitt 1,7 % beträgt. Wenn du dies nicht möchtest, hast du auch keinen Anspruch auf das Krankengeld.

Du erhältst dann ab dem 43. Krankheitstag bis zu 70 % deines Arbeitseinkommens als Krankengeld. Der Höchstbetrag liegt wiederum bei 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze und damit bei 120,75 € (2024) am Tag. Wenn du höhere Einnahmen hast, liegt dein Krankengeld demnach unter 70 % deines Einkommens und es entsteht eine noch größere Versorgungslücke. An die Wahlerklärung bist du zudem drei Jahre gebunden.

Außerdem hast du die Möglichkeit, dich für einen zusätzlichen Beitrag um einen sogenannten Wahltarif deiner Kranken­versicherung zu bemühen. Damit kannst du das gesetzliche Krankengeld ergänzen. Wahltarife eröffnen dir zum Beispiel die Möglichkeit, Krankengeld schon ab dem 22. Tag einer Erkrankung zu beziehen oder es aufzustocken. Die Krankenkasse kann niemandem den Wahltarif verwehren.

Warum das Krankengeld trotzdem keine Alternative ist

Trotzdem ist das Krankengeld auch mit Wahltarif keine gute Alternative zur privaten Zusatz­versicherung. Denn selbst mit Wahltarif musst du mindestens 3 Wochen ohne Gehalt auskommen. Mit den erwähnten rund 70 % des Arbeitseinkommens, welche die gesetzliche Kranken­versicherung Selbstständigen und Freiberuflern mit Anspruch auf Krankengeld zahlt, kann es am Monatsende knapp werden. 

Wie wird das Krankengeld für Selbstständige berechnet?

Zur Berechnung des Krankengelds zieht die Krankenkasse jenes Einkommen heran, auf das du bisher deine Krankenkassenbeiträge gezahlt hast. Sie berücksichtigt dabei nur deine Honorare. Mieteinnahmen spielen für das Krankengeld beispielsweise keine Rolle. Hast du vor deiner Arbeitsunfähigkeit ausschließlich Akquise betrieben und nichts verdient, bekommst du also auch kein Krankengeld. 

Es gibt aber noch weitere Gründe, wieso sich stattdessen eine Krankentagegeld­versicherung lohnt. 

  • Krankentagegeld kann dir bereits ab dem 8. Krankheitstag ausgezahlt werden.
  • Mit dem Krankentagegeld kannst du bis zu 100 % deiner errechneten Einnahmen absichern.
  • Krankentagegeld ist steuerfrei und unterliegt im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld auch nicht dem Progressionsvorbehalt, der im Folgejahr zu höheren Steuern führt.
Ein Zeitstrahl, der zeigt wie ein Selbstständiger mit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall abgesichert ist und wann das Krankentagegeld sinnvoll ist.

Wie bin ich als PKV-Mitglied abgesichert?

Bist du als Selbstständiger privat versichert, musst du in der Regel weniger beachten als jemand, der freiwillig gesetzlich versichert ist. Du hast keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld und kannst daher auch keine Wahlerklärung oder einen Wahltarif abgeben. 

Da du bei Arbeitsunfähigkeit jedoch ab dem ersten Tag ohne staatliche Hilfe dastehst, bist du auf Krankentagegeld angewiesen. Glücklicherweise ist das Krankentagegeld eine Leistung deiner Kranken­versicherung. Beim Abschluss des Tarifs solltest du also darauf achten, dass du diese Leistung nicht aussortierst – es ist deine einzige Möglichkeit bei Arbeitsunfähigkeit ein Einkommen zu erzielen.

Falls dein Tarif kein Krankentagegeld umfasst, solltest du es schnellstmöglich hinzufügen lassen oder dich alternativ nach einer Zusatz­versicherung umsehen. Hierbei kannst du möglicherweise Geld sparen, solltest du bei deinem Vergleich ein besseres Angebot finden. Die CLARK-Expert:innen können dir dabei helfen.

Eine Infografik über einen Zeitstrahl der aufzeigt, was passiert wenn ein privat versicherter Selbstständiger krank wird und wieso das Krankentagegeld so wichtig ist.

Zusammenfassung

  • Als Selbstständiger ist die Krankentagegeld­versicherung unverzichtbar.
  • Im Krankheitsfall stehst du ab dem ersten Krankheitstag ohne Einkommen da.
  • Krankentagegeld und Krankengeld sind nicht dasselbe.
  • Krankentagegeld ist eine private Zusatzleistung und Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Bist du freiwillig gesetzlich versichert, brauchst du zumindest eine Kombination aus gesetzlichem Krankengeld und dem privaten Krankentagegeld.
  • Bist du privat versichert, ist das Krankentagegeld in der Regel bereits in deinem PKV-Tarif mit inbegriffen.

Wann wird das Krankentagegeld ausgezahlt?

  • Bei Abschluss der Krankentagegeld­versicherung kannst du deinen Auszahlungsbeginn frei wählen. 
  • Die meisten Zusatztarife beginnen die Zahlung frühestens nach einer Woche Krankheit, in Ausnahmefällen sogar ab dem vierten Krankheitstag.
  • Danach geht es zunächst im Wochentakt weiter. 

Du berechnest also, wie lange du von deinen Ersparnissen leben willst, und nennst dem Versicherer für das Krankentagegeld dann einen der folgenden Einstiegstage: 8., 15., 22., 29., 43. und so weiter. In manchen Policen kannst du auch eine Staffelung einbauen. Du bekommst dann anfangs weniger Krankentagegeld und lässt es mit der Dauer einer Erkrankung steigen.

Gut zu wissen: Um die Zahlung von Krankentagegeld auszulösen, musst du rechtzeitig ein ärztliches Attest vorlegen. Dazu steht eine Frist in deinem Vertrag.

Was ist die Karenzzeit?

Ein wichtiger Aspekt beim Tarifvergleich ist die Karenzregelung. Das ist besonders relevant, falls dieselbe Krankheit dich mehrfach arbeitsunfähig macht. Der Versicherer sollte die Karenzzeit in diesem Fall anrechnen.

Karenzzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Tag der ärztlichen Feststellung deiner Erkrankung und dem Beginn des Krankentagegeldanspruchs. Vereinbarst du beispielsweise den 22. Kalendertag für den Zahlungsbeginn, wertet der Versicherer die 21 Tage zuvor als Karenzzeit. Du erhältst an Karenztagen also kein Krankentagegeld.

Wenn dein Arzt dich krankschreibt, bekommst du laut Vertrag ab dem 22. Tag Krankentagegeld. Eine Woche später stellt der Arzt fest, dass du wieder erwerbsfähig bist. Du arbeitest drei Wochen – und fällst wegen der gleichen Krankheit erneut aus. Dann müsstest du nun noch einmal 21 Tage warten, bis du Krankentagegeld bekommst. Besser wäre es also, würden die Karenztage angerechnet.

Achte daher darauf, was dein Vertrag zur Karenzzeit vorsieht. Die Klauseln sind oft schwer verständlich. Findest du eine Formulierung wie diese, hast du einen guten Vertrag

  • „Stellt ein Arzt innerhalb von XY Monaten nach Ende einer Arbeitsunfähigkeit erneut Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit fest, werden die in den XY Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten auf die Karenzzeit angerechnet.“

Wie viel Geld bekomme ich von der Krankentagegeld­versicherung ausgezahlt?

Die Höhe der Leistungen kannst du mit deinem Versicherer individuell vereinbaren. Gib bei Vertragsabschluss unbedingt eine realistische Summe an. Da die Auszahlung steuerfrei ist, bekommst du auch die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Trotzdem darf diese Summe niemals höher sein als der für dich errechnete Nettoverdienst. 

Um zu ermitteln, wie viel Krankentagegeld du absichern solltest, kalkuliere, wie viel Geld du monatlich brauchst, und teile diese Summe durch 30. Das Ergebnis entspricht in etwa dem Krankentagegeld, das du im Krankheitsfall benötigst (ggf. abzüglich Krankengeld, wenn du nur die Lücke schließen willst). 

Fallbeispiel 1:

  • Du bist freiwillig gesetzlich versichert und hast ein monatliches Arbeitseinkommen von 3.000 €.
  • Du hast eine gesetzliche Krankengeldabsicherung von 2.100 € im Monat, da du die Wahlerklärung abgegeben hast, jedoch greift diese erst ab dem 43. Krankheitstag.
  • Mit einer Krankentagegeld­versicherung könntest du zusätzlich nur 900 € im Monat absichern.
  • In den ersten 6 Wochen würdest du also nur 900 € im Monat erhalten.
  • Es empfiehlt sich daher, die Wahlerklärung auslaufen zu lassen und ausschließlich die Krankentagegeld­versicherung abzuschließen.
  • Hierdurch kannst du die vollen 3.000 € absichern und diese steuerfrei bereits ab der zweiten Krankheitswoche ausgezahlt bekommen.

Fallbeispiel 2:

  • Du bist privat versichert und hast ein monatliches Arbeitseinkommen von 3.000 €.
  • Mit der Krankentagegeld­versicherung, die du entweder bereits als Leistung innerhalb deines PKV-Tarifs oder als Zusatz­versicherung abgeschlossen hast, kannst du einen Tagessatz von bis zu 100 € am Tag vereinbaren und somit die vollen 3.000 € im Monat absichern.
  • Wenn du jetzt den 8. Krankheitstag als Auszahlungsbeginn gewählt hast, bekommst du ab diesem Tag dein Krankentagegeld ausgezahlt. 

Nach oben ist das Krankentagegeld für Selbstständige in der Regel auf 300 € pro Tag gedeckelt. Freiberufler dürfen in der Regel mehr Tagegeld vereinbaren als Selbstständige (siehe unten). Dort liegt die Deckelung bei bis zu 520 €.

Als frischgebackener Selbstständiger darfst du ungefähr bis zu 50 € Tagegeld absichern. Nach etwa einem Jahr hängt die Höhe des versicherbaren Krankentagegelds von deinem Gewinn ab.

Wichtig: Achte unbedingt darauf, wie der Versicherer das Nettogehalt berechnet. Sinnvoll ist ein Tarif, der dein Einkommen auf Grundlage des Gewinns vor den Steuern berechnet. Wenn du unsicher bist, rede lieber mit deinen CLARK-Expert:innen.

Zusammenfassung

  • Die Höhe der Auszahlung kannst du selbst bestimmen, jedoch gibt es eine Deckelung nach oben.
  • Du darfst dir niemals mehr Krankentagegeld auszahlen lassen, als du durchschnittlich im letzten Jahr verdient hast.
  • Dieses Arbeitseinkommen ermittelt der Versicherer für dich, weshalb du darauf achten solltest, dass dein Einkommen vor Steuerabzügen berechnet wird.
  • Mit einer Haushaltsrechnung kannst du ermitteln, wie viel Geld du im Monat wirklich brauchst. Dies ist ein guter Anhaltspunkt für die Versicherungssumme.

Bin ich Selbstständige:r oder Freiberufler:in? 

Im allgemeinen Sprachgebrauch sind die Begriffe selbstständig und freiberuflich synonym. Für das Finanzamt und die Versicherungsbranche gibt es aber Unterschiede, die sich nur schwer auf eine einfache Formel bringen lassen. Oft wissen nicht einmal die Betroffenen selbst, dass sie keine Freiberufler sind, sondern Selbstständige. Im Zweifel definiert das Finanzamt, ob du Selbstständiger oder Freiberufler bist. Hier ein paar Faustregeln:

Selbständige:

  • zahlen Gewerbesteuer.
  • müssen in der Regel Mitglieder der Industrie- und Handelskammer (IHK) sein.
  • sind zum Beispiel Onlinehändler und Handwerker.

Freiberufler:

  • zahlen keine Gewerbesteuer.
  • sind freiwillig Mitglieder der IHK.
  • sind zum Beispiel Ärzte, Architekte und Anwälte. Auch Texter oder Dozenten sind Freiberufler. 

Für die Krankentagegeld­versicherung spielt es lediglich in bestimmten Vertragsdetails eine Rolle, ob du selbstständig oder Freiberufler bist.

Zusammenfassung

  • Die Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Freiberuflern ist selbst den Betroffenen meist nicht ganz klar.
  • Der wichtigste Indikator ist, ob du Gewerbesteuer zahlst (Selbstständige) oder nicht (Freiberufler).
  • Im Zweifelsfall entscheidet das Finanzamt über deinen Status.

Was kostet eine Krankentagegeld­versicherung?

Die Spanne ist bei Selbstständigen und Freiberuflern beträchtlich, denn über die Höhe des Monatsbeitrags für eine Police entscheiden individuelle Faktoren wie das Alter, der Gesundheitszustand, der Auszahlungsbeginn und die Höhe des gewünschten Tagegelds.

Ein Beispiel:

Eine 30-Jährige hat sich vor Kurzem selbstständig gemacht. Sie bringt keine Vorerkrankungen mit und ist privat versichert, möchte ihr Krankentagegeld jedoch aus einer Zusatz­versicherung beziehen. Sie möchte im Fall einer Erkrankung einen Tagessatz von 50 € beziehen. 

Laut Angebot einer Versicherungsgesellschaft zahlt die junge Frau:

  • 90 € im Monat, wenn sie Tagegeld ab dem 8. Tag bekommen möchte,
  • 40 € im Monat für Tagegeld ab dem 22. Tag und
  • 25 € im Monat für Tagegeld ab dem 43. Tag.

Wenn du andererseits Mitte 40 bist, zahlst du mehr für die gleiche Absicherung.

  • 130 € im Monat, wenn du Tagegeld ab dem 8. Tag bekommen möchtest,
  • 65 € im Monat, für Tagegeld ab dem 22. und
  • 45 € im Monat für Tagegeld ab dem 43. Tag.

Je früher du deine Krankentagegeld­versicherung abschließt, desto besser. Du sparst nicht nur bei den monatlichen Beiträgen, sondern bist auch für den Krankheitsfall abgesichert. Für dich als Selbstständigen ist dieser Schutz unverzichtbar.

Zusammenfassung

  • Deine Beiträge errechnen sich aus vier Hauptfaktoren:
  • deinem Alter,
  • deinem Gesundheitszustand,
  • dem gewünschten Auszahlungszeitpunkt und
  • der Auszahlungshöhe.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Einen Anspruch gibt es nicht. Um die Versicherung abzuschließen musst du:

  • in der Regel unter 60 Jahre alt sein und
  • eine Gesundheitsprüfung ablegen.

Die Krankentagegeld­versicherung ist ein Angebot privater Unternehmen. So wie du frei wählen darfst, bei welchem Versicherer du den Versicherungsschutz beantragst, darf eine Versicherungsgesellschaft potenzielle Kunden auch ablehnen. Dass du komplett abgelehnt wirst, ist jedoch unwahrscheinlich, eher musst du mit Risikozuschlägen und erhöhten Beiträgen rechnen.

Krankentagegeld­versicherungen ohne Gesundheitsprüfung gibt es ausschließlich für Arbeitnehmer und auch nur in bestimmten Tarifen. Falls du fürchtest, die Bedingungen für eine Krankentagegeld­versicherung nicht zu erfüllen, wende dich an CLARK. Eventuell findet sich eine Lösung.

Eine Krankentagegeld­versicherung abschließen

Als Selbstständiger bist du dein eigener Chef. Im Krankheitsfall heißt das jedoch auch, dass es niemanden gibt, der dein Gehalt übernimmt. Somit stehst du bei Arbeitsunfähigkeit plötzlich ohne Einnahmen da – bei gleichbleibenden Kosten. Eine Krankentagegeld­versicherung ist für dich daher unverzichtbar und je früher du sie abschließt, desto günstiger ist sie in der Regel auch.

Doch die Auswahl an verschiedenen Tarifen und Leistungen ist riesig. Am Ende kommt es darauf an, dass eine Krankentagegeld­versicherung dir genau die Leistungen garantiert, auf die du besonders Wert legst. 

Die CLARK-Expert:innen helfen dir, durch den Tarifdschungel zu navigieren und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir passt. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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