Verbundene Risikolebensversicherung
Wie sich Paare optimal absichern
Das Wichtigste in Kürze
Wie du deine:n Partner:in finanziell absicherst
Bei einer Risikolebensversicherung braucht es mehrere Personen: eine versicherte Person, deren Tod versichert wird, und mindestens eine andere Person, die im Todesfall die Versicherungssumme erhält.
Eine Lebensversicherung hat immer eine bestimmte Laufzeit. Verstirbst du während der Laufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme an deine Hinterbliebenen ausgezahlt. Andernfalls verfällt das Geld. Eine Risikolebensversicherung ist demnach keine Möglichkeit, die Rente deiner Hinterbliebenen aufzubessern.
Anders verhält es sich bei einer Kapitallebensversicherung, da diese oftmals als Altersvorsorge abgeschlossen wird. Bei dieser Form der Lebensversicherung wird neben der Auszahlung im Todesfall auch eine Erlebensfallsumme ausbezahlt. Dies geschieht, sobald du die vereinbarte Vertragslaufzeit erreicht hast.
Diese 3 Versicherungsmodelle gibt es
Wer mit dem Lebenspartner oder der Lebenspartnerin eine Lebensversicherung abschließt, kann aus 3 Varianten wählen: Es gibt die Möglichkeit einer Überkreuzversicherung, einer verbundenen Risikolebensversicherung oder ihr schließt 2 unabhängige Einzelverträge ab.
2 einzelne Versicherungen
Bei der gemeinsamen Versicherung ist die Unterscheidung zwischen Versicherungsnehmer:in und versicherter Person wichtig. Der oder die Versicherungsnehmer:in ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt. Die versicherte Person ist diejenige, nach deren Tod die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Die Summe wird als Einmalzahlung, nicht als monatliche Rente gezahlt.
Bei einzelnen Verträgen einer Lebensversicherung schließt der oder die Versicherungsnehmer:in einen Vertrag ab und ist gleichzeitig auch die versicherte Person. Die Versicherungssumme wird im Todesfall an die bezugsberechtigte Person, in diesem Fall an den Lebenspartner oder an die Lebenspartnerin, ausgezahlt. Diese Konstellation erlaubt viel Flexibilität. Versicherungssumme sowie Laufzeit können von beiden Partner:innen individuell bestimmt werden.
Der Nachteil bei dieser Variante ist, dass die Versicherungssumme erbschaftssteuerpflichtig ist. Verheiratete Paare haben bei der Erbschaftsteuer einen Freibetrag von 500.000 €, unverheiratete nur einen Freibetrag von 20.000 €. Gerade bei einer hohen Versicherungssumme ist dieser Freibetrag schnell ausgeschöpft. Zudem fallen bei 2 Verträgen zweimal Kosten an.
Über-Kreuz-Verträge
Bei der Über-Kreuz-Versicherung schließt du eine Risikolebensversicherung für deine:n Partner:in ab und dein:e Partner:in für dich. In diesem Fall bist du Versicherungsnehmer:in und Beitragszahler:in, während deine Partner:in die versicherte Person ist, und umgekehrt. Bezugsberechtigt ist in diesem Szenario der oder die Versicherungsnehmer:in, der oder die im Todesfall des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt bekommt. Diese Variante garantiert im Ernstfall die Absicherung zweier Leben.
Diese Vertragskonstellation ist besonders hinsichtlich der Steuer günstig. Da die bezugsberechtigte Person gleichzeitig Versicherungsnehmer:in ist, erhält sie die Versicherungssumme im Fall der Fälle aus ihrer eigenen Versicherung, nicht aus der Versicherung der Person, die versichert ist. Dadurch fällt keine Erbschaftsteuer auf die Summe an.
Diese Option ist in der Regel eine gute Möglichkeit für Geschäftspartner:innen oder unverheiratete Paare, sich gegenseitig finanziell abzusichern. Wie die Einzelverträge ist auch die Über-Kreuz-Versicherung hinsichtlich Laufzeit und Versicherungssumme flexibel. Einer der Nachteile der Lebensversicherung über Kreuz sind die etwas höheren Kosten, da 2 Verträge abgeschlossen werden.
Die verbundene Risikolebensversicherung
Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung schließt ihr gemeinsam einen Versicherungsvertrag ab. Ihr seid beide sowohl Versicherungsnehmer:in als auch versicherte Person. Die Versicherungssumme und Laufzeit ist für beide Partner:innen gleich. Die Versicherungssumme wird allerdings nur einmal ausgezahlt, nämlich für die Person, die zuerst verstirbt.
Wenn beide sterben, zahlt die Versicherung die Versicherungssumme trotzdem einmal an die Familie aus. Durch den Tod einer Person endet automatisch der Versicherungsschutz des Hinterbliebenen. Eine neue Versicherung abzuschließen ist mitunter nicht ganz einfach, da zum Beispiel eine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist.
Das ist auch der Grund, wieso ihr für die verbundene Risikolebensversicherung geringere Beiträge als bei 2 separaten Verträgen zahlt. Und weil ihr nur einen Vertrag abschließt, spart ihr euch zusätzlich die Kosten des zweiten Vertrags.
Zusammenfassung
- Bei einzelnen Verträgen solltest du die Freibeträge der Erbschaftsteuer beachten.
- Über-Kreuz-Verträge eignen sich auch für Geschäftspartner:innen und Unverheiratete, da die Versicherungssumme nicht zum Nachlass des Verstorbenen gehört.
- Verbundene Lebensversicherungen sind günstiger, die Versicherungssumme wird allerdings nur einmalig beim Tod einer der beiden versicherten Personen ausgezahlt.
Die richtige Versicherung für deine Situation
Kinderlose profitieren von verbundenen Verträgen
Da bei der verbundenen Risikolebensversicherung die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt wird, lohnt sie sich vor allem dann, wenn es keine weiteren Hinterbliebenen gibt, die finanziell abgesichert werden müssen. Sie eignet sich deshalb vor allem für Ehepaare ohne Kinder. Ein verbundener Vertrag ist auch eine sinnvolle Absicherung für Geschäftspartner:innen, die ein gemeinsames Unternehmen leiten.
Sie kann auch eingesetzt werden, wenn es nicht darum geht, den Lebensunterhalt der Angehörigen abzusichern, weil dieser anderweitig gesichert ist, sondern beispielsweise, um den Kredit fürs Haus abzuzahlen. In diesem Fall empfiehlt sich eine verbundene Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Die Versicherungssumme sinkt bei diesem Modell mit deiner Restschuld.
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Hol dir CLARKWas Ehepaare beachten sollten
Da Verheiratete bei der Erbschaftsteuer einen höheren Freibetrag haben, können sich für sie im Unterschied zu Unverheirateten unter Umständen auch Einzelverträge lohnen. Allerdings solltest du schon sehr genau überlegen, ob du den Freibetrag nicht überschreitest. Falls doch, ist die Über-Kreuz-Versicherung die bessere Option.
Besonderheiten bei Unverheirateten
Für unverheiratete Paare ist es am günstigsten, Über-Kreuz-Verträge abzuschließen. So verhindern sie, dass Erbschaftsteuer anfällt. Kinderlose unverheiratete Paare können auch eine verbundene Risikolebensversicherung abschließen. Wenn du unsicher bist, welche Variante am besten zu deiner Situation passt: deine CLARK-Expert:innen freuen sich auf deinen Anruf.
Zusammenfassung
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, deine Familie durch eine Lebensversicherung abzusichern.
- Je nachdem ob du in einer Ehe lebst oder unverheiratet bist, lohnen sich für dich unterschiedliche Tarife.
- Bei der Wahl des Tarifs spielt es eine Rolle, ob du Kinder hast, die ebenfalls über deine Versicherung abgesichert werden sollen.
Was passiert, wenn beide Partner:innen versterben?
Für Eltern geht es nicht nur darum, den oder die jeweilige:n Partner:in abzusichern, sondern die gesamte Familie. Stirbt nur eine:r, erhält der oder die andere das Geld. Anders ist die Situation, wenn beide gleichzeitig versterben, zum Beispiel bei einem Unfall. Wie die Versicherungssumme in diesem Fall an deine Hinterbliebenen ausgezahlt wird, hängt von der Vertragskonstellation ab:
- Einzelne Verträge: Deine Kinder erhalten im Todesfall die Versicherungssummen aus beiden Verträgen.
- Risikolebensversicherung über Kreuz: Auch hier wird deinen Kindern je Vertrag die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
- Verbundene Risikolebensversicherung: Versterben beide Versicherte gleichzeitig, wird die Versicherungssumme nur einmal fällig. Überlege deshalb vorher, ob diese ausreicht, um den Lebensunterhalt deiner Kinder zu sichern. Gegebenenfalls solltet ihr euch überlegen, ob zwei separate Verträge nicht sinnvoller sind.
Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht bei Risikolebensversicherungen
In der Regel verfügt eine Risikolebensversicherung über ein widerrufliches Bezugsrecht, was bedeutet, dass der oder die Versicherungsnehmer:in festlegen kann, wer im Todesfall die Versicherungssumme erhält. Diese Berechtigung kann geändert werden, etwa bei Änderungen in den familiären Verhältnissen des Versicherten.
Insbesondere bei einer verbundenen Risikolebensversicherung, in der sich 2 Partner gegenseitig absichern, kann ein unwiderrufliches Bezugsrecht vorteilhaft sein. Hierbei werden von Beginn an feste Bezugsberechtigte, wie der oder die Partner:in oder die Kinder, bestimmt. Eine Änderung dieses Rechts ist nur mit Zustimmung der festgelegten Bezugspersonen möglich.
Eine Risikolebensversicherung abschließen
Risikolebensversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Leistungen nur geringfügig voneinander. Der monatliche Beitrag ist deshalb entscheidend. Hier lohnt sich der Onlinevergleich verschiedener Anbieter besonders. Wenn Partner:innen eine Risikolebensversicherung abschließen wollen, ist es notwendig, die Situation beider Personen zu berücksichtigen. Möglicherweise ist es bei 2 separaten Verträgen sinnvoll, diese hinsichtlich Laufzeit oder Versicherungssumme unterschiedlich zu gestalten oder verschiedene Anbieter zu wählen. Dies berücksichtigen Onlinevergleiche oft nicht.
Die CLARK-Expert:innen helfen dir gern und beraten dich auf der Suche nach der für dich passenden Vertragskonstellation.
Nächste Schritte
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