Pflege­­versicherung – Beitrag

Der Beitrag zur Pflege­versicherung: So hoch ist er

Wie hoch ist eigentlich der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflege­versicherung? Lies nach, wie sich der Beitrag berechnet und wie viel du selbst bezahlen musst.
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Fast alle Deutschen zahlen jeden Monat einen Beitrag zur Pflege­versicherung, aber nur die wenigsten wissen, wie hoch dieser eigentlich ist. Entscheidend ist nicht nur die Höhe, sondern auch, wer welchen Anteil daran übernimmt. Angestellte zahlen beispielsweise oft nur die Hälfte des Beitragssatzes selbst.

Wer muss Beiträge zur gesetzlichen Pflege­versicherung zahlen?

Prinzipiell gilt: Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung muss jeder zahlen, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.

Was hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Pflege­versicherung?

Der gesetzliche Beitrag zur Pflege­versicherung liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 3,4 % des monatlichen Bruttoeinkommens. Für kinderlose beträgt er 4 %, denn sie zahlen einen Zuschlag von 0,6 %.

Mit einem Rechner für die Pflege­versicherung kannst du einfach berechnen, wie viel der Beitrag bei deinem Einkommen ausmacht.

Tipp

Du bist dir bei Pflege­versicherung unsicher bei der Berechnung vom Brutto? Wie viel von deinem monatlichen Einkommen für die gesetzliche Pflege­versicherung abgeht, siehst du auch auf deiner monatlichen Gehaltsabrechnung.

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Was hat es mit dem Zuschlag für Kinderlose auf sich?

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zusatzbeitrag zur Pflege­versicherung. Für sie gilt ein Beitragszuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Für Angestellte gilt: den Zuschlag zahlen Versicherter komplett aus eigener Tasche. Hierfür gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss. Sie bezahlen also insgesamt 4 % von ihrem monatlichen Bruttoeinkommen. Auch hier noch ein Hinweis für Angestellte: Der Arbeitgeber übernimmt 1,7 %, also die Hälfe des gesetzlichen Beitragssatzes 3,4 %.

Wie hoch ist der monatliche Beitrag in der privaten Pflegepflicht­versicherung?

Anders als beim Beitrag der sozialen Pflege­versicherung gibt es bei der Pflege­versicherung der privaten Kranken­versicherung keinen festen Beitragssatz. Der Beitrag orientiert sich am Alter und dem Gesundheitszustand bei Eintritt in die Versicherung. Ob man kinderlos ist oder nicht, spielt keine Rolle.

Gut zu wissen

Anders als bei privaten Kranken­versicherungstarifen wird die Beitragshöhe zur privaten Pflegepflicht­versicherung nicht von jedem Versicherungsunternehmen einzeln kalkuliert. Stattdessen berechnet die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) einen Beitrag, der für die gesamte Branche gilt. 

Wie kann ich den Beitrag für die private Pflegepflicht­versicherung berechnen?

Die Kosten der privaten Pflegepflicht­versicherung werden individuell berechnet. Unsere CLARK-Experten helfen dir dabei, deinen Beitrag zu ermitteln. Beitrag und Leistungen der privaten Pflegepflicht­versicherung sind übrigens bei allen Anbietern gleich. Ein Vergleich ist deshalb normalerweise nicht nötig. Du kannst die Versicherung einfach mit deiner privaten Kranken­versicherung abschließen.

Gibt es einen Arbeitgeberanteil bei der gesetzlichen Pflege­versicherung?

Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, also 1,7 %. Den Beitragszuschlag zur Pflege­versicherung für Kinderlose übernimmt der Arbeitgeber nicht anteilig. Diesen trägt der Versicherte komplett.

In Sachsen wird der Beitrag etwas anders zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Der Arbeitgeber übernimmt nur 1,20%, die übrigen 2,20 % (bzw. 2,8 % bei Kinderlosen) zahlt der Arbeitnehmer.

Gut zu wissen

Die Sonderregelung in Sachsen hängt mit dem Buß- und Bettag zusammen. Bei der Einführung der Pflege­versicherung wurde der Feiertag in allen Bundesländern außer Sachsen abgeschafft. Der zusätzliche Arbeitstag soll für Arbeitgeber in allen anderen Bundesländern als Ausgleich dienen, da sie durch die neue Versicherung stärker belastet wurden. In Sachsen blieb der Feiertag, dafür ist der Arbeitgeberanteil bei der Pflege­versicherung geringer.

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag der privaten Pflegepflicht­versicherung?

Angestellte, die privat pflegepflichtversichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss. Der Zuschuss entspricht dem, was der Arbeitgeber beisteuern würde, wenn der Angestellte in der sozialen Pflege­versicherung versichert wäre – höchstens jedoch der Hälfte des Gesamtbeitrags zur privaten Pflegepflicht­versicherung.

Tipp

Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss nicht automatisch. Du musst ihm einen Versicherungsnachweis vorlegen. Diesen erhältst du normalerweise unkompliziert bei deiner Versicherung.

Wie hoch ist der Beitrag für Beihilfeberechtigte?

Beamte und Personen, die einen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben und freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert sind, müssen nur den halben Beitrag zur Pflege­versicherung bezahlen, also 1,7 % von ihrem monatlichen Einkommen (Stand: 2024). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich den Zuschlag von 0,6%.

Anders als bei Angestellten übernimmt der Dienstherr nicht die andere Hälfte des Beitrags. Aus diesem Grund bezahlt die Pflege­versicherung bei Beamten die Leistungen nur zur Hälfte. Die übrigen Kosten übernimmt die Beihilfe ganz oder zum Teil.

Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Pflege­versicherung für Selbstständige?

Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert sind, zahlen den gleichen Beitragssatz zur Pflege­versicherung wie Angestellte, also 3,4 % des monatlichen Einkommens, wenn sie Eltern eines Kindes sind. Versicherte mit vielen Kindern werden entlastet, indem der Beitrag für die Pflege­versicherung um 0,25 % pro Kind gesenkt wird, bis zu einem Mindestbeitrag von 2,4 % (ab 5 Kindern).

Versicherte, die äkter als 23 jahre sind udn keine Kinder haben zahlen zusätzlich zu dem gesetzlichen Beitragssatz einen zuschlag von 0,6 prozentpunkten, also insgesamt 4 % des Monatsbruttoeinkommens für die Pflege­versicherung.

Selbstständige müssen den gesamten Beitrag jedoch alleine tragen – anders als bei den Angestellten, bei denen der Arbeitgeber einen Teil des Beitrags übernimmt. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei Angestellten. Zudem gibt es einen Mindestbeitrag bei der Pflege­versicherung.

Wie setzt die Krankenkasse den Beitrag für Selbständige fest?

Als Selbstständiger musst du dein Einkommen gegenüber der Krankenkasse mithilfe des aktuellen Einkommensteuerbescheids nachweisen. Ohne diesen Nachweis setzt die Krankenkasse den Maximalbetrag für die Pflege­versicherung an, also 175,95 € (3,4% von 5.175 €). Wenn du noch keinen Einkommensteuerbescheid hast, weil du dich gerade erst selbstständig gemacht hast, kannst du das Einkommen abschätzen. Die Pflegekasse berechnet dann einen vorläufigen Beitrag für die Pflege­versicherung. Sobald du den Bescheid nachreichst, wird der Beitrag angepasst. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet die Pflegekasse zurück, ansonsten musst du etwas nachzahlen.

Experten-Tipp

Sobald dein Einkommen 62.100 € im Jahr (5.175 € im Monat) (Stand: 2024) überschreitet, brauchst du keinen Einkommensteuerbescheid vorzulegen, da du dann sowieso den Maximalbeitrag zahlst.

Gibt es einen Mindestbeitrag bei der gesetzlichen Pflege­versicherung?

Für Angestellte gibt es keinen Mindestbeitrag. Wer kein sozial­versicherungspflichtiges Einkommen hat, zahlt normalerweise auch keine Beiträge zur Pflege­versicherung. Das ist beispielsweise bei geringfügig Beschäftigten der Fall, etwa Minijobbern oder Personen, die nur kurzfristig beschäftigt sind (maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr).

Anders sieht es bei Selbstständigen aus, die sich freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung versichern lassen. Als Berechnungsgrundlage für die Absicherung der Pflege dient das monatliche Einkommen. Dabei gibt es die sogenannte Mindesteinnahme, die derzeit bei 1.178,33 € im Monat liegt (Stand: 2024). Verdient man weniger, wird trotzdem dieser Betrag genutzt, um den Beitrag zur Pflege­versicherung zu berechnen. Damit ergibt sich für Eltern ein maximaler Beitrag für die Pflege­versicherung in Höhe von 40,06 € pro Monat. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen den zuschlag dazu und kommen somit auf einen Beitrag von 47,13 €.

Gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Pflege­versicherung?

Hier ähnelt die Pflege­versicherung der Kranken­versicherung: Der Beitrag zur Pflege steigt nicht beliebig. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt – wie in der Kranken­versicherung – 5.175 € pro Monat (Stand: 2024). Wer monatlich so viel oder mehr verdient, zahlt als Elternteil maximal insgesamt 175,95 € in die Pflege­versicherung. Bei mehr Kindern verringert sich der Beitragssatz um 0,5 Punkte pro Kind bi s mindestens 2,4 %. Der kleinste Beitrag zur Pflege­versicherung liegt demnach 2024 bei 124,20 € für Elternteile, die fünf oder mehr Kinder haben.

Kinderlose Versicherte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen 207 € für die Pflege­versicherung einplanen. Über diesen Maximalbetrag hinaus zahlst du keine weiteren Beiträge für die Pflege­versicherung. 

Gibt es bei der privaten Pflegepflicht­versicherung einen Höchstbeitrag?

Wenn der Versicherte seit mindestens fünf Jahren eine private Pflegepflicht­versicherung hat, darf der Beitrag den Höchstbetrag der gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung nicht übersteigen. Aktuell beträgt dieser 175,95 € pro Monat (Stand: 2024), Personen mit Anspruch auf Beihilfe zahlen maximal 87,98 € monatlich. Versicherte im Basistarif müssen immer maximal den Höchstbetrag entrichten. Versicherte, die Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, zahlen unter Umständen weniger.

Versicherte, die noch nicht so lange bei ihrem Versicherungsunternehmen sind, zahlen mitunter höhere Beiträge zur Pflege. Diese sinken jedoch, sobald der Versicherte die Fünfjahresmarke überschreitet.

Unter bestimmten Umständen gibt es für Ehepartner eine Beitragsbegrenzung in der privaten Pflege­versicherung, damit sie nicht zu sehr belastet werden. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Verdient einer der Partner nichts oder hat nur ein geringes Einkommen, zahlen beide zusammen höchstens 150 % des Höchstbetrags der gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung. Geringes Einkommen bedeutet, dass der Partner nicht mehr als 505 € bzw. bei Minijob nicht mehr als 538 € im Monat verdienen darf.

Gibt es in der privaten Pflegepflicht­versicherung Beitragserhöhungen?

Beitragserhöhungen in der Pflege­versicherung der PKV sind möglich. Das kann zum Beispiel passieren, wenn der Gesetzgeber beschließt, dass die Pflege­versicherung mehr Leistungen anbieten soll. Diese müssen über erhöhte Beiträge finanziert werden. Dies gilt sowohl für die soziale als auch die private Pflegepflicht­versicherung. Dann erhöht sich der Beitragssatz, den jeder Arbeitnehmer zahlen muss.

Müssen auch Rentner Beiträge zur Pflege­versicherung zahlen?

Auch Rentner müssen in die Pflege­versicherung einzahlen – selbst dann, wenn sie bereits Leistungen aus der Pflege­versicherung beziehen, unabhängig von ihrem Pflegegrad. Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen automatisch auch Beiträge an die gesetzliche Pflegekasse ihrer Krankenkasse. Die Beitragshöhe entspricht den üblichen Beitragssätzen für Personen mit Kindern oder Kinderlose. Einziger Unterschied: Rentner müssen die Beiträge zur Pflege­versicherung komplett selbst zahlen. Privat krankenversicherte Rentner müssen zusätzlich eine private Pflegepflicht­versicherung haben. Die Beiträge sind bei allen privaten Tarifen gleich. Sie orientieren sich am Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss.

Wie wähle ich die richtige Pflegezusatz­versicherung für die optimale Absicherung im Ernstfall?

Obwohl die soziale Pflege­versicherung für fast alle Menschen in Deutschland verpflichtend ist und als finanzielle Absicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit dienen soll, deckt sie nur die grundlegendsten Kosten im Pflegefall ab. Durch die Einstufung der fünf verschiedenen Pflegegrade können sich die eigenen Kosten, trotz der Bezuschussung der Pflegekasse, in immensen Höhen bewegen. Da sich die verschiedenen Anbieter jedoch kaum in den Kosten und den Leistungen unterscheiden, lohnt sich der Vergleich kaum.

Wenn du dir deshalb zusätzliche Leistungen wünschst und die privaten Kosten von dir und deinen Angehörigen in Pflegefall möglichst gering halten willst, solltest du dich frühzeitig um eine Pflegezusatz­versicherung kümmern. Wie bei allen Vorsorge­versicherungen entscheiden der Moment des Abschlusses und der Gesundheitszustand des zu Versichernden über die Höhe des Tarifs. Je früher man beginnt, umso günstiger ist sie.

Online kannst du vergleichen, was Pflegezusatz­versicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Die Versicherungsexpert:innen von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt. Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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