Auszahlung und Kündigung
Alles Wichtige rundum die Auszahlung und Kündigung bei deiner Kapitallebensversicherung
Das Wichtigste in Kürze
Gut versorgt in Rente gehen: Da hilft auch eine Kapitallebensversicherung. Bei der Auszahlung des Betrages solltest du jedoch einiges beachten. Wir haben für dich zusammengefasst, was du wissen musst.
- u003cbru003eAuszahlungen von Verträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, musst du versteuern.
- Die Auszahlung geht an den Versicherten. Wenn er stirbt, erhält sie der Bezugsberechtigte oder der Erbe.
- Bei einer vorzeitigen Kündigung machst du in der Regel Verluste.
Auszahlung im Erlebensfalls
So wird die Auszahlung versteuert
Einige Monate vor Auszahlung deiner Kapitallebensversicherung meldet sich dein Versicherer bei dir. Sobald er deine Kontodaten erhalten hat, überweist er dir das Geld: mit Zins, Zinseszins und Überschussbeteiligungen.
Je nach Vertrag musst du nun auf diese Zinsen und Überschüsse 25 % Abgeltungssteuer bezahlen – es sei denn, der Versicherer überweist sie automatisch an das Finanzamt. Der Betrag, den du selbst angespart hast, wird nicht besteuert. Dies ist im Einkommensteuergesetz unter § 20, Abs. 1 Nr. 6 so festgelegt.
Das Ganze sähe zum Beispiel so aus:
- Nehmen wir an, die 25 % Steuer deines Gewinns beträgt 3.000 Euro. Darauf berechnet das Finanzamt 5,5 % Solidaritätszuschlag, also 165 Euro. Bist du Kirchenmitglied, zahlst du – je nach Bundesland – 8 oder 9 % Kirchensteuer. Bei 8 % wären dies 240 Euro. Deine Steuerlast beträgt also insgesamt 3.405 Euro.
- Die Summe reduziert sich in der Regel um den Sparer-Pauschbetrag (ehemals Sparerfreibetrag): 801 Euro für Alleinstehende, 1.602 Euro für Verheiratete. Dein Versicherer überweist dem Finanzamt allerdings den vollen Steuerbetrag. Um Rückzahlungen musst du dich selbst kümmern.
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Hol dir CLARKDie Steuerlast halbieren dank der 12/62-Regel
Seit 2017 gilt eine 50-Prozent-Quote, auch Halbeinkünfteverfahren genannt. Das Halbeinkünfteverfahren halbiert die Steuerlast – allerdings nur im Fall der 12/62-Regel.
Das heißt, um die Steuerlast halbieren zu können, muss der Vertrag seit mindestens zwölf Jahren laufen, und du mindestens 62 Jahre alt sein. Der fällige Betrag wird jedoch nicht über die Kapitalertragssteuer versteuert, sondern über deinen Einkommenssteuersatz. Der Grund: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Kapitallebensversicherung ausschließlich der Altersversorgung dient.
Wenn du im Internet zu diesem Thema recherchierst, wirst du unterschiedliche Informationen erhalten. Sie stimmen nicht immer mit dem überein, was du hier liest. Das liegt daran, dass sich viele Texte auf Verträge beziehen, die vor 2004 und 2005 abgeschlossen wurden. Die Auszahlungen aus diesen Altverträgen sind beispielsweise steuerfrei. Das ist für dich jedoch nicht relevant, wenn du heute eine Versicherung abschließen willst.
Du bist steuerpflichtig. Und zwar unabhängig davon, wie du ab jetzt für dein Alter vorsorgst: mit einer klassisch angelegten Kapitallebensversicherung mit den Sicherheiten einer privaten Altersvorsorge oder mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die ein hohes Risiko mit sich bringt.
Zusammenfassung
- Auf eine ausgezahlte Lebensversicherung wird Kapitalertragssteuer fällig.
- Die Steuerlast wird ans Finanzamt abgeführt: entweder von dir oder direkt vom Versicherer. Zu viel gezahlte Beträge musst du selbst zurückfordern.
- Die 12/62-Regelung halbiert die Steuerlast.
Auszahlung im Todesfall
Die kapitalbildende Lebensversicherung dient der Altersvorsorge. Aber was passiert im Todesfall?
Mit dem Tod endet ein Vertrag – unabhängig davon, ob es sich um eine Risikolebensversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung handelt. Hat der Versicherte einen sogenannten Bezugsberechtigten eingesetzt, wird die vereinbarte Versicherungssumme dieser Person ausgezahlt. Ist das nicht der Fall, geht das Geld an den nächsten Erben.
Der Versicherer verlangt eine unverzügliche Todesfallbenachrichtigung. Wenn allerdings ein geliebter Mensch verstirbt, hat man in der Regel andere Dinge im Kopf, als sich um Versicherungen zu kümmern. In der Regel kannst du den Versicherer auch später noch benachrichtigen. Greif dann am besten gleich zum Telefon oder wende dich an deinen CLARK-Experten.
Das Versicherungsunternehmen benötigt im Original:
- eine amtliche Sterbeurkunde,
- eine ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache.
Einige Anbieter von kapitalbildenden Lebensversicherungen verlangen außerdem eine Bestätigung über den Tag der Geburt der versicherten Person (zum Beispiel aus dem Familienbuch).
Zusammenfassung
- Ein Todesfall muss der Versicherung sofort mitgeteilt werden.
- Der Versicherer benötigt die Sterbeurkunde und die Bescheinigung der Todesursache.
- Manche Versicherer verlangen außerdem eine Bestätigung über den Tag der Geburt.
Auszahlung im Falle einer vorzeitigen Kündigung
Kündigung mit Fallstricken
Du kündigst deine Versicherung, weil du die Beiträge nicht mehr zahlen kannst oder einen höheren Geldbetrag benötigst?
Etwa die Hälfte aller Versicherungsverträge wird vor Ablauf gekündigt. Bevor du dich jedoch dazu entscheidest, sprich mit deinem CLARK-Berater. Es gibt oft Alternativen: So kannst du zum Beispiel den Vertrag ruhen lassen.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz kann eine Kapitallebensversicherung bei laufenden Prämienzahlungen zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden. Ob sich eine Kündigung lohnt, kannst du den Standmitteilungen entnehmen.
Das sind die Schreiben, die du jedes Jahr von deiner Versicherung erhältst. Darin ist der sogenannte Rückkaufswert aufgeführt. Diesen Betrag zahlt dir deine Versicherung aus, wenn du sie vorzeitig auflöst. Achtung: Gerade in den ersten Jahren einer Laufzeit liegt der Betrag weit unter dem, was du eingezahlt hast.
Kapitallebensversicherungen bestehen aus drei Anteilen:
- Risikoanteil: Damit deckt deine Versicherung ihr Risiko ab, dass sie den Vertrag beispielsweise wegen des Todes des Versicherten vorzeitig auszahlen muss (Todesfallabsicherung).
- Sparanteil: Das ist der Betrag, den die Versicherung anlegt. Der Sparanteil ist entscheidend für Garantiezins und Überschussbeteiligung.
- Kostenanteil: Das sind Abschlusskosten, Vermittlerprovisionen und laufende Kosten.
Die Versicherer setzen ihre Kosten unterschiedlich an, sodass die Rückkaufwerte stark variieren. Die Daumenregel: Jede Lebensversicherung, die vor der Hälfte ihrer Laufzeit gekündigt wird, ist ein Verlustgeschäft.
Zusammenfassung
- In den Standmitteilungen, die dir dein Versicherer jährlich schickt, ist der aktuelle Rückkaufwert aufgeführt.
- Eine zu frühe Kündigung bedeutet ein Verlust für dich.
- Es gibt Alternativen zur vorzeitigen Kündigung. Beispielsweise kannst du den Vertrag ruhen lassen.
Eine Kapitallebensversicherung abschließen
Die eigene Familie für den Fall der Fälle absichern und zugleich noch etwas fürs Alter ansparen: Das Prinzip der Kapitallebensversicherung hat gewiss nicht an Attraktivität verloren. Wohl ist diese Form der Risikoabsicherung aber durch ihre Garantieversprechen einerseits und das Niedrigzinsumfeld andererseits zuletzt etwas in Bedrängnis geraten.
Umso mehr solltest du dich vor dem Abschluss einer solch weitreichenden Versicherung ausführlich beraten lassen. Es gilt, die bestmögliche Absicherung für dich und deine Familie zu finden, verbunden mit guter Rendite und möglichst niedrigen Abschluss- und Verwaltungskosten, sodass sich deine Absicherung auch in jedem Fall lohnt.
Die CLARK-Experten beraten dich unverbindlich zu deiner Lebens- und Versicherungssituation und finden mit dir den Anbieter und das Versicherungsprodukt, das am besten zu dir und deinen individuellen Anforderungen passt. So gehst du vor:
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
- Du wählst deinen Wunschversicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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