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Krankentagegeld Steuer

Wie Krankentagegeld steuerlich behandelt wird

Mit dem Krankentagegeld fängst du Einkommensverluste bei Arbeitsunfähigkeit auf. Wie die Versicherung steuerlich behandelt wird, erfährst du hier.
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Das Wichtigste in Kürze

Bei Arbeitsunfähigkeit gibt es für Angestellte zunächst sechs Wochen die sogenannte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, danach haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Dieses erreicht nicht die Höhe des normalen Einkommens, kann aber mit Krankentagegeld aus einer Zusatz­versicherung aufgestockt werden. Diese Leistung gleicht also bei längerer Krankheit den Verdienstausfall aus. Der Staat behandelt Krankentagegeld nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Egal ob du gesetzlich versichert bist oder privat: Der Versicherer zahlt dein Krankentagegeld netto aus. Es bleibt also frei von Einkommensteuer.

  1. Mit dem Krankentagegeld aus einer PKV kannst du das Krankengeld von der GKV aufstocken.
  2. Krankentagegeld ist abgaben- und steuerfrei und wird auch sonst nicht steuerlich wirksam.
  3. Die Beiträge zur Krankentagegeld-­versicherung sind steuerlich absetzbar.

Ist Krankentagegeld steuerfrei?

Eine Krankentagegeld­versicherung ist eine private Zusatz­versicherung, welche dir bei längerer Arbeitsunfähigkeit deinen Einkommensverlust ausgleicht. Der Staat behandelt Krankentagegeld nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Egal ob du gesetzlich versichert oder Mitglied der privaten Kranken­versicherung bist: Der Versicherer zahlt dein Krankentagegeld netto aus. Es bleibt also frei von Einkommensteuer.

Krankentagegeld ist nicht dasselbe wie Krankengeld.

Das Krankengeld ist:

  • ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse
  • Du erhältst bei einer Arbeitsunfähigkeit von länger als 6 Wochen, einen Teil des regulären Einkommens ausgezahlt. 
  • Da es jedoch nicht dein ganzes Einkommen ersetzt, entsteht eine Versorgungslücke.

Das Krankentagegeld ist: 

  • eine private Zusatz­versicherung, welche diese Versorgungslücke schließt. 
  • Du versicherst eine Summe, die das gesetzliche Krankengeld ergänzt, um deinen gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit kann jeden von uns überrumpeln. Wenn man dann seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, stellt sich die Frage: Wie kann ich nun meine Lebensunterhaltskosten begleichen? Sollte es zu diesem Fall kommen, ist der weitere Ablauf gesetzlich geregelt. 

Als Angestellter: 

  • erhältst du zunächst 6 Wochen die sogenannten Lohnfortzahlung in der vollen Höhe deines Gehalts. 
  • Ab dem 43. Krankheitstag erhältst du als gesetzlich Versicherter das Krankengeld von der gesetzlichen Kranken­versicherung ausgezahlt.
  • Das Krankengeld ist jedoch geringer als dein normales Einkommen und ist gedeckelt auf 70 Prozent deines Bruttoeinkommens und niemals mehr als 90 Prozent deines Nettoeinkommens. Von diesem Betrag werden noch Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­versicherung abgezogen.
  • Um diese Einkommenslücke zu schließen, solltest du eine Krankentagegeld­versicherung abschließen. Das Krankentagegeld wird dir ebenfalls ab dem 43. Krankheitstag ausgezahlt, zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld.
  • Die Summe aus Krankengeld und Krankentagegeld darf jedoch nicht höher als dein reguläres Einkommen sein.
  • Solltest du in der PKV versichert sein, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld. Da das Krankentagegeld jedoch in der Regel eine eingebaute Leistung in deinem PKV-Tarif ist, erhältst du ab dem 43. Krankheitstag das Krankentagegeld.
  • Da sowohl Krankentagegeld als auch das gesetzliche Krankengeld nur für maximal 78 Wochen gezahlt wird, ist es zwingend notwendig, dass du eine Berufsunfähigkeits­versicherung besitzt.

Als Selbstständiger:

  • bist du in der Regel ab dem ersten Krankheitstag ohne Einkommen, da es keinen Arbeitgeber gibt, der eine Lohnfortzahlung leistet.
  • Falls du freiwillig gesetzlich versichert bist, hast du möglicherweise Anspruch auf Krankengeld, jedoch nur bis zu einem maximalen Betrag von 2.979 Euro (Stand: 2022), egal wie hoch deine monatlichen Einnahmen auch sind.
  • Das gesetzliche Krankengeld wird außerdem erst ab dem 43. Krankheitstag gezahlt, wodurch du 6 Wochen keinerlei Einnahmen hättest. 
  • Als Selbstständiger solltest du also auf jeden Fall eine Krankentagegeld­versicherung abschließen. 
  • Wie hoch deine Auszahlung ist und wann sie beginnen soll, vereinbarst du individuell mit deiner Versicherung. Die meisten Anbieter zahlen frühestens ab der zweiten Krankheitswoche das Krankentagegeld aus. 
  • Die Versicherungssumme darf nicht höher als deine durchschnittlichen monatlichen Einnahmen aus dem Vorjahr sein.
  • In jedem Fall solltest du über eine Berufsunfähigkeits­versicherung verfügen, für den Fall, dass das Krankheitsende nicht abzusehen ist und dein Arzt dich für berufsunfähig erklärt. 

Zusammenfassung

  • Krankentagegeld und Krankengeld sind nicht dasselbe.
  • Als Arbeitnehmer erhältst du im Krankheitsfall sechs Wochen lang weiter deinen normalen Lohn.
  • Bei längerer Krankheit oder Verletzungszeit erhältst du als gesetzlich Versicherter im Anschluss an die Lohnfortzahlung ab dem 43. Tag Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Selbstständige brauchen in jedem Fall eine Krankentagegeld­versicherung, da sie keine Lohnfortzahlung erhalten und somit ab dem ersten Krankheitstag ohne Einkommen dastehen.

Das Krankentagegeld in der Steuererklärung

Krankentagegeld aus einer privaten Zusatz­versicherung ist nicht steuerpflichtig, egal, ob du in der gesetzlichen Kranken­versicherung oder in der privaten Kranken­versicherung Mitglied bist. Die Beiträge zur Krankentagegeld­versicherung kannst du theoretisch in der Steuererklärung geltend machen. In der Regel wird dein Freibetrag in der Steuererklärung jedoch von den Krankenkassenbeiträgen ausgeschöpft.

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Wo trage ich die Beiträge in der Steuererklärung ein?

Die private Krankentagegeld­versicherung gehört zum Vorsorgeaufwand. Diesen Aufwand kannst du steuerlich geltend machen. Du trägst die Beiträge bei der Einkommensteuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand ein, seit 2019 in Zeile 27, bzw. unter „Wahlleistungen und Zusatz­versicherungen“ bei der Steuererklärung mit ELSTER.

Es gibt allerdings Absetzungsgrenzen für Vorsorgeaufwendungen. Hier werden zunächst Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge veranschlagt. Diese Beiträge schöpfen die Höchstgrenze oft schon aus. Außerdem hast du vielleicht noch andere Versicherungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, die als Vorsorgeaufwand gelten, sodass es in der Praxis normalerweise nicht möglich ist, alle oder auch nur überhaupt Zusatz­versicherungen einzubringen.

Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro für Angestellte und bei 2.800 Euro für Selbstständige. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften addiert das Finanzamt die Beträge, wenn sie die Steuererklärung gemeinsam abgeben. Daraus ergeben sie folgende Höchstbeträge:

  • zwei Arbeitnehmer in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft: 3.800 Euro
  • Ehepaare und Lebenspartnerschaften mit einem Arbeitnehmer und einem Selbstständigen: 4.700 Euro
  • zwei Selbstständige: 5.800 Euro

Krankentagegeld zählt nicht zum Jahreseinkommen

Neben dem Vorteil der steuerfreien Auszahlung, unterliegt das Krankentagegeld zusätzlich auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Im Unterschied zum gesetzlichen Krankengeld hat das Krankentagegeld also keinen Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer und der Steuerlast im Folgejahr. Steuern auf Krankentagegeld fallen weder direkt noch indirekt an. Somit wird dir von der Auszahlung der versicherten Summe in keiner Weise etwas abgezogen.

Was hat es mit dem Progressionsvorbehalt auf sich? 

Einkünfte können steuerfrei sein und sich trotzdem unterm Strich auf die Höhe der Steuerlast auswirken. Wer beispielsweise 2022 Elterngeld oder Krankengeld bezieht, erhält diese Leistungen steuerfrei. Sie erhöhen aber das Jahreseinkommen. Für dieses höhere Einkommen würde dann im Jahr 2023 der entsprechende Steuersatz fällig – du zahlst also auf dein gesamtes Einkommen einen höheren Steuersatz, obwohl das Krankengeld selbst steuerfrei ist. Diesen Mechanismus nennt man Progressionsvorbehalt (EStG § 32b Progressionsvorbehalt). 

Wie wird das gesetzliche Krankengeld versteuert?

Das gesetzliche Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und muss daher in der Steuererklärung angegeben werden, sobald es mehr als 410 Euro im Jahr beträgt. Seit 2019 wird es im Mantelbogen in Zeile 38 unter Einkommensersatzleistungen eingetragen (in früheren Jahren Zeile 96 oder in Anlage N). Diese Leistungen sind zunächst steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Damit wirken sie sich auf das restliche Einkommen aus.

KrankentagegeldKrankengeld
Du kannst die Beiträge theoretisch bei der Steuererklärung geltend machen. In der Praxis wird der Freibetrag jedoch meistens vom Krankenkassenbeitrag ausgeschöpft.Das gesetzliche Krankengeld muss in der Steuererklärung angegeben werden, wenn du mehr als 410 Euro in einem Jahr ausgezahlt bekommen hast.
Dies wird in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 27 eingetragen.Dies wird im Mantelbogen in Zeile 38 unter Einkommensersatzleistungen eingetragen.
Die Auszahlung ist steuerfrei und wirkt sich nicht auf deinen Steuersatz im Folgejahr aus.Es wird zwar grundsätzlich steuerfrei ausgezahlt, wirkt sich jedoch auf deinen Steuersatz im Folgejahr aus, da dieser ansteigt.

Besonderheiten für Selbständige

Beziehst du Krankentagegeld und Krankengeld, dürfen die zusammengerechneten Bezüge nicht über dem bisher erzielten Nettoeinkommen liegen. Dafür wird das Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Monate herangezogen. Bei Angestellten ist klar, was damit gemeint ist. Als Selbstständiger musst du hingegen aufpassen

  • Erkundige dich vor Abschluss einer Krankentagegeld­versicherung, wie der Versicherer den Begriff „Nettoeinkommen“ auffasst. 
  • Eine für dich in der Regel ungünstige Berechnungsgrundlage wäre dein Einkommen nach Abzug von Steuern und Betriebskosten. 
  • Achte darauf, dass der Versicherer besser 70 bis 80 Prozent deines Gewinns vor Steuern ansetzt.

Zusammenfassung

  • Krankentagegeld ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
  • Es ist nur in der Theorie möglich, die Beiträge zum Krankentagegeld in der Steuer geltend zu machen.
  • Das Krankengeld muss als Lohnersatzleistung in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Die Auszahlung wirkt sich daher auf deine Steuerlast im Folgejahr aus.
  • Selbstständige sollten darauf achten, wie der Versicherer das Nettoeinkommen berechnet, da Krankengeld und Krankentagegeld zusammen diesen Betrag nicht überschreiten dürfen.

Eine Krankentagegeld­versicherung abschließen

Durch den Abschluss einer Krankentagegeld­versicherung bist du optimal geschützt, falls du mal unerwartet arbeitsunfähig wirst.  Das Krankentagegeld füllt die Lücke, die durch den Wegfall deines Einkommens entsteht, sodass du dir während eines längeren Ausfalls nicht auch noch Gedanken um die Miete machen musst.

Doch die Auswahl an verschiedenen Tarifen und Leistungen ist riesig. Am Ende kommt es darauf an, dass eine Krankentagegeld­versicherung deine bisherige Abdeckung sinnvoll ergänzt und dir auch genau die Leistungen garantiert, auf die du besonders Wert legst.

Die CLARK-Experten helfen dir, durch den Tarifdschungel zu navigieren und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir passt. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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